* Gericht lässt Klage deutscher Soldaten zu - Wartung und Betrieb von Radargeräten hat zu Leukämie und Hodenkrebs geführt - Schadenersatzklage krebskranker Bundeswehrsoldaten gegen amerikanische Rüstungskonzerne zugelassen - Ausforschungsverfahren in die Wege geleitet - Verteidigungsministerium wegen Arbeitsbedingungen an Radargeräten auf Schmerzensgeld verklagt - Das sind ja tolle Aussichten - WLAN- Chips die 50 km weit reichen sollen, müssen auch entsprechende Sendeleistung auf die Antenne bringen - Für Elektrosensible wird es in Zukunft kaum noch einen Platz geben, wo sie leben können - Auch in größeren Betrieben wird es Elektrosensiblen, natürlich auch robusteren Naturen, unmöglich, ohne Gefahr für Leib und Leben eine Arbeit zu verrichten - Da müssen die Menschen doch krank werden ? - Krankenstand im Kreishaus mit einer Menge von Sendeantennenauf dem Dach sehr hoch - Jemandem der im Kreishaus arbeitet, musste kürzlich ein Hirntumor entfernt werden - Abstreiten, dass der Krankenstand hoch ist und jeglichen Zusammenhang mit GSM- Antennen leugnen - Ein Gutachter wird möglicherweise beauftragt, Messungen zu machen, der dann bestätigt, dass gemäß offiziellen Grenzwerten kein Grund zur Beunruhigung besteht - So krank sind wir schon - Diese Antennen müssen runter - Komplett-Abbau von zwei Masten auf Dach des Hauses inmitten eines Wohngebietes gefordert - Vodafone und T-Mobile werden bald auch die Stadt am Hals haben - Weg mit den Antennen im reinen Wohngebiet - Masten aus politischen Gründen abgelehnt - Man will die Anlagen los haben, wird notfalls klagen - Die Anlage sprengt den Charakter eines reinen Wohngebietes - Massiven Wertverlust bis zur Unverkäuflichkeit der Häuser erlitten - Sämtliche Anlagen in Wohngebieten bedürfen einer Baugenehmigung - Test : Mobilfunk-Sendemasten - Strahlende Aussichten - Von Handys und DECT-Schnurlostelefonen können erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen - Digitale Übertragung im Mobilfunk funktioniert mit gepulsten elektromagnetischen Feldern - Studien : gepulste Strahlen können unter anderem Veränderung der Hirnströme, Beeinträchtigung der Blut-Hirn-Schranke, erhöhtes Krebsrisiko, schwächere Immunfunktion und Schlafstörungen verursachen - Landwirte beobachten Missbildungen und Verhaltensstörungen bei Kühen, die der Strahlung von Sendeanlagen ausgesetzt sind - Rinder-Studie : methodische Schwächen und Einflussnahmen die das Ergebnis verfälscht haben können - Nicht berücksichtigt : biologische Effekte, die schon bei geringen Strahlenbelastungen auftreten können - Bürgerwelle fordert Senkung der Grenzwerte auf 1 µW/Quadratmeter bzw. 0,01µW/Quadratmeter im Schlafbereich - Schon Furcht vor möglichen Folgen des Mobilfunks stellt echte Beeinträchtigung dar - Mobilfunkstation stellt eine Nutzungsänderung des Gebäudes dar - zur Wohnnutzung kommt eine gewerbliche Nutzung hinzu - Test : Telefone, DECT - Test : Headsets für Handys - Test : WLAN-Funkanlagen (27/01/04)

Texas: Gericht lässt Klage deutscher Soldaten zu

Die 450 Männer werfen US-Herstellern von Radargeräten vor, dass Wartung
und Betrieb dieser Geräte zwischen den Jahren 1958 und 1994 zu Leukämie
und Hodenkrebs geführt hätten

Hamburg - Ein US-Gericht hat nach einem Zeitungsbericht eine
Schadenersatzklage krebskranker Bundeswehrsoldaten gegen amerikanische
Rüstungskonzerne zugelassen. Ein Gericht im texanischen El Paso habe
sich für zuständig erklärt und ein so genanntes Ausforschungsverfahren
in die Wege geleitet, das den Klägern Einsicht in interne Dokumente der
sechs beklagten Konzerne gewähre, berichtet die „Financial Times
Deutschland“ unter Berufung auf das Umfeld der Kläger. Der Berliner
Anwalt Reiner Geulen, der zahlreiche Bundeswehrsoldaten in Deutschland
vertritt, sprach von einem „wesentlichen Erfolg“.

Zu den Unternehmen zählen dem Bericht zufolge unter anderem Raytheon,
Lucent Technologies und ITT Industries. Ein Raytheon-Sprecher kündigte
an, der Rüstungskonzern werde sich „energisch“ verteidigen.

Die Klage war laut „FTD“ im Herbst 2002 von rund 450 erkrankten
Bundeswehrsoldaten bei dem Gericht im US-Bundesstaat Texas eingereicht
worden. Die Schadensersatzsumme könnte sich auf 450 Millionen Dollar
(355 Millionen Euro) belaufen. Die Soldaten werfen US-Herstellern von
Radargeräten vor, dass Wartung und Betrieb dieser Geräte zwischen den
Jahren 1958 und 1994 zu Leukämie und Hodenkrebs geführt hätten.

Das Gericht muss nun bis zum 30. Juni prüfen, ob die Fälle in einer
Sammelklage gebündelt werden können. Dann könnten sich die Zahl der
Kläger und die Schadenssumme deutlich erhöhen. Unabhängig von den
US-Klagen hatten 2002 rund 800 Soldaten in Deutschland das
Verteidigungsministerium wegen der Arbeitsbedingungen an den
Radargeräten auf Schmerzensgeld verklagt. Erste Urteile in der Sache
werden dem Bericht zufolge frühestens im März vor den Landgerichten in
Bonn und Frankfurt/Oder erwartet. afp

Artikel erschienen am 26. Jan 2004

© WELT.de 1995 - 2004

Vollständige URL des Artikels:
http://www.welt.de/data/2004/01/26/228758.html


Nachricht von Nachricht von Jeannot Pesché, Administrator EuroTa

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WLAN-Chips 50 km weit

Das sind ja tolle Aussichten!

Wenn die WLAN- Chips 50 km weit reichen sollen, müssen sie auch eine
entsprechende Sendeleistung auf die Antenne bringen, vielleicht 10 bis
20 Watt?! Die Sende/Empfangsantennen müssen dann Richtantennen mit sehr
großer Bündelung sein. Das heißt aber nicht, dass es im Nahbereich
solcher Antennen kaum Elektrosmog gibt, weil sie ja nur in eine Richtung
strahlen!

Für Elektrosensible wird es dann in Zukunft kaum noch einen Platz geben,
wo sie leben können. Selbst in die "Schwellenländer", die mobilfunkmäßig
noch weiße Flecken auf der Landkarte sind, können sie sich nicht mehr
flüchten.

Und wie sieht es mit dem Café um die Ecke aus? Da hängt an der Wand
außen eine Antenne mit der Aufschrift: "WLAN Kontaktpunkt" oder ähnlich!

Auch in größeren Betrieben wird es Elektrosensiblen, natürlich auch
robusteren Naturen, unmöglich, ohne Gefahr für Leib und Leben eine
Arbeit zu verrichten: GSM- und UMTS- Handies, Blue Tooth, DECT-
Schnurlostelefone, WLAN, kombiniert mit den weiteren bekannten
Spielarten des Elektrosmogs, Erdstrahlung und möglicherweise auch noch
irgendwelchen Wohnraumgiften!

Da müssen die Menschen doch krank werden?

Auf dem "Kreishaus" meiner Stadt Steinfurt, in dem sich die Behörden des
Landkreises Steinfurt befinden, sind eine ganze Menge von Sendeantennen,
unter anderem auch für das E-Netz, zu sehen. Nach meinen Informationen
ist der Krankenstand in diesem Gebäude sehr hoch. Einem Bekannten von
mir, der dort arbeitet, musste kürzlich ein Hirntumor operativ entfernt
werden....

Wenn ich dort hingehe und ihnen sage, dass es wahrscheinlich an dieser
elektromagnetischen Strahlung liegt, werden sie abstreiten, dass der
Krankenstand hoch ist und jeglichen Zusammenhang mit den GSM- Antennen
leugnen! Möglicherweise wird man einen Gutachter beauftragen, Messungen
zu machen, der dann bestätigt, dass gemäß offiziellen Grenzwerten kein
Grund zur Beunruhigung besteht! - So krank sind wir schon...

Mit einem freundlichen Gruß aus dem Münsterland
Dipl.- Ing. Wolfgang Priggen

Intels WLAN-Chips sollen 50 km weit reichen:
http://www.silicon.de/nl.php?id=179213

Quelle:
http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/interrupt?st=2&
m=1&done=%2Fgroup%2Felektrosmog-liste%2Fmessage%2F3352

(Auszug)

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"Diese Antennen müssen runter"


Mainfranken / Schweinfurt Stadt / SW Stadt Zurück, 25.01.2004 17:01

Schweinfurt - Wenn in Schweinfurt das Thema Mobilfunk diskutiert wird,
ist ein Standort immer dabei: Walter-von-der-Vogelweide-Straße 92,
Eselshöhe. Die unmittelbaren Nachbarn, per Unterschrift unterstützt von
über 500 Bürgern, fordern schon immer den Komplett-Abbau der noch zwei
Masten auf dem Dach des Hauses inmitten ihres Wohngebietes. Es zeichnet
sich ab, dass Vodafone und T-Mobile bald auch die Stadt am Hals haben.

Den Standort kennen auch die Mobilfunkbetreiber mittlerweile bestens.
Immer wieder finden Gespräche statt, die anfangs sogar einen kleinen
Teilerfolg brachten: Einen der einst drei Masten gibt es nicht mehr. Die
Anwohner auf der Eselshöhe wollen aber mehr: Weg mit den Antennen im
reinen Wohngebiet, wenngleich nach einer Zusammenkunft im Rathaus als
Alternative auch einmal über nur einen, deutlich höheren, aber von
beiden Betreibern genutzten Masten nachgedacht wurde.

Letzte Woche nun kam man wieder mal zusammen und die Stadt forderte die
Vertreter von Vodafaone und T-Mobile bei diesem Termin offensichtlich
sehr deutlich auf, einen der angebotenen Alternativ-Standorte zu
akzeptieren. Den Mobilfunkbetreibern gegenüber sei außerdem klar zum
Ausdruck gebracht worden, berichtete OB Gudrun Grieser dem Bau- und
Umweltausschuss, dass man die Masten dort aus politischen Gründen
ablehnt und im Stadtrat wohl Einstimmigkeit erreichen dürfte. Im
Klartext: Man will die Anlagen dort los haben, wird notfalls klagen.
Beide Betreiber haben auf dem Vogelweide-Haus einen Masten mit
GSM-Technik, Vodafone zusätzlich einen mit der stärkeren UMTS-Technik
installiert. Der soll angeblich noch nicht in Betrieb sein, was die
Anwohner aber bezweifeln. Bei Messungen haben sie jedenfalls höherer
Werte festgestellt.

Die Siegchancen in einem Rechtsstreit sieht Jurist Jürgen Mainka
skeptisch: "wir als Kommune haben keine Einschränkungsmöglichkeiten".
Mainka erinnerte an ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Würzburg, das
einen elf Meter hohen Masten in einem Wohngebiet in Kitzingen als
rechtens bestätigte, weil die Voraussetzungen der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt waren.

Man könne allenfalls das Einhalten bestimmter Vorschriften - durch
Messungen - prüfen. Eine solche "Auflage" hat der Umweltausschuss der
Stadt übrigens im September 2002 beschlossen. Der Auftrag lautet: auf
die Mobilfunkbetreiber einwirken, damit die die niedrigen Schweizer
Vorsorgewerte einhalten.

Eine bei der Bürgerversammlung im Oktober 2003 formulierte Empfehlung an
den Stadtrat, für alle Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet einen Grenzwert
festzulegen, der zehn Prozent des deutschen Grenzwertes entspricht,
hätte es deshalb gar nicht bedurft, hieß es zumindest diese Woche im
Umweltgremium.

Sehr viel optimistischer bewertete Dr. Thomas End (SPD) den "Fall
Vogelweide-Straße". Die Eselshöhe sei mit Kitzingen nicht vergleichbar,
weil es sich dort um ein achtgeschossiges Haus handele. Das Gericht habe
nämlich ausgeführt, dass es sich auch in Kitzingen um ein reines
Wohngebiet handele, ein Elf-Meter-Mast da eigentlich nicht hinpasse. Nur
wegen der Höhe des Hauses müsse eine isolierte Befreiung erteilt werden.
Mit Blick auf die Höhenverhältnisse in Schweinfurt- die Masten sind
sieben Meter hoch, das Wohnhaus zweigeschossig - sagte End: "Die Anlage
sprengt den Charakter eines reinen Wohngebietes".

Hinzu komme ein weiteres: Bei einer Begehung der SPD habe ein
verkaufswilliger Hausbesitzer in der Nachbarschaft glaubhaft versichert,
dass er 30 Interessenten durchs Haus geführt habe, aber keiner sei in
ernsthafte Kaufverhandlungen eingetreten, "nachdem er die Antennen
gesehen hat". Alle Häuser in der Umgebung und bald auch die im
Neubaugebiet Eselshöhe West hätten einen "massiven Wertverlust bis zur
Unverkäuflichkeit" erlitten, sagte End.

Die Schweinfurter Liste erinnert an einen von ihr initiierten
Stadtratsbeschluss, dass künftig sämtliche Anlagen in Wohngebieten einer
Genehmigung bedürfen. "Die Mobilfunkanlage auf der Eselshöhe wäre sicher
nicht gebaut worden", meint Fraktionschef Kalli Müller, der jeden
Kompromiss ablehnt. Müller: "Diese Antennen müssen runter".

Von unserem Redaktionsmitglied Hannes Helferich

http://www.mainpost.de/mainfranken/swstadt/swstadt/6030,2510629.html?
fCMS=bb8805a3671213b0ad5e4fb76b8e6274




Test: Mobilfunk-Sendemasten


Sonntag, 25.1.2004 (Auszug)

Strahlende Aussichten

Rund 48 Millionen Bundesbürger besitzen inzwischen ein Handy. Um die
ständige Erreichbarkeit sicherzustellen, werden die D- und E-Netze mit
großer Eile ausgebaut. Wir haben geprüft, wie hoch die Strahlenbelastung
der Sendeanlagen ist und ob in der Nähe der Antennen mit
gesundheitlichen Problemen zu rechnen ist.

Dieser Text wurde leicht gekürzt. Den vollständigen Beitrag erhalten Sie
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vollständigen Beitrag nachbestellen.

Als ÖKO-TEST 1994 zum ersten Mal Handys und 1999 DECT-Schnurlostelefone
testete, war die Aufregung groß: Wir stellten fest, dass von den Geräten
erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen können. Denn die digitale
Übertragung im Mobilfunk funktioniert mit gepulsten elektromagnetischen
Feldern: Die hochfrequenten Strahlen der D- und E-Netze werden 217 mal
pro Sekunde unterbrochen, also mit 217 Hertz gepulst. Und genau das ist
das Problem: Studien ergaben, dass gepulste Strahlen unter anderem eine
Veränderung der Hirnströme, eine Beeinträchtigung der
Blut-Hirn-Schranke, erhöhtes Krebsrisiko, eine schwächere Immunfunktion
und Schlafstörungen verursachen können. Nach einer neuen Studie in
Großbritannien warnten Experten kürzlich davor, Kinder allzu oft mit dem
Handy telefonieren zu lassen, da sie noch sensibler auf die Strahlung
reagieren als Erwachsene.

Seit Mitte der 90er-Jahre beobachten Landwirte auch Missbildungen und
Verhaltensstörungen bei Kühen, die der Strahlung von Sendeanlagen
ausgesetzt sind. Die im November veröffentlichte "Rinder-Studie" des
Bayerischen Umweltministeriums hat zwar nach dessen Ansicht keinen
direkten Zusammenhang zwischen Mobilfunk-Antennen und der Gesundheit von
Rindern nachweisen können. Einige Wissenschaftler und Politiker weisen
jedoch auf methodische Schwächen und Einflussnahmen hin, die das
Ergebnis verfälscht haben könnten. Eine Reihe weiterer Studien kam
ebenfalls zu widersprüchlichen Ergebnissen. Deshalb soll jetzt eine
WHO-Studie wenigstens für das Krebsrisiko beim Menschen Klarheit
schaffen. Mit ersten Ergebnissen ist für 2003 zu rechnen.

Die bisherigen Erkenntnisse haben die Bundesbürger offenbar nur wenig
verunsichert. Die Hersteller von Mobilfunkgeräten verzeichnen prächtige
Zuwächse. Auch die Zahl der Sendeanlagen, die für den Handy-Empfang
notwendig sind, steigt ständig. Dazu kommt: Die neue UMTS-Technik
braucht eine neue Funkinfrastruktur und damit zusätzliche
Basisstationen. Prognosen sprechen von 60000 zusätzlichen
UMTS-Stationen. Besorgt sind vor allem jene, die in der Nähe solcher
Anlagen wohnen. Die gesetzlichen Grenzwerte der
Bundesimmissionsschutzverordnung regeln zwar, wie stark
Mobilfunkstationen senden dürfen - je nach Netz 4,5 bis 9 Millionen
Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/Quadratmeter). Bei der Festlegung dieser
Grenzwerte wurde aber lediglich berücksichtigt, dass hochfrequente
Strahlen das Gewebe erwärmen können. Nicht jedoch die beobachteten
biologischen Effekte, die schon bei viel geringeren Strahlenbelastungen
auftreten können. Die derzeit vorbereitete Novellierung der Verordnung
wird voraussichtlich an den Grenzwerten nichts ändern. Doch könnte
künftig eine Regelung für die Standorte von Sendeanlagen, insbesondere
der Schutz von Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen, berücksichtigt
werden, erwartet Dr. Wolfgang Kemmer vom Bundesumweltministerium.

Test: Mobilfunk-Sendemasten

Nach Studien von Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker an der
Universität Lübeck, veränderten sich schon bei einer Kurzzeitbelastung
mit nur 1000 µW/Quadratmeter im Labor die Hirnströme und andere
Funktionen des Nervensystems.

Inzwischen hält von Klitzing bereits 100 µW/Quadratmeter für sehr
bedenklich. Dem schließt sich Professor Günter Käs an, Strahlenexperte
an der Bundeswehr-Hochschule München: "100 µW/Quadratmeter im Haus sind
zu viel." Beide sprechen sich für 10 µW/Quadratmeter als
empfehlenswerten und realistischen Vorsorgewert aus. Die Bürgerwelle,
der Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog,
fordert sogar eine Senkung der Grenzwerte auf 1 µW/Quadratmeter bzw.
0,01µW/Quadratmeter im Schlafbereich. ÖKO-TEST-Berater Wolfgang Maes hat
in verschiedenen Städten die von Mobilfunk-Sendern ausgehende Strahlung
gemessen.

Das sind die Testergebnisse

Die Strahlenbelastung schwankte extrem: Sie lag zwischen 0,01
µW/Quadratmeter und 25340 µW/Quadratmeter. Die Werte hängen von Stärke
und Zahl der Sender ab. Die Strahlung ist stärker, je höher die Wohnung
liegt, je mehr Sichtkontakt besteht und je dünner die Wände sind.

Auf dem Bauernhof in Schnaitsee, der auch in der Rinderstudie untersucht
wurde, trafen wir je nach Standort auf unterschiedliche Strahlenwerte
durch den Mobilfunk. Unsere Werte stimmen nach Ansicht des Baubiologen
Maes, trotz seiner Kritik am Messaufbau der Studie, in der Tendenz mit
deren Messwert überein. Hinzu kommen hier weitere Belastungen durch
Radar, Richtfunk, Funkrufdienst und Fernsehturm, deren außergewöhnliche
Mixtur möglicherweise für die Krankheiten der Tiere verantwortlich ist.

Mal so, mal so

Rechtfertigt eine Mobilfunk-Sendeanlage in der Nähe eine Mietminderung?

Das Amtsgericht München (Az: 432C7381/95) billigte einem Mieter, über
dessen Wohnung sich direkt auf dem Flachdach eine Antenne befand, eine
Mietminderung um 20 Prozent zu. Schon die Furcht vor möglichen Folgen
des Mobilfunks stelle eine echte Beeinträchtigung dar.

Kann man sich bei gesundheitlichen Beschwerden gegen eine Antenne in der
Nähe seiner Wohnung wehren?

Anders denkt darüber das Amtsgericht Freiburg (Az: 4C717/ 00). Es erließ
eine einstweilige Verfügung gegen den Betrieb einer Sendeanlage auf dem
Wohnungsdach eines Mieters. Für das Gericht war es entscheidend, dass
der Mieter ein älterer Mensch ist, an mehreren Krankheiten leidet und
daher an sein Bett gefesselt ist. Vom Netzbetreiber, der den Vermieter
inzwischen unterstützt, wurde Berufung eingelegt.

Eine Mobilfunk-Anlage auf einem Kirchturm in Oberursel im Taunus
beschäftigt das Landgericht Frankfurt am Main (Az: 2/4O278/99). Anwohner
aus Oberursel-Bommersheim klagten gegen die Antenne auf Grund
erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen. In erster Instanz wurde
eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Betreiber zwang, die
Anlage abzuschalten (Az: 2/4O274/00). Diese wurde vom Oberlandesgericht
Frankfurt aufgehoben. Nun soll ein Gutachten eines Sachverständigen
eingeholt werden, das die Kläger mit einem Gebührenvorschuss von 5000
Mark finanzieren müssen.

Braucht man eine Baugenehmigung, um eine Mobilfunk-Anlage zu errichten?

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Az: 8S1848/98) kam
zu dem Schluss, dass Betreiber, die eine Antenne auf Wohngebäuden,
Kirchen und anderen öffentlichen Einrichtungen errichten wollen, eine
Baugenehmigung brauchen. Begründung: Die Mobilfunkstation stelle eine
Nutzungsänderung des Gebäudes dar - zur Wohnnutzung komme eine
gewerbliche Nutzung hinzu. Bisher brauchten die Betreiber nur die
Eigentümer der Häuser per Vertrag einwilligen zu lassen. Der
Verwaltungsgerichtshof Hessen (Az: 4TG3629/00) stellte ebenfalls fest,
dass für Mobilfunk-Sendeanlagen ein Bauantrag nötig ist, wenn mit der
Installation eine Nutzungsänderung des Gebäudes verbunden ist. Dazu
zählt der VGH auch eine neue, zusätzliche gewerbliche Nutzung des
Gebäudes wie im Fall einer Sparkasse.

UMTS

Wie gefährlich ist der neue Standard? Ist die neue UMTS-Technik ebenso
bedenklich wie der jetzige GSM-Standard?

Die Pulsfrequenz von UMTS-Handys wird mit 1500 Hertz viel höher als bei
der derzeitigen Technik sein. Im Signal einer UMTS-Basisstation sind im
Gegensatz zu GSM-Anlagen keine gleichmäßigen Pulsfrequenzen mehr
erkennbar, das Signal hat mehr den unregelmäßigen Charakter des
Rauschens. Von einem solchen ungepulsten Signal ist zunächst eine
bessere biologische Verträglichkeit zu erwarten. Inwieweit auch ständig
gepulste Anteile enthalten sind, ist allerdings noch nicht ganz klar.
Fakt ist, dass die flächendeckende Bestrahlung aus nächster Nähe noch
dichter werden wird. Wie bei der Einführung des jetzigen GSM-Standards
gibt es bislang auch für die neue Mobilfunk-Generation keine Forschung
über gesundheitliche Risiken. Man habe dafür keine Grundlagen, so das
Bundesumweltministerium, weil es noch kein UMTS gebe.

Autor: Andrea Lebherz

http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?suchtext=&doc=19445&
pos=0&splits=0:2868:4057:5981:7633:10033:11523


und

Test: Telefone, DECT
http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?doc=28587

und

Test: Headsets für Handys
http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?doc=10608

und

Test: WLAN-Funkanlagen
http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?suchtext=&doc=28851&pos=0&splits=0:2109:4175:6436


Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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1. Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736, Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de ,
Internet http://www.buergerwelle.de Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898

Beiträge von BI Omega finden Sie u.a. bei

* http://www.buergerwelle.de (in Deutsch und Englisch)
* http://www.grn.es/electropolucio/ciogerman.htm (in Deutsch)
* http://de.groups.yahoo.com/group/omega_newsletter (in Deutsch und Englisch)
* http://www.oekosmos.de/article/archive/0/ (in Deutsch)
* http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=601862&t=835668#4039477 (in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/00omega.htm (in Englisch)
* http://teleline.terra.es/personal/kirke1/pagact.html (in Englisch)
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