Betreff: UMTS |
Von: Ferdinand Ruzicka |
Datum: Thu, 9 Mar 2006 08:05:26 +0100 |
An: Dr. Verena Mück-Kahler |
Sehr geehrte Frau Dr.Mück-Kahler,
in der Aussendung http://www.gigaherz.ch/1002 heißt es u.a. : „Mit Urteil vom
5.Oktober 2005 fällte der Staatsrat (Regierung) des Kantons Wallis
deshalb ein wegweisendes Urteil, welches Präjudizcharakter für das
ganze Kantonsgebiet, wenn nicht sogar für die ganze Schweiz haben
dürfte.
Hier die Kernsätze des Urteils. Zitat:
Hinzu kommt, dass eine rechnerische Prognose nicht allen Feinheiten der
Ausbreitung der Strahlung Rechnung tragen kann, weshalb nach
Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahme- und Kontrollmessung
durchzuführen ist, dies umsomehr, als nicht beurteilt werden kann, ob
bei der UMTS-Technik Diskrepanzen zwischen den berechneten und den
gemessenen Werten häufiger auftreten als bei der herkömmlichen
GSM-Technik. Eine NISV-konforme Abnahme- und Kontrollmessung des
realen UMTS-Signals kann aber mangels eines entsprechenden
zuverlässigen Messsystems nicht durchgeführt werden. Zwar könnte
eine Messung der jeweiligen UMTS-Strahlung (Signalisierungskanal)
vorgenommen werden, doch bedarf es für die Messung des
Signalisierungskanals bei der UMTS-Stahlung spezieller Messgeräte, die
in der Lage sind, diesen Kanal aus dem ganzen UMTS-Signal
herauszufiltern; solche Messgeräte befinden sich aber erst in der
Erprobungsphase. Das im Sinne einer Übergangslösung von der SICTA
(Swiss Information and Communications Technology Association)
vorgeschlagene Messverfahren orientiert sich nur an einem
schmalbandigen Ersatzsignal, was eine Messung am realen breitbandigen
UMTS-Signal nicht zu ersetzen vermag. Da eine zuverlässige Messung der
realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist, und demnach die
zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit
kontrollieren zu können, ob die einmal in Betrieb genommene UMTS-Anlage
die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt
einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu
bewilligen. Ende Zitat“
Als Beispiel die Berechnung für eine UMTS – Anlage in Hauptsenderichtung:
Antennenschwerpunkt (über Gelände) |
34,15 m |
Horizontale Entfernung zum Immissionspunkt |
200 m |
Anzahl der Funkkanäle |
1 |
Kanalleistung |
10,05 W |
Antennengewinn |
18 dB |
Leistungsflussdichte |
1223,246 µW/m² |
Trotzdem muss man aber eine derartige Berechnung zur Grundlage der Immissionsbelastung machen, solange es keine zuverlässigen Messsysteme gibt (Zitat: „Es braucht schon starke Nerven, bei Abweichungen von Faktor 4.3 in V/m gemessen oder 18.5 in mW/m² gemessen, noch von einem grundsätzlich tauglichen Messverfahren zu reden.“ Quelle: http://www.gigaherz.ch/1002). An unserem Beispiel sieht man die Höhe der Belastung für eine nur kleine Sendeanlage in 200m Entfernung . Es gibt aber vielfach nicht nur eine sondern mehrere derartige Sender für die man die Leistungsflussdichten addieren muss. Im TNO – Report wurde gezeigt, dass UMTS-Signale bei 2600µW/m² Übelkeit und Kopfschmerzen verursachen können (http://www.mikrowellensmog.info/aktuell2.html ). Deshalb hat man in der Schweiz im Kanton Wallis gut daran getan per Regierungsentscheid den UMTS – Ausbau zu stoppen (Quelle: http://www.gigaherz.ch/968/ ).
Mit freundlichen Grüßen übersandt,
Univ.-Doz. Dr. Ferdinand Ruzicka
Habilitiert für „Medizinische Physik mit besonderer Berücksichtigung der Zytophysik“ (cytophysics) an der Medizinischen Universität Wien
http://www.mikrowellensmog.info