Peiting – Es hat zwar unverständlich lange gedauert, aber seit letzter Woche hat die Umweltinitiative endlich Daten zu Mobilfunksendern in Händen, die man beim Landratsamt Weilheim-Schongau schon seit September 1999 erbeten hatte. Damals hatte sich Pressesprecher Hans Schütz an Landrat Luitpold Braun gewandt, da man einen Überblick über die bestehenden Mobilfunksendeanlagen und deren Sendeleistungen bekommen wollte. Berufen hat sich der Umweltverein dabei auf das Umweltinformationsgesetz (UIG), welches laut § 4 jedem den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die einer Behörde vorliegen, zusichert. Dies, so die Umweltinitiative Pfaffenwinkel e. V., gelte selbstverständlich auch für Daten zu Mobilfunksendeanlagen, da diese nicht nur den Bestimmungen der 26. Bundesimissionschutzverordnung (BimSch) unterworfen sind, sondern immer häufiger als Verursacher von Gesundheitsschäden negativ in die Schlagzeilen kommen.
Nachdem sich Landrat Braun zunächst kooperativ zeigte, vertrat er nach Konsultationen mit den vier Mobilfunkbetreibergesellschaften deren Auffassung, es handle sich bei den verlangten Daten um wettbewerbsrelevante Informationen bzw. Betriebsgeheimnisse, die von einer Veröffentlichung ausgeschlossen seien.
Als Folge dieser Verweigerungshaltung schaltetet die Umweltinitiative Pfaffenwinkel, die bekanntlich zu Gründungsmitgliedern des weithin bekannten und sehr erfolgreich agierenden Dachverbands der mobilfunkkritischen Initiativen namens "BÜRGERWELLE e. V." gehört, mit dem Schongauer Rechtsanwalt Pascal de Coulon einen juristischen Beistand ein. Nach einer erfolgreichen Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern und der Androhung eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht hat das Landratsamt Weilheim-Schongau nun die derzeit im Kreis vorhandenen Mobilfunksendestandorte bekannt gegeben. (siehe Anlage)
Weniger erfolgreich verlief die Anfrage nach den Sendeleistungen, die von den Mobilfunksendern ausgehen. Da diese Daten von den Betreibern dem Landratsamt nicht angezeigt werden müssen, sind diese dort auch nicht bekannt.
Die Umweltinitiative Pfaffenwinkel e. V. wird daher diese Informationen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Rosenheim anfordern und sich dabei wiederum auf die Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes berufen.
Pressesprecher Hans Schütz wertet den Erfolg gegenüber
dem Landrat als besonders wichtig und überregional bedeutend. Schließlich
habe der juristische Sieg Signalcharakter, da landauf und landab auch anderen
Initiativen oder Bürgerinnen und Bürgern die ihnen per Gesetz
zustehenden Informationen von den zuständigern Ämtern und Politikern
vorenthalten werden. Hier werde besonders deutlich, was man in Sachen Mobilfunk
leider immer noch feststellen muss: Die Interessen der Großkonzerne
sind den Entscheidungsträgern in der Politik allemal näher, als
die der Bürgerinnen und Bürger. Wäre es anders, so der Pressesprecher,
dann hätte man die derzeit beim Mobilfunk verwendete Technik längst
verboten, da diese nachgewiesenermaßen zahlreiche gesundheitliche
Risiken für Mensch, Tier und Pflanze mit sich bringt.
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Landkreis (ab) Nun ist es amtlich: 46 Mobilfunk-Scndeanlage stehen im Landkreis Weilheim-Schongau (siehe Kasten). Die Liste bekam die „Umweltinitiative Pfaffenwinkel" vom Landratsamt ausgehändigt. Damit ging ein fast zweijähriger Streit um die Daten zu Ende. Die Kreisbehörde hatte sich immer aus Gründen des Wettbewerbs geweigert, die Standorte zu nennen. Zuletzt hatte die Initiative mit dem Gang vor das Verwaltungsgericht gedroht.
Als einen „sehr großen Erfolg" bezeichnete Hans Schütz, Sprecher der Umweltinitiative, die Herausgabe der Standortliste. Der Streit mit dem Landratsamt hatte sich hingezogen: Im September 1999 ersuchte die Initiative um eine Aufstellung. Doch das Ansinnen wurde abgelehnt, Landrat Luitpold Braun verwies auf den Datenschutz (wir berichteten). Mitte Oktober 2000 bekam Schütz den Bescheid der Regierung von Oberbayern, „dass wir ein Recht auf die Daten haben". Vor Weihnachten machte die Initiative „mit einem Rechtsanwalt Druck". Dieser reichte laut Schütz eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat bei der Oberbayem-Regierung ein und drohte mit dem Gang vor das Verwaltungsgericht. Vergangene Woche ging die Sender-Liste bei der Initiative ein.
Schütz würdigte die „Signalwirkung" der Entscheidung. „Auch in anderen Landkreisen werden die Daten mit der gleichen Begründung zurückgehalten." Doch den Mobilfunk-Kritikem geht die Liste nicht weit genug: „Wir wollen auch die Sendeleistung wissen", sagt Schütz. Doch diese Daten fehlen. Darum hat Schütz gestern die technischen Infos bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Rosenheim angefordert.
Im Landratsamt sieht man die Sache gelassen. Braun („Ich habe mich nur am Rande darum gekümmert") verwies auf den Abteilungsleiter „Baurecht und Umwelt", Matthias Seitz. Dieser wollte nicht von einer Niederlage sprechen: „Das ist nur eine erste Klärung des schwierigen Rechtsterrains." Man habe von der Regierung „keine Weisung, sondern Hinweise auf die Rechtslage" erhalten. Auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Braun nimmt der Jurist gelassen. Die Person des Landrats sei nicht erwähnt, das Ganze als „Sachaufsichtsbeschwerde" gewertet worden. Schadensersatzforderungen der Mobilfunk-Betreiber, denen man die Veröffentlichung mitgeteilt habe, an den Landkreis fürchtet Seitz nicht. „Das fällt in den Bereich des Freistaats."
Initiativen-Sprecher Schütz denkt derweil weiter Er möchte sich mit dem Landratsamt verständigen -darauf, dass die Behörde „halbjährlich die Standorte veröffentlicht."
MOBILFUNK-ANLAGEN
IM LANDKREIS WM
Bernbeuren;
Helmer 4,
Bemried: Am Wasserturm,
Eberfing: Mühlgasse 9,
Hohenpeißenberg: Am
Pröbstelberg 26,
Hugtflng: Eberfingerstraße
26 und Freifläche zwischen Kiesgrube und WHB,
Iffeldorf: Wasserhochbehälter
und Gut Eurach,
Obersöchering: Blumenstraße
24,
Pähl: Ürtlangerstraße
18,
Peißenberg: Alte
Kohlenwäsche 2, Bergwerkstraße 14 und Pollingerstraße
3,
Peiting: Am Weitenschorn 1,
Aral-Tankstelle Schongauer Straße 19, FInr. 7193, Freistraße
5, Kapellenstraße 17 und Münchnerstraße 1,
Birkland Sperber 1,
Penzberg: Erholungsgelände
Flurnummer 845/52, Meichelbeckstraße 2a, Nonnenwald 2, Seeshaupterstraße
70, Seeshaupterstraße 58 und Flurnummer 1140/2),
Polling: Blenkstraße
2,
Prem: Lechbruckerstraße
19,
Raisting: Hofstätterweg
1,
Rottenbuch: Raiffeisenstraße
5, Flurnummer 252 und Schönegg 3,
Schongau: Burggenerstraße
16, Flurnummer 7338/3, Friednch-Haindl-Straße und Sonnenstraße
13,
Seeshaupt: Hohenbergerstraße
Flurnummer 914/2.
Sindeisdorf: Flurnummer 2146,
Steingaden: Am Gagras. Flurnummer
1184, Riesenstraße 7, Wirtsfeld und Gemeinde Urspring Flurnummer
1184,
Weilheim: Bahnhofstraße
4, Holzhofstraße 19, Münchnerstraße 55 und Trifthofstraße
57,
Wessobrunn: Klostergut 2 und
Zöpfstraße 7.
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