Klage gegen die Schweiz beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
von Hans-U. Jakob, 27.4.2002
Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten,
welche auch die Schweiz unterzeichnet hat, sieht ein ausdrückliches Recht auf
Leben vor. Dieses Recht auf Leben
wurde auch in die Schweizerische Bundesverfassung wie folgt übernommen. Im Artikel 10 BV nachzulesen:
Abs. 1 Jeder
Mensch hat das Recht auf Leben
Abs. 2 Jeder Mensch
hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und
geistige Unversehrtheit.
Abs. 3 Folter und
jede Art erniedrigender Behandlung sind verboten.
Die Verordnung des Schweizer Bundesrates (Exekutive) über
nichtionisierende Strahlung (NISV) vom 23. Dez. 99 hebelt diese Grundrechte in
Menschen verachtender Art und Weise aus, indem elektrosensiblen Personen diese
Rechte verweigert werden. Durch ihre teils enormen Leiden werden
elektrosensible Menschen zudem noch einer völlig erniedrigenden Behandlung
ausgeliefert. Gesellschaftliche Verachtung, soziale Ausgrenzung jahrelanges
Siechtum, Abstempelung als Simulanten oder psychisch Kranke usw.
Elektrosensible Personen haben nur noch die Wahl, entweder auf ihre persönliche
Freiheit wie Berufswahl, Wohnsitzwahl und Bewegungsfreiheit zu verzichten oder
eine körperliche Versehrtheit durch nichtionisierende Strahlung, ausgehend von
Tausenden von Mobilfunksendern in Kauf
zu nehmen. Gleichermaßen bedroht sind
Kinder, Betagte, Kranke und Schwangere.
Denn die Schweizer Justiz schützt die NIS-Verordnung des Bundesrates
mitsamt ihren völlig ungenügenden Grenz- und Vorsorgewerten mit folgenden
skandalös anmutenden Urteilen. Grenzwerte sind nicht nach medizinischen
Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und
technischer Machbarkeit. Schweizerisches Bundesgericht am 30. 8. 2000.
Das Schweizerische Umweltschutzgesetz ist kein Verhinderungsgesetz,
sondern ein Maßnahmengesetz. Die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen, soll
mit einer gewissen Risikominderung befriedigt werden. Aargauisches
Verwaltungsgericht am 8.2.2001: Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein
Null-Risiko. Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren
Grenzen zu halten.
Bernisches Verwaltungsgericht am 5.3.2000
Was unter vertretbaren Grenzen zu verstehen ist, sagt uns das Bernische
Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Eine Anlage ist zumutbar, wenn
weniger als 10% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört wird. Sanierungen sind erst erforderlich wenn mehr
als 25% der Bevölkerung erheblich gestört sind.
Interessant dabei ist die Sprachregelung. Das Wort „krank“ wird mit „im Wohlbefinden gestört“ elegant
umschifft. (Achtung neues Wort für
Krankenschwester: „Wohlbefindlichkeitsgestörtenschwester“).
Unser Verein, die Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener hat deshalb am 15. April 2002 die Schweizer Regierung
und die Schweizer Justiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen
Nichteinhaltung grundlegender Menschenrechte verklagt.
Dieser Schritt wäre längst fällig gewesen! Warum hat das so lange
gedauert?
Mit
Urteil vom August 2000 verpflichtete sich das Bundesgericht, die vom Bundesrat
rein politisch, nicht medizinisch festgelegten Grenzwerte zu überprüfen, sobald
neue Fakten und Beweise vorliegen würden.
Jetzt
mussten wir einen neuen hieb- und stichfesten Gerichtsfall, einen Fall bei
welchem Menschen und Tiere durch eine Mobilfunkantenne bereits erheblich
geschädigt waren, mit neuem Beweismaterial durch alle Instanzen ziehen. Das
heißt durch kommunale Bauverwaltung - Kantonale Baudirektion - Kantonales
Verwaltungsgericht und Bundesgericht hindurchziehen. Das ist nun geschehen.
Leider ohne Erfolg. Das Bundesgericht hat, wie wir im Nachhinein feststellen
müssen, in skandalöser Weise nur auf
Zeitgewinn zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber gespielt. Die 2 Bundesordner mit
neuen Beweisen à je 3 kg Gewicht wurden vom Bundesgericht, trotz Versprechung
im Urteil vom August 2000, nicht einmal angeschaut, sondern ungelesen an uns
zurückgeschickt. Begründung: Bei
der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung im Februar 2000 seien alle diese Risiken
sowohl dem Bundesrat wie dem Bundesgericht bereits bekannt gewesen, und bewusst
in Kauf genommen worden.
Es reicht jetzt! Die Klage in Strassburg ist eingereicht und ein
weiterer Meilenstein ist gesetzt! Wir bitten alle Bürgerinitiativen der Welt um
moralische Unterstützung! http://www.gigaherz.ch/473
Der ganz normale Wahnsinn hat sich
verzehnfacht, ein Ende des Anstiegs ist nicht absehbar
Bekannte
Langzeitstudien über amplitudenmodulierte, niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung auf das
Mobilfunkzeitalter übertragen.
Von Hans-U. Jakob,
27.4.2002
Langzeitstudie
Schwarzenburg, Kurzwellen nach 40 Jahren Bestrahlungszeit:
In den bestrahlten
Zonen gab es 4 mal mehr psychisch Kranke als in den unbestrahlten Zonen.
Anzahl untersuchter
Menschen: bestrahlt = 200 / unbestrahlt = 200
E-Feldstärke in den
bestrahlten Zonen = 0.4....4V/m *1)
Langzeitstudie
Holzkirchen bei München, Kurzwellen und Mittelwellen nach 40 Jahren
Bestrahlungszeit:
In den bestrahlten
Zonen gab es 8 mal mehr psychisch Kranke als in den unbestrahlten Zonen.
Anzahl untersuchter
Menschen: bestrahlt = 600 / unbestrahlt = Landesdurchschnitt (D)
E-Feldstärke in den
bestrahlten Zonen = 0.3....3V/m *2)
Langzeitstudie in der
amerikanische Botschaft in Moskau. Mikrowellen nach 22 Jahren Bestrahlung des
US-Botschaftspersonals im kalten Krieg zu Versuchszwecken durch das
UdSSR-Militär:
Es gab in diesem
Botschaftsgebäude eine signifikant überdurchschnittliche Zahl an psychisch
erkrankten Männern (Depressionen)
Anzahl untersuchter
Menschen: bestrahlt =2000 / unbestrahlt = 6000 (Personal anderer Botschaften)
E-Feldstärke in den
bestrahlten Räumen der Botschaft 0.14....4.3V/m *3)
In den psychiatrischen
Kliniken der Schweiz stieg seit Einführung des flächendeckenden Mobilfunks mit
E-Feldstärken von 0.1 bis 1 V/m die Belegung auf des 2.5-fache der geplanten
Patientenzahl an. Die durchschnittliche Behandlungsdauer sank infolge dieses
Ansturms von 140 Tagen auf 31 Tage. Das ergibt eine Zunahme der Erkrankungen um
mindestens das 11-fache. *4)
Jetzt schlagen die
Kliniken Alarm. Denn die WHO (Weltgesundheitsorganisation) kündigt für die
nächsten Jahre nochmals eine Verdoppelung an psychisch Kranken an. Wir hätten dann das 22-fache an
psychisch Kranken gegenüber des Vor-Mobilfunkzeitalters.
Woher will die WHO das
so genau wissen? Der Verdacht drängt sich auf, dass die dort die Ursachen ganz
genau kennen. Sonst könnten die das nicht mit dieser Sicherheit voraussagen. Im
Mobilfunk steht die Einführung der UMTS-Generation mit 7 bis 10 mal stärkeren
Sendern und der 3-fachen Anzahl an Sendern vor der Tür. Und wie die
Standortdatenblätter in den neuen Bauausschreibungen belegen, werden wir dann
flächendeckende E-Feldstärken zwischen 0.5 und 5 V/m haben. Das hat natürlich
auch die WHO gecheckt, da sind die Mobilfunkgegner nicht die Einzigen.
Mit gezielten (von der
Industrie gesponserten) Radio- und Fernsehsendungen versuchen die Regierung und
die Mobilfunkgesellschaften gegenwärtig die Bevölkerung nun auf diese
Katastrophe vorzubereiten und diese Entwicklung quasi als normal hinzustellen. Selbstverständlich
wird allem andern die Schuld zugeschoben, nur ja nicht dem Mobilfunk. So etwa
der Arbeitslosigkeit, der Verunsicherung durch die Deregulierung der Märkte,
dem Abbau der Sozialwerke, oder dem älter werden der Menschen (Demenz). Auch der vermehrt freiwillige Klinikeintritt
wird angeführt.
Gegensteuer geben will
man mit der chemischen Keule oder mit der Abschiebung der Langzeitpatienten in
private Wohnheime. Auch hier lässt sich Geld verdienen! Bei der chemischen
Lösung erst recht! Immerhin wird zugegeben, dass es in den Innenstädten die
größte Häufung an psychisch Kranken gibt. Kein Wunder, denn hier herrschen auch
die dichtesten elektromagnetischen Nebelschwaden. Hier ist die Senderdichte auch am größten.
So haben wir kürzlich
auf den Dächern der Innenstadt von Basel auf einer Fläche von 2 mal 2 km
insgesamt 98 Mobilfunk-Basisstationen gezählt. *5)
Angaben zu den Schweizer
Grenzwerten für Mobilfunk:
Für Räume mit
empfindlicher Nutzung wie Schul- Wohn- Schlaf- und Krankenzimmer:
Im 900MHz-Bereich = 4V/m
Im 1800MHz-Bereich = 6V/m
Für alle Außenräume und
Arbeitsplätze:
Im 900MHz-Bereich = 40V/m
Im 1800MHz-Bereich = 60V/m
Wer die E-Feldstärken von
V/m (Volt pro Meter) gerne in die Leistungsflussdichte von W/m2 (Watt pro
Quadratmeter) umrechnen möchte, kann das mit folgender Formel tun:
S=E*E/377
S in W/m2 und E in V/m
einsetzten. Viel Spaß beim Umrechnen!
Quellenangaben:
*1) Study on Health Effects
of the Shortwave Transmitter Station of Schwarzenburg BE (CH) UNI Bern 1995.
*2) Erhebungen der Gemeindeverwaltungen Holzkirchen, Valley,
Warngau und Weyarn. 1996 Feldstärkemessungen G. Paul und Hans-U. Jakob
*3) Lilienfeld-Studie zitiert in EPA-Nr.600/8-83-026F
*4) Radiosendung „Tagesgespräch“ um 13 Uhr auf DRS-1 vom
25.4.02 mit Dr. D. Hell, Chefarzt Psych. Klinik Burghölzli Zürich.
*5) Karte der Senderstandorte auf der Homepage Bundesamt für
Kommunikation CH
www.buergerwelle.com