Betreff: UMTS
Von: Ferdinand Ruzicka
Datum: Thu, 9 Mar 2006 08:05:26 +0100
An: Dr. Verena Mück-Kahler


Sehr geehrte Frau Dr.Mück-Kahler,

 

in der Aussendung http://www.gigaherz.ch/1002 heißt es u.a. : „Mit Urteil vom 5.Oktober 2005 fällte der Staatsrat (Regierung) des Kantons Wallis deshalb ein wegweisendes Urteil, welches Präjudizcharakter für das ganze Kantonsgebiet, wenn nicht sogar für die ganze Schweiz haben dürfte.

Hier die Kernsätze des Urteils. Zitat:
Hinzu kommt, dass eine rechnerische Prognose nicht allen Feinheiten der Ausbreitung der Strahlung Rechnung tragen kann, weshalb nach Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahme- und Kontrollmessung durchzuführen ist, dies umsomehr, als nicht beurteilt werden kann, ob bei der UMTS-Technik Diskrepanzen zwischen den berechneten und den gemessenen Werten häufiger auftreten als bei der herkömmlichen GSM-Technik. Eine NISV-konforme Abnahme- und Kontrollmessung des realen UMTS-Signals kann aber mangels eines entsprechenden zuverlässigen Messsystems nicht durchgeführt werden. Zwar könnte eine Messung der jeweiligen UMTS-Strahlung (Signalisierungskanal) vorgenommen werden, doch bedarf es für die Messung des Signalisierungskanals bei der UMTS-Stahlung spezieller Messgeräte, die in der Lage sind, diesen Kanal aus dem ganzen UMTS-Signal herauszufiltern; solche Messgeräte befinden sich aber erst in der Erprobungsphase. Das im Sinne einer Übergangslösung von der SICTA (Swiss Information and Communications Technology Association) vorgeschlagene Messverfahren orientiert sich nur an einem schmalbandigen Ersatzsignal, was eine Messung am realen breitbandigen UMTS-Signal nicht zu ersetzen vermag. Da eine zuverlässige Messung der realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist, und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal in Betrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen. Ende Zitat“

 

Als Beispiel die Berechnung für eine UMTS – Anlage in Hauptsenderichtung:

 

Antennenschwerpunkt (über Gelände)

34,15 m

Horizontale Entfernung zum Immissionspunkt

200 m

Anzahl der Funkkanäle

1

Kanalleistung

10,05 W

Antennengewinn

18 dB

Leistungsflussdichte

1223,246 µW/m²

 

Trotzdem muss man aber eine derartige Berechnung zur Grundlage der Immissionsbelastung machen, solange es keine zuverlässigen Messsysteme gibt (Zitat: „Es braucht schon starke Nerven, bei Abweichungen von Faktor 4.3 in V/m gemessen oder 18.5 in mW/m² gemessen, noch von einem grundsätzlich tauglichen Messverfahren zu reden.“ Quelle: http://www.gigaherz.ch/1002). An unserem Beispiel sieht man die Höhe der Belastung für eine nur kleine Sendeanlage in 200m Entfernung . Es gibt aber vielfach nicht nur eine sondern mehrere derartige Sender für die man die Leistungsflussdichten addieren muss. Im TNO – Report wurde gezeigt, dass UMTS-Signale bei 2600µW/m² Übelkeit und Kopfschmerzen verursachen können (http://www.mikrowellensmog.info/aktuell2.html ). Deshalb hat man in der Schweiz im Kanton Wallis gut daran getan per Regierungsentscheid den UMTS – Ausbau zu stoppen (Quelle: http://www.gigaherz.ch/968/ ).

 

Mit freundlichen Grüßen übersandt,

 

Univ.-Doz. Dr. Ferdinand Ruzicka

Habilitiert für „Medizinische Physik mit besonderer Berücksichtigung der Zytophysik“ (cytophysics) an der Medizinischen Universität Wien

http://www.mikrowellensmog.info