Mobilfunk-Newsletter vom 11.07.2006

Handystrahlung stresst die Gene

http://buergerwelle.de/pdf/handystrahlung_sonntagszeitung.pdf

SonntagsZeitung vom 9. Juli

Eine Basler Studie bestätigt, dass elektromagnetische Felder das Erbgut schädigen.

VON JOACHIM LAUKENMANN

So sorglos wie Millionen Schweizer mit dem Handy telefonieren, kann man nur zu einem Schluss gelangen: Der Mobilfunk muss unbedenklich sein. Die Wissenschaft indes ist sich nicht so sicher. Zwar wurden die UMTS-Sendeantennen von einer Schweizer Studie kürzlich zumindest insofern entlastet, als diese das Wohlbefinden der Probanden nicht beeinträchtigten.

Größere Sorgen als die Sendemasten sollten uns die Mobilgeräte machen. Beim Telefonieren ohne Freisprechanlage entstehen die elektromagnetischen Felder direkt am Kopf und können dort zu einer Belastung führen, die bis zu einer Million Mal über der von Sendeantennen liegt.

Omega siehe dazu „Ein Mobilfunksender bestrahlt die Bevölkerung 24 Stunden am Tag“ unter: http://omega.twoday.net/stories/1221212/

Und das hat Folgen, wie Primo Schär vom Zentrum für Biomedizin der Universität Basel kürzlich auf einer Veranstaltung der Forschungsstiftung Mobilkommunikation berichtet hat: Elektromagnetische Felder stressen auch unterhalb der geltenden Grenzwerte unsere Gene. Konkret kann diese Strahlung dazu führen, dass Erbgutstränge brechen, zumindest in gewissen Zelltypen. «Ob diese Schäden zu nachhaltigen Genveränderungen führen, wissen wir noch nicht», sagt Schär, der in Zürich noch unveröffentlichte Resultate präsentierte.

Eine österreichische Studie geriet ins Kreuzfeuer der Kritik

Zum selben Ergebnis kam eine österreichische Studie im Rahmen des europäischen Reflex-Projekts bereits vor zwei Jahren. Diese Arbeit von Forschern um Hugo Rüdiger von der Universität Wien geriet aber ins Kreuzfeuer der Kritik. Die Resultate waren unerwartet und verlangten nach einer Bestätigung.

Omega siehe REFLEX-Projekt unter: http://omega.twoday.net/stories/245208/

Soweit Schär seine Daten ausgewertet hat, deutet alles darauf hin, dass die Wiener Forscher Recht behalten: Sowohl niederfrequente Felder, wie sie etwa von Hochspannungsleitungen abgestrahlt werden, als auch hochfrequente Felder vom Handy können das Erbgut schädigen.

Vergleichbar mit den Versuchen in Wien hat der Basler Molekulargenetiker in Petrischalen gezüchtete Bindegewebszellen einem Magnetfeld ausgesetzt, das etwa so stark war, wie es die Grenzwerte fordern. Sowohl bei nieder- als auch bei hochfrequenter Strahlung nahm die Anzahl Brüche im Erbgut, der DNA, schwach, aber statistisch eindeutig zu. Das gilt sowohl für die Bindegewebszellen eines 42-jährigen Mannes als auch für entsprechende Zellen eines sechsjährigen Knaben, wenngleich die Charakteristik der Schäden je nach Alter der Spender unterschiedlich war.

Schär wählte eine Bestrahlungszeit von 15 Stunden, da die Anzahl Brüche in den Reflex-Studien bei dieser Zeit ein Maximum erreichte.

Zu denken geben die Resultate der Studien allemal

Weitestgehend im Dunkeln tappen die Forscher bei der Suche nach einer Erklärung, wie die verwendeten, relativ geringen Feldstärken überhaupt DNA-Brüche auslösen können. Schär vermutet, dass dies nicht direkt durch die Felder geschieht, wie es etwa bei hoch energetischer Röntgenstrahlung der Fall ist. Vielmehr könnte die Strahlung von Handys und Hochspannungsleitungen aggressive Zellgifte bilden, so genannte Radikale, die das Erbgut stressen. Sicher ist das keineswegs. Rätselhaft ist auch, warum DNA-Brüche nur auftreten, wenn das Magnetfeld periodisch ein- und ausgeschaltet wird, nicht aber bei permanenter Exposition, und warum nur gewisse Zelltypen betroffen sind.

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HLV INFO 73/AT

10-07-2006

Frankfurter Neue Presse Printausgabe vom 10.07.2006

Sendeanlage auf Hochhaus ausgetauscht

Schwalbach.

Entrüstet sind die Bewohner, wie zu hören ist, dass niemand sie über das Vorhaben informiert habe. „Das wäre die Aufgabe des Hauseigentümers gewesen“, sagt die Erste Stadträtin Christiane Augsburger. Das Unternehmen weist die Schuld allerdings von sich. „Aus Brandschutzgründen musste eine der beiden Funkanlagen ausgetauscht werden, das hat das Subunternehmen in Eigeninitiative erledigt und uns nur informiert“, betont eine Sprecherin der Wohnbau Rhein-Main AG auf Anfrage.

Noch im Februar hatte die Stadt prozessiert, um den Bauantrag von „E-Plus“ abzuweisen. „Mit gesundheitlichen Bedenken können wir vor Gericht nicht argumentieren, da der Schwellenstrahlwert nicht überschritten wird“, erklärt Christiane Augsburger. Statt dessen bezog die Stadt sich auf baurechtliche Argumente und betonte, eine neue, größere Anlage passe nicht ins Stadtbild. Das Gericht wies die Klage zurück.

Auch Klaus Böckner von der „Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten“, beobachtet die Entwicklung in der Julius-Brecht-Straße kritisch. „Viele Bewohner fühlen sich ohnmächtig, denn selbst eine gerichtliche Anfechtung des Urteils ist kaum noch möglich“, sagt der Schwalbacher. Böckner kann nicht verstehen, warum der Hauseigentümer die Bewohner nicht vorher über das Bauvorhaben informiert hat. „Aus taktischen Gründen wäre das besser gewesen“, glaubt der Sprecher der Bürgerinitiative, der sich auch über die Grenzen des Main-Taunus-Kreises hinweg gegen Sendemasten und die Strahlengefahr einsetzt. „Nur zu sehen, dass dort oben gearbeitet wird, aber nicht zu wissen, was passiert, war für viele Bewohner nahezu ein Schock.“

Auch optisch seien die Auswirkungen wesentlich sichtbarer als vom Gericht angenommen, findet Böckner. „Zudem sind die als gesundheitlich unbedenklich geltenden Grenzwerte doch so weit oben angesetzt, dass sie absichtlich nicht erreicht werden“, glaubt er.

Nun plant Klaus Böckner, die Gerichtsunterlagen noch einmal zu sichten und auf mögliche anfechtbare Schwachstellen zu untersuchen. „Trotzdem fürchte ich, dass wir den Standort nicht anfechten können werden“, sagt er realistisch.

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3069256

 

Frankfurter Neue Presse Printausgabe vom 06.07.2006

Am Montag ist Bürgerversammlung

UMTS-Mast erhitzt weiter die Gemüter

Niederhöchstadt.

„Wenn der Stadtverordnetenvorsteher Döll die besorgten Bürger ernst genommen hätte, hätte er zumindest die Beschlussfassung über die gestellten Anträge bis nach Beantwortung unserer in der Fragestunde gestellten Fragen und bis nach erfolgter Bürgerversammlung verschoben“, erklärte Wiesmeier. Junger stimmt in die Kritik ein: „In den 29 Jahren meiner früheren aktiven Tätigkeit als kommunaler Mandatsträger habe ich eine derartige chaotische Stadtverordnetenversammlung nicht erlebt, obwohl auch früher stark emotionale Themen (...) behandelt wurden.“ Etwa die Kindergärten oder die Bürgschaft für den FC Eschborn.

Wiesmeier und seine Mitstreiter bleiben bei ihrer Forderung, dass der Turm weg muss. Wiesmeier räumt zwar ein, dass die Initiative in der Bürgerfragestunde ihr Anliegen habe vortragen können und auch die Zusicherung auf schriftliche Antworten mit auf den Weg nahm, doch wurden weitergehende Hoffnungen der Turmbekämpfer nicht erfüllt. Auch über 1000 Unterschriften gegen das Bauwerk konnten daran nichts ändern. Wiesmeier: „Die Mehrheitsparteien CDU und FDP haben in Wagenburgmentalität die Anträge in namentlicher Abstimmung abgelehnt.“ Und weiter: „Die von der CDU und der FDP vorgetragenen Argumente für diesen Turm waren schlichtweg falsch. Die Bürgerversammlung, die vor einer solchen Baugenehmigung hätte stehen müssen, gerät jetzt zu einer Farce.“ Wiesmeier schließlich: „Wenn es so eine weise Entscheidung des Bürgermeisters Speckhardt für diesen Turm an diesem Standort war, warum hat man sie nicht von Anfang an öffentlich gemacht?“

Ins Gericht speziell mit den Einlassungen von Fraktionschef Fritz Krüger (FDP) geht FWG-Chef Junger, der Krügers unverbrüchlichen Glauben an die von Fachleuten festgesetzten Richtwerte attackierte. Junger erinnert an die einst für unbedenklich gehaltene Verwendung von Asbest und an die Einnahme von Contergan. Angesichts nicht abschließend geklärter Strahlengefahren des Sendemastes fragt Junger: „Warum muss jetzt ein Mast mit 25 Stationen errichtet werden, wenn die möglichen negativen Auswirkungen noch gar nicht bekannt sind?“ Junger bemängelt auch, dass auf die Nähe des Sportplatzes zum Sendemast nicht eingegangen worden sei, sondern die Befürworter stets auf die weiter entfernten Gebäude verwiesen hätten.

 

Frankfurter Neue Presse

Printausgabe vom 08.07.2006

Klären: Sind Mobilfunkanlagen im Kurgebiet zulässig?

Von Karen Heinen

Bad Camberg.

Nach wie vor befinden sich mehrere Antennen der Firmen T-Mobile und O2 auf dem Dach der Hohenfeldklinik. Etwas deutlicher formuliert es der Vorsitzende der Grünen, Dieter Oelke: „Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass das Kreisbauamt immer noch keine Entscheidung wegen der baulichen Zulässigkeit der Mobilfunkanlagen im Kurgebiet gefällt hat“.

Und das, obwohl laut Bürgermeister Erk „die Stadt Bad Camberg, beginnend im Mai 2004, mehrmals den Sachstand erfragt und auf eine abschließende Bearbeitung gedrängt hat.“ Darunter sind auch zwei offizielle Schreiben des Magistrates vom Mai und Dezember 2005, in denen die Behörde aufgefordert wird, den „rechtlichen Sachverhalt zu prüfen“ und „schnellstmöglichst tätig zu werden und ein Nutzungsverbot für die bestehenden Anlagen zu verfügen“. Das Kreisbauamt in Limburg war offiziell spätestens seit Februar 2004 über die bereits seit Jahren im Kurgebiet vorhandenen GSM Funkanlagen (D-Netz, E-Netz) informiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die für Bad Camberg zuständige Bauaufsichtsbehörde über einen Neuantrag für weitere Mobilfunkanlagen (UMTS) auf der Klinik zu entscheiden und wurde sogar seitens des Stadtbauamtes darüber in Kenntnis gesetzt, dass es für die bereits vorhandenen „Altanlagen“ weder eine Bauanzeige noch einen Bauantrag gegeben habe.

Nachdem der Magistrat der Stadt Bad Camberg, basierend auf Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, zunächst sein Einvernehmen zum Bau weiterer (UMTS) Antennen versagt hatte, lehnte auch das Kreisbauamt den Antrag des Mobilfunkbetreibers auf Errichtung von weiteren Antennen ab. Begründung des Amtes: Die Mobilfunkanlagen sind in dem als „Reines Wohngebiet“ definierten Kurviertel bauplanungsrechtlich nicht zulässig.

Inzwischen hat auch das Regierungspräsidium in Gießen die Entscheidung des Kreisbauamtes bekräftigt und den Widerspruch des Betreibers abgewiesen. Dieser hat daraufhin bei Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage eingereicht.

Was geschieht jedoch nun mit den bereits vorhandenen Anlagen? „Die sind ebenso baurechtlich unzulässig“, ist die Ansicht des mobilfunkversierten Rechtsanwaltes Dietmar Freund aus Bruchköbel, den Mitglieder des „Förderverein Lokale Agenda 21 Bad Camberg“ um eine Beurteilung des Falls gebeten haben.

Zwar ist nach der Hessischen Landesbauordnung die Errichtung einer Mobilfunkanlage genehmigungsfrei, soweit sie eine gewisse Höhe (ab Antennenfuß) nicht überschreitet. Baugenehmigungsfreiheit bedeutet jedoch nicht Baufreiheit. „Auch wenn eine bauliche Anlage nach Landesrecht genehmigungsfrei ist, kann sie wegen eines Verstoßes gegen das bundesweit gültige Bauplanungsrecht „materiell illegal“ und daher zu beseitigen sein“ so Dietmar Freund. Die strittigen Mobilfunkanlagen befinden sich im Sonderbaugebiet Kur, das laut den Festsetzungen des Bebauungsplans von 1973 neben Anlagen und Einrichtungen für Kurzwecke nur Gebäude wie in „Reinen Wohngebieten“ zulässt.

Gewerbliche Vorhaben (hier Telekommunikationsanlagen) können nach Paragraf 31 Absatz 2 des Baugesetzbuches allenfalls aufgrund einer „Befreiung“ zulässig sein, diese wurde jedoch niemals beantragt. Laut Aussagen des Rechtsexperten ist zudem ein nachträglicher Befreiungsantrag für die vorhandenen GSM Anlagen ebenso abzulehnen wie bei den später beantragten UMTS Anlagen. „Die Bauaufsichtsbehörde hätte schon nach bekannt werden des Sachverhaltes einschreiten müssen“ meint Rechtsanwalt Freund. Bei der Behörde lässt man sich jedoch Zeit. Immerhin gab es nach neuerlichem Nachhaken des Stadtbauamtes im März 2006 einen Ortstermin von Mitarbeitern des Kreisbauamtes mit der Leitung der Hohenfeldklinik.

Auf die Frage der NNP, warum es denn über zwei Jahre dauert, eine baurechtliche Beurteilung der „Altanlagen“ abzugeben, lässt das Kreisbauamt verlauten, dass „eine bauaufsichtliche Anordnung bis zur Entscheidung des in Wiesbaden anhängigen Verwaltungsstreites (bezüglich der neu beantragten UMTS Anlagen) vorerst nicht erfolgen soll“. Es wird beim Amt davon ausgegangen, dass in diesem Verfahren die bauplanungsrechtliche Legalität von Mobilfunkanlagen in diesem Gebiet geklärt wird. Wann allerdings ein Ergebnis aus Wiesbaden zu erwarten ist, ist noch nicht bekannt.

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg möchte jedoch, wie in seinem Brief vom Mai 2005 dargelegt, die beiden Verfahren voneinander getrennt und die Angelegenheit der „Altanlagen“ nicht weiter verzögert wissen. Die Frage ist also, inwiefern sich die Bauaufsichtsbehörde weiterhin auf ihre abwartende Position zurückziehen kann. Rechtsanwalt Freund meint dazu: “ Es gibt gesetzliche Fristen, innerhalb derer die Behörde Anträge zu bescheiden hat. Falls dies nicht geschieht, läuft sie Gefahr, nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Untätigkeit verklagt zu werden.“

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3066312

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Handy-Verbot an Schulen

Da dieses Thema zum Dauerthema geworden ist, finden Sie unter diesem Link die aktuellen Meldungen: http://freepage.twoday.net/stories/1677088/

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

News from Mast Sanity

http://tinyurl.com/aotw3

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Mobilfunk - Newsletter Online

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