"Bürgerbegehren Sendeanlagen"
in Bayern
(->>Vordruck hier herunterladen)

Mit meiner Unterschrift beantrage ich die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Fragestellung:

”Stimmen Sie folgendem Antrag zu ?

Ich will, daß die Gemeinde ... alle rechtlich überhaupt vertretbaren Maßnahmen ergreift, um Sendeanlagen im Gemeindegebiet zu unterbinden und mich dadurch vor den möglichen gesundheitlichen Gefahren schützt, sowie das Orts- und Landschaftsbild bewahrt. Auch soll sie alle rechtlichen Möglichkeiten und Verhandlungsspielräume zur Korrektur der Strahlungsleistung (z.B. Sendeleistung) bereits bestehender Sendeanlagen ausschöpfen.

Hinweise: 1. Bitte lesbar schreiben!  2. Nur für wahlberechtigte Bürger der Gemeinde ...  gültig!

Nr. Name Vorname (freiwillig)
Geburtsdat.
Straße Nr. PLZ Ort Unterschrift
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                 

Als Vertreter des Bürgerbegehrens Sendeanlagen werden benannt:

1) Name, Vorname, Straße, nr.,PLZ. Ort
2) Name, Vorname, Straße, nr.,PLZ. Ort
3) Name, Vorname, Straße, nr.,PLZ. Ort
Stellvertreter/-in: Name, Vorname, Straße, nr.,PLZ. Ort

Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile. Die Vertreter/-innen werden ermächtigt, Änderungen oder Streichungen an diesem Begehren vorzunehmen, soweit dies für die Zulässigkeit des Begehrens erforderlich scheint, und das Begehren bis zum Beginn der Verschickung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. 


Begründung:

Sendeanlagen - insbesondere Sender für die neuen, digital gepulsten Mobilfunksysteme D1 und D2, sowie E-plus und demnächst auch noch E2 - erzeugen eine vielfältige elektromagnetische Strahlung in einem sehr breiten Frequenzspektrum von 2Hz bis 1,9GHz. 

Die langfristigen biologischen und medizinischen Wirkungen einer derartigen Strahlungsdichte in unserer bereits mit vielen anderen elektromagnetischen Feldern durchsetzten Umwelt sind z.Z. völlig unbekannt. 

Insofern können auch auf diesem Nicht-Wissen aufgebaute "Grenzwerte" der Bevölkerung keinerlei Hinweise oder gar Sicherheit geben. (Die zeitliche Entwicklung der "Grenzwerte" auf vielen anderen Gebieten technischer Neuanwendungen wie z.B. der Röntgentechnik oder der Radioaktivität belegt diese Aussage vielfach.)

Zwar sind inzwischen erste physikalische Gefahren dieser Technik deutlich geworden, wie z.B. Störungen bei Herzschrittmachern oder Satelliten-Fernseh-Systemen (trotz Einhaltung der "Grenzwerte" und Industrienormen). Darüber hinaus gibt es aber auch immer mehr Hinweise auf gravierende langfristige Gefahren für Mensch, Tier und Natur. 

Gerade in unserem ländlichen Voralpen-Bereich werden all diese Gefahren noch ergänzt durch drastische Beeinflussung bzw. Verschandelung der gewachsenen Orts- und Landschaftsbilder durch alle Abarten von Masten und Antennensystemen; die Beibehaltung dieser gewachsenen Orts- und Landschaftsbilder stellen jedoch nicht nur ein legitimes Anrecht der Ortsansässigen dar, sondern unsere Landschaft bietet durch ihre natürliche Schönheit und der daraus entwickelten Einmaligkeit an Flora und Fauna auch ein Ziel zahlloser Urlauber und Naherholer. Dies gilt es zu bewahren und vor den unnötigen und gefährlichen technischen Eingriffen der Mobilfunksendeanlagen zu schützen.

Dieser Schutz fällt uns hier um so leichter, da in unserer Gemeinde bereits eine flächendeckende, ausreichende und angemessene Versorgung mit Kommunikation gewährleistet ist: Neben der vollen und ungehinderten Versorgung durch das Festnetz liegt bereits eine ausreichende mobile Versorgung durch C-Netz, sowie in weiten Teilen auch durch D1, D2 oder E-plus vor. 

Wir wollen deshalb eine Ergänzung aller Satzungen, Bebauungs- und Flächennutzungspläne etc. mit Regelungen, die weitere Sendeanlagen im Gemeindegebiet unterbinden; diese Maßnahmen sollen durch Veränderungssperren sofort wirksam werden. Ebenso sollen durch Ortsgestaltungssatzungen o.ä. weitere rechtliche Absicherungen bzw. Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Handlungen sollen durch Unterstützung eines in dieser Zielrichtung einschlägig orientierten und erfahrenen Rechtsbeistandes unterstützt werden.

In Bezug auf bereits genehmigte Sendeanlagen wird die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, die Einhaltung der Verträge kritisch zu überwachen und diese ggf. bei Vertragsverletzungen umgehend zu kündigen. Darüber hinaus soll sie umfassende und nachdrückliche Verhandlungen mit den Betreibern aufnehmen, um die Strahlungsdichte in der Gemeinde z.B. durch Reduzierung der Sendestärken oder veränderte Antennentechnik soweit irgend möglich zu reduzieren.

(Anmerkung: Rote Stellen sind auf die Situation der Gemeinde anzupassen!)



Die zahllosen bereits durchgeführten Bürgerbegehren in Bayern zeigen eine beispiellose Erfolgsgeschichte auf. Das Verwaltungsgericht Regensburg untersagte jedoch einmal in einem Fall die Durchführung des Begehrens als "zu weit führend". Mit Verweis auf diese eilig vom Ministerium an alle Landkreise verteilte Entscheidung wird immer noch versucht, weitere Bürgerbegehren zu verhindern. Dazu folgende wichtige Hinweise:
1. Zu dem Regensburger Urteil läuft ein sehr erfolgversprechendes Widerspruchsverfahren!
2. Das Urteil wurde  bereits durch die hier hinterlegte Entscheidung vorab korrigiert: Eine Ablehnung weiterer Bürgerbegehren in anderen Gemeinden ist daher unrechtmäßig! Lassen Sie sich hier also nicht beirren.

Musterbeispiel einer Ortsgestaltungssatzung (herunterladen)