* Blind
Date im Wellensalat - Mobilfunk in der Kritik - Mobilfunk-Strahlung
in der Diskussion - Trotz Urteils gegen Mast will T-Mobile weiter
senden - Nach Handy-Lasten geforscht - Tagung in der Evangelischen
Akademie Mülheim - Einladung zur öffentlichen Konferenz: Macht Mobilfunk
Krank? (28/9/03) |
Mobilfunk-Newsletter der Bürgerwelle e.V.
Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: BI Omega, Mitglied
im
Dachverband
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Blind
Date im Wellensalat
Beim Streit darüber, ob Mobilfunk schädlich ist, ist kein Ende
abzusehen
- zur Erleichterung von Forschern, Firmen und Politikern.
Umweltinstitut: Firmen sollen für Gesundheitsschäden haften
von GERNOT KNÖDLER
Matthias Timmler fing an, sich intensiv mit dem Thema Mobilfunk
auseinanderzusetzen, als die Sendeanlage auf dem Hochhaus nebenan
ausgebaut wurde. Die Monteure installierten drei neue Sende-Antennen,
die alle auf Timmlers Wohnung in den Walddörfern zeigten. Kurze
Zeit
später hatte er „Probleme mit den Knochen“, einen „rheumaähnlichen
Effekt“, den ihm kein Arzt erklären konnte. Er selbst führt
seine
Beschwerden auf die Anlage zurück, obwohl sie inzwischen abgeklungen
sind und die Anlage noch steht.
Ähnlich wie Timmler ängstigen sich viele Menschen in Deutschland
vor den
elektromagnetischen Wellen, die von Handys und Mobilfunkanlagen
ausgehen. Die Sorge, die eine repräsentative Umfrage des
Bundesumweltministeriums ans Licht brachte, hat das Verwaltungsgericht
vor einem Monat bei der Ablehnung einer UMTS-Anlage in der Hallerstraße
aufgegriffen: Die Anlage sei gewerblich und dürfe als solche
in einem
Wohngebiet nur aufgebaut werden, wenn sie nicht störe.
Selbst eine Glühbirne schickt Wellen aus
Neben der allgemeinen Besorgnis gibt es eine Gruppe von Menschen,
die
davon überzeugt sind, dass sie der elektromagnetische Wellensalat,
in
dem wir heute leben, krank macht. Waschmaschine, Elektroherd,
Mikrowelle, Fernseher, Radio, Nachtspeicherheizung, Computer,
schnurloses Telefon, Handy - sie alle schicken elektromagnetische
Wellen
in ihre Umgebung. Selbst eine Glühbirne tut das. Dass die Krankheiten
der „Elektrosensiblen“ tatsächlich auf elektromagnetische Wellen
zurückzuführen sind, darüber gibt es keinen wissenschaftlichen
Konsens.
Es gibt Forscher, wie Jiri Silny vom Forschungszentrum für
Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (Femu) an der RWTH
Aachen, die
jahrelang vergeblich versuchten, entsprechende Zusammenhänge
nachzuweisen: Noch gab es keinen Probanden bei ihren Tests,
der
zuverlässig angeben konnte, wann eine verborgene Elektroquelle
angeschaltet war. Michael Braungart vom Hamburger Umwelt-Institut
(HUI)
dagegen will bei seinen Studien auf Menschen gestoßen sein,
die den
Unterschied merkten.
Biologische Effekte nachgewiesen
Braungart glaubt, das es gute Gründe dafür gibt, dass es bisher
keinen
wissenschaftlichen Konsens über die gesundheitliche Wirkung
elektromagnetischer Felder, insbesondere des Mobilfunks gibt:
„Forscher,
Firmen und Politiker profitieren“, sagt er. „Solange kontrovers
geforscht wird, gibt es keine Haftungsprobleme.“ Den
Forschungseinrichtungen gehen die Aufträge nicht aus, und die
Politiker
können es sich leisten, nicht zu handeln.
Das zentrale Argument des Professors lautet, dass der Mobilfunk
mit den
gleichen Frequenzen arbeitet wie die Prozesse im menschlichen
Körper.
„Es gibt keinen Zweifel daran, dass enzymatische Gleichgewichte
verändert werden“, sagt Braungart. Elektromagnetische Felder
könnten die
Eigenschaften von Molekülen stark verändern, selbst wenn sie
deren
Aufbau nicht antasteten.
Die Kommission für Technologiefolgenabschätzung des Deutschen
Bundestages ist vorsichtiger: Sie spricht von „biologischen
Effekten“,
die aber nicht zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Gesundheit
haben müssten. Die 20.000 wissenschaftlichen Primärstudien zu
dem Thema
führten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Relativ einig sei
sich die
Fachwelt darüber, dass biologische Effekte etwa in der
Blut-Hirn-Schranke nachgewiesen worden seien. Und darüber, dass
ein
Handy am Kopf schlimmer ist als eine Sendeanlage auf dem Dach,
bestehe
sogar große Einigkeit.
Nachgewiesen ist eine Erwärmung des Körpergewebes etwa so wie
im
Mikrowellenherd. Hierauf beziehen sich die Grenzwerte der
Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender
Strahlung
(ICNIRP). Ob es darüber hinausgehende Effekte gibt, sei unklar.
„Einerseits haben Kritiker darauf hingewiesen, dass sich die
Beobachtung
von Effekten schwacher Strahlung bislang nicht replizieren ließ“,
schreibt die Kommission. „Andererseits kann nicht zweifelsfrei
erwartet
werden, dass athermische Effekte so stabil sind wie thermische
Effekte,
oder dass exponierte Personen in gleicher Weise auf die schwache
Strahlung reagieren.“ Alles offen also. Die Bundesregierung
hat
vergangenen Donnerstag ein mit 8,5 Millionen Euro dotiertes
Forschungsprogramm über gesundheitliche Risiken des Mobilfunks
aufgelegt. Die Netzbetreiber haben noch einmal die gleiche Summe
zugesagt.
Braungart behauptet, dass es einen einfachen Weg gebe, zu einer
realistischen Einschätzung des Risikos zu kommen. „Die Handy-Industrie
soll eine Haftungsgarantie abgeben“, schlägt er vor. Sobald
es etwa eine
Häufung von Krebsfällen in der Nähe von Sendemasten gebe, müsste
die
Industrie Entschädigungen bezahlen. Die Firmen würden sich dagegen
versichern und die Versicherungen das Risiko ermitteln. Die
Industrie
lehne es jedoch ab, verschuldensunabhängig zu haften. „Das sagt
mir,
dass diese Risiken neu bewertet werden müssen“, so Braungart.
Experte fordert mobilfunkfreie Zonen
Der Professor leugnet nicht den Nutzen und die Freiheiten, die
das Handy
mit sich bringt. Er hat selbst eines. Doch er glaubt, dass derjenige,
der wegen des Risikos darauf verzichten möchte, die Möglichkeit
haben
muss, den Wellen des Mobilfunks zu entgehen. Er fordert mobilfunkfreie
Zonen und Landkarten, die die Intensität der elektromagnetischen
Felder
angeben.
Matthias Timmler hat auf diesem Gebiet einen kleinen Sieg errungen.
Zwar
hatte seine Korrespondenz mit Umweltamt und Baubehörde nicht
den
gewünschten Effekt. Timmlers Vermieter jedoch, der auch das
Hochhaus
vermietet, hat reagiert. „Ich habe mich mit der Hausverwaltung
geeinigt,
dass dieser Standort Ende des Jahres aufgegeben wird“, erzählt
er.
taz Hamburg Nr. 7168 vom 27.9.2003, Seite 29, 196 Zeilen (TAZ-Bericht),
GERNOT KNÖDLER
http://www.taz.de/pt/2003/09/27/a0303.nf/text.ges,1
Mobilfunk
in der Kritik
Printausgabe vom 26.09.2003
Diez. „Mobilfunk-Elektrosmog frei Haus?“ und „Schützen die gesetzlichen
Grenzwerte ausreichend unsere Gesundheit?“ Diese Fragen stellte
die
„Bürgerinitiative UMTS-Sendeanlage in der Diezer Altstadt???“
in ihrer
Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung im
Gemeindesaal der Stiftskirche am Schlossberg - am Tag vor der
angekündigten Demonstration im Hof der Verbandsgemeindeverwaltung.
Die
Bürgerinitiative war gegründet worden, nachdem am 5. September
auf dem
Dach der „Bauernschänke“ in der Bergstraße von der Firma Vodafone
ein
Mobilfunksendemast aufgestellt worden war.
Als Referenten hatte die Bürgerinitiative den Pfälzer Pfarrer
Mathias
Engelbrecht gewonnen. Engelbrecht ist Umweltbeauftragter des
Dekanats
Alzey, ein außerordentlich engagierter und kenntnisreicher Warner
vor
den Gefahren durch gepulste Mikrowellen. Seinen über zweistündigen,
faktenreichen Vortrag kündigte er an als „spannend, aber
holzschnittartig, weil das Problem so komplex ist“. Mit Hilfe
von
Videospots und Folien mit Ausschnitten und Zitaten aus
wissenschaftlichen Studien, aus Presseveröffentlichungen, Interviews
und
medizinischen Schautafeln erläuterte und belegte Engelbrecht
die
vielfältigen Auswirkungen, vor allem gesundheitlicher Art, der
Hochfrequenzstrahlung auf den menschlichen Organismus, unter
anderem
Krebs, Zellschädigungen, Unfruchtbarkeit, DNS-Schäden, psychische
Störungen.
Aus weltweit Tausenden von Studien ergäben sich deutliche Hinweise
auf
eine gesundheitliche Gefährdung, „leider gibt es keine Instanz,
die uns
aufklärt und schützt“, stellte Engelbrecht fest. Es ginge vor
allem um
wirtschaftliche Interessen. Obwohl man wisse, dass die Strahlenbelastung
mit dem Quadrat der Entfernung abnehme, würden Sendeanlagen
wegen der
höheren Kosten selten außerhalb von Ortschaften errichtet. Auch
die in
Deutschland enorm hoch angesetzten Strahlengrenzwerte seien
als eine
Folge der von den Mobilfunkbetreibern für die UMTS-Lizenzen
gezahlten 98
Milliarden Mark zu interpretieren, die wieder eingebracht werden
müssten. Und je mehr Handys benutzt würden, desto mehr strahlten
auch
die Basisstationen auf die Menschen, die in der Nähe wohnten.
Als „Menschen verachtendes Geschäftsgebaren“ bezeichnete Engelbrecht
das
Vorhaben, demnächst Handys für Kindergartenkinder anzubieten.
Bisher
würden bereits 60 Prozent der Erlöse von Mobilfunkbetreibern
durch
Schüler und Jugendliche erbracht. Er zitierte aus einer schwedischen
wissenschaftlichen Studie, nach der eine ganze Generation vorzeitig
senil werden würde.
Mit einem Empfangsgerät, das er durch den Raum trug und dann
an ein
eingeschaltetes Handy hielt, machte der Referent seinen Zuhörern
die
Strahlen, denen sie gerade ausgesetzt waren, akustisch erlebbar:
wenig
angenehme, laute, pulsierende, brummende Geräusche.
Zuletzt zitierte Engelbrecht den Artikel 2 des Grundgesetzes,
der das
Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert, er verwies
auf
Beispiele erfolgreich abgewehrter Mobilfunkanlagen in verschiedenen
Gemeinden Deutschlands und forderte seine Zuhörer zum nicht
nachlassenden Widerstand auf: „Man muss kämpfen, Power machen,
wenn man
etwas erreichen will.“
Stadtratsmitglied Eduard Weuffen (Wählergruppe Weuffen) kündigte
prompt
an, in einer der nächsten Ratssitzungen die Verabschiedung einer
Gestaltungssatzung zu beantragen, damit künftig so etwas nicht
mehr
passieren könne. (eeg)
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1285571
Mobilfunk-Strahlung
in der Diskussion
Bei Bürgerversammlung wurden Vor- aber auch Nachteile der neuen
Technik
deutlich
Ergolding. Jeder will es haben und jeder Zweite hat es bereits:
Gemeint
ist das „Handy“. Keiner will sie haben, viele haben Angst davor,
befürchten Beeinträchtigung der Gesundheit bei Mensch und Tier:
Gemeint
ist die „Mobilfunk-Antenne“. Mit dieser Thematik hat sich zur
Zeit die
Marktgemeinde herumzuschlagen. Der zunehmende Widerstand aus
der
Ergoldinger Bevölkerung bei der Auswahl der Standorte für die
Antennen
veranlasste Bürgermeister Bauer und seine Marktgemeinderäte,
zu einer
Bürgerversammlung nach Artikel 18 der Gemeindeordnung in den
Bürgersaal
einzuladen, um Aufklärungsbedarf zu betreiben.
Um diese Thematik möglichst breit darzustellen, hatte man als
Referenten
Dr. Bernkopf aus dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz,
Dr.
Hofmann, Marktgemeinderätin und praktizierende Ärztin aus Ergolding,
und
Rüdiger Möller des Mobilfunkbetreibers T-Mobile eingeladen.
Bürgermeister Bauer meinte in seinen einführenden Worten, derzeit
liegen
dem Markt Standortbescheinigungen über vorhandene Mobilfunkanlagen
an
den Objekten Lindenstraße 61 (nach B-Plan Dorfgebiet), Meisenstraße
32
(Industriegebiet), Ahornstraße 77 (allgemeines Wohngebiet) und
Landshuter Straße 65 (Gewerbegebiet) vor. Zwei dieser Anlagen
sind im
Wohnbereich erstellt worden, ohne dass die Gemeinde gehört wurde.
Der Markt muss versuchen, aus der äußerst schwachen Position,
die der
Mobilfunkpakt II den Kommunen bietet, mit den Mobilfunkbetreibern
über
Standorte übereinzukommen, die die Bevölkerung am wenigsten
beeinträchtigen. In erster Linie wird versucht, einen größtmöglichen
Abstand zu sensiblen Bereichen wie Kindergärten und Schulen
zu
erreichen. Die Gemeinden und der Staat sind auch im Mobilfunkpakt
II
dazu aufgefordert worden, eigene Objekte für Mobilfunk Standorte
zur
Verfügung zu stellen. Bürgermeister Bauer informierte über eine
Mobilfunkgesprächsrunde im Rathaus, zu der alle Mobilfunkbetreiber
eingeladen waren. Zum Standort Am Sportpark 1 und Gartenstraße
2
berichtete Bauer, dass der Mobilfunkbetreiber T-Mobile (D 1-Netz)
die
Errichtung einer UMTS-Mobilfunkanlage an diesen beiden Stellen
beantragt
hat. Um einen akzeptablen Abstand zum Sonderpädagogischen Förderzentrum,
dem Kindergarten Friedrich Oberlin und zum Kindergarten St.
Johannes in
Piflas zu erreichen, hat der Marktgemeinderat beiden Standorten
zugestimmt. Vor Vertragsunterzeichnung wurden provisorische
Antennen
aufgestellt und Messungen durchgeführt. Alle Messungen lagen
bei unter
einem Prozent der zulässigen Grenzwerte nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz. Zwischenzeitlich ist am 20. August
zum
Standort Gartenstraße 2 ein Schreiben der Anlieger mit
Unterschriftenliste eingegangen, wonach gesundheitliche Bedenken
angemeldet wurden, berichtete Bauer.
Er schilderte dann die Stellung der Marktgemeinde zu diesen
beiden
Standorten, wonach durch den Standort Feuerwehrgerätehaus eine
noch
weitere Entfernung zum Kindergarten erreicht werden konnte.
Der Markt
Ergolding war stets bemüht, die Interessen der Bürger zu wahren.
Darüber
hinaus hat sich der Markt im Vertrag einen Passus sichern lassen,
der
aussagt, dass durch Änderung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte
eine
Gesundheitsgefährdung für die im Gebäude oder auf dem Grundstück
lebenden oder arbeitenden Personen wegen dauerhafter Überschreitung
dieser neuen Grenzwerte durch die Funkstation nicht mehr ausgeschlossen
werden kann, ist die Deutsche Funkturm GmbH verpflichtet, die
Funkstation unverzüglich zu demontieren beziehungsweise nicht
aufzubauen. In einem weiteren Passus heißt es: Die Deutsche
Funkturm
GmbH bestätigt, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb oder ortsfesten
Funksendestellen jederzeit die Vorschriften zum Schutz von Personen
in
elektromagnetischen Feldern eingehalten und die ermittelten
Sicherheitsabstände berücksichtigt werden. Dr. Jan Bernkopf
vom
Bayerischen Landesamt für Umweltschutz befasste sich mit dem
Thema
Mobilfunk, in dem es um die Entstehung von Grenzwerten, automatische
Leistungsregelung am Handy, Ausbreitung von Mobilfunkwellen,
Nah- und
Fernbereich bei verschiedenen Höhendifferenzen, Richtcharakteristik
der
Antennen, Beispiele von Messungen, Grenzwerte im europäischen
Vergleich,
Anzeige von Hochfrequenz-Sendeanlagen, gesetzliche Grundlagen,
Erhöhung
der Gesprächskapazität, zellulare Netzstruktur, physikalische
Grundlagen
und Ursachen der kontroversen Diskussion zu Mobilfunk ging.
Letzteres
hatte zum Inhalt: Sprunghafter Anstieg der Anzahl von Basisstationen,
Angst vor gesundheitlichen Auswirkungen, mangelndes Vertrauen
in die
Verantwortlichen, Berichterstattung der Medien, Gefühl der
Hilflosigkeit, Neid und Ausweg: Sachlicher Umgang und Kommunikation.
Dr. Dagmar Hofmann befasste sich in ihrem Vortrag über die möglichen
gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks. Der rasante Zuwachs
der
Mobilfunknutzung sowie die Neueinführung von UMTS hat zu einer
intensiven öffentlichen Diskussion über mögliche gesundheitliche
Gefahren und Risiken dieser neuen Technologie geführt. Das Spannungsfeld
zwischen Verharmlosung der Gefahren des Mobilfunks und Panik
ist weit
und sicherlich nicht ohne weiteres in Einklang zu bringen, denn
es
stehen unterschiedlichste Interessengruppen dahinter, die uns
mit
Studien über Studien und Erfahrungsberichten überhäufen. Keiner
ist
bereit die Ergebnisse der anderen Gruppierungen anzuerkennen
und so
bleibt uns nur übrig, uns selbst kundig zu machen, um uns ein
Bild über
die mögliche konkrete Gefährdung durch ein geplantes Projekt
zu machen.
Redaktion: land_landshut am 27. September 2003, 00:00:00
http://www.idowa.de/idowa/bereich_de/nachrichten/nachricht.html?redaktion_id=1216&nachrichten_id=504964
Trotz Urteils gegen Mast will T-Mobile weiter senden
MÖNCHENGLADBACH
Die Telekom-Tochter will nun vor das Oberverwaltungsgericht
ziehen.
Mönchengladbach. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat im
Streit
zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Mobilfunkbetreiber
T-Mobile
den Weiterbetrieb der Sendeanlage am Hardter Karrenweg untersagt
(Aktenzeichen: 9 L 1810/03). Schon seit April schwelt der Streit
zwischen der Telekom-Tochter T-Mobile und der Stadt um die Sendeanlage,
die laut Peter Krämer, Chef des Stadtamtes für Bauordnung und
Denkmalschutz, „widerrechtlich in Betrieb“ ist (die WZ berichtete).
T-Mobile hatte sich stets darauf berufen, dass sie ihre Anlage
zu einem
Zeitpunkt in Betrieb genommen habe, als es nach der damals herrschenden
Rechtslage ohne Genehmigung möglich war.
Dies stritt die Stadt wiederholt ab. Da auch mehrere Gespräche
zu keiner
Einigung zwischen Stadt und T-Mobile führten, erließ die Stadt
eine
„Ordnungsverfügung mit der sofortigen Stilllegung“ gegen den
Mobilfunkbetreiber. Gegen die legte T-Mobile Einspruch ein,
weshalb sich
jetzt das Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt hatte.
Die Richter ließen die Frage, seit wann die Anlage sendete,
jedoch außen
vor. Sie stellten lediglich fest, dass sie sendet. Und dies
sei eine
gewerbliche Nutzung des Gebäudes, die einer „baurechtlichen
Genehmigung
durch die Stadt“ bedürfe. Die sei „bislang nicht erteilt“ worden.
„Daher
dürfe die Mobilfunkanlage nicht betrieben werden“, heißt es
im Urteil.
Das sieht T-Mobile allerdings ganz anders. Der „Rosa Riese“
will sich
nicht mit diesem Urteil abfinden und fühlt sich missverstanden.
Auf
WZ-Anfrage teilte T-Mobile-Pressesprecher Norbert Minwegen mit:
„Wir
gehen vor das Oberverwaltungsgericht, wesentliche Kriterien
sind nicht
berücksichtigt worden.“ So sei in diesem Fall unerwähnt geblieben,
dass
die Stadt Vermieter des Gebäudes sei, auf dem die Sendeanlage
steht.
„Seit drei Jahren zahlen wir Miete“, so Minwegen weiter. Also
wisse die
Stadt auch, dass T-Mobile gewerbliche Mieter sei. „Wenn das
mit dem
Nutzungsrecht nicht vereinbar ist“, meint der T-Mobile-Sprecher,
„hätte
man uns das sagen müssen und nicht einfach nur Miete kassieren
können.“
Außerdem sei der Karrenweg kein reines Wohngebiet, wie das Gericht
meint, sondern ein „Kleinsiedlungsgebiet in dem gewerbliche
Nutzung
zulässig ist sei.“ Daher stehe fest: „Wir senden weiter“.
Von Tim In der Smitten
http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/sro.php?redid=32179
Mönchengladbach Samstag, 27. September 2003
Printausgabe vom 27.09.2003
Nachrichten von der BI Bad Dürkheim
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Nach
Handy-Lasten geforscht
17 Millionen Euro sollen für klare wissenschaftliche Antworten
sorgen
Von Olaf Präger
»Handys fördern Mutationen bei Lymphozyten«, »Studie warnt vor
Risiken«,
»Forscher befürchtet Senilität durch Handy-Nutzung« – dies sind
nur drei
Zeitungs-Schlagzeilen in den letzten Tage zum Thema Mobilfunk
und
Elektrosmog. Nach wie vor gibt es einen enormen Diskussionsbedarf
zu den
gesundheitlichen Auswirkungen gepulster elektromagnetischer
Wellen.
Die Botschaft ist offenbar bei der Politik angekommen. Diesen
Schluss
legt jedenfalls das Fachgespräch von Bundesumweltministerium
(BMU) und
dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) letzte Woche in Berlin
nahe. Auf
dem wurde das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm vorgestellt.
8,5
Millionen Euro werde der Bund bis 2005 für die Forschung auf
dem Gebiet
einsetzen, hinzu kommen weitere 8,5 Millionen von den Betreiberfirmen,
gab die BMU-Staatssekretärin Simone Probst bekannt. Sie forderte
die
Handy-Hersteller auf, neben den Empfangsleistungen der Geräte,
deren
Multifunktionalität und Bedienerfreundlichkeit auch die Strahlungsarmut
als Qualitätsmerkmal zu begreifen. Vor Jahren sei der Mobilfunk
eingeführt worden, ohne dass es eine begleitende Forschung über
gesundheitliche Auswirkungen gegeben hätte. Inzwischen existierten
kaum
Bereiche ohne elektromagnetische Felder. Ein solches Herangehen
dürfe
sich jetzt, da auch mit UMTS neue Anwendungen aufgelegt werden,
nicht
wiederholen.
Eine intensive Einbeziehung derjenigen, die sich von der Technologie
betroffen fühlen, forderte BfS-Präsident Wolfram König, der
das
17-Millionen-Forschungsprogramm näher vorstellte. Die Aufgabe
des BfS
sehe er in der Bewertung der Risiken dieser Technologie. Dabei
gebe es
Erkenntnisse aus der bisherigen inzwischen 50-jährigen Forschung,
die
unbestritten sind: Veränderung der Bluteigenschaften, Missbildungen
und
Krebs können dann auftreten, wenn die elektromagnetischen Felder
Intensitäten aufwiesen, die zu einer Erwärmung des Gewebes führten.
Offen, so König weiter, sei die Frage, ob auch schwache hochfrequente
elektromagnetische Felder gesundheitsschädigende Auswirkungen
haben
können, insbesondere bei einem langfristigen Einwirken oder
bei
chronischen Krankheiten. Oder ob es eine Beeinflussung gebe
der
Erbsubstanz oder der sogenannten Blut-Hirn-Schranke, einer selektiv
durchlässigen Schranke zwischen Blut und Hirnsubstanz zur Kontrolle
des
Stoffaustausches zwischen Blut und Zentralnervensystem. Dazu
lägen
bisher gar keine »belastbaren wissenschaftlichen Antworten vor«,
gibt
König zu Protokoll. Er geht davon aus, dass »aufgrund der langjährigen
Forschung auf diesem Gebiet die wesentlichen gesundheitlichen
Gefahren
erkannt worden sind.« Von den möglicherweise »verbleibenden,
bislang
unbekannten Risiken, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nur gering
sind,
wäre allerdings nahezu die gesamte Bevölkerung betroffen«, gibt
er zu
bedenken.
Wo König fehlende belastbare Antworten sieht - dazu haben viele
Mediziner eine grundlegend andere Meinung. Ende 2002 alarmierten
sie im
Freiburger Appell angesichts eines dramatischen Anstieges chronischer
Erkrankungen die Öffentlichkeit. Das Ausmaß der Lern-, Konzentrations-
und Verhaltensstörungen bei Kindern, von Blutdruckentgleisungen,
Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkten und Schlaganfällen oftmals
junger
Menschen, von hirndegenerativen Erkrankungen und Krebs nehme
zu und vor
allem bei Menschen, die in mobilfunkbelasteten Gebieten wohnen,
mit
kabellosen Festnetztelefonen in Berührung kommen oder selbst
intensiv
das Handy nutzten. Dazu kämen Kopfschmerzen und Migräne, chronischen
Erschöpfung, innere Unruhe, Schlaflosigkeit und Tagesmüdigkeit.
An
Zufälle könnten die über 1000 Unterzeichner des Appells nicht
mehr glauben.
Eine ND-Anfrage, ob die Beobachtungen dieser Ärzte Eingang finden
könnten ins Forschungsprogramm, bejahte König. Die Mediziner
könnten
sich in der entsprechenden Plattform einbringen. »Fachlich«,
so König,
»werden wir selbstverständlich Hinweise über Gefährdungen entsprechend
beherzigen und dem nachgehen.« Was die Erstunterzeichnerin des
Freiburger Appells, Barbara Dohmen, eine Allgemein- und
Umweltmedizinerin aus Bad Säckingen, sichtlich erfreute. Zuvor
waren
verschiedenen Forschungsprojekte, die unter anderem die
Selbsthilfegruppe der Elektrosensiblen München beantragt hatte,
abgelehnt worden.
Vier Rahmenbedingungen hält König für die Forschungen für unabdingbar:
Die Einhaltung wissenschaftlicher Qualitätskriterien, Transparenz,
der
offene Diskurs mit allen wissenschaftlichen Gruppierungen sowie
die
unbedingte Interessensungebundenheit des Programms. Ob Letzteres
gegeben
ist – angesichts der hälftigen Finanzierung des Budgets durch
die
Betreiber – wird sich erweisen müssen.
In Internet unter
http://www.deutsches-mobilfunk-forschungsprogramm.de
http://www.igumed.de/apell.html
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Veranstaltungen
Tagung in der Evangelischen Akademie Mülheim, Arbeitstitel:
Der öffentliche Anspruch auf sachgemäße Informationen über Gefahren.
17.-19. Oktober 2003: Warum ein gesetzlicher Schutz für Warner
für
Gefahren nötig ist. Mit der Wahrheit stehen die Mächtigen oft
auf
Kriegsfuß. So ist die Information marktkonform. Der vermeintlichen
„Wissensgesellschaft“ kommt die Wahrheit abhanden.
29. November 2003, Frankfurt, Deutsche Bibliothek, Adickes-Allee
1,
Podiumsdiskussion, Statements, eine Veranstaltung der Stiftung
Fairness:
Authentisch führen - Ein Balanceakt in Widersprüchen.
U.a. Vorstellung der Initiative INESPE
Nachricht von Knut W. Schlanert
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Einladung
zur öffentlichen Konferenz:
Macht Mobilfunk Krank?
Zur Zeit in Luxemburg im Gespräch und umstritten, der sektorielle
Leitplan für Mobilfunkantennen. Viele Gemeinden haben ihr Bedenken
ausgesprochen, insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche
Risiken. Andererseits sind immer mehr Kinder die mobil telefonieren.
Die entscheidenden Fragen sind: Beeinflussen diese Felder unsere
Gesundheit und wenn ja, ab welchen Stärken und Dosen? Wie sehen
die
Grenzwerte aus? Wie groß ist unser Risiko und das der Kinder?
Sind die
Berichte über gesundheitliche Schädigungen ursächlich mit der
Strahlung
verknüpft? Wie verhält sich die Politik?
Referent:
Dr. rer. nat. Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes
Dozententätigkeit (Universitäts-Lehraufträge) in: Biomedizin,
Biophysik,
Umweltmedizin, Physiologischer Psychologie und Psychosomatik,
Präventiv-Biologie, Bionik
Der Vortrag von Dr. Ulrich Warnke ist ohne Vorkenntnisse für
jedermann
gut verständlich, auch für alle, die sich noch nie mit dem Thema
befasst
haben.
Am Donnerstag, den 2. Oktober 2003 um 20 Uhr, Hall Victor Hugo
-
Limpertsberg / Luxemburg
Organisation:
Akut asbl, Aktionsgruppe für Umwelttoxikologie
ALMEN asbl, Association Luxembourgeoise de Médecine de l’Environnement
Nachricht von Jeannot Pesché, Administrator EuroTa |
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Konto-Nr. 2250284, BLZ 720 200 70.
Bürgerwelle
e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz
vor Elektrosmog
1.
Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling
Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736,
Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de
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Internet http://www.buergerwelle.de
Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898
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(in Deutsch und Englisch)
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(in Deutsch)
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(in Deutsch und Englisch)
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(in Deutsch)
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(in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/00omega.htm
(in Englisch)
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(in Englisch)
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