Mobilfunk-Newsletter vom 01.09.2004

Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk und DECT

Eine Mitteilung aus dem Informationszentrum gegen Mobilfunk, München http://www.izgmf.de

Unabhängige Wissenschaftler prognostizieren einen massiven Anstieg von Gehirntumoren, neurologischen Erkrankungen, Herzkrankheiten, vielfältigen Erkrankungen und Todesfällen wegen dieser Technologie.

von Dr. Hans Schmidt, Wolfratshausen, 17.08.2004

Die Haltung des Deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK)

1. Umgang mit Studienergebnissen am Beispiel der Blut-Hirn-Schranke (BHS)

Die BHS sorgt dafür, dass gehirnfremde Stoffe nicht übers Blut ins Gehirn eindringen können. Wenn diese Schranke verletzt wird, können Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson u.ä. auftreten.

Wir haben das BfS um Stellungnahme gebeten zu wiederholten Veröffentlichungen, dass die Handystrahlung die BHS durchdringt. Die Antwort des BfS: es gibt eine Studie, die zu anderen Ergebnissen kommt; deshalb liegt kein Gesundheitsrisiko vor. Doch im Text dieser Studie ist nachzulesen, dass auch hier die BHS verletzt wird, nur geht dies zurück und kann nach ca. 7 Tagen nicht mehr nachgewiesen werden. Eine kurzzeitige Verletzung der BHS stellt also für das BfS keine Gesundheitsgefährdung dar. Auf Nachfragen bestätigt das BfS dies als offizielle Stellungnahme.

Wir sehen in diesem Vorgang einen klaren Beweis dafür, wie das BfS Forschungsergebnisse falsch auswertet, um die industriefreundlichen Grenzwerte zu schützen.

2. "Wissenschaftlicher Beweis"

Das BfS lässt nur solche Studienergebnisse als wissenschaftliche Beweise gelten, die a) auf einer gesicherten Datenbasis gründen und b) exakt reproduziert wurden und c) keine widersprüchlichen Befunde zeigen.

Diese Kriterien wurden für technische Systeme entwickelt und vom BfS auf den Mobilfunk übertragen. Aufgrund dieser Festlegung werden bisher alle biologischen Effekte nicht als "wissenschaftlich bewiesen" anerkannt mit der Konsequenz, dass die extrem hohen Grenzwerte nicht in Frage gestellt werden.

Wir haben das BfS gebeten, zu bestätigen, dass diese Kriterien einzeln für die in Deutschland vom BfS vorgeschlagenen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung nachgewiesen wurden. Trotz wiederholter Rückfrage unter Einschaltung des Präsidenten, Herrn Prof. König, hat das BfS auf diesen Punkt nicht geantwortet.

Wir sehen in diesem Vorgang einen klaren Beweis dafür, dass die geltenden Grenzwerte nicht die vom BfS selbst aufgestellten Kriterien für wissenschaftliche Beweise erfüllen und deshalb ungültig sind. Im Übrigen ist das biologische System Mensch nicht mit einem technischen System zu vergleichen; die Übertragung von Kriterien für Wissenschaftlichkeit vom technischen System auf die menschliche Gesundheit kann nur als Manipulation bezeichnet werden, um industriefreundliche Grenzwerte und nicht die menschliche Gesundheit zu schützen. Im medizinisch/pharmazeutischen Bereich wird diese Beweisführung als gänzlich unzureichend angesehen (Beispiel Placebo- oder Nonceboeffekte). Das multidimensionale Regelsystem Mensch bzw. Lebewesen lässt sich eben nicht mit einem einfachen mechanischen Modell erklären.

3. Parteilichkeit der Gutachter

Herr Prof. Bernhardt ist ehrenamtlicher Vorsitzender des SSK-Ausschusses "Nicht-Ionisierende Strahlen". Die SSK hat unter seiner Federführung Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien festgelegt und die Grenzwerte der 26. BImSchV empfohlen. Er war von 1996 bis 2000 Vorsitzender der ICNIRP, in dem Zeitraum also, in dem dieses Gremium Grenzwerte und Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien für Hochfrequenzstrahlung begründet und international durchgesetzt hat; er ist bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der ICNIRP. Dies stellt einen klassischen Interessenskonflikt für Herrn Bernhardt dar, der für das Allgemeinwohl unhaltbar ist. Von Herrn Bernhardt kann man nicht erwarten, dass er die von ihm als Vorsitzender der ICNIRP entwickelten Grenzwerte kritisch beurteilt.

Omega siehe hierzu auch: „Professor Dr. Jürgen Bernhardt“ unter http://omega.twoday.net/stories/281108/

Dieser Zustand belegt die Kungelei von Politik und Wirtschaft, die erst die Einführung dieser Technologie ohne Prüfung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ermöglichte und nun das ganze Volk als Versuchskaninchen missbraucht - mit schlechter Prognose, siehe oben. Wir haben deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Trittin, den Bundes-Umweltminister, gestellt mit dem Ziel, Herrn Bernhardt und andere Mitglieder der ICNIRP aus der SSK zu entfernen.

Tun Sie dazu auch einen Griff in unser Archiv:

Stichwort Blut-Hirnschranke (GIGAHERZ-Archiv, Beitrag Nr. 35) http://www.gigaherz.ch/35/

Omega siehe dazu auch unter http://omega.twoday.net/stories/318231/

Quelle: http://www.gigaherz.ch/812/

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Mitten im Strahlenmeer

KORBACH

Die Netzbetreiber bauen ihr UMTS-Netz aus, feinmaschiger als das Vorgängersystem GSM. Dafür brauchen sie häufig neue Standorte, denn nicht immer lassen sich bestehende aufrüsten. Was die Kommunen und viele Menschen ärgert: Sie haben keinerlei Einfluss auf die Standortwahl. „Der Gesetzgeber lässt uns allein“, kritisiert Bürgermeister Klaus Friedrich die rechtliche Lage. Wenn sich der Mobilfunkbetreiber an die Richtwerte halte, sei es nur noch eine Frage der Einigung mit einem potenziellen Vermieter.

Nach der Landesbauordnung sind Sendeanlagen (außer in reinen Wohngebieten) genehmigungsfrei, wenn sie eine Anlagenhöhe von zehn Metern (zwölf in Hessen) nicht überschreiten. Und ehe man es sich versieht, steht ein Sendemast auf dem eigenen Dach. So geschehen in der Klosterstraße auf dem Dach der DAK-Geschäftsstelle (wir berichteten). Der Besitzer des Hauses hat einen Vertrag mit dem Mobilfunkunternehmen Vodafone abgeschlossen und die Mieter des Hauses haben diese Entscheidung zu tragen. „Wir sind alles andere als glücklich mit dieser Situation“, sagte DAK-Bezirksgeschäftsführer Manfred Riepel. Solange es nicht sicher sei, dass die Anlagen keine Gesundheitsschäden nach sich ziehen würden, könne er diese rechtliche Lage nur verurteilen.

Der Meinung ist auch Klaus Friedrich: „Es kann nicht sein, dass die Bürger ungefragt die Zeche zahlen.“ Er lehne weitere Antennen im Stadtgebiet kategorisch ab. „Aber uns sind die Hände gebunden. Wir bekommen die Anträge lediglich zur Kenntnisnahme.“

Daher jetzt der ungewöhnliche Weg, einen 35 Meter hohen Sendemast, den das Unternehmen T-Mobile plant, zu verhindern. „Wir bieten dem Vermieter des Grundstücks die Möglichkeit, aus dem Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber auszusteigen.“ Die Stadt wolle das Grundstück kaufen beziehungsweise ein anders Grundstück anbieten. „Der Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber wäre damit nichtig, da sich die Besitzverhältnisse ändern würden“, erklärte Friedrich. Dieser spezielle Einzelfall solle allerdings keine Schule machen, daher appelliert Friedrich an Grundstückseigentümer, nicht vorschnell Verträge abzuschließen.

 

Online erschienen am: 30.08.2004 20:11

http://www3.hna.de/index.php?page=a-kor&command=setvar:module-content-search:filename=/www/ htdocs/hna/content/ausgaben/kor/364424194/index.php

 

Anwohnerprotest gegen Funkantenne

Von CORDULA ORPHAL

07:09 Uhr

SANKT AUGUSTIN

Die Errichtung der Anlage, für die eine Unbedenklichkeitserklärung des Bundesgesundheitsministeriums vorliege, sei rechtens, so Schumacher. Die Verwaltung habe diesen Standort im April genehmigen müssen, obwohl er den strengen Richtlinien der Stadt widerspricht. So befindet sich nach Aussage des SPD-Ratsherren Marc Knülle, der selbst am Niederberg wohnt und das Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen ließ, ein Spielplatz für kleine Kinder in knapp 70 Metern Entfernung. In den Richtlinien, die allen Gesprächen mit Mobilfunkunternehmen zugrunde liegen, ist dagegen von einem 200-Meter-Mindestradius die Rede.

Der Betreiber habe an diesem Standort festhalten wollen, die Bemühungen der Stadt, die Antenne in weniger bewohnten Gebieten aufstellen zu lassen, seien gescheitert, so der Beigeordnete Rainer Gleß. Jeder Bürger hätte aber die Möglichkeit, beim Kreis Widerspruch einzulegen gegen die Genehmigung der Stadt, sagte Schumacher. Der Bürgermeister habe allerdings vergessen zu erwähnen, dass bei einem erfolglosen Widerspruch eine Verwaltungsgebühr fällig sei, teilte die FDP später in einer Pressemitteilung mit.

Kritisiert hatten die Bürger ferner, zuvor nicht informiert worden zu sein. Über den genauen Zeitpunkt sei die Stadt nicht unterrichtet gewesen, viele Unternehmen würden sich Plätze reservieren, um innerhalb von zwei Jahren dort Antennen aufzustellen. Zudem sei nicht vorhersehbar gewesen, dass dieses Vorhaben „ein sensibles“ ist, das Bürgerproteste hervorrufe, meinte Gleß. Knülle merkte dazu an, dass die Stadt die Bürger sehr wohl über die Genehmigung hätte in Kenntnis setzen können, auch wenn diese die „erfolglose Arbeit der Verwaltung“ dokumentiere. Dass der Standort Proteste hervorrufe, sei klar gewesen: „Wenn ein Kleinkinderspielplatz kein hochsensibler Bereich ist, was denn dann?“

(KR) Dienstag, 31. August 2004

http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentServer?ksArtikel.id=1093445841942&listID=1038 816881590&openMenu=1038942868191&calledPageId=1038816880662

 

Sendemasten: Schlafstudie auf der Kippe

Flachsmeer / FW

Der Sozialdemokrat berief sich auf ein Gespräch mit dem Präsidenten des BfS, Wolfram König. Auch die Grünen-Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz aus Leer teilte gestern mit, dass die Mobilfunkbetreiber und Teile der Strahlenschutzkommission die Studie verhindern wollten.

Gerda Bunger und ihre Mitstreiter in Flachsmeer wittern einen Boykott durch die Industrie. „Wahrscheinlich haben die Verantwortlichen Angst vor den Ergebnissen, die bei der Studie herauskommen könnten“, mutmaßt die Sprecherin der Bürgerinitiative. Besonders sauer sei man in Flachsmeer darüber, dass die Betreiber sich nicht an Abmachungen hielten, so Bunger.

In Flachsmeer hat ein Forscherteam der Freien Universität Berlin bereits in den Jahren 2002 und 2003 eine so genannte Schlafstudie durchgeführt. Weil der Probelauf in Flachsmeer erfolgreich war, entschloss sich das Bundesamt für Strahlenschutz, ein großes Forschungsprojekt auf den Weg zu bringen. Das Dorf in der Gemeinde Westoverledingen war ausgesucht worden, nachdem mehrere hundert Bürger gegen den Aufbau eines Mannesmann-Sendemastes protestiert hatten.

Ausgabe vom Dienstag, 31. August 2004

http://www.ostfriesen-zeitung.de/artikel.php?artikelid=1930923047_24304&edat=20040831&ressort=G E

dazu auch

"Herbe Enttäuschung" Mobilfunk Betreiber lehnen eine Beteiligung an Studie ab

Von Felix Weiper

Die Industrie halte sich nicht an Abmachungen. Das meint die Sprecherin der "Bürgerinitiative Sendemast" in Flachsmeer.

Flachsmeer

Gerda Bunger und ihre Mitstreiter in Flachsmeer wittern einen Boykott durch die Industrie. "Wahrscheinlich haben die Verantwortlichen Angst vor den Ergebnissen, die bei der Studie herauskommen könnten", mutmaßt die Sprecherin der Bürgerinitiative. Besonders sauer sei man in Flachsmeer darüber, dass die Betreiber sich nicht an Abmachungen hielten, so Bunger.

Wie die Sprecherin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Anja Schröder, gestern auf GA-Anfrage bestätigte, ist die Behörde grundsätzlich bereit, eine Untersuchung zu den Folgen der Mobilfunkstrahlung auszuschreiben. Daran solle auch der Ort Flachsmeer beteiligt werden. Voraussetzung sei, dass die Betreiber bestimmte Sendeanlagen zeitweise abschalten müssten. Das Bundesamt sei deshalb auf die Unterstützung der Industrie angewiesen.

Reinhold Robbe und Meta Janssen-Kucz üben scharfe Kritik an den Mobilfunkbetreibern. "Wer eine derartige Studie mit formalen Gründen verhindern möchte, setzt sich dem Verdacht aus, dass er etwas zu verbergen hat", betonte Robbe. Es müsse im Interesse der Betreiber liegen, Bedenken, Ängste und Beschwerden durch eindeutige Untersuchungsergebnisse auszuräumen. Meta-Jansen Kucz wertete das Verhalten der Industrie "als Affront".

In Flachsmeer hat ein Forscherteam der Freien Universität Berlin bereits in den Jahren 2002 und 2003 eine so genannte Schlafstudie durchgeführt. Mehr als 100 Teilnehmer, die in der Nähe eines Sendemastes leben, waren zwölf Nächte lang an mobile Aufzeichnungsgeräte angeschlossen, mit denen ihre Hirnströme gemessen wurden. Außerdem füllten die Probanden täglich Fragebögen aus. Dabei handelte es sich um eine Machbarkeitsstudie. Die Forscher wollten herausfinden, ob es überhaupt möglich ist, eine Feldstudie zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf Schlafende durchzuführen. Weil der Probelauf in Flachsmeer erfolgreich war, entschloss sich das Bundesamt für Strahlenschutz, ein großes Forschungsprojekt auf den Weg zu bringen.

Das Dorf in der Gemeinde Westoverledingen war für die Probestudie ausgesucht worden, nachdem sich dort mehrere hundert Bürger im Jahre 2000 mit massiven Protesten gegen den Aufbau eines Mannesmann-Sendemastes gewehrt hatten.

"Es müsste im Interesse der Betreiber liegen, Ängste auszuräumen"

Reinhold Robbe

Dienstag, 31. August 2004

http://www.ga-online.de/inhalt/2004-08-31/ostemsol/d171052015_24304.html

 

Rat soll Turmbau untersagen

NORTHEIM

Ziel des Antrags soll laut Mitinitiator Werner Hesse sein, dass der Stadtrat sich mit dem Thema auseinander setzen muss. Notwendig dafür sei die Sammlung von etwa 1300 Unterschriften von Northeimer Einwohnern über 16 Jahren. Das entspreche drei Prozent der Einwohnerschaft, wie in der Gemeindeordnung gefordert. 500 Unterschriften habe man schon.

In dem von elf Northeimern unterschriebenen Brief, darunter auch die Sprecherinnen der Bürgerinitiative gegen den Funkmast, Monika Goßlar und Elke Schneider, fordern die Bürger die Ratsmitglieder auf, für Transparenz gegenüber den Bürgern zu sorgen.

Es müsse endlich klar sein, welche Art von Anlage, ob nun Richtfunk- oder Basisstation, entstehe, wie groß die für den Bau des Mastes erforderliche Grundstücksfläche sei, wie hoch der Turm werde, und in welchem Ausmaß in das auf dem Wieterhang erforderliche Gestein eingegriffen und es mit Beton aufgefüllt werde. Die Bürgerinitiative geht davon aus, dass die Baufläche wesentlich größer wird, als das städtische Grundstück auf dem Wietergipfel. Der genaue Standort solle durch einen amtlich beglaubigten Lageplan veröffentlicht werden.

Die Bürger fordern den Stadtrat auf, dass er in einem Beschluss das Bauvorhaben von Vodafone neben dem Denkmal Wieterturm für unzulässig erklärt. Gründe gebe es eine Menge, so die Bürger in dem Brief. So werde der 51 Meter hohe und allein schon im Fundament 13 Mal 13 Meter messende Funkmast im Außenbereich errichtet. Dies sei jedoch laut Baugesetzbuch nur möglich, wenn öffentliche Belange nicht dagegen stehen.

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, und auch Denkmalschutzes stünden dem jedoch eindeutig entgegen, so die Bürger. Laut Paragraf 3 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Westerhöfer Bergland - Langfast“ sei ein solches Bauvorhaben schlichtweg verboten.

In unmittelbarer Nähe des Mastes gebe es zudem mehrere als Naturdenkmale ausgewiesene, 120 Jahre alte Elsbeerenbäume. Alle Handlungen, die das Naturdenkmal oder seine Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern, seien laut Naturschutzgesetz verboten.

Online erschienen am: 30.08.2004 23:23

http://www3.hna.de/index.php?page=a-nor&command=setvar:module-content-search:filename=/www/ htdocs/hna/content/ausgaben/nor/312201447/index.php

 

Der Teufel wohnt im Handy

http://omega.twoday.net/stories/317577/

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Anhaltende Proteste bei Montagsdemos setzen Bundesregierung unter Druck

http://omega.twoday.net/stories/317720/

 

Jagdsaison auf Zugvögel beginnt

http://omega.twoday.net/stories/317721/

 

Hamburger Senat im Law-and-Order-Wahn

http://omega.twoday.net/stories/317902/