Abwehrmaßnahmen 

Ausgangslage:
Sendeanlagen unter 10 bzw. 12 Meter (je nach Bundesland verschieden) sind genehmigungsfrei. Hier gibt es nur einzelne, rechtlich umstrittene Maßnahmen zur Verhinderung über die wir gerne mit Ihnen reden. Mobilfunkbasisstationen sind im Außenbereich baurechtlich privilegiert. Sie dürfen allerdings nur errichtet werden, wenn keine öffentlichen Belange im Sinne § 35 Abs. 3 BauGB, wie etwa eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes entgegenstehen. Hier kann ein Mast mit guter Begründung verhindert werden, oder wenn er in einem Biotop errichtet werden soll.

Voraussetzung:
Der Mobilfunkbetreiber braucht ein Grundstück, um die Sendeanlage montieren zu können. Steht dies nicht zur Verfügung, kann keine Sendeanlage gebaut werden.

Aus einigen Gemeinden wissen wir, daß dort massiv Druck ausgeübt wurde auf Geschäfts- und Privatleute, die ihr Grundstück oder Gebäude für eine Sendeanlage zur Verfügung stellen wollten. So wurde z.B. ein Ladenbesitzer derart boykottiert, daß seine Umsätze drastisch zurückgingen. In einem anderen Fall wurde einer Raiffeisen-Bank klargemacht, daß nahezu alle Kunden am Ort die Bank wechseln würden, sobald auf dem Bankgebäude eine Sendeanlage installiert würde. Bad Kohlgrub hat z.B. die Bürger mehrfach aufgefordert, „die von den verschiedenen Mobilfunkbetreibern unterbreiteten Angebote nicht anzunehmen, da die Gesundheit oberste Priorität haben muß." Sehr oft entsteht ein starker Riß in der Nachbarschaft zwischen denen die sich eine Sendeanlage montieren haben lassen und den dadurch bestrahlten Nachbarn. Die Leute reden nicht mehr mit demjenigen, der die Antenne auf dem Dach hat, bzw. dieser wird unter Druck gesetzt. Dies sollten alle wissen, die mit dem Gedanken spielen sich eine Sendeantenne montieren zu lassen.
Andererseits sind uns Fälle bekannt, in denen verantwortliche Entscheider durch finanzielle Zuwendungen "motiviert" werden, auf andere zielorientiert einzuwirken: so sollte z.B. ein Hausverwalter einer Wohnanlage durch das Angebot einer nicht öffentlich gemachten Zahlung von DM 4.000,- als “Aufwandsentschädigung“  dazu gebracht werden, daß Sender auf das Dach montiert werden können. (In diesem Fall hat der anständige Mann jedoch abgelehnt und uns informiert...)
Viele Privatleute, Bauern usw., die sich eine Sendeantenne auf ihr Dach haben montieren lassen, fühlen sich von den Mobilfunkbetreibern arglistig getäuscht, weil ihnen z.B. gesagt wurde, Mobilfunk sei völlig unschädlich  (ohne Einschränkung) und daß es unter der Antenne nicht strahle. Da es aber unter der Antenne erheblich strahlt, überlegen sie wegen arglistiger Täuschung einen Prozess anzustreben, um aus den Vertrag herauszukommen.

Das Amtsgericht München (432C7381/95 v. 27.3.98) gab einem Mieter Recht der die Miete um 20% kürzte weil die durch den Vermieter genehmigte Anbringung einer Reihe von Mobilfunkantennen auf dem Dach über seiner Wohnung auch ohne Nachweis schädlicher Einwirkungen einen zur Minderung führenden Mangel der Mietsache darstellte. Diese erzielte Mietminderung wiederum ergab in Folge einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vermieters mit dem Mobilfunkbetreiber.  Der Bürgerwelle sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, wo Mieter die Miete kürzen, weil Ihnen ohne ihre Zustimmung eine Antenne montiert worden ist. Diese Information ist für Mieter und Vermieter äußerst brisant.

Mobilfunkbetreiber montieren gerne ihre Antennen auf Kirchtürmen. Einige Bistümer, die sich ausführlich mit dem Thema befaßt haben, haben die Installation von Sendeantennen zwischenzeitlich untersagt. Leider gibt es aber auch viele Kirchen, in denen Mobilfunkantennen installiert wurden und noch werden.  So z.B. auch in Schonungen bei Schweinfurt. Hier haben Anwohner inzwischen gesundheitliche Probleme, machten mobil und schalteten die Bürgerwelle ein. Der Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber lief bis zum Jahr 2018 !  Nun muß die Anlage bis Ende 1999 abmontiert werden. Wegen Sendeantennen auf Kirchtürmen sind viele Kirchenmitglieder so erzürnt, daß sie nicht mehr in diese Kirchen gehen und sogar aus der Kirche austreten. Sie sagen, die Kirche sollte ein Ort der Ruhe und Besinnung sein, und es ist menschenverachtend, wenn von einem solchen Ort aus die Menschen verstrahlt werden.

Fast alle Verträge zwischen Mobilfunkbetreibern und Grundstücksbesitzer haben eine Laufzeit von 10, 15, 20 oder sogar 25 Jahren. Solange müßten der Grundstückseigner und näturlich auch die Nachbarn die Antennen dulden, wenn nicht aktiv dagegen vorgegangen wird,  während die Betreiber innerhalb eines Jahres kündigen können. Sehr oft zahlen die Mobilfunkbetreiber die Mieten zehn Jahre in voraus!

Betroffene in Sendernähe haben immer Chancen gerichtlich vorzugehen, auch wenn die Strahlungsintensität weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. So laufen mehrere Prozesse mit medizinischen Gutachten um die Antennen wegzubekommen. Oftmals zahlt sogar der Rechtsschutz die Kosten !

Manchen Bürgermeister und Gemeinde- bzw. Stadtrat, die Gemeindegebiet für eine Sendeanlage zur Verfügung stellen wollten oder bereits stellten, machten die sachkundigen Informationen der Bürgerwelle zum Thema gewisse Probleme mit ihrer eigenen Rolle im Ort, so daß sogar schon in einen Fall der Bürgermeister zurückgetreten ist.

Koordination von Abwehrmaßnahmen vor Ort:
- Initiative (oder Verein) gründen: Initiativen sind Interessengemeinschaften von Bürgern zum Erfahrungsaustausch und zur Planung und Durchführung von Aktionen ohne rechtliche Anforderungen; Vereine haben rechtliche Anforderungen.
- Alle Mitglieder gründlich informieren (Info-Pakete und Internet-Homepage der Bürgerwelle)  Info-Faltblätter der Bürgerwelle, evtl. mit Eindruck der Adresse und/oder Tel. Nr. der örtlichen Initiative, in der Stadt/Gemeinde verteilen: Somit können Gleichgesinnte sich bei Ihnen melden. Info-Pakete an Bürgermeister/Räte verteilen: keiner soll später sagen können, er hätte ja nicht gewußt was er tut!
- Infoveranstaltung planen  (Referent der Bürgerwelle evtl. + 1 Referent Mobilfunkbetreiber).
- Infoveranstaltung in Abstimmung mit der Bürgerwelle durchführen und dabei evtl. Bürgerbegehren starten.
- Weitere große Informationsveranstaltung/ Info-Faltblätter in der Stadt/Gemeinde streuen.
- Leserbriefe in die Zeitung bringen. Presse informieren.
- Kontinuierliche Information der Bürger.
- Fax-Hotline mit der Bürgerwelle. Hier erhalten Mitglieder Informationen über aktuellste Ereignisse und Nachrichten bzw. über durchzuführende Aktionen. z.B. Information die in die örtliche Presse gebracht werden soll.

Informieren Sie die Öffentlichkeit sowie Entscheidungsträger wie Bürgermeister und Stadt- oder Gemeinderäte über das Risiko Mobilfunk: nicht erst wenn die Errichtung einer Sendeanlage bevorsteht, sondern jetzt!
Denn meistens erfahren die Nachbarn erst dann von der Errichtung einer Sendeanlage, wenn der Bautrupp anrückt. Zu diesen Zeitpunkt sind die Chancen einer Verhinderung schon viel geringer, denn der Vertrag zwischen Mobilfunkbetreiber und Verpächter ist dann meist schon viele Monate vorher geschlossen worden.
Durch eine aktive Information werden sicher viele Mitbürger ihr Grundstück nicht mehr zur Verfügung stellen und die Öffentlichkeit zum Thema Mobilfunk sensibilisiert.
Auch die Politik ist dann gezwungen zu reagieren!

Informieren Sie Grundstückseigner und die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung z.B. auch über den enormen Wertverlust von Immobilien und Grundstücken in Sendernähe (z.B. Neubaugebiete: wer baut schon gerne in der Nähe von Sendern?). Uns liegen Fälle vor, wo Baugrundstücke von Käufern wegen einer Sendeanlage wieder zurückgegeben worden sind. Senden Sie daher einen Brief zur Wertminderung an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Musterbrief siehe nächste Seite).

Fazit: Bei besserer Information der Öffentlichkeit werden viele Probleme von vornherein vermieden.