Mobilfunk-Newsletter vom 11.03.2005

Charta der Umwelt

http://omega.twoday.net/stories/562110/

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Erreicht oder reicht uns die Demokratie?

Bürgerinitiative MwW e.V.

Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten

Erreicht oder reicht uns die Demokratie? *)

Ein Statement zu Risikodiskussion Mobilfunk in Maintal

Februar 2005    

verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn, Waldstr.48, 63477 Maintal

Bei der Risikodiskussion Mobilfunk geht es um Vertrauen in die Richtigkeit von Daten und Fakten:

  • Vertrauen in die Kompetenz der Beteiligten
  • Vertrauen in die Fairness, Chancengleichheit und Offenheit der Kommunikationspartner
  • Vertrauen in die soziale Verantwortung von Politik, Wirtschaft und Justiz gegenüber der Bevölkerung

stellt das Bundesamt für Strahlenschutz BfS im Bürgerforum Elektrosmog 1999 fest. Und Max Weber hat einmal gesagt:

· Zwei Todsünden gibt es in der Politik: Die der Unsachlichkeit und die der Verantwortungslosigkeit.

Die Risikodiskussion Mobilfunk ist in Maintal durch Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit sehr belastet, wie die nachstehenden Beispiele zeigen.

Maintaler Beispiele für Unsachlichkeit

Unsere Meinung dazu:

  • Die Aussage von Prof. Dr. Breckow vor dem AfBUS war eine Falschaussage zugunsten der Mobilfunkbetreiber
  • Die schriftliche Korrektur seiner Aussage disqualifiziert ihn als vertrauenswürdigen Kommunikationspartner
  • Bereits ein biologischer Effekt, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt, ist ein Effekt zu viel.

Der Widerspruch des Mobilfunkbetreibers gegen den kommunalen Bebauungsplan wird abgelehnt.

  • Es handelt sich um keine Negativplanung zur Verhinderung von Mobilfunkbasisstationen sondern um eine Planaufstellung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
  • Der vom Mobilfunkbetreiber erhobene Einwand, er sei als Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan nicht beteiligt worden, ist unbegründet. Der Mobilfunkbetreiber ist zwar aufgrund des Lizenzvertrages verpflichtet, einen bestimmten Versorgungsgrad der Bevölkerung herzustellen. Damit wurde ihm aber weder eine öffentliche Aufgabe noch die Wahrnehmung öffentlicher Interessen übertragen.
  • Der Lizenzvertrag begründet keine Verpflichtung, die gegenständlichen Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, sondern verleiht nur das Recht hierzu. Die zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen unterliegen dem privatwirtschaftlichen Wettbewerb.

Die vorstehenden Beispiele zeigen:

Die Schnelligkeit und Komplexität des Fortschritts in Wissenschaft und Technik machen die für den Mobilfunk relevanten Sachverhalte immer undurchsichtiger. Entscheidungen in der Risikodiskussion Mobilfunk können nur noch mit Hilfe Sachverständiger gefällt werden. Dass die Gutachten mehrerer Sachverständiger zum gleichen Problem in der Regel divergieren, wird angesichts der eigenen Inkompetenz in diesen Fragen von den zur Entscheidung aufgerufenen AfBUS-Mitgliedern als außerordentlich quälend empfunden. Lassen die Sachverständigen dann noch Redlichkeit und Selbstkritik hinsichtlich der Prämissen, unter denen ihr Gutachten zustande kam, vermissen, ist sofort die Frage nach den hinter dem Gutachten stehenden Interessen zu stellen! Bei Prämissendeutlichkeit dagegen können sich scheinbar widersprechende Gutachten als wechselseitig einander ergänzende Aussagen erweisen und einen kontroversen Streit in eine komplementäre, in der Sache weiterführende Diskussion überführen.

Maintaler Beispiele für Verantwortungslosigkeit

Dreh- und Angelpunkt in der Risikodiskussion Mobilfunk sind die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BimSchV von 1996. Alle deutschen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen wissenschaftlichen Institutionen sind sich heute einig, dass die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BimSchV nur die Gesundheitsrisiken durch die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung erfassen. Deshalb wurden und werden weltweit intensive Forschungen zur Erfassung nichthermischer biologischer Effekte durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte betrieben. Die neuesten Ergebnisse dieser Forschungen sind alarmierend. Dafür nachstehend nur zwei aus vielen anderen Forschungsarbeiten:

- Die TNO-Studie der drei niederländischen Ministerien für Wirtschaft, für Gesundheit und für Telekommunikation fasst zusammen:

Mobilfunkstrahlung ist gesundheitsgefährdend.

UMTS-Mobilfunkstrahlung ist noch gefährlicher als GSM-Mobilfunkstrahlung.

- Die REFLEX-Studie der EU, an der zwölf Forschergruppen und fünf universitäre Forschungseinrichtungen beteiligt waren, sagt aus:

Bei Mobilfunkbestrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte kam es zu Einfach- und Doppelstrangbrüchen der DNA, das heißt zu Schäden und Veränderungen der Erbsubstanz.

Auch in der Justiz sind Zweifel an der ausreichenden Eignung der gesetzlichen Grenzwerte für den Gesundheitsschutz – erst recht aber für den Bereich der Vorsorge – im Vordringen.

In einem rechtskräftigen Urteil stoppte das OLG Hamm die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus mit der Begründung:

- Die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren ausgehen, reicht allein für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung aus, die ein Wohnungseigentümer nicht hinnehmen muss.

Unter diesen Rahmenbedingungen handeln politische Entscheidungsträger verantwortungslos, wenn sie zum Beispiel

  • über 3000 Protest-Unterschriften besorgter Bürger gegen den Maintaler Netzausbauplan vom 22.09.2003 und den von 25 Ärzten unterschriebenen „Maintaler Ärzteappell“ in ihrem Denken und Handeln nicht berücksichtigen,
  • in einer schriftlichen Antwort die Meinung kundtun, dass sie „..... eine Mobilfunkantenne in der Nähe ihrer Wohnung akzeptieren würden“,
  • ihre Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern der Stadtverwaltung vernachlässigen und sie in neu angemieteten Räumen direkt unter einer Mobilfunkantenne unterbringen

Natürlich gibt es in der rechtsstaatlichen Demokratie Beispiele für Spannungen zwischen der legitimen Aufgabenerfüllung durch die Beamten der Stadtverwaltung und  Konfliktsituationen, die bei ihnen aus religiösen, ethischen, moralischen oder auch nur sachlichen Gewissensentscheidungen entstehen. Unsere Rechtsordnung enthält aber genügend Instrumente, um solche Konflikte in angemessener und zumutbarer Weise zu lösen und ermessensfehlerfreie Entscheidungen zu ermöglichen. Politische Verantwortung sollte nicht durch alleinige Gesetzestreue ersetzt werden.

*) „Erreicht oder reicht uns die Demokratie“

Titel des 5. Symposiums des Professorenforums 12./13.April 2002

J. W. Goethe-Universität Frankfurt/Man

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Gemeinde in der "Zwickmühle": Mitspracherecht ist nicht gewollt

Räte möchten über Standorte nicht abstimmen - BV ausgebremst

VON BARBARA SCHLOTTERER

Peiting

Nur wenige Minuten zuvor hatte dieser versucht, klar zu machen, warum die Gemeinde gerade auf ein Mitspracherecht bei der Standortsuche in Sachen Mobilfunk unbedingt verzichten möchte.

Gesetzlich verpflichtet

Sichtlich erregt bremste der Rathauschef seinen Vize aus: "Wenn die Gemeinde ein Mitspracherecht bekommt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Standorte zu nennen. Wir können dann nicht einfach sagen: Wir wollen da oder da keinen Standort", verdeutlichte Asam die Problematik. Würde also eine solche Gesetzesregelung in Kraft treten, dann sei die Gemeinde gefordert, einen Alternativ-Standort zu nennen - der Hauptgrund für den Peitinger Gemeinderat, die von Umweltinitiative und Bund Naturschutz eingereichte "Füssener Petition" abzulehnen.

Der grobe Inhalt der Petition, die der Gemeinderat in Füssen bereits im Oktober 2003 verabschiedet hat: Grenzwerte heruntersetzen und Mitspracherecht für Kommunen. Letzteres hat die Gemeinde Peiting zwar nicht, allerdings lehrt die Erfahrung: Immer wenn sich der Gemeinderat bislang mit Standortfragen beschäftigt hat, fiel es negativ auf das Gremium zurück. Aktuelles Beispiel: Die Anwohner vom Kalvarienberg, den die Gemeinde als Alternativ-Standort zum Weilheimer Hof vorgesehen hatte, fühlen sich übergangen.

Anstrengungen

Auf den Punkt brachte es CSU-Fraktionssprecher Herwig Skalitza: "Wenn wir Mobilfunk-Standorte künftig genehmigen wollen, dann müssen wir ehrlich sein: Egal ob ich die Antenne da wegtue und dem anderen vor die Nase setze - ich bin immer in der Zwickmühle."

Zwischen zwei Stühlen

Um künftig bei Mobilfunk-Fragen nicht generell zwischen zwei Stühlen sitzen zu müssen, hat der Gemeinderat die "Peitinger Petition" beschlossen: Die Grenzwerte sollen in der Gemeinde Peiting auf einen minimalen Wert reduziert werden.

10.03.2005

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/schongau/art1609,256911.html

 

Vodafone errichtet 81-Meter-Mast

Protest in Hüls. Stadt kann Bau nicht verbieten

Krefeld. Vodafone will hoch hinaus in Hüls jedenfalls im wahrsten Sinne des Wortes. Denn dort, am Meyserweg, hat das Mobilfunk-Unternehmen jetzt einen 81 Meter hohen Mast installiert, mit dem das Unternehmen sein Netz ausbaut sowohl für den seit Jahren verwendeten Mobilfunk-Standard als auch das neue UMTS. Die Höhe der neuen Anlage ist eine neue Dimensionen für Krefeld, kannte man hier bislang überwiegend kleinere Basisstationen, die ein lückenloses Mobilfunknetz garantieren sollen.

Noch bevor der Mast installiert wurde, regte sich Widerstand. Auf die Bauvoranfrage zur Errichtung des so genannten Richtfunksammlers im Februar 2004 hin hatte die Stadtverwaltung eine Baugenehmigung erteilt, gegen die prompt ein Widerspruch einging. Wie Stadtsprecher Timo Bauermeister der WZ auf Anfrage bestätigte, liegt das Verfahren mittlerweile beim Verwaltungsgericht.

Der Kläger will per Eilantrag einen Baustopp und die so genannte "Anordnung auf sofortige Vollziehung" erwirken damit müssten sämtliche weiteren Arbeiten zur Inbetriebnahme beendet werden. Laut Bauermeister hat die Stadt bei ihrer Prüfung der eingereichten Unterlagen festgestellt, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Das gelte auch für die Abstandsflächen.

"Nur mit der Betriebsgenehmigung haben wir nichts zu tun dafür ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zuständig." Besagter Sammler mit Stahlgittermast kommuniziert per Richtfunk mit vielen Basisstationen im Stadtgebiet, erklärte Vodafone-Sprecherin Sabine Goossens. Manche seien direkt ans Telefonnetz angeschlossen, alle anderen senden die Telefonate an den Sammler; von diesem werden die Gespräche dann zu anderen Telefonanschlüssen vermittelt.

Bauermeister betont, dass es für die Stadt keine Handhabe gebe, den Bau einer solchen Anlage zu verbieten. "Uns obliegt lediglich die bauordnungsrechtliche Prüfung. Und hier handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich." Es sei sogar so, dass sich die Mobilfunkunternehmen, die einst für viele Millionen UMTS-Lizenzen ersteigerten, zur flächendeckenden Versorgung vertraglich mit der Bundesregierung verpflichtet hätten.

10.03.05

Von Mirko Braunheim

http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/sro.php?redid=77667

 

Aarberg: Definitiv keine Mobilfunkantenne

svb.

http://www.bielertagblatt.ch/article.cfm?id=185243&startrow=1&ressort=Seeland&kap=bta&job=79213 10

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://omega.twoday.net/topics/Mobilfunk+Archiv+%28Englisch%29/

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Österreich kritisiert Zulassung von Monsanto-Mais in Brüssel

http://omega.twoday.net/stories/564554/

 

Hamburger Schüler helfen mit Recyclingpapier Wälder zu schützen

http://omega.twoday.net/stories/564559/