Mobilfunk-Newsletter vom 07.10.2003

 

Demokraten begrüßen die High Court

Ablehnung des 3G Roll Out

3. Oktober 2003

Aus dem Büro von Senator Lyn Allison

Die australischen Demokraten haben die heutige Ablehnung des NSW (New South Wales, Anm. d. Übersetzers) High Court begrüßt, Hutchinson Telecommunications' Appell zu hören, 3G Antennen auf einem bestehenden Leitungsmast bei Oatley Park zu installieren.

Die Gesundheitssprecherin der Demokraten, Senator Lyn Allison sagte, „dass diese Grundsatzentscheidung einen bedeutenden Präzedenzfall hinsichtlich der Rolle der 3G Infrastruktur setzt, - was damit die Annullieren der niedrigen Wirkungsklausel des Telecommunications Act von 1997 bedeutet.“  

"In Sydney werden allein 540 Antennen benötigt werden, um das Roll Out zu vervollständigen. Wenn man davon ausgeht, dass es wenigstens ein halbes Dutzend andere örtlicher Gemeindegruppen in Australien gibt, die sich der Errichtung dieser Antennen entgegenstellen, bildet die heutige Entscheidung einen bedeutenden Rückschlag zu den derzeitigen Federal Telecommunications -Gesetzen.“

„Die Entscheidung kommt, nachdem eine neue holländisches Studie enthüllte, dass von 3G Antennen ein ungünstiger Einfluss auf die Gesundheit, wie Kopfschmerzen und Übelkeit ausgeht. Deshalb müssen Gemeinderäte sorgfältig überlegen, bevor sie erlauben, dass diese Antennen in der Nähe von Wohngebieten, Schulen und anderen sensiblen Orten installiert werden,“ Senator Allison fügte hinzu. 

Senat-Frage (niedergeschrieben):

Senator Allison bittet den Minister um Gesundheit und Alter.

Ich beziehe mich auf die Bemerkungen, die Doktor Colin Roy, Direktor der Abteilung Nicht-Ionisierende Strahlung von ARPNSA, im heutigen Artikel des „Herold Sun“, betitelt „Mobiles lacking radiation research“ (Deutsch: „Fehlende Mobilfunkstrahlung Forschung“), zugeschrieben werden, und frage:

1. beabsichtigt die Regierung, eine Reproduktion der holländischen Studie in Australien zu finanzieren?

2. wenn nicht, warum und nicht? 

Nachricht von Don Maisch, übersetzt von Omega

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Auswirkung von Radiofrequenzstrahlung auf die Aktivität von Säugetieren

Die Auswirkung von Radiofrequenzstrahlung auf die Aktivität von Säugetieren, hier Ratten, wurde bereits vor Jahrzehnten untersucht. Hier eine Veröffentlichung aus dem Jahre 1967.

Effects of low intensity UHF radio fields as a function of frequency. Korbel, S.F., Fine, H.L. In: Psychonomic Science 9 ( 1967 ) 527-528

Die Wirkung von UHF Radiofeldern als eine Funktion der Frequenz

Experimente von Korbel (1966) und Korbel und Thompson (1962, 1965) haben gezeigt, dass relativ lang anhaltende Bestrahlung mit UHF Feldern niedriger Frequenz und Intensität zu einer Verhaltensänderung von Ratten führt. Ratten die einem elektromagnetischen Feld mit einer ständig zwischen 300 und 920 MHz auf und absteigenden Frequenz ausgesetzt waren, zeigten im Vergleich zu nicht bestrahlten Ratten folgende Verhaltensänderungen:

a) regelmäßig lang anhaltende niedrige Aktivität, die von kurzen Perioden hoher Aktivität eingeleitet werden können.

b) größere Emotionalität

c) sie brauchten längere Zeit um sich von Elektroschocks zu erholen.

In Experiment 1 wurden neun Ratten einem UHF Feld niedriger Intensität (zwischen 0,43 und 0,15 Milliwatt pro Quadratzentimeter, gemessen an der Vorder- und Rückseite des Käfigs) an 21 aufeinanderfolgende Tage ausgesetzt. Da die Ratten durchgehend, außer während der Tests zur Bewertung der Aktivität bestrahlt wurden, dauerte die tägliche Bestrahlung 22 1/2 Stunden. Ein schmaler Frequenzbereich zwischen 320 und 450 MHz wurde ständig auf und ab durchfahren. (...) Die Aktivität der neun bestrahlten Ratten wurde mit der Aktivität der neun nicht bestrahlten Ratten verglichen.

Das Vorgehen beim 2. Experiment entsprach dem des 1., außer der verwendeten Frequenz. Im 2. Experiment wurden die bestrahlten Ratten einer ständig den Bereich von 770 bis 900 MHz auf- und abfahrenden Frequenz ausgesetzt. (...)

Diese Daten bestätigen die vorherigen Forschungen der Autoren, dass der hauptsächliche Effekt von UHF Strahlung auf die Aktivität in deren Verringerung liegt. (...) Zusammenfassend zeigen diese Experimente, dass niedrige UHF Frequenzen effektiver in der Beeinflussung der Aktivität sind als höhere UHF Frequenzen. Man kann zu dem Schluss kommen, dass die Frequenz bei Experimenten, die sich mit der Wirkung von UHF Strahlung befassen, von Bedeutung ist.

http://www.totalitaer.de/lowintensityuhf.htm

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Shabalin-Studie

Auszug aus Elektrosmognews (ESN) vom 6.10.2003

Die deutsche Übersetzung der Shabalin-Studie kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

http://www.hese-project.org/Dr/Shabalin/Dehyd_keilf_030914.pdf

Diese Studie zeigt physikalische Strukturveränderungen durch EMF bei biologischen Systemen und könnte eine wichtige Rolle bei der Erkennung des Wirkungsmechanismus der Schädigung von Lebewesen durch elektromagnetische Felder spielen.

Das Elektrosmognews-Team

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Re: 031006R-Mobilfunk-Newsletter

Hallo, Herr Rudolph,

soeben habe ich die folgenden Vorschlag betr. UMTS-Anwendungen an die Ausschreibungsstelle geschickt:

Sehr geehrtes Auswahl-Kuratorium,

Sie stehen offenbar im Dienste der uns alle bestrahlenden Mobilfunkbetreiber, und da hätte ich einen Vorschlag für eine in der Zukunft (Langzeiteffekte) sehr gut funktionierende Anwendung:

Bei Eheleuten und längerfristig zusammenlebenden Paaren braucht die Frau keine Pille oder sonstige Verhütungsmaßnahmen mehr zu nehmen, wenn der Mann ein UMTS-Handy tagsüber eingeschaltet in der Hosentasche trägt. Der Effekt beruht darauf, dass die Spermien immobil und defekt werden, ggf. sogar die Keimzellen lädiert werden, so dass keine Befruchtung mehr stattfindet. Es kann noch weiter gehen: Männer mit dem ständigen UMTS-Handy am Leib können ein Label bekommen, dass sie ... unschädlich sind.

Die wissenschaftlichen Grundlagen sind allfällig bekannt, mindestens siehe Prof. Adlkofer mit der Studie über die Gen-Defekte durch die gepulste Sendestrahlung. Ich darf Ihre unvoreingenommene Bearbeitung im Wettbewerb erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel

soweit der Text.

Gruß, A. Volger

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mobilfunk-Risikodiskussion in Maintal

Sehr geehrter Herr Rudolph,

wir stehen derzeit in schwierigen Verhandlungen mit dem Magistrat der Stadt Maintal. Im Anhang einige Informationen zum Stand der Angelegenheit zur Kenntnisnahme und Verwendung nach Ihrem Ermessen.

Sie werden sicherlich erkennen, wie viel ich bei der Argumentation Ihren Newslettern verdanke.

Freundliche Grüße

Otto Einsporn

 

Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI, Waldstraße 48, 63477 Maintal, 23.09.2003

Herrn Lars Erik Gerth, Maintal-Tagesanzeiger

Leserbrief zur Presseerklärung der AG „Mobilfunk“ der LA21Maintal

In meinem Statement vor der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2003 habe ich auf die groteske Spanne von gesetzlichen Grenzwerten und Vorsorge-Grenzwerten hingewiesen: Sie reichen von 9.500.000 µW/m² bis 1 µW/m² je nach Gutachter und Diskussionsgrundlage.

Das von der Stadt Maintal beauftragte ECOLOG-Institut nennt in seinem Gutachten „Vorsorgeorientierter Mobilfunk für die Stadt Maintal“ einen Vorsorge-Grenzwert von 10.000 µW/m².

Das gleiche Institut erklärt auf dem Elektrosmog-Symposium am 17.05.2003 in Frankfurt:

„Das ECOLOG-Institut hat drei Jahre nach seinem letzten Bericht (Hennies et al. 2000) erneut eine umfassende Auswertung .......... vorgenommen.

Die Immissionen durch einzelne Verursacher sollten deutlich unterhalb des Vorsorgewertes gehalten werden. Immissionen durch einzelne Technologien, wie Mobilfunk ..., sollten in der Summe auf maximal 30% des Vorsorgewertes begrenzt werden.“

Das heißt bei maximal 3000 µW/m² liegen !

Bei diesem gutachterlichen Durcheinander fordert die AG „Mobilfunk“ der LA21Maintal mit Nachdruck die heute erfolgreich praktizierte, von den Mobilfunkbetreibern als technisch machbar anerkannte, von der Bevölkerung akzeptierte und zunehmend von anderen Kommunen beschlossene Leistungsflussdichte von 1000 µW/m² auch für Maintal !

Arbeitsgruppe „Mobilfunk“ der Lokalen Agenda 21 Maintal

Presseerklärung zu TOP 14 der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2003: „Grundsatzbeschluss zum Netzausbau in Maintal“

Die größten Risiken gehen stets von den Gefahren aus, die keiner wahrhaben will.

Für jeden von uns ist wohl das größte Risiko die Gesundheitsgefahr! Nicht umsonst heißt es deshalb in Artikel 2 (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Dem Grundgesetz sind vor allem auch alle politischen Entscheidungsträger verpflichtet. Sie haben die Fürsorgepflicht für die Bevölkerung. Deren Gesundheit sollte deshalb für sie an erster Stelle stehen.

Zu dem heute unbestrittenen Gefährdungspotential des Mobilfunks heißt es in der Begründung rechtskräftiger Gerichtsurteile gegen Mobilfunkantennen eindeutig:

„Ob von Mobilfunkanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen ist zumindest umstritten. Verwertbare Ergebnisse sind in dieser Hinsicht erst nach eingehenden wissenschaftlichen Forschungen zu erwarten. Den Betroffenen ist es nicht zuzumuten, bis dahin zu warten und auf diese Weise praktisch zum Versuchsobjekt zu werden.

Allein die Furcht vor Folgen stellt bereits eine echte Beeinträchtigung dar, die ein Betroffener nicht hinnehmen muss. Dabei ist es für diese Auseinandersetzung belanglos, dass die Mobilfunkanlage rechtlich zulässig ist und alle in Deutschland gültigen Grenzwerte einhält.“

Und in den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission SSK vom 13./14.09.2001 heißt es unmissverständlich:

„Das Risikomanagement einschließlich einer Berücksichtigung der Risikoakzeptanz der Bevölkerung liegt in erster Linie in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger.“

Wir appellieren an die Stadtverordneten und den Magistrat der Stadt Maintal, ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht nachzukommen und im Interesse der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger den Wildwuchs von Mobilfunkantennen einzudämmen.

Wir sind nicht gegen Handys!

Bei der Benutzung von Mobiltelefonen handelt es sich um freiwillig eingegangene Risiken. Es steht jedem frei, im Interesse seiner Gesundheit auf den Gebrauch weitgehend oder ganz zu verzichten.

Betrieb von Mobilfunkantennen

Bei der Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen ist das anders:

  • es handelt sich um unfreiwillig eingegangene Risiken
  • es handelt sich um dauerhafte Belastungen
  • es sind sehr viele Menschen betroffen. Der Multiplikationsfaktor ist entsprechend groß, so dass auch kleine Risiken stärker gewichtet werden müssen.

Für bestehende und künftige Mobilfunkantennen sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition von Anrainern zu gewährleisten. Der „Salzburger“ Vorsorgewert mit einer nicht zu überschreitenden Leistungsflussdichte von 1000 µW/m² entspricht der Forderung nach einem nachhaltig vorsichtigen Umgang mit dem Mobilfunk.

Die frühzeitige rechtliche und planerische Einbindung der betroffenen Bevölkerung bei der Genehmigung und Installation von Mobilfunkantennen ist von großer Bedeutung, entspricht einem guten Demokratieverständnis und den Grundsätzen einer rationalen Risikodiskussion.

Es ist zu fordern, dass klare rechtliche Grundlagen für ein Bewilligungsverfahren von Mobilfunkantennen geschaffen und eingehalten werden. Wir bitten die Stadtverordnetenversammlung, eine solche klare rechtliche Grundlage vom Magistrat zu verlangen. Ein Muster für eine solche Grundlage steht bei der AG „Mobilfunk“ zur Verfügung.

In einer solchen „Vereinbarung zwischen der Stadt Maintal und dem Mobilfunkbetreiber ... „ sollte es in der Präambel heißen:

- Aufgabe der Stadt Maintal ist es, für den Gesundheitsschutz ihrer Bürger einzutreten. Dabei hat dieser Gesundheitsschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen aller Art.

- Der Mobilfunkbetreiber ist dafür verantwortlich, dass von seinen Mobilfunkantennen entsprechend der Produkthaftung nach BGB keine gesundheitlich negativen Einwirkungen auf die Bevölkerung ausgehen. Er hat dafür die originäre Nachweispflicht.

In die weiteren Punkte dieser rechtlich klaren und einklagbaren Vereinbarung kann der „Grundsatzbeschluss zum Netzausbau in Maintal“ durchaus einfließen.

Eine solche verbindliche schriftliche Vereinbarung würde den Magistrat handlungsfähig und die Stadtverordnetenversammlung kontrollfähig machen und die Zusammenarbeit beider Gremien im Gesundheitsinteresse der Maintaler Bürger sichern.

 

Kommentar:

Der alte Salzburger Vorsorgewert liegt bei 1000 Mikrowatt/m². Seit Februar 2002 gilt der neue von 1 Mikrowatt/m²

Es gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die z.B. schon nach 50 Minuten Bestrahlung bei 1000 Mikrowatt/m² eine signifikante Reduzierung der Gedächtnisleistung belegen. (Dr. Maier, Uni Mainz)

Aus der Erfahrungsmedizin ist bekannt, dass viele Menschen inzwischen schon ab 10 Mikrowatt/m² erkranken.

Daher ist ein Wert von 1000 Mikrowatt/m² nicht zu akzeptieren, sondern der neue Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m² müsste eingehalten werden.

Siegfried Zwerenz, Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sendemast ist unbedenklich

Leserbrief Höchster Kreisblatt, Eppstein, 6.10.03

Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass auch nur die geringsten Strahlungswerte unterhalb der zulässigen Grenzwerte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Jeder Mensch reagiert nur anders auf die Mobilfunkstrahlen. Aber letztendlich ist alles nur eine Frage der Zeit und Konstitution. Gleiches gilt für die schnurlosen DECT-Telefone, die heutzutage in jedem Haushalt vorzufinden sind. Auch sie strahlen rund-um-die-Uhr und führen neben Mobilfunk zur Doppelbelastung des Organismus. Also gemeinsam mit Mobilfunk eine hohe Belastung für die Gesundheit der Menschen.

Bei Kindern führt es anfänglich u.a. häufig zu Lern- und Konzentrationsstörungen. Menschen, die in direkter Nähe von Mobilfunkmasten wohnen, ein schnurloses DECT-Telefon und ein Handy benutzen kann ich nur empfehlen, die Verhaltensweisen und die Gesundheit der Familienmitglieder zu beobachten. Nach neuesten Studien wäre es für eine gesunde Zukunft der Kinder und Jugendlichen wichtig, das Telefonieren mit dem Handy nur auf den Notfall zu beschränken und das Handy bei Nichtgebrauch abzuschalten.

Zum Schluss möchte ich festhalten, dass die durch diese Technologie auftretenden Krankheitssymptome wie z.B. Tinnitus, Gelenkschmerzen bei längerem Ortswechsel außerhalb der Nähe zu Mobilfunkmasten vorübergehend zurückgehen. Ein Beweis, dass die geringste Strahlung die Gesundheit belastet. Für zukünftige Dauerschäden durch Handy-Nutzung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die sich im Entwicklungsstadium befinden, wird es sicher keine Heilungsmöglichkeit mehr geben, z.B. bei Erbschäden, frühe Senilität.

Marianne Kirst, Kriftel

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Grüne lehnen Messung ab

Die Neustadter Grünen lehnen den CDU-Vorschlag ab, die Strahlung durch Mobilfunkantennen von einem unabhängigen Gutachter messen zu lassen. Nach Ansicht von Stadtrat Kurt Werners ist der Vorschlag der CDU-Fraktionsvorsitzenden Brigitte Hayn (wir berichteten am 27. September) „unausgegoren". Hayn hatte auf Messungen eines unabhängigen Experten in Mannheim verwiesen; dabei war herausgekommen, dass alle deutschen Grenzwerte weit unterschritten werden (wir berichteten am 19. September auf der Seite Region).

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation: Mittelhaardter Rundschau, Ausgabe: Nr.231, Datum: Montag, den 06. Oktober 2003, Seite: Nr.18

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ordentliche Mitgliederversammlung der Bürgerwelle e.V.

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog, findet am Samstag, den 11. Oktober, 13.00 bis 17.00 Uhr in D-74597 Stimpfach-Rechenberg (Nähe Crailsheim) im Landgasthof Rössle, Ortsstr. 22, Tel. 07967-9004-0, Fax 07967-1387 statt.

Der Vorstand der Bürgerwelle e.V. bittet seine Mitglieder um zahlreiches Kommen. Bitte unbedingt Personal- u. Mitgliedsausweis mitbringen!

Der Tagungsort ist landschaftlich schön gelegen, mit extrem geringer Strahlenbelastung.

Wenn Sie ein Zimmer benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Landgasthof.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Achtung: Fahrgemeinschaft oder Mitfahrgelegenheit zur Mitgliederversammlung der Bürgerwelle e.V. am 11.0ktober gesucht

Ich würde sehr gerne zur Mitgliederversammlung am 11.0ktober kommen. Wäre es möglich noch an andere Adressen aus dem Großraum Köln und Umgebung zu kommen - zwecks Fahrgemeinschaft oder Mitfahrgelegenheit?!

Und noch eine Nachricht für den Rundbrief:

In der Universität zu Köln, Albertus-Magnus-Platz, WISO-Hörsaal, Raum XXIV, findet am 5. November 2003 um 19:00 Uhr ein Informationsabend mit dem Thema:

"Gesundheitsgefahr Mobilfunk"  statt.

Die Bürgerinitiative "Die Wahrheit über Mobilfunk" informiert über Gesundheitsgefahren und Schäden durch Mobilfunk. Referent: Dr. med. H.-J. Peterson, Eintritt frei

i.A. Susanne Obermann Tel:02202/863924, Susanne@centluchs.de

 Vielen Dank für Ihre Mühe!

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Unerhört falsche Annahmen

Studie zum Irak-Krieg bestätigt unheilige Allianz zwischen Presse und Politik.

http://www.heise.de/tp/deutsch/special/irak/15791/1.html