Aktion "Widerstand auf Hauptversammlungen der Mobilfunkbetreiber" 


1) am Beispiel einer Gemeinde für D2

Unsere Initiative hat sich eine Aktie der für uns relevanten Mannesmann AG gekauft. Wir werden bei der kommenden Jahreshauptversammlung im Juni einen Antrag stellen, den Vorstand sowie den Aufsichtsrat nicht zu entlasten, da sie unserer Meinung nach geschäftsschädigend handeln. (Unser Antrag für die Mannesmann-HV ist weiter unten in Kopie zu sehen)
Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum Mannesmann wie auch andere Mobilfunkbetreiber bei der Wahl der Antennenstandorte nicht mit den Bürgern vor Ort und somit ja auch mit zukünftigen Kunden in Dialog geht und gemeinsam günstige Standorte findet. Wir sind uns sicher, daß mit der jetzigen Firmenpolitik Kunden abgeschreckt werden. Als Aktionäre fordern wir den Vorstand und den Aufsichtsrat auf die Vorgehensweise pro Bürger=Kunde zu ändern.

Wenn sich an unserer Aktion noch andere Initiativen oder Einzelpersonen beteiligen wollen ist folgendes zu beachten:

Es ist mindestens eine Aktie der betreffenden Firma notwendig. Pro Aktie erhält man eine Stimme. Wer also mindestens eine Aktie besitzt kann einen Antrag auf der Jahreshauptversammlung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten stellen. In unserem Fall TOP 2 Entlastung des Vorstandes und TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrates.

Es ist ein formeller Brief nötig. Die Begründung darf aber nur 100 Wörter enthalten. Es ist ebenso nötig seine Aktie bei der Bank bis zur Jahreshauptversammlung sperren zu lassen. Die Kopie dieser Bestätigung der Bank ist beizulegen.
Es müssen Fristen eingehalten werden: Den Termin der Jahreshauptversammlung kann man bei der jeweiligen Aktiengesellschaft erfragen. Ca.6 Wochen vorher wird im Bundesanzeiger die Tagesordnung veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung hat man noch 1 Woche Zeit seinen Antrag einzureichen. Für Mannesmann wäre das der 3.Mai. Diesen Antrag sowie die Begründung muß dann von Mannesmann an alle Aktionäre verschickt werden. Der Antrag wird auf der Jahreshauptversammlung (HV) zur Abstimmung gebracht. Jeder Aktionär kann eine Einladung zur HV beantragen und falls er dort selbst sprechen will vor Beginn der Sitzung ein Rederecht einfordern.

Informationen zu Aktionen bei anderen Firmen und zur Verfahrensweise gibt es im Internet unter www.kritischeaktionaere.de .

Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele "Sender-kritische" Aktionäre zusammenfinden.


An die Mannesmann AG, Postfach 103641, Mannesmannufer 2, 40027 Düsseldorf

GEGENANTRÄGE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Aktionär stelle ich zur diesjährigen Hauptversammlung der Mannesmann AG am 05.06.2000 folgende Gegenanträge:

zum Tagesordnungspunkt 2 "Entlastung des Vorstandes": Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Im Mai 1999 wurde in der oberbayerischen Ortschaft Fall (70 Einwohner) ein Sendemast für das Mannesmann Mobilfunknetz errichtet. Über 100 km² rings um sind unbewohnt.
Die betroffenen Bürger versuchten im Dialog mit der Mannesmann Niederlassung Süd einen für beide Seiten akzeptablen Standort zu finden. Durch die starre Haltung der Geschäftsleitung sahen sich die Betroffenen gezwungen, eine Petition beim Bayerischen Landtag einzugeben, die positiv beschieden wurde. Trotzdem ist Mannesmann dem Votum für eine Verlegung der Sendeanlage außerhalb der Ortschaft bisher nicht nachgekommen.
Der Vorstand war informiert und trägt deshalb die Verantwortung für diese verfehlte Konfrontationsstrategie.

zum Tagesordnungspunkt 3 "Entlastung des Aufsichtsrates": Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Mannesmann errichtet Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohn- und Mischgebieten ohne Absprache mit Planungsbehörden und Bürgervertretern.
Durch dieses Verhalten werden potentielle Kunden abgeschreckt und zunehmender Widerstand gegen Sendeanlagen geradezu provoziert.
Der Aufsichtsrat ist für diese verfehlte Zielsetzung verantwortlich.
Eine dauerhaft erfolgreiche Geschäftspolitik ist nur im Dialog mit den künftigen Kunden möglich.

Ich werde diese Anträge auf der Hauptversammlung stellen, oder stellen lassen. Ich werde in der Versammlung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zu diesen Tagesordnungspunkten widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen, für meine Gegenanträge zu stimmen.
Ich versichere, Aktionär der Mannesmann AG zu sein, und bis zum Ende der Hauptversammlung am 05.06.2000 zu bleiben. Eine entsprechende Bestätigung der Direkt Anlage Bank AG liegt diesem Schreiben bei.

Ich fordere Sie auf, meine Gegenanträge und ihre Begründung nach §§ 125 und 126 Aktiengesetz mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen


2) am Beispiel eines Einzelnen für MobilCom

www.buergerwelle.de 

Presseerklärung BI Fall 7.9.01

 

Bürgerinitiativen nahmen an Hauptversammlung von Mannesmann in Düsseldorf teil

 

Am 22.08. nahmen Vertreter der Bürgerinitiativen aus Fall (Lkr.Bad Tölz-Wolfratshausen), Kettershausen (Lkr. Unterallgäu), Maintal/Hessen und der Vorstandssprecher des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU Bonn) an der Hauptversammlung der Mannesmann AG teil.

 

Sie alle nutzen das Rederecht und wiesen den Vorstand und Aufsichtsrat auf die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunktechnik, die massiven Versäumnisse im Umgang mit den Bürgervertretern bei der Standortwahl und die Nichteinhaltung des bayerischen Umweltpaktes hin.

 

Bezeichnend war besonders, daß der Mannesmann-Vorstand der Bildpresse Aufnahmen verbot und die Führung eines Wortprotokolls verweigert wurde.

 

Auf Anfrage von Eduard Bernhard vom BBU informierte der Vorstand von Mannesmann, nun D2Vodafone, daß eine Versicherung für eventuelle Haftpflicht- und Gesundheitsschäden durch Mobilfunk in Höhe von lediglich 15 Mio DM bei der AXA-Versicherung bestehe, angesichts der Milliardenumsätze des Unternehmens eine verschwindend geringe Summe! Ein Antrag des BBU, der Vorstand möge schriftlich bestätigen, daß durch Mobilfunkanlagen keine Gesundheitsschäden und keine Haus- und Grundstücksentwertungen vorausgesetzt werden könnten wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat bezeichnender Weise abgelehnt.

 

Rosemarie Sutter aus Kettershausen schilderte ihre eigenen gesundheitlichen Probleme, wie Schlafstörungen, Depressionen und Nervosität durch einen Mannesmann Sendemast in 80 m Entfernung. Sie ist inzwischen umgezogen und wieder beschwerdefrei. Für diese authentischen Schilderung hatte der Vorstandsvorsitzende Chr. Gent nur ein mildes Lächeln übrig.

 

Bärbel Vogel von der BI senderfreies Fall wies ihn und alle Aktionäre darauf hin, daß in England bereits empfohlen werde, Kinder unter 16 Jahren sollten keine Handies mehr benutzen. Der Vorstand erklärte seinerseits, daß seiner Meinung nach bisher keine Studie die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk bewiesen hätte. Diese Aussage konnten die Mobilfunkkritiker nicht nachvollziehen, da inzwischen eine Vielzahl von Wissenschaftlern auf die biologischen Wirkungen von gepulsten Strahlungen hingewiesen haben.

 

Auch der Vertreter der Bürgerinitiative Maintal Klaus Seibert prangerte die rigorose Firmenpolitk von Mannesmann bei der Sandortwahl an. Vom Vorstand war zu hören, daß eine umfassende neue Strukturierung in Vorbereitung sei, die vermutlich in einigen Wochen umgesetzt werden könne. Danach würden alle Kommunen über Standortfragen unterrichtet. Dieser Aussage konnten die Initiativen wenig Bedeutung beimessen, denn gerade in Bayern ist dies trotz der Zusagen im Umweltpakt 1999 und 2000 nie eingehalten wird.


Trotz allem sind die Mobilfunkinitiativen zuversichtlich. Der Widerstand bei den Bürgern wächst ständig und die Kritik an den Mobilfunkkonzernen nimmt zu. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sich die Betreiber zu einer Bürger=Kunden-freundlichen Politik durchringen werden müssen.

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