Mobilfunk + Ritalin = Kapitalverbrechen an Kindern

 

Dass die Bestrahlung mit elektromagnetischen Hochfrequenzfeldern in der Größenordnung zwischen 0.4 und 4V/m (das heißt zwischen 0.000424 und 0.0424W/m2) bei Kindern zu schwerwiegenden Konzentrations- und Lernschwächen führt, wurde bereits 1992, während der Vorarbeiten zur Gesundheitsstudie der UNI Bern zum später ersatzlos abgebrochenen Kurzwellensender Schwarzenburg, eindeutig nachgewiesen.

Hans-U. Jakob, 14.6.2002

 

Die Schüler im 700m vor den Sendeantennen gelegenen Schulhaus Tännlenen hatten während 40 (vierzig !) Jahren die schlechteste Übertrittrate in die Sekundarschule im ganzen Kanton Bern. Das damals hier etablierte Schulsystem sah nach 4 Jahren Primar- oder Volksschule für die begabtere Hälfte der Schüler  nach einer abzulegenden Prüfung den Übertritt in die Sekundarschule vor.

 

Ebenfalls eindeutig nachgewiesen wurde bei denselben Feldstärken, welche mit dem heute flächendeckenden Mobilfunknetz  identisch sind, eine 4 mal höhere Erkrankung Erwachsener an psychischen Krankheiten, vorwiegend an schweren Depressionen. Die Führungsmitglieder der damals ins Leben gerufenen Bürgerinitiative SchoK (Schwarzenburg ohne Kurzwellensender) wunderten sich sehr, wie stark sich die Pharmaindustrie um diese Phänomene interessierte. Mit dieser relativ kleinen Bevölkerungsgruppe war doch wahrlich kein Geld zu machen. Weshalb nur kam die Pharmaindustrie auf die Idee, mit ihren millionenschweren Messausrüstungen hier aufzukreuzen und sich der Sache anzunehmen?  Quelle: Berner-Zeitung vom 8.8.96

 

Ebenfalls 1996 als der Sender noch auf Hochtouren lief, sollte mit der Bevölkerung sogar ein Großversuch (Doppelblindversuch) mit neuartigen Medikamenten durchgeführt werden.   Dieser Versuch scheiterte dann allerdings am Boykottaufruf von SchoK. (Quelle: Archiv SchoK) Heute, nach dem Ritalin-Skandal fällt es dem Sender-Historiker wie Schuppen von den Augen. Die Chemie wollte sich über die Intensitäten und Auswirkungen dieser Strahlung bereits ab 1992 ein exaktes Bild machen, um dann bei der größten je stattfindenden elektromagnetischen Verseuchung der Geschichte, der flächendeckenden Verstrahlung mit Mobilfunk, rechtzeitig mit den nötigen Medikamenten zur Stelle zu sein. Das dürfte ihr indessen mit dem Medikament Ritalin vollauf gelungen sein.

 

Ritalin hat Wirkstoffe für 3 verschiedene Richtungen. Bei Konzentrationsstörungen und Lernschwächen wirkt Ritalin bei Kindern aufputschend und aufmerksamkeitsfördernd, bei Überaktivität und Aggressivität (POS) dämpfend und bei Erwachsenen mit depressiven Verstimmungen weckt Ritalin Glücksgefühle.   Eine wahre Wunderdroge, bestens passend zu den meist genannten Schädigungen durch den Mobilfunk. In die USA, wo die höchsten Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelten und diese Technologie am weitesten fortgeschritten ist, exportierte NOVARTIS bereits 1997 15'700kg dieser Wunderdroge.  Das entsprach 85% des Gesamtumsatzes. Ritalin wird dort von den Schulen direkt an auffällige Schüler abgegeben. Wer es nicht offiziell erhält, kann es über den Schwarzhandel auf den Pausenplätzen beziehen. Da es bei gesunden Personen euphorisierend wirkt, ist es als Kokainersatz bestens handelbar.

 

In Deutschland, mit der zweitgrößten Mobilfunkdichte Europas, sind heute bereits 20% der Kinder, das heißt jedes 5. Kind, Ritalin-abhängig.  Dies, obschon Ritalin hier nur auf Rezept eines Kinderarztes erhältlich ist.

In der Schweiz führt das Bundesamt für Gesundheit im Kanton Neuenburg eine Statistik über die Zunahme von Ritalinverschreibungen. Nach dieser Statistik, die für die ganze Schweiz repräsentativ sein soll, ist hierzulande eine Zunahme der Ritalinverschreibungen ab 1996, das heißt ab der Einführung des Flächen deckenden Mobilfunks, um jährlich 690% zu verzeichnen. Nach Angaben der Neuenburger Apotheken steigt die Zahl der  Kinderpatienten mit Ritalinrezepten jährlich um 470%

 

Da die Pharmaindustrie diese Entwicklung dank dem ehemaligen Schwarzenburger Sender hat kommen sehen, war sie rechtzeitig mit den nötigen Medikamenten auf dem Markt und verdient sich heute mit Ritalin dumm und dämlich. Ritalin wirkt auch für depressive Erwachsene, als euphorisierende Droge, „wahre Wunder“. Nur dass hier Ritalin direkt süchtig macht.   Und wie steht es mit den Kindern?

 

In ihrem Buch über ganzheitliches Heilen berichtet Barbara Simonsson von einem durch Verkehrsunfall ums Leben gekommenen 13 jährigen Jungen, welcher nach 5 Jahren Ritalinkonsum bei der Obduktion ein Herz, wie ein durch eine Überdosis an Kokain verschiedener 30-Jähriger aufwies.

 

Und in den skandinavischen Ländern geben Eltern für den Ritalinkonsum ihrer Kinder bereits durchschnittlich Fr. 500 pro Monat aus.  Dies natürlich noch neben den horrenden Telefonrechnungen für Handygespräche.

 

Kinder sind heute die Hauptkunden der Mobilfunkindustrie. Diese macht mindestens 60% ihres Umsatzes mit Kindern und Jugendlichen. (Quelle Schweizer Wirtschaftszeitungen) Zweitgrößter Profiteur des Handybooms ist dann zweifellos die Pharmaindustrie mit ihren astronomischen Ritalinumsätzen. Alle Hinweise deuten heute darauf hin, dass die Mobilfunkindustrie und die Pharmaindustrie hier Hand in Hand gearbeitet haben und weiterhin arbeiten. Informationsveranstaltungen der Mobilfunkkritiker im Raum Basel, wo die Schweizer Chemie  ihre Hauptsitze hat, werden regelmäßig von deren Vertretern professionell gestört.

 

Geld verdienen um jeden Preis. Auch um den Preis von zerstörten und verstörten Kindern. Und unsere Bundesämter für Kommunikation (BAKOM) und Gesundheit (BAG) verkünden weiterhin über speziell dazu angestellte, hochbezahlte Verharmloser und Elektrosmogleugner lauthals, im Chor mit den Mobilfunknetzbetreibern, Handytelefonieren sei nach dem neuesten Stand der Wissenschaft völlig unbedenklich.

 

Stehen diese Leute wohl dereinst auch einmal vor einem Verbrecher-Tribunal wie die heutigen Kriegsverbrecher von Ex-Jugoslawien?  Das Gigaherz-Team arbeitet daran.

 

Literaturhinweis: Study on Health Effects of the Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg, UNI Bern 1995. Die Zahlen zum Ritalinkonsum stammen von Teletext Schweiz, Seite 710, Woche 15

http://www.gigaherz.ch/491

 

 

Checkliste für eine handyfreie Zone an der Schule

 

Als Anlage für eine Hausordnung an Schulen

Vorschlag von Dr. Hans Jürgen Fahn – als Diskussionsgrundlage

 

Vorbemerkung: Im Rahmen der Diskussion um das Mitführen von Handys im Unterricht ist es wichtig, die Schüler über die technischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlen ausführlich zu informieren und mit ihnen darüber zu diskutieren, um den Erziehungsauftrag der Schule gerecht zu werden. Die Schüler sollen Einsicht in die Gefahren und Risiken der Mobilfunkstrahlung gewinnen, um dann eigenverantwortlich zu entscheiden, wie sie mit einem Handy im Privatbereich umgehen. In der Schule bzw. im Unterricht selbst müssen aber strengere Maßstäbe angelegt werden. Zum einen muss die Schule ihrem Vorbildcharakter gerecht werden und zum anderen müssen im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Schulalltags Spielregeln aufgestellt werden, an die sich alle Beteiligte auch halten. Diese Spielregeln regelt im schulischen Bereich die Hausordnung.

 

Vorgaben für die Benutzung von Handys im Unterricht:

 

In der letzten Zeit gibt es immer mehr wissenschaftliche Untersuchungen, die vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Mobilfunk warnen. Solange die Unbedenklichkeit der durch Mobilfunk abgegebenen Strahlung (bzw. elektromagnetischen Wellen) nicht wissenschaftlich einwandfrei geklärt ist, ist die Schule bemüht, alle Schülerinnen und Schüler vor dieser Strahlung zu schützen (= Vorsorgeprinzip!)

 

  1. Jede Schule muss grundsätzlich eine handyfreie Zone sein, das heißt Handys sollen möglichst überhaupt nicht in die Schule mitgenommen werden.

 

  1. Mitgebrachte Handys dürfen innerhalb des Schulgeländes (Gebäude, Gänge, Turnhalle, Schulhof,...) keinesfalls eingeschaltet sein. Ein eingeschaltetes Gerät gilt- selbst wenn es stumm geschaltet ist – als störender Gegenstand .

 

  1. Handys dürfen nur in wichtigen Ausnahmefällen (z.B. Notfälle) benutzt werden.

 

  1. Bei Klassenfahrten dürfen Handys nur mit ausdrücklicher Genehmigung der begleitenden Lehrkraft verwendet werden.

 

  1. Bei schriftlichen oder praktischen Prüfungen sowie Abschlussprüfungen zählt bereits das bloße Mitführen eines Handys als Unterschleif, unabhängig davon, ob es ein- oder ausgeschaltet ist.

 

  1. Bei anderen Formen der Leistungserhebung hat die jeweilige Lehrkraft dafür zu sorgen, dass kein Handy verwendet wird.

 

  1. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben für eine „handyfreie Schule“ wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt; das entsprechende Gerät wird eingezogen und  am Ende der Stunde (oder des Schuljahres) zurückgegeben. Alternative: wird den Erziehungsberechtigten persönlich (vom Schulleiter bzw. von der entsprechenden Lehrkraft) ausgehändigt.

 

  1. Wiederholte Verstößen gegen diese Anordnung können mit einem generellen Handyverbot für den betreffenden Schüler geahndet werden.

 

  1. Lehrer sollen mit positivem Beispiel vorangehen und ebenfalls im Schulbereich grundsätzlich kein Handy benutzen.

 

Die hier vorgeschlagenen Punkte sollen im Schulforum diskutiert, dann verabschiedet (im Schulforum arbeiten Lehrer, Eltern und Schüler zusammen) und schließlich in der jeweiligen Hausordnung verankert werden.

 

Kritik und Anregungen bitte an: dr.fahn@t-online.de
www.buergerwelle.de