Aktion "Widerstand auf Hauptversammlungen der Mobilfunkbetreiber"
1) am Beispiel einer Gemeinde für D2
Unsere Initiative hat sich eine Aktie der
für uns relevanten Mannesmann AG gekauft. Wir werden bei der kommenden
Jahreshauptversammlung im Juni einen Antrag stellen, den Vorstand sowie den
Aufsichtsrat nicht zu entlasten, da sie unserer Meinung nach
geschäftsschädigend handeln. (Unser Antrag für die
Mannesmann-HV ist weiter unten in Kopie zu sehen)
Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum
Mannesmann wie auch andere Mobilfunkbetreiber bei der Wahl der
Antennenstandorte nicht mit den Bürgern vor Ort und somit ja auch mit
zukünftigen Kunden in Dialog geht und gemeinsam günstige Standorte findet. Wir
sind uns sicher, daß mit der jetzigen Firmenpolitik Kunden abgeschreckt werden.
Als Aktionäre fordern wir den Vorstand und den Aufsichtsrat auf die
Vorgehensweise pro Bürger=Kunde zu ändern.
Wenn sich an unserer Aktion noch andere Initiativen oder Einzelpersonen beteiligen wollen ist folgendes zu beachten:
Es ist mindestens eine Aktie der betreffenden Firma notwendig. Pro Aktie erhält man eine Stimme. Wer also mindestens eine Aktie besitzt kann einen Antrag auf der Jahreshauptversammlung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten stellen. In unserem Fall TOP 2 Entlastung des Vorstandes und TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrates.
Es ist ein formeller Brief nötig. Die
Begründung darf aber nur 100 Wörter enthalten. Es ist ebenso nötig seine Aktie
bei der Bank bis zur Jahreshauptversammlung sperren zu lassen. Die Kopie dieser
Bestätigung der Bank ist beizulegen.
Es müssen Fristen eingehalten werden: Den
Termin der Jahreshauptversammlung kann man bei der jeweiligen
Aktiengesellschaft erfragen. Ca.6 Wochen vorher wird im Bundesanzeiger die
Tagesordnung veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung hat man noch 1 Woche
Zeit seinen Antrag einzureichen. Für Mannesmann wäre das der 3.Mai.
Diesen Antrag sowie die Begründung muß dann von Mannesmann an alle Aktionäre
verschickt werden. Der Antrag wird auf der Jahreshauptversammlung (HV) zur
Abstimmung gebracht. Jeder Aktionär kann eine Einladung zur HV beantragen und
falls er dort selbst sprechen will vor Beginn der Sitzung ein Rederecht
einfordern.
Informationen zu Aktionen bei anderen Firmen und zur Verfahrensweise gibt es im Internet unter www.kritischeaktionaere.de .
Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele "Sender-kritische" Aktionäre zusammenfinden.
An die Mannesmann AG, Postfach 103641, Mannesmannufer 2, 40027 Düsseldorf
GEGENANTRÄGE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Aktionär stelle ich zur diesjährigen Hauptversammlung der Mannesmann AG am 05.06.2000 folgende Gegenanträge:
zum Tagesordnungspunkt 2
"Entlastung des Vorstandes": Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Im Mai 1999 wurde in der
oberbayerischen Ortschaft Fall (70 Einwohner) ein Sendemast für das Mannesmann
Mobilfunknetz errichtet. Über 100 km² rings um sind unbewohnt.
Die betroffenen Bürger
versuchten im Dialog mit der Mannesmann Niederlassung Süd einen für beide
Seiten akzeptablen Standort zu finden. Durch die starre Haltung der
Geschäftsleitung sahen sich die Betroffenen gezwungen, eine Petition beim
Bayerischen Landtag einzugeben, die positiv beschieden wurde. Trotzdem ist
Mannesmann dem Votum für eine Verlegung der Sendeanlage außerhalb der Ortschaft
bisher nicht nachgekommen.
Der Vorstand war informiert
und trägt deshalb die Verantwortung für diese verfehlte
Konfrontationsstrategie.
zum Tagesordnungspunkt 3
"Entlastung des Aufsichtsrates": Der Aufsichtsrat wird nicht
entlastet.
Begründung:
Mannesmann errichtet
Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohn- und Mischgebieten ohne Absprache mit
Planungsbehörden und Bürgervertretern.
Durch dieses Verhalten werden
potentielle Kunden abgeschreckt und zunehmender Widerstand gegen Sendeanlagen
geradezu provoziert.
Der Aufsichtsrat ist für diese
verfehlte Zielsetzung verantwortlich.
Eine dauerhaft erfolgreiche
Geschäftspolitik ist nur im Dialog mit den künftigen Kunden möglich.
Ich werde diese Anträge auf
der Hauptversammlung stellen, oder stellen lassen. Ich werde in der Versammlung
den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zu diesen
Tagesordnungspunkten widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen, für
meine Gegenanträge zu stimmen.
Ich versichere, Aktionär der
Mannesmann AG zu sein, und bis zum Ende der Hauptversammlung am 05.06.2000 zu
bleiben. Eine entsprechende Bestätigung der Direkt Anlage Bank AG liegt diesem
Schreiben bei.
Ich fordere Sie auf, meine Gegenanträge und ihre Begründung nach §§ 125 und 126 Aktiengesetz mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
2) am Beispiel eines Einzelnen für MobilCom
www.buergerwelle.de
Presseerklärung BI Fall 7.9.01
Bürgerinitiativen
nahmen an Hauptversammlung von Mannesmann in Düsseldorf teil
Am 22.08. nahmen Vertreter
der Bürgerinitiativen aus Fall (Lkr.Bad Tölz-Wolfratshausen), Kettershausen
(Lkr. Unterallgäu), Maintal/Hessen und der Vorstandssprecher des
Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU Bonn) an der
Hauptversammlung der Mannesmann AG teil.
Sie alle nutzen das
Rederecht und wiesen den Vorstand und Aufsichtsrat auf die gesundheitlichen
Auswirkungen der Mobilfunktechnik, die massiven Versäumnisse im Umgang mit den
Bürgervertretern bei der Standortwahl und die Nichteinhaltung des bayerischen
Umweltpaktes hin.
Bezeichnend war besonders,
daß der Mannesmann-Vorstand der Bildpresse Aufnahmen verbot und die Führung
eines Wortprotokolls verweigert wurde.
Auf Anfrage von Eduard
Bernhard vom BBU informierte der Vorstand von Mannesmann, nun D2Vodafone, daß
eine Versicherung für eventuelle Haftpflicht- und Gesundheitsschäden durch Mobilfunk
in Höhe von lediglich 15 Mio DM bei der AXA-Versicherung bestehe, angesichts
der Milliardenumsätze des Unternehmens eine verschwindend geringe Summe! Ein
Antrag des BBU, der Vorstand möge schriftlich bestätigen, daß durch
Mobilfunkanlagen keine Gesundheitsschäden und keine Haus- und
Grundstücksentwertungen vorausgesetzt werden könnten wurde vom Vorstand und
Aufsichtsrat bezeichnender Weise abgelehnt.
Rosemarie Sutter aus
Kettershausen schilderte ihre eigenen gesundheitlichen Probleme, wie Schlafstörungen,
Depressionen und Nervosität durch einen Mannesmann Sendemast in 80 m
Entfernung. Sie ist inzwischen umgezogen und wieder beschwerdefrei. Für diese
authentischen Schilderung hatte der Vorstandsvorsitzende Chr. Gent nur ein
mildes Lächeln übrig.
Bärbel Vogel von der BI
senderfreies Fall wies ihn und alle Aktionäre darauf hin, daß in England
bereits empfohlen werde, Kinder unter 16 Jahren sollten keine Handies mehr
benutzen. Der Vorstand erklärte seinerseits, daß seiner Meinung nach bisher
keine Studie die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk bewiesen hätte. Diese
Aussage konnten die Mobilfunkkritiker nicht nachvollziehen, da inzwischen eine
Vielzahl von Wissenschaftlern auf die biologischen Wirkungen von gepulsten
Strahlungen hingewiesen haben.
Auch der Vertreter der
Bürgerinitiative Maintal Klaus Seibert prangerte die rigorose Firmenpolitk von
Mannesmann bei der Sandortwahl an. Vom Vorstand war zu hören, daß eine
umfassende neue Strukturierung in Vorbereitung sei, die vermutlich in einigen
Wochen umgesetzt werden könne. Danach würden alle Kommunen über Standortfragen
unterrichtet. Dieser Aussage konnten die Initiativen wenig Bedeutung beimessen,
denn gerade in Bayern ist dies trotz der Zusagen im Umweltpakt 1999 und 2000
nie eingehalten wird.
Trotz allem sind die Mobilfunkinitiativen zuversichtlich. Der Widerstand bei
den Bürgern wächst ständig und die Kritik an den Mobilfunkkonzernen nimmt zu.
Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sich die Betreiber zu einer Bürger=Kunden-freundlichen
Politik durchringen werden müssen.
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