Klage gegen die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

 

von Hans-U. Jakob, 27.4.2002

 

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, welche auch die Schweiz unterzeichnet hat, sieht ein ausdrückliches Recht auf Leben vor. Dieses Recht auf Leben wurde auch in die Schweizerische Bundesverfassung wie folgt übernommen.  Im Artikel 10 BV nachzulesen:

Abs. 1                  Jeder Mensch hat das Recht auf Leben

Abs. 2                 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Abs. 3                  Folter und jede Art erniedrigender Behandlung sind verboten.

 

Die Verordnung des Schweizer Bundesrates (Exekutive) über nichtionisierende Strahlung (NISV) vom 23. Dez. 99 hebelt diese Grundrechte in Menschen verachtender Art und Weise aus, indem elektrosensiblen Personen diese Rechte verweigert werden. Durch ihre teils enormen Leiden werden elektrosensible Menschen zudem noch einer völlig erniedrigenden Behandlung ausgeliefert. Gesellschaftliche Verachtung, soziale Ausgrenzung jahrelanges Siechtum, Abstempelung als Simulanten oder psychisch Kranke usw. Elektrosensible Personen haben nur noch die Wahl, entweder auf ihre persönliche Freiheit wie Berufswahl, Wohnsitzwahl und Bewegungsfreiheit zu verzichten oder eine körperliche Versehrtheit durch nichtionisierende Strahlung, ausgehend von Tausenden von  Mobilfunksendern in Kauf zu nehmen.  Gleichermaßen bedroht sind Kinder, Betagte, Kranke und Schwangere.  Denn die Schweizer Justiz schützt die NIS-Verordnung des Bundesrates mitsamt ihren völlig ungenügenden Grenz- und Vorsorgewerten mit folgenden skandalös anmutenden Urteilen. Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. Schweizerisches Bundesgericht am 30. 8. 2000.

 

Das Schweizerische Umweltschutzgesetz ist kein Verhinderungsgesetz, sondern ein Maßnahmengesetz. Die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen, soll mit einer gewissen Risikominderung befriedigt werden. Aargauisches Verwaltungsgericht am 8.2.2001: Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko. Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.

 

Bernisches Verwaltungsgericht am 5.3.2000

Was unter vertretbaren Grenzen zu verstehen ist, sagt uns das Bernische Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Eine Anlage ist zumutbar, wenn weniger als 10% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört wird.  Sanierungen sind erst erforderlich wenn mehr als 25% der Bevölkerung erheblich gestört sind.

 

Interessant dabei ist die Sprachregelung.  Das Wort „krank“ wird mit „im Wohlbefinden gestört“ elegant umschifft. (Achtung neues Wort für Krankenschwester: „Wohlbefindlichkeitsgestörtenschwester“).

 

Unser Verein, die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener hat deshalb am 15. April 2002 die Schweizer Regierung und die Schweizer Justiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Nichteinhaltung grundlegender Menschenrechte verklagt.

 

Dieser Schritt wäre längst fällig gewesen! Warum hat das so lange gedauert?

 

Mit Urteil vom August 2000 verpflichtete sich das Bundesgericht, die vom Bundesrat rein politisch, nicht medizinisch festgelegten Grenzwerte zu überprüfen, sobald neue Fakten und Beweise vorliegen würden.

 

Jetzt mussten wir einen neuen hieb- und stichfesten Gerichtsfall, einen Fall bei welchem Menschen und Tiere durch eine Mobilfunkantenne bereits erheblich geschädigt waren, mit neuem Beweismaterial durch alle Instanzen ziehen. Das heißt durch kommunale Bauverwaltung - Kantonale Baudirektion - Kantonales Verwaltungsgericht und Bundesgericht hindurchziehen. Das ist nun geschehen. Leider ohne Erfolg. Das Bundesgericht hat, wie wir im Nachhinein feststellen müssen,  in skandalöser Weise nur auf Zeitgewinn zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber gespielt. Die 2 Bundesordner mit neuen Beweisen à je 3 kg Gewicht wurden vom Bundesgericht, trotz Versprechung im Urteil vom August 2000, nicht einmal angeschaut, sondern ungelesen an uns zurückgeschickt. Begründung:  Bei der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung im Februar 2000 seien alle diese Risiken sowohl dem Bundesrat wie dem Bundesgericht bereits bekannt gewesen, und bewusst in Kauf genommen worden.

 

Es reicht jetzt! Die Klage in Strassburg ist eingereicht und ein weiterer Meilenstein ist gesetzt! Wir bitten alle Bürgerinitiativen der Welt um moralische Unterstützung! http://www.gigaherz.ch/473

 

 

 

Der ganz normale Wahnsinn hat sich verzehnfacht, ein Ende des Anstiegs ist nicht absehbar

 

Bekannte Langzeitstudien über amplitudenmodulierte, niederfrequent gepulste  Hochfrequenzstrahlung auf das Mobilfunkzeitalter übertragen.

 

Von Hans-U. Jakob, 27.4.2002

 

Langzeitstudie Schwarzenburg, Kurzwellen nach 40 Jahren Bestrahlungszeit:

In den bestrahlten Zonen gab es 4 mal mehr psychisch Kranke als in den unbestrahlten Zonen.

Anzahl untersuchter Menschen: bestrahlt = 200 / unbestrahlt = 200

E-Feldstärke in den bestrahlten Zonen = 0.4....4V/m *1)

 

Langzeitstudie Holzkirchen bei München, Kurzwellen und Mittelwellen nach 40 Jahren Bestrahlungszeit:

In den bestrahlten Zonen gab es 8 mal mehr psychisch Kranke als in den unbestrahlten Zonen.

Anzahl untersuchter Menschen: bestrahlt = 600 / unbestrahlt = Landesdurchschnitt (D)

E-Feldstärke in den bestrahlten Zonen = 0.3....3V/m  *2)

 

Langzeitstudie in der amerikanische Botschaft in Moskau. Mikrowellen nach 22 Jahren Bestrahlung des US-Botschaftspersonals im kalten Krieg zu Versuchszwecken durch das UdSSR-Militär:

Es gab in diesem Botschaftsgebäude eine signifikant überdurchschnittliche Zahl an psychisch erkrankten Männern (Depressionen)

Anzahl untersuchter Menschen: bestrahlt =2000 / unbestrahlt = 6000 (Personal anderer Botschaften)

E-Feldstärke in den bestrahlten Räumen der Botschaft 0.14....4.3V/m *3)

 

In den psychiatrischen Kliniken der Schweiz stieg seit Einführung des flächendeckenden Mobilfunks mit E-Feldstärken von 0.1 bis 1 V/m die Belegung auf des 2.5-fache der geplanten Patientenzahl an. Die durchschnittliche Behandlungsdauer sank infolge dieses Ansturms von 140 Tagen auf 31 Tage. Das ergibt eine Zunahme der Erkrankungen um mindestens das 11-fache. *4)

 

Jetzt schlagen die Kliniken Alarm. Denn die WHO (Weltgesundheitsorganisation) kündigt für die nächsten Jahre nochmals eine Verdoppelung an psychisch Kranken an.  Wir hätten dann das 22-fache an psychisch Kranken gegenüber des Vor-Mobilfunkzeitalters.

Woher will die WHO das so genau wissen? Der Verdacht drängt sich auf, dass die dort die Ursachen ganz genau kennen. Sonst könnten die das nicht mit dieser Sicherheit voraussagen. Im Mobilfunk steht die Einführung der UMTS-Generation mit 7 bis 10 mal stärkeren Sendern und der 3-fachen Anzahl an Sendern vor der Tür. Und wie die Standortdatenblätter in den neuen Bauausschreibungen belegen, werden wir dann flächendeckende E-Feldstärken zwischen 0.5 und 5 V/m haben. Das hat natürlich auch die WHO gecheckt, da sind die Mobilfunkgegner nicht die Einzigen.

 

Mit gezielten (von der Industrie gesponserten) Radio- und Fernsehsendungen versuchen die Regierung und die Mobilfunkgesellschaften gegenwärtig die Bevölkerung nun auf diese Katastrophe vorzubereiten und diese Entwicklung quasi als normal hinzustellen. Selbstverständlich wird allem andern die Schuld zugeschoben, nur ja nicht dem Mobilfunk. So etwa der Arbeitslosigkeit, der Verunsicherung durch die Deregulierung der Märkte, dem Abbau der Sozialwerke, oder dem älter werden der Menschen (Demenz).  Auch der vermehrt freiwillige Klinikeintritt wird angeführt.

 

Gegensteuer geben will man mit der chemischen Keule oder mit der Abschiebung der Langzeitpatienten in private Wohnheime. Auch hier lässt sich Geld verdienen! Bei der chemischen Lösung erst recht! Immerhin wird zugegeben, dass es in den Innenstädten die größte Häufung an psychisch Kranken gibt. Kein Wunder, denn hier herrschen auch die dichtesten elektromagnetischen Nebelschwaden.  Hier ist die Senderdichte auch am größten.

 

So haben wir kürzlich auf den Dächern der Innenstadt von Basel auf einer Fläche von 2 mal 2 km insgesamt 98 Mobilfunk-Basisstationen gezählt. *5)

 

Angaben zu den Schweizer Grenzwerten für Mobilfunk:

Für Räume mit empfindlicher Nutzung wie Schul- Wohn- Schlaf- und Krankenzimmer:

Im 900MHz-Bereich = 4V/m

Im 1800MHz-Bereich = 6V/m

Für alle Außenräume und Arbeitsplätze:

Im 900MHz-Bereich = 40V/m

Im 1800MHz-Bereich = 60V/m

Wer die E-Feldstärken von V/m (Volt pro Meter) gerne in die Leistungsflussdichte von W/m2 (Watt pro Quadratmeter) umrechnen möchte, kann das mit folgender Formel tun:

S=E*E/377

S in W/m2 und E in V/m einsetzten.  Viel Spaß beim Umrechnen!

 

Quellenangaben:

*1) Study on Health Effects of the Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg BE (CH) UNI Bern 1995.

*2) Erhebungen der Gemeindeverwaltungen Holzkirchen, Valley, Warngau und Weyarn. 1996 Feldstärkemessungen G. Paul und Hans-U. Jakob

*3) Lilienfeld-Studie zitiert in EPA-Nr.600/8-83-026F

*4) Radiosendung „Tagesgespräch“ um 13 Uhr auf DRS-1 vom 25.4.02 mit Dr. D. Hell, Chefarzt Psych. Klinik Burghölzli Zürich.

*5) Karte der Senderstandorte auf der Homepage Bundesamt für Kommunikation CH

http://www.gigaherz.ch/474

www.buergerwelle.com