* Mobilfunk-Newsletter (18/10/03)

18.10.2003


Frankfurter Rundschau Bericht Zeitung in der Schule ZiSch


Zum ganzseitigen Bericht in der FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 14-10-03
-Zeitung in der Schule- mit der durchgängigen Verharmlosung der
Mobilfunktechnik wurden nunmehr zwei zeitnahe Leserbriefe an die FR
gesandt - eine weitere Gegendarstellung wird angestrebt.

M.f.G.
Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.


Dr. Erich W. Braun
 


17. Oktober 2003

Anhang zur e-mail vom 17. Okt. 03 an die Frankfurter Rundschau, e-mail:
leserbrief@fr-aktuell.de


Leserbrief zu Ihrer Serie „Zeitung in der Schule“ mit dem Schwerpunkt

Mobilfunk vom 14. Okt. 03

Sehr geehrte Damen und Herren,

über die Aussagen in Ihrer o.a. Serie zum Thema „Mobilfunk“ habe ich
mich so gewundert, dass ich gerne meine Meinung in einem Leserbrief
darlegen möchte. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Brief möglichst
zeitnah veröffentlichen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

E.W. Braun


Leserbrief:

Es ist sehr begrüßenswert, wenn sich ZiSch des Themas „Mobilfunk“
annimmt. Nur sollte, wie leider nicht geschehen, auf eine zumindest
ausgewogene Berichterstattung geachtet werden.

In den Einzelbeiträgen werden durchaus nur ausgewiesene Befürworter der
heute gebräuchlichen Mobilfunktelefonie zitiert; Kommentare ernst zu
nehmender, kritischer Wissenschaftler oder Hinweise besonnener Mahner
sucht man vergebens.

Für den aufmerksamen Leser der FR gab es in der vergangenen
Berichterstattung immer wieder wissenschaftlich fundierte, gravierende
Beweise zur Gesundheitsschädlichkeit der derzeit eingesetzten
Mobilfunktechnik zur Kenntnis; beispielsweise in der kürzlich
angesprochenen, von der Europäischen Union initiierten „REFLEX-Studie“,
in der 12 Forschergruppen aus sieben EU-Ländern, unabhängig voneinander,
auf Erbgutschäden durch Mobilfunkeinwirkung hingewiesen haben, oder in
der, von drei niederländischen Ministerien veranlassten, erst vor Wochen
veröffentlichten „TNO-Studie“, in welcher die derzeitige
Mobilfunktechnik als gesundheitsgefährdend und die kommende
UMTS-Technologie als noch gefährlicher erkannt worden sind. Auch fehlte
es nicht an wiederholt in der FR zu findenden, aufrüttelnden Mahnungen,
insbesondere von staatlichen Stellen, z.B. vom Präsidenten des
Bundesamtes für Strahlenschutz, der eindringlich vor der
Strahlengefährdung des Mobilfunks warnte. Dem gegenüber steht die
ausschließlich von ökonomischen Belangen vorgegebene Beharrlichkeit der
gewerblichen Mobilfunkbetreiber, diese problematische Technik durch
bereits existente, menschenverträglichere Technologien zu ersetzen.

Eine weniger naive Behandlung im Rahmen von ZiSch hätte diesem
brisanten, die Gesundheit der gesamten Bevölkerung  betreffende Thema
besser angestanden; ein Leserbrief hierzu bietet leider keine
ausreichende Plattform zur gebotenen Korrektur einer kompletten
Zeitungsseite.

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100 Unterschriften gegen Elektrosmog

15.10.2003 22:42 Uhr


LINDLAR. Innerhalb eines Tages hat sie 100 Unterschriften gesammelt.
Gertrud Schnepper ist sofort aktiv geworden, nachdem sie per Zufall
erfahren hat, dass in ihrer Nachbarschaft auf dem Haus 6 der Rheinstraße
in den nächsten Tagen eine Mobilfunkanlage aufgestellt werden soll.

Ebenso wie andere Anwohner an der Rheinstraße fürchtet sie die
elektromagnetische Strahlung. Und sie ärgert sich über den Wertverlust
ihres Hauses. „Makler haben uns mitgeteilt, dass der Wert um mindestens
25 Prozent sinkt. Denn wer will schon neben einer Mobilfunkanlage ein
Haus kaufen oder eine Wohnung mieten?“

Auch dass sie als Nachbarn nicht über den Bau der Anlage informiert
wurden, wurmt sie. Von Gemeinde oder Kreis hatte sie Hilfe erhofft, doch
die werden passen müssen. Denn: Seit 6. August sind derartige Anlagen
baugenehmigungsfrei. Lindlars Baudezernent Hans-Dieter Klee erklärt zum
konkreten Fall: „Der Betreiber, Eplus, hat am 9. Juli einen Bauantrag
beim Kreis gestellt. Dieser wiederum hat uns um Stellungnahme gebeten.
Zwischenzeitlich jedoch hatte das Land NRW die Landesbauordnung
geändert. Und danach sind Parabolantennen mit Reflektorenschalen bis zu
einem Durchmesser von 1,20 Metern und einer Höhe von 10 Metern
genehmigungsfrei.“ Eine Voraussetzung für den Bau einer Anlage gibt es
allerdings: Der Betreiber muss durch eine sogenannte
Standortbescheinigung nachweisen, dass ausreichend Schutz vor
elektromagnetischen Feldern besteht. Diese Standortbescheinigung stellt
die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation in Köln aus.
Pressesprecher Rudolf Boll: „Die Bescheinigung wird im Vorfeld
ausgestellt.“ Die Regulierungsbehörde richtet sich dabei nach den
Angaben der Betreiber. Allerdings: „Wir kontrollieren durch Stichproben
die Richtigkeit der Angaben.“ Und: Wer sich mit Funknetzen auskennt,
weiß, dass nicht eine x-beliebige Antenne an einem Ort aufgestellt
werden kann. Und so weiß der Fachmann schon bei den Daten der
Mobilfunkanlage, ob die Antenne passt oder nicht.

Nicht nur die Strahlung dieser einen Antenne, sondern auch die anderer
Anlagen wird in die Standortbescheinigung mit einbezogen: Taxi-,
Polizeifunk, TV-Sendeantennen in der Umgebung. Boll: „Nachbarn haben auf
jeden Fall das Recht, Einblick in die Standortbescheinigung zu bekommen.
Auch Akteneinsicht wird ihnen gewährt. Wie bei jedem anderen
Verwaltungsakt auch steht ihnen der Klageweg offen, wenn sie meinen,
dass ihr Recht beeinträchtigt ist.“ Die Gemeinde Lindlar wurde im
Vorfeld von Eplus nicht über den Bau der Mobilfunkanlage informiert,
obwohl die Betreiber mit dem Städte- und Gemeindebund abgesprochen
haben, vorab über den Bau einer Sendestation zu informieren. Dezernent
Klee: „Wir haben erst über den Bauantrag beim Kreis davon erfahren.“
Gertud Schnepper: „Jeder hat ein Handy und jedem ist klar, dass
Mobilfunkstationen nötig sind, fraglich ist jedoch, ob sie in einem
Wohngebiet stehen müssen.“

Die Ängste der Bevölkerung seien groß, denn welche Folgen eine solche
Station für die Gesundheit habe, sei nicht endgültig geklärt. Und: „Wenn
alles heimlich geschieht und man nur durch Zufall von so einer Sache
erfährt, stellt man sich unweigerlich die Frage, ob alles seine
Richtigkeit hat."

Der Eigentümer des Hauses 6 an der Rheinstraße übrigens wusste auf
BLZ-Nachfrage erst „nichts von der ganzen Sache“. Später erklärte er, er
wolle dazu keine Auskunft geben. (snu)
http://www.rundschau-online.de/kr/page.jsp?ksArtikel.id=1063554517455
&listID=1038816883059&openMenu=1038942868191&calledPageId=1038816882459


und

Bürger auf den Barrikaden: Schon 100 Unterschriften gegen Mobilfunk-Anlage

(lo/15.10.2003-AKTUALISIERT 16.10.2003) Lindlar - Nur durch Zufall habe
die Nachbarschaft erfahren, dass in der Rheinstraße eine Mobilfunkanlage
errichtet werden soll, bestätigt Anwohnerin Gertrud Schnepper, die
zusammen mit einigen Nachbarn ihrer Empörung darüber derzeit Luft macht
und auch aktiv wird.

Viel Zeit bleibt den Bewohnern der Rheinstraße allerdings nicht mehr,
dass Bauvorhaben doch noch zu kippen: Am heutigen Tag waren die
beteiligten Bau-Firmen vor Ort, mit der Errichtung der Anlage ist somit
bereits in der nächsten Woche zu rechnen. "Es scheint, als ob es auf
einmal alles sehr schnell gehen soll. Aber warum?", fragt sich
Schnepper, die erst von der Aktion erfuhr, als Mitarbeiter der
Aufstellerfirma Maaß den Weg von ihrem Wohhaus benutzen wollten, um an
den Standort der Anlage auf einem benachbarten Mietshaus zu gelangen.
Schnepper: "Ich habe das Gefühl, dass wir vor vollendete Tatsachen
gestellt werden sollten."

Schnepper und Co. benachrichtigten Ende der letzen Woche die Gemeinde
Lindlar und die Kreisverwaltung. Doch weder die, noch Lindlars
Bürgermeister Konrad Heimes waren über die Baumaßnahme informiert. Seit
einer Verordnung aus dem letzten Jahr braucht es für die Errichtung
solcher Anlagen auch keine Erlaubnis mehr von Seiten der Kommune. Die
NRW-Mobilfunkvereinbarung vom Juli 2003 besagt allerdings, dass auf die
Transparenz zwischen Mobilfunkbetreibern, Politik und Einwohnern wert
gelegt wird. Eine Benachrichtigung der Gemeinde Lindlar und der
Bevölkerung durch den Betreiber E-Plus wäre also nötig gewesen.

Gertrud Schnepper und die anderen Anwohner werden bis zur nächsten Woche
alles versuchen, um den Bau der Anlage zu verhindern. Der Standort
befindet sich in der Nähe zweier Kindergärten und einer Grundschule,
direkt angrenzend ist das denkmalgeschützte "Haus Winterschule". "In der
Parallelstraße gibt es auf den Pfarrer-Braun-Haus bereits drei solcher
Masten. Und jetzt soll hier noch einer hin", moniert Schnepper. Damals
habe es auch eine Bürgerinitiative gegeben. Da die Anlagen aber schon
standen, konnte diese damals nichts mehr ausrichten.

Die aktuelle Entwicklung: Gestern wurde nach Angaben Schneppers die
Straße an der betreffenden Stelle abgesperrt. Zur Zeit sind die Arbeiter
dabei, die Anlage aufzustellen. Damit wären sämtliche Proteste und die
Unterschriftenaktion umsonst gewesen.

http://www.oberberg-aktuell.de/show-article.php4?RubrikID=1
&ArticleID=30838&exthov=0310161017



Gemeinderat funkt E-plus dazwischen

Der Betreiber will auf einem Druckpumpwerk eine Mobilfunkantenne errichten

Geisenhausen. "Wir sollten als Gemeinde ein Zeichen setzen und jetzt
abstimmen", forderte Gemeinderat Markus Atzmüller energisch. Er hatte
sich in der Sitzung am Dienstagabend dagegen ausgesprochen, dass auf dem
Druckpumpwerk zwischen Geisenhausen und Westersbergham eine
Mobilfunkantenne errichtet wird. Einen entsprechenden Antrag des
Unternehmens E-plus hatte der Gemeinderat unter anderem zu beraten. Das
Gremium beschloss mit zwei Gegenstimmen, in der nächsten
Gemeinderatssitzung einen Vertreter von E-plus anzuhören. Gemeinderat
Sebastian Neudecker machte diesen Vorschlag.

Wie Bürgermeister Robert Maier eingangs informierte, seien schon mehrere
Standorte in Erwägung gezogen worden. Die Mobilfunkantenne auf dem
Gelände des früheren Milchhofs zu installieren, kam für E-plus nicht in
Frage, weil der Kindergarten in unmittelbarer Nähe gelegen sei. Maier
zitierte das aus einem Schreiben des Mobilfunkbetreibers. Das
Druckpumpwerk nahe dem Schwimmbad gelegen, sieht man laut Anschreiben
als "guten Kompromiss zwischen Funkplanung und einer möglichst weiten
Entfernung von der Bebauung". Jährlich würde die Gemeinde 3 700 Euro als
Miete vom Betreiber bekommen. Die dazugehörige technische Einheit misst
drei mal zwei mal zweieinhalb Meter.

Bürgermeister Maier berichtete, dass der gewünschte Sendemasten
baugenehmigungsfrei sei. "Bei einer Höhe unter zehn Metern ist keine
Baugenehmigung notwendig. 14 Tage vor Inbetriebnahme muss dem
Landratsamt eine Standortbescheinigung vorgelegt werden", erläuterte
Maier. "Der Gemeinderat ist dafür nicht zuständig. Aber es ist ein
sensibles Thema. Deshalb steht es auf der Tagesordnung." Er wolle einen
Ärger, wie im Fall Gerzen, ersparen.

Atzmüller sieht es als Affront, dass der Betreiber von sich aus wegen
der Kindergartennähe vom Wittmann- Gelände Abstand nimmt. Es sei
bekannt, dass in einem Abstand von 1 000 Metern die Strahlung am größten
sei. Allenfalls in einem "spärlich besiedelten Gebiet" könne er sich zu
einem Antennenstandort durchringen; doch nicht vor den Toren
Westersberghams. Außerdem könne und wolle er kein Verständnis für den
Standortvorschlag Druckpumpwerk aufbringen. "Daneben haben wir die
Solaranlage im Schwimmbad eingebaut, die als ökologisch sinnvoll gilt."
Das passe, so Atzmüller sinngemäß, nicht zusammen. Anna Wolfsecker
wollte von Maier wissen, ob die Bewohner von Westersbergham schon zum
Thema konsultiert worden seien. Maier meinte, er habe das Thema zuerst
auf die Tagesordnung gesetzt, um überhaupt "vorzufühlen". Danach hätte
man immer noch Gelegenheit zu einer Befragung. Außerdem fragte
Wolfsecker, ob die Gemeinde nach einem alternativen Standort Ausschau
gehalten habe. Maier bezeichnete die Suche als abgeschlossen, da "der
Betreiber selbst nach geeigneten Plätzen suche".

Wolfsecker zeigte ihre Zustimmung zu Atzmüllers Worten, doch sie gab zu
bedenken: "Ich bin der Meinung, selbst wenn wir diesem Standort
zustimmen, haben wir keine Gewähr dafür, dass nicht eine Privatperson
zur Errichtung auf ihrem Grundstück bereit ist." Damit nahm sie Bezug
auf die Befürchtung Neudeckers, eine Privatperson, die keine Bedenken
gegen Mobilfunkantennen habe, könne einen Vertrag mit E-plus
abschließen. Da keine Baugenehmigung notwendig ist, sei dies
grundsätzlich möglich, bestätigte Maier.

"Wir sind keine Fachleute", bemerkte Christian Högl. "Aber auf die 3 700
Euro sind wir nicht angewiesen. Und wir können den Bürgernutzen
abschätzen, solange das Risiko von Strahlung diskutiert wird und
ungeklärt ist." 2. Bürgermeister Gerd Dohnke sagte, er sei persönlich
gegen jede Art von Strahlung. Er bemerkte, dass fast jeder ein Handy nutze.

Zum Ende dieses Tagesordnungspunktes drängte Atzmüller darauf, "über
diesen Standort abzustimmen". Doch die Mehrheit der Ratsmitglieder
einigte sich darauf, bei der kommenden Sitzung einen Fachmann von E-plus
sprechen zu lassen. Es soll dann, laut Herbert Treutinger, darauf
gedrängt werden, dass auf die Wünsche der Gemeinde eingegangen wird. Und
das firmeneigene Argument, den Standort vom Kindergarten fern zu halten,
so Neudecker, sei dann entscheidend. Nadja Pongratz

Redaktion: vilsbiburg am 16. Oktober 2003, 00:00:00

http://www.idowa.de/idowa/bereich_de/nachrichten/nachricht.html?
redaktion_id=1214&nachrichten_id=527377



Ein Kommentar zu: „Gemeinderat funkt e-plus dazwischen“

Ein Fachmann von E-plus spricht  vor dem Gemeinderat. Mir selbst sind
viele solche Ausführungen der Betreiber bekannt. Völlige Verharmlosung,
ja oft wird sogar mit Halb- und Unwahrheiten gearbeitet. Zur
Ausgewogenheit wäre ein mobilfunkkritischer Fachmann erforderlich. Dann
sieht das Ergebnis der Anhörung wohl anders aus.

Siegfried Zwerenz


Keine Baubewilligung für Antenne

Die Gemeinde Au schützt die rund 80 Einsprachen der Anwohner - Orange
bleibt Rekursmöglichkeit beim Kanton

Au. Der Gemeinderat schützt die rund 80 Einsprachen der Anwohner.
Deshalb hat er die Baubewilligung für die geplante Antenne des
Mobilfunkbetreibers Orange auf dem Firmengebäude der Paul Schilling AG
nicht bewilligt.

Hanspeter Thurnherr

«Der Gemeinderat hat die Einsprachen der Mitbürger geschützt und die
Baubewilligung nicht erteilt», bestätigte Gemeindepräsident Walter Giger
auf Anfrage. Orange habe jedoch beim Kanton Rekursmöglichkeit. «Dann
muss der Kanton entscheiden.» Wenn der Kanton zum Schluss komme, dass
das Baugesuch den Vorschriften entspreche, werde es für die Gemeinde
problematisch, so Giger weiter. «Dann müssen wir schauen, wie es
weitergeht.»

Vorgaben eingehalten ...

Auf eine solche Situation bereiten sich auch die Einsprecher vor.
«Eventuell gründen wir vorsorglich eine Interessengemeinschaft, um
schnell reagieren zu können, falls Orange das Gesuch weiterzieht», sagt
Sonja De Martis, eine der Einsprecherinnen. Vorerst freut sie sich,
«dass die Gemeinde so entschieden hat». Es sei nicht selbstverständlich,
dass eine Gemeinde gegenüber einem solch großen Unternehmen Rückgrat
beweise. Der Gemeinde dankbar ist auch Einsprecherin Karin Manser, wie
sie unserer Zeitung versichert. Nebst der Firma Orange Communications SA
in Zürich als Bauherr und der Firma PSA Paul Schilling AG in Au als
Grundeigentümerin haben auch die Einsprecher von der Gemeinde die
Begründung des Einsprache-Entscheids und der Ablehnung der
Baubewilligung erhalten. Darin schreibt der Gemeinderat, dass derartige
Bauvorhaben in einer Bauzone, insbesondere in der vorgesehenen Gewerbe-
und Industriezone zonenkonform seien. Auch anderweitige
planungsrechtliche Gründe sprächen nicht gegen das Bauvorhaben und die
Regelbauvorschriften seien nicht verletzt. Zudem bestätige das Amt für
Umweltschutz, dass die umweltschutzrechtlichen Voraussetzungen
(bezüglich der elektromagnetischen Strahlung) erfüllt seien.

... aber Vorsorge wichtiger

Wie die Einsprecher ist der Gemeinderat aber der Ansicht, Artikel 11
Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes lasse sich nicht auf einen bestimmten
Wert reduzieren. Es müsse vielmehr im Einzelfall geprüft werden, welche
Maßnahmen bei einer Anlage technisch und betrieblich möglich und
wirtschaftlich tragbar sind. Darum vertritt der Gemeinderat im
vorstehenden Fall die Auffassung, dass das Bauvorhaben unter dem Aspekt
der Vorsorge nicht bewilligt werden kann. Orange habe nämlich bereits
ein Baugesuch für den Einbau einer Mobilfunkanlage auf einem
Hochspannungsmast der 110-Kilovolt-Leitung St. Margrethen-Widnau pendent.

Hochspannungsmast empfohlen

Gegen dieses Bauvorhaben sprächen soweit ersichtlich «weder
öffentlich-rechtliche noch privatrechtliche Gründe. Auch die Einsprecher
- das Grenzwachtkommando II - wende sich nicht grundsätzlich gegen die
Zulässigkeit der Antennenanlage, sondern schlage lediglich einen anderen
Standort (zwei andere Masten als Auswahl) vor. Deshalb sei es technisch
und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar, die Antennenanlage
zusammen mit der Mobilfunkanlage auf einem der erwähnten
Hochspannungsmasten - rund 500 Meter Luftlinie vom Standort Schilling
entfernt) zu realisieren. Mit diesem Standort könnte den Befürchtungen
der Bevölkerung wirksam entgegengetreten und die Emissionen verringert
werden.

«Rekurs ist eine Option»

«Wir brauchen solche Basisstationen, wie sie bei der Paul Schilling AG
in Au geplant ist, um die Kundenbedürfnisse zu befriedigen», erklärt
Jürg Aschwanden von der Fachstelle Umwelt bei der Orange Comunication SA
in Zürich. Noch sei Orange am Analysieren der nun eingetretenen
Situation. Noch sei nicht entschieden, ob von der Rekursmöglichkeit
Gebrauch gemacht werde. «Rekurs ist eine Option», so Aschwanden. Welches
die anderen Optionen sind, wollte er nicht präzisieren.

Grundsätzlich seien Standorte bei bestehenden Infrastrukturen
(Strommasten, Sendemasten oder Antennen anderer Betreiber) immer erste
Optionen. Denn sie seien einfacher und kostengünstiger zu realisieren
Dies sei durch eine eidgenössische Studie auch bestätigt worden.
Grundsätzlich gelte jedoch: Je mehr Gespräche geführt werden, um so mehr
Antennen braucht es.

http://www.tagblatt.ch/rheintal.cfm?pass_id=833623&liste=833639,833646,
833666,833654,833623,833656,833648,833621,833624,833625,833626,833627




Unterschiedliche Reaktionen

Resonanz auf Waiblinger Vorschläge zum Thema Mobilfunk

WAIBLINGEN. Ende Juni hat der Waiblinger Gemeinderat eine Resolution zum
Thema Mobilfunk verfasst und an unterschiedliche Behörden verschickt. Im
Umweltbeirat ist jetzt über deren Resonanz berichtet worden.

Von Kathrin Wesely

Die Kernpunkte der Resolution lauten: Die gesetzlichen Grenzwerte für
die Strahlung durch Mobilfunkanlagen sollten unterschritten und
stattdessen die niedrigeren Werte des Hannoveraner Instituts für
sozialökologische Forschung und Bildung (Ecolog) zu Grunde gelegt
werden, Standorte für Masten sollten außerhalb von Wohngebieten und
sensiblen Bereichen liegen, die Stadt sollte den Mobilfunkbetreibern
selbst geeignete Standorte anbieten und an die Landesregierung, den
Städte- und Gemeindetag appellieren, dass die Genehmigungspflicht für
Mobilfunkanlagen in der Landesbauordnung verankert wird. Die Verwaltung
hat die Resolution an den Bundesrat, den Bundestag, den Gemeinde- und
den Städtetag sowie an das Wirtschaftsministerium des Landes verschickt.
Waiblingens Umweltbeauftragter Klaus Läpple referierte am Dienstag im
Umweltbeirat knapp darüber, wie die Stellungnahmen der Adressaten ausfielen.

Bundesrat und Bundestag antworteten, dass die Anliegen "gegebenenfalls
im Wege einer Gesetzesinitiative aufgegriffen" würden. Ferner sei die
Bundesregierung bereits aufgefordert worden, 2004 einen Bericht
vorzulegen, der prüft, ob die gesetzlichen Grenzwerte vor dem
Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse dem Vorsorgeprinzip genügen.
Städte- und Gemeindetag vertreten die Ansicht, dass eine Änderung der
Landesbauordnung keine Auswirkung auf den Immissionsschutz hat. Im
Wirtschaftsministerium ist man da anderer Meinung: Dort hält man eine
Änderung der Landesbauordnung gar für sinnvoll - schon weil sich dadurch
der Verwaltungsaufwand reduziert.

"Durch unnötige Baugenehmigungsverfahren kann keine einzige
Mobilfunkstation verhindert werden", meint der Gemeindetag. So sieht es
auch das Wirtschaftsministerium: Sobald ein Bauvorhaben wie ein
Mobilfunkmast geprüft und als zulässig erklärt worden ist, habe der
Bauherr sogar einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung. Die
Baurechtsbehörde indessen habe sehr wohl eine Handhabe gegen die
Stationen, heißt es in der Antwort des Gemeindetags. In Wohngebieten
stehe die Bauleitplanung der gewerblichen Nutzung durch
Mobilfunkbetreiber ohnehin meist entgegen. Eine rechtliche Grundlage zur
Festlegung bestimmter mobilfunkfreier Zonen, wie sie in der Resolution
gefordert werden, gebe es nicht, heißt es von Seiten des
Wirtschaftsministeriums. Begrüßt wird aber der Waiblinger Vorschlag, den
Mobilfunkbetreibern städtische Gebäude zur Verfügung zu stellen und auf
diese Weise Einfluss auf die Standorte zu nehmen.

Der Städtetag warnte, dass eine solche Resolution bei den Bürgern
Erwartungen wecke, die aus rechtlichen Gründen gar nicht erfüllbar
seien. Die Forderungen seien schon deshalb nicht durchsetzbar, weil die
Kommunen gar nicht über die sachliche Kompetenz verfügten, um beurteilen
zu können, inwiefern der Mobilfunk die Gesundheit schädigt.

Aktualisiert: 16.10.2003, 05:06 Uhr

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/526411?_suchtag=2003-10-16


Kommentar zu „Unterschiedliche Reaktionen“

Es wird aufgeführt, dass städtische Gebäude zur Verfügung gestellt
werden sollen, weil man dadurch Einfluss auf die Standorte habe. Wenn
ein Betreiber eine Antenne setzt, dann bestückt er sie so wie er es für
nötig befindet. Die Strahlung von Antennen von städtischen Gebäuden ist
die gleiche wie die von anderen Gebäuden.

Somit ist die Stadt mitverantwortlich, wenn durch die Vergabe von
Standorten Menschen erkranken. Aufgrund des heutigen Wissenstandes ist
es unverantwortlich Standorte für Mobilfunkantennen an  Betreiber zu
vermieten. Dies gilt ebenso und besonders für Städte und Gemeinden, den
sie haben eine besondere Fürsorgepflicht für ihre Bürger.

Siegfried Zwerenz


Veranstaltung: Mobilfunk und Gesundheit

Expertenrunde im Bürgertreff Degerloch am kommenden Donnerstag

DEGERLOCH - Welche Auswirkungen hat eine Mobilfunkanlage auf die
Umgebung, für die Gesundheit der Anwohner und für den Wohn- und
Eigentumswert der Nachbarhäuser? Wie sieht das Genehmigungsverfahren
aus? Welche Mitspracherechte haben Bürger, Politik und Verwaltung? Über
diese Fragen informieren Experten auf einer Podiumsdiskussion am
Donnerstag, 23. Oktober, 20 Uhr im Bürgertreff Degerloch, Mittlere
Straße 17. "Mobilfunk - Verlust von Vermögen und Gesundheit" lautet der
Titel der Veranstaltung, die von der Interessengemeinschaft Große
Falterstraße 42 organisiert wird, um die Interessen der Bürger zu Gehör
zu bringen.

Vertreter des Gesundheitsamts, des Gewerbeaufsichtsamts, des
Mobilfunkbetreibers "e-plus" und eines Mobilfunk Bürgerforums werden
ihre Standpunkte erläutern und die Fragen der Besucher aufgreifen. Die
Moderation liegt in den Händen des Journalisten Markus Herzig.

16.10.2003 - aktualisiert: 16.10.2003, 07:03 Uhr

http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/526690


Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Neuigkeiten - mitgeteilt von der ImoNo
-Auszug-


Mitglieder der IMoNo sind an zwei aktuellen Rechtsstreitigkeiten vor dem
VG Oldenburg beteiligt. Besonders interessanter Streitpunkt ist die
rechtliche Frage, ob der Bau und der Betrieb von Mobilfunksendern, die
als gewerbliche Anlagen gelten, in besonderen oder allgemeinen
Wohngebieten nach alten oder auch neuen Bebauungsplänen ohne oder mit
besonderer Zulassung möglich ist oder aber von den Anwohnern verhindert
werden kann. Außerdem hat auch Delmenhorst den ersten Termin mit den
Richtern am Standort des „Campanile“ in Heidkrug im November. Näheres
zur Terminierung wird der IMoNo noch über die dortige Initiative
Funkturm-Heidkrug (
http://www.funkturm-heidkrug.de ) mitgeteilt.

In der Gemeinde Bramstedt hat es endlich einmal eine Gemeinde gewagt,
dem für die Baugenehmigung eines 90 Meter hohen Richtfunkturmes
zuständigen Landkreis das „gemeindliche Einvernehmen“ zu verweigern. Wie
es dort weitergeht, werden wir hoffentlich bald berichten können.

K. Petersen und M. Scheibert
für die Interessengemeinschaft Mobilfunk Norddeutschland (IMoNo)
http://www.IMoNo.de , E-Mail: Imono@lycos.de

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recherchiert. Eine Gewähr für den Inhalt, die Vollständigkeit und
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Bitte schreiben Sie in den Betreff: Unsubscribe.

Es würde uns freuen und unsere gemeinsame Sache weiter voranbringen, wenn Sie uns bei unserer sehr zeitaufwendigen, ehrenamtlichen und unbezahlten Arbeit in Form einer Spende unterstützen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und stellen Ihnen eine Spendenquittung aus. Vielen Dank.

Empfänger:
Bürgerwelle e.V., Bankverbindung Hypo Vereinsbank Augsburg, Konto-Nr. 2250284, BLZ 720 200 70.

Bürgerwelle e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

1. Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736, Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de ,
Internet http://www.buergerwelle.de Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898

Beiträge von BI Omega finden Sie u.a. bei

* http://www.buergerwelle.de (in Deutsch und Englisch)
* http://www.grn.es/electropolucio/ciogerman.htm (in Deutsch)
* http://de.groups.yahoo.com/group/omega_newsletter (in Deutsch und Englisch)
* http://www.oekosmos.de/article/archive/0/ (in Deutsch)
* http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=601862&t=835668#4039477 (in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/00omega.htm (in Englisch)
* http://teleline.terra.es/personal/kirke1/pagact.html (in Englisch)
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