Mobilfunk-Newsletter vom 01.02.2006

Bienen-Pilotstudie: Verhaltensänderung unter elektromagnetischer Exposition

http://freepage.twoday.net/stories/1493488/

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FORSCHUNGSFÖRDERUNG: Das geheime Milliardenspiel

http://freepage.twoday.net/stories/1493756/

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BITTE VERWERFEN Sie Pressemitteilung Nr. 22/2006

Sie enthält leider fehlerhafte Angaben

HLV INFO 13/AT

31-01-2006

Dr. Lebrecht von Klitzing 31-01-06

Aus http://www.idw-online.de übernommenes Zitat der Presseabteilung der Uni Bielefeld zur Interphone-Studie:

Korrektur vom 26.01.2006

BITTE VERWERFEN Sie untenstehende Pressemitteilung Nr. 22/2006. Sie enthält leider fehlerhafte Angaben. Morgen folgt von der Universität Mainz eine aktualisiert Mitteilung.

Ingo Lohuis, Pressesprecher Universität Bielefeld

Telefon: 0521/106-4145 (Sekretariat: 4146)

Fax: 0521/106-2964

E-Mail: ingo.lohuis@uni-bielefeld.de

Internet: http://www.uni-bielefeld.de

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news144621

22/2006

26.01.2006

Kein erhöhtes Hirntumor-Risiko bei Nutzung von Mobil- und Schnurlostelefonen

http://bis.uni-bielefeld.de/infomanager/SilverStream/Pages/Pressemitteilungen_Detail_Web.html?quer y=PRESSEMITTEILUNGEN.ID+%3D+31737

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Achtung Zeitungsente

Die seit Mitte Monat unaufhörlich durch die Tageszeitungen geisternde Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist eine kolossale Ente.

Hans-U. Jakob,

Denn es besteht zur Zeit weder eine Überwachungssoftware in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche Kontrollstelle, welche die sogenannten 2-Monatsrapporte der 26'000 Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben auf den Monitoren der Steuerzentralen vornimmt. Dazu sind weder bei Kantonen noch beim Bund irgendwelche Stellen vorgesehen oder bewilligt. Und dazu sind weder die nötigen Apparaturen und Verkabelungen für eine Fernüberwachung, noch die nötigen Lokalitäten vorhanden. Es existieren zu all dem nicht einmal Budgetposten.

Die im Rundschreiben des BAFU (früher BUWAL) aufgeführten Kontrollmaßnahmen sind demnach reine Luftschlösser

Total daneben ist die Meinung des BAFU und verschiedener kantonaler Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschließen.

So geht das natürlich überhaupt nicht.

1) Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nicht im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch gar keine Stellen bewilligt sind.

2) Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgesogen werden könne.

3) Das BAFU (früher BUWAL) hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde, kein Beschwerdeführer und erst recht keine Schutzorganisation verpflichtet, diesen vom BAFU mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst zu nehmen.

4) Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren verfassungsmäßigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom BAFU verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wes Geistes Kinder dort das Sagen haben.

5) Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nach BAFU-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGb.

6) Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche Tageszeitungen, wie etwa der Berner Bund behaupten. Dank dem vorliegenden dubiosen Rundschreiben des BAFU haben Gemeinden erst recht guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.

Einsprecher und Beschwerdeführer aufgepasst! Ihr dürft jetzt nicht einfach die Hände in den Schoss legen, sondern Ihr müsst den Gemeinde- und Kantonsbehörden mit eingeschriebenem Brief klar machen, dass Ihr die vom BAFU und Co vorgesehene Lösung auf keinen Fall akzeptiert und dass einzig das Bundesgericht darüber entscheiden kann, ob es der von kritischen Fachleuten als Schwachsinn bezeichneten Lösung zustimmen will oder nicht. Im Klartext: Weitere Mobilfunkantennen dürfen erst dann wieder bewilligt werden, wenn das Bundesgericht in einem Musterprozess darüber entschieden hat. Und weil ein solcher Musterprozess von Grund auf durch die Instanzen gezogen werden muss, kann das dauern! Übrigens: Da ein solcher Musterprozess von öffentlichem Interesse ist, entstehen für Gemeinden, die als Beschwerdeführer auftreten, keine Gerichtskosten.

Konsultieren Sie dazu unbedingt: Retourkutsche oder Mistkarren? (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden) http://www.gigaherz.ch/990

http://www.gigaherz.ch/993

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Manchmal wirkt’s

Die Europapremiere

Von Hans-U. Jakob,

Der 2. November 05 war nicht gerade ein strahlender Tag. Eine graue, triste Hochnebeldecke lag über dem Ländle als ich beim Eindunkeln mit einem flauen Gefühl im Magen in Triesen FL aus dem Liechtensteiner Bus stieg. Beinahe hätte ich die Haltestelle verpasst. Ausgerechnet die einzige, die im ganzen Land nicht angeschrieben war. Beim überstürzten Aussteigen mit dem schweren Gepäck noch rasch den Fuß verknackt. Dann hinkend ab, auf die Suche nach dem Gemeindehaus. Das riesige Gebäude konnte es ja kaum sein, das da direkt vor mir lag. In der Schweiz haben wir halt viel kleinere Gemeindehäuser. Eine Passantin die ich fragte, schüttelte nur missbilligend den Kopf. Glaubte wahrscheinlich ich wolle sie nur blöd anmachen. Aha, da steht ja tatsächlich „Gemeindezentrum“! Jetzt nur noch den richtigen Eingang finden. Bei der 3. schweren Türe klappte es, es war tatsächlich die Gemeindeverwaltung. Ich war am Ziel und sollte hier dem Gemeinderat einen Vortrag über die Schattenseiten des Mobilfunks halten. Die Sitzung sei öffentlich, hieß es und ich hatte deshalb einen ziemlich großen Saal erwartet. Da war aber lediglich ein ganz gewöhnliches Sitzungszimmer mit 11 Gemeinderatssesseln und einem 12.Notsitz für mich. Das mache man in Liechtenstein eben anders, wurde ich belehrt. Die Bürger/Innen bräuchten sich nicht ins Gemeindehaus zu bemühen, man übertrage die Sitzungen mit Bild und Ton jeweils auf dem gemeindeeigenen Glasfaser-Kabelnetz direkt in die Wohnzimmer. Ja, ja selbstverständlich auch meinen Vortrag und man werde jetzt versuchen, meinen Laptop oder den Beamer „anzuzapfen“ damit es auf den Bildschirmen in den Triesener Stuben wirklich schöne Bilder gäbe. Nach einigem hin und her und Kabelumstecken und Software nachladen kam das OK von der Technik. Zeit für Lampenfieber war keine mehr. 5-4-3-2-1-Gong und ab die Post. Europapremiere. Ein mobilfunkkritischer Power-Point-Vortrag direkt auf die Polstergruppen in die Wohnzimmer übertragen. Gab es das schon irgendwo? Warum hatte ich plötzlich so feuchte Hände?

Offenbar hat’s gewirkt „Nachhaltiger Mobilfunk“ hieß einst ein ETH-Projekt. Nur war dessen Wirkung etwas anders gemeint als dieses hier. Nachhaltig sicher deshalb, weil am 19.1.06 im Liechtensteiner Volksblatt, das ist eine der 2 ansässigen Tageszeitungen, folgende Meldung erschien:

JA zu handyfreien Zonen

Triesener Gemeinderat befürwortet handyfreie Schulareale und Kindergärten

Von Michael Benvenuti,

Der Triesner Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig den Grundsatzentscheid gefällt, das Vorhaben „Schulareal und Kindergärten = handyfreie Zonen“ zu befürworten. Dabei geht es aber nicht darum, das lästige Gebimmel während des Unterrichts zu unterbinden, vielmehr sollen die Kinder vor unnötiger Strahlenbelastung geschützt werden, wie Triesens Vorsteher Xaver Hoch festhält: „Es geht uns um die Gesundheit der Kinder. Diese steht an erster Stelle.“

Wien als Vorbild

Mit der Schaffung von handyfreien Schularealen und Kindergärten würde Triesen dem Vorbild von Österreichs Hauptstadt Wien folgen, wo seit Oktober 2005 die schriftliche Empfehlung des Stadtschulrates vorliegt, Mobiltelefone aus der Schule zu verbannen. Begründet wurde diese Empfehlung mit dem Vorliegen der von der EU geförderten „Reflex-Studie“, welche negative Auswirkungen der Mobilfunkstrahlen speziell auf junge Menschen befürchtet. Betroffen von einer Umwandlung in handyfreie Zonen wären die Primarschule sowie die Gemeindekindergärten in Triesen. Real- und Oberschule, welche beide in die Zuständigkeit des Landes fallen, sowie die private Formatio-Tagesschule wären (vorerst) von einem Handy-Verbot ausgenommen.

Primarschule seit 2001 handyfrei

Melanie Öhri, der Kindergartenleiterin von Triesen, ist noch kein Kind mit einem Handy untergekommen, „das ist bei 4- bis 6-Jährigen zum Glück noch kein Thema“. Dennoch steht sie dem Vorhaben, Schulen und Kindergärten in handyfreie Zonen umzuwandeln, wohlgesonnen gegenüber: „Das finde ich absolut sinnvoll. denn die Gesundheit der Kinder muss im Vordergrund stehen.“

Ball liegt beim Schulrat

Ob und wann Triesen die Primarschule und Kindergärten zu handyfreien Zonen erklärt, liegt nun bei Gemeindeschulrat Florin Banzer, der vom Gemeinderat mit der Umsetzung dieses Projektes betraut wurde.

Kurzkommentar von Hans-U. Jakob

Das wäre eine möglicher Weg, den Antennenwildwuchs zu stoppen. Die Schweizer Mobilfunkbetreiber machen 60% ihres Umsatzes mit Kindern. Deshalb schauen sie so darauf, dass in erster Linie alle Schulhäuser nachhaltig bestrahlt werden. Wenn da nun plötzlich keine Kunden mehr wären..........Nicht auszudenken dieser rasante Baustopp!

http://www.gigaherz.ch/992

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Bayerischer Landkreistag verharmlost erneut Gefahren durch Mobilfunkstrahlung und feiert den Mobilfunkpakt II

http://freepage.twoday.net/stories/1495184/

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HLV INFO 14/AT

31-01-2006

Frankfurter Neue Presse, Printausgabe vom 31.01.2006

Schultheiß lenkt beim Funkmast in der Wingertstraße ein Mindestabstand wird gewahrt

Nidderaus Bürger triumphieren

Von Jürgen W. Niehoff

Nidderau.

Mit seinem Einlenken verhinderte Schultheiß eine Niederlage in der Stadtverordnetenversammlung: Bereits vor der Sitzung hatte sich abgezeichnet, dass sein Antrag, die 200-Meter-Richtlinie zu kippen, keine Mehrheit finden würde. Der Antrag wurde noch vor der Sitzung von der Tagesordnung gestrichen.

Die betroffenen Anwohner zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Es ist zwar die Minimallösung, weil die Antennenanlage noch immer in unserer Nähe steht. Für uns ist aber wichtig, dass nun zumindest die 200-Meter-Grenze eingehalten wird“, erklärte Jeannette Vieweg von der Bürgerinitiative.

Vom Tisch ist das Thema 200-Meter-Richtlinie allerdings noch nicht, wie Schultheiß deutlich machte: Neue Mobilfunktechnologien wie UMTS würden künftig ein dichteres Netz nötig machen. Der Mindestabstand von 200 Metern könne deshalb nicht für immer aufrechterhalten werden.

Die Diskussion um den Funkmast war in Nidderau neu entbrannt, weil mit dem Abriss des alten Raiffeisengebäudes ein neuer Standort für die Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gebäudes her musste.

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2749314

Kommentar Seite 13

Printausgabe vom 31.01.2006

ANSICHTSSACHE

Die Macht des Volkes

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2749150

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

News from Mast Sanity

http://tinyurl.com/aotw3

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Rekord: Ölkonzern Exxon verdient 36,1 Milliarden Dollar

http://freepage.twoday.net/stories/1495137/

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Mobilfunk - Newsletter Online

http://omega.twoday.net/topics/Mobilfunk-Newsletter/