Resolution
Verabschiedet im Vorfeld zum Bürgerforum "Elektrosmog" des Bundesministeriums für Umwelt am 19.10.99 in Bonn
Betrifft: Minimierung der allgemeinen Elektrobelastung
Die Elektrifizierung in unserer Umwelt hat einen Grad erreicht, der bei einem wachsenden Teil der Bevölkerung eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Schädigung zur Folge hat; es handelt sich nicht mehr um Einzelfälle. Diese Situation und die zu erwartende weitere Expansion in der Technik ist Anlass für diese Resolution.
Der Schutz für Mensch, Tier und Pflanze ist mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV vom 1.1.1997) nicht erreicht worden. Die Verordnung bedarf einer grundlegenden Neufassung auf der Basis neuester Forschungsergebnisse, aber auch der Einbeziehung der Erfahrungserkenntnisse aus der Praxis.
Die Bildung von Grenzwerten muss neben Wärmewirkungen auch die gesundheitlich wichtigeren nichtthermischen Wirkungen berücksichtigen, außerdem das bereits heute existierende "Multifrequenzspektrum" und die Umweltgesamtbelastung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist (das sind in diesem Zusammenhang vor allem die Schwermetall- und chemischen Belastungen). Der Gedanke, sich an der Natur zu orientieren, darf wieder Eingang finden.
Die Zeit ist reif für eine offene Diskussion und gemeinsame Anstrengungen aller im Thema involvierten Institutionen und Initiativen – demokratischen Gepflogenheiten folgend. Bei der Weiterentwicklung von Geräten, Systemen und Anlagen ist dem gesundheitlichen Aspekt ("biologisch verträglich") Vorrang vor ökonomischen Zielsetzungen einzuräumen. Vordringlich ist die Diskussion um neue Systemlösungen auf dem Hochfrequenzgebiet, insbesondere Mobilfunk und schnurlose Haustelefone; dabei wäre zum Beispiel zu denken an geringere Leistungen, Verzicht auf Pulsung, Verzicht auf steile Flanken, Einschränkung unerwünschter Nebenaussendungen. Die Erfahrung mit den neuen schnurlosen Haustelefonen nach dem DECT-Standard ist derart negativ und die Zahl der gesundheitsbedingten Reklamationen so groß, dass ein Verbot gefordert werden muss.
Im übrigen lehrt die Erfahrung mit den Mobilfunksystemen D und E sowie den schnurlosen Haustelefonen (DECT), wie wichtig längerfristige Feldversuche vor einer flächendeckenden Einführung sind.
Solange die Wissenschaft die kausalen Zusammenhänge nicht erforscht hat, ist dem Plausibilitätsprinzip zu folgen.
Forschungsseitig muss die Zeitkonstante in ihrer Wirkweise berücksichtigt werden (Spätreaktionen), analog den Erfahrungen in der Toxikologie (chronische und akute Toxizität).
Dies vorangestellt fordern die Unterzeichner:
Solange noch keine systematische Forschung erfolgt ist, muss man sich analog zu den Regeln der Erfahrungsmedizin an den Werten aus der Praxis orientieren.
Hier – im Kreis der betroffenen Personen (vertreten von Betroffenen-Initiativen, Bundesverband gegen Elektrosmog, Baubiologie, Umwelt- und Verbraucherverbänden) – haben sich folgende Orientierungswerte entwickelt (Stand Oktober 1999), die u.a. auch für zukünftige Systementwicklungen Richtlinie sein müssen:
Für die Allgemeinbevölkerung bei Dauereinwirkung
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Wachbereich |
Ruhe- und Schlafbereich |
Niederfrequenz (bis 2kHz) |
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Elektrische Feldstärke (gegen Erde gemessen) |
10 V/m |
1 V/m |
Magnetische Flussdichte |
100nT |
20nT |
Hochfrequenz |
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Ungepulste Strahlung |
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Elektrische Feldstärke |
200 mV/m |
20 mV/m |
Leistungsflussdichte |
10 nW/cm² |
0,1 nW/cm² |
Gepulste Strahlung |
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Elektrische Feldstärke |
20 mV/m |
2 mV/m |
Leistungsflussdichte |
0,1 nW/cm² |
0,001 nW/cm² |
Besonders sensible Personen wie Kinder, alte Menschen, Kranke, Abwehrgeschwächte können, so zeigt die Erfahrung, auch auf elektromagnetische Einflüsse unterhalb dieser Orientierungswerte reagieren.
Die Resolution wird getragen von:
Informationen zum Thema Hochfrequenz/Mobilfunk:
Bürgerwelle e.V. Lindenweg 1095643 Tirschenreuth, Tel. 09631-795736 / Fax 09631-795734 Internet: http://www.buergerwelle.de