* Handytelefonieren so schädlich wie Tabak und Alkohol - Genschäden bei Handynutzern - Eilantrag vor Verwaltungsgericht - Handymanie bestätigt - In Grenzwerten nur thermische Wirkungen enthalten - Keinerlei Schutz für den Menschen - Die Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig - Größte gesundheitliche Konsequenzen - ICNIRP nicht unabhängig - Kein langfristiger Schutz durch Grenzwerte - Täuschung der Öffentlichkeit - Menschen immer mehr Strahlungs-Quellen hilflos ausgeliefert - Zweifel am Ergebnis von Messaktionen - Langzeit-Belastung unterschätzt - Zu Blutuntersuchungen aufgerufen - Messreihen dienen dazu Bevölkerung zu täuschen - Geld für unnütze Messungen wird ausgegeben - Eltern orten Kinder via Handy (7/11/03)

Neue Studie aus Indien: Handytelefonieren so schädlich wie Tabak und
Alkohol – Genschäden bei Handynutzern


Elektrosmognews-Sondermeldung vom 6.11.03 (Auszug)

Untersuchungen an menschlichen Blutzellen (Lymphozyten)
Handynutzer mit Genschäden
Verstärkungseffekte durch Mehrfachschädigungen

Eine indische Studie von Prof. P. K. Gadhia, Professor für
Biowissenschaften an der Universität von Süd-Gujurat, Surat, hat
Hinweise darauf ergeben, dass das Telefonieren mit dem Handy Genschäden
an menschlichen Blutzellen verursacht, in ähnlicher Quantität wie Tabak
oder Alkohol. Prof. Gadhia ist Spezialist für Human- und
Krebs-Zytogenetik und genetische Toxikologie. Er verfügt über den
wissenschaftlichen Grad eines M. Sc. in Zellbiologie und eines Ph. D. in
Strahlenbiologie der Universität Ahmedabad.

Prof. Gadhia verglich Blutproben menschlicher Lymphozyten verschiedener
ausgewählter Personengruppen miteinander. Dabei wurden neben
Handytelefonierern und Nichthandynutzern auch Raucher und Trinker sowie
Nichtraucher und Nichttrinker berücksichtigt sowie verschiedene
Kombinationen aus diesen Gruppen. In den Blutproben wurde die Menge
bestimmter Genschäden wie Chromosomenaberrationen und
Schwesterchromatidaustausche ermittelt und unter den Gruppen miteinander
verglichen.

Außerdem wurde den Blutproben in einer weiteren Option das Mutagen
(genschädigende chemische Substanz) Mitomycin-C zugesetzt, um
Verstärkungseffekte (Synergien) festzustellen, wenn mehrere schädliche
Einflüsse gleichzeitig wirken. Auch hierbei fand Gadhia heraus, dass
Telefonieren mit dem Handy andere negative Einflüsse noch deutlich
verstärkt.

Chromosomenaberrationen sind teilweise lichtmikrospokisch sichtbare,
strukturelle Veränderungen der Chromosomen wie Stückverluste,
Verdopplungen, Verdrehungen oder Verschiebungen.
Schwesterchromatidaustausche sind bestimmte Chromosomenmutationen, zum
Teil als Folge einer DNA-Reparatur. Schwesterchromatidaustausch kommt
zustande, wenn die beiden Hälften eines Chromosoms (die
Schwesterchromatiden) so geschädigt werden, dass die DNA-Stränge
aufbrechen und auf dem jeweils falschen "Arm" des Chromosoms wieder in
den Strang eingefügt werden.

Quelle: Studie von Prof. P. K. Gadhia, Professor für Biowissenschaften
an der Universität
von Süd-Gujarat, Surat
http://www.hese-project.org/Dr/Gadhia/Gadhia.html

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Mobilfunkmast steht, Verfahren laufen

RODALBEN: Vodafone stellt Sendemast auf - Widersprüche plus Eilantrag
vor Verwaltungsgericht

Seit Dienstagabend steht der 24 Meter hohe Sendemast des
Mobilfunkanbieters Vodafone auf dem hinteren Gelände des Autohauses
Schechter, ungeachtet der Widersprüche von zwei Anliegern und der
angestrengten Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt.

¸¸Der Mast lag schon lange vorgefertigt auf Lager", so Vodafone-Sprecher
Jens Helldobler. Nach sechs Monaten karrte ihn jetzt ein schwerer
Sattelschlepper aus Kärnten an. ¸¸Es wurde Zeit", meinte Helldoppler,
¸¸zumal die Bemühungen um den geeigneten Alternativstandort an der
finanziellen Nichtbeteiligung der Stadt endgültig gescheitert waren".
Jetzt ragt auf dem Platz der einstigen Lagerhalle des Autohauses der
Vodafone-Mast in die Höhe, der aus der Nähe betrachtet aussieht wie ein
kleiner Fernsehturm, im oberen Teil ausgestattet mit einem schmalen
Rundweg. Über 40 Kubikmeter Beton bildeten das Fundament für das
mächtige Werk aus Stahl, baustatisch nach dem Bodengutachten berechnet.
Schließlich muss der Mast unter anderem Windlasten tragen. Noch nicht
installiert sind Antenne und Kabel. Auch die Computertechnik, die in
einem Container untergebracht werden soll, fehlt noch. Bis der Mast in
Betrieb geht, werden der Auskunft von Helldobler zu Folge ¸¸noch ein
paar Wochen vergehen".

Helldobler erwartet ¸¸keine Schwierigkeiten mehr". ¸¸Die Widerstände auf
dem Rechtsweg wundern mich schon", erklärte er. Hierbei beruft sich der
Vodafonesprecher auf die erteilte Baugenehmigung, auf die Bescheinigung
der Unbedenklichkeit und außerdem auf die Lage im Gewerbegebiet.

Am Dienstag hat der Kreisrechtsausschuss den Fall verhandelt; zwei
Rodalber hatten Widersprüche gegen die von der Kreisverwaltung erteilte
Baugenehmigung eingereicht (wir berichteten gestern). Eine Entscheidung
steht noch aus. Offen ist auch, wie das Verwaltungsgericht in Neustadt
über den Eilantrag eines Widerspruchsführers entscheiden wird, mit dem
dieser den Bau der Anlage verhindern will.

Am 17. Oktober war dieser Antrag beim Verwaltungsgericht eingegangen,
wie Sabine Jahn-Riehl, Pressereferentin am Gericht, gestern mitteilte.
Am gestrigen Mittwoch sei die Akte von der Kreisverwaltung eingetroffen;
deren Stellungnahme werde nun dem Antragsteller sowie der Firma Vodafone
zugeschickt. Diese könnten sich dazu äußern. Danach würden die
Unterlagen dem Gericht vorgelegt, das dann eine Entscheidung treffe.
Dies könnte, schätzt die Pressereferentin, in etwa zwei Wochen geschehen.

Auch das vorläufige Verfahren beim Verwaltungsgericht Neustadt hat
(zunächst) keine aufschiebende Wirkung für das Bauvorhaben.
Grundsätzlich könne der Bauherr mit einer gültigen Baugenehmigung das
Vorhaben umsetzen, bekräftigte Jahn-Riehl. Eine aufschiebende Wirkung
(bis zum Hauptverfahren) könne dann aber durch eine entsprechende
Entscheidung im Eilverfahren angeordnet werden. Dabei werde in der Regel
das Bestehende nicht gleich abgerissen, sondern zunächst der Betrieb
gestoppt.

Letztlich entschieden wird im Hauptverfahren. Dazu käme es in diesem
Fall, wenn der Kreisrechtsausschuss die Baugenehmigung als rechtens
einstufen würde und ein Widerspruchsführer innerhalb der einmonatigen
Frist dagegen Klage einreichen würde. (ns/tre)

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation:
Pirmasenser Rundschau, Ausgabe: Nr.257, Datum: Donnerstag, den 06.
November 2003, Seite: Nr.17


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Das Handy braucht Antennen

Nachricht von Marianne Kirst (Auszug)

Hallo Herr Rudolph,

ich habe nachfolgend noch den kompletten Text der großen Anzeige
(25x11cm) in rtv abgetippt, weil ich mich darüber aufrege. Die Anzeige
ist mit einem Foto versehen: Hintergrund Bürokomplex mit Antenne, davor
Portrait eines mit Handy telefonierenden Mannes.

Herzliche Grüße
Marianne Kirst

P.S. Nachdem ich heute endlich einmal den Mut gefasst hatte, einen
wirklich netten und fachlich hoch kompetenten Kollegen über die
Gefährdung seiner Gesundheit durch die viel zu langen geschäftlichen
Handytelefonate aufzuklären, wobei er meist angerufen wird, war ich
überrascht, als er mir diese Erkenntnis auch noch bestätigte. Ich verbot
ihm sogar, das Handy anschließend in der Brusttasche seines Hemdes zu
tragen, was er auch einsah!  Bereits wieder auf dem Sprung zum nächsten
Meeting, kam er zurückgerannt mit der Bitte, dass ich ihm doch eine
Freisprechanlage (Stöpsel fürs Ohr) bestelle möge.

Wenn intelligente Menschen wie er es wissen, dann ist nachstehende
Anzeige für die Laien – dumm und blind -  gefundenes Fressen; sie werden
in ihrer Handymanie bestätigt.

Großanzeige in rtv (kostenlose Fernsehzeitschrift als Beilage in
Zeitungen), Mitte Oktober 2003

Das Handy braucht Antennen
Mess-Studien geben Bürgern Sicherheit

Mit dem Siegeszug der Handys ging der Netzausbau einher. Damit die über
60 Millionen Handybesitzer in Deutschland telefonieren können, müssen
Antennen in ihrer Nähe stehen. Nun haben Studien Entwarnung gegeben: Die
Messwerte von Mobilfunkfeldern betragen in der Regel weniger als ein
Hunderstel des zulässigen Grenzwertes.

Damit Mobilfunk die Umwelt nicht gefährdet, gibt es Vorschriften zur
Begrenzung seiner elektromagnetischen Felder. Als erstes EU-Land hat
Deutschland schon 1996 gesetzliche Regelungen geschaffen. Diese
entsprechen den Empfehlungen internationaler Expertengremien, z.B. der
WHO. Die Einhaltung wird regelmäßig kontrolliert. In Baden-Württemberg
ist gerade eine Mess-Studie ausgewertet worden. Das Ergebnis lautet: die
Belastungen durch Mobilfunkantennen sind minimal. Die größten
Feldstärken gehen nicht von Handysendern, sondern TV- und Radioantennen
aus. Umweltminister Müller: „Die Ergebnisse unseres Messprogramms haben
bestätigt, dass nach heutigen Erkenntnissen von den Antennen des
Handy-Netzes keine Gefahr ausgeht.“ Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern,
Schleswig-Holstein und Hamburg haben unabhängige Mobilfunk-Messungen
durchführen lassen. Durchweg mit dem Resultat, dass die Grenzwerte
eingehalten, meist sogar deutlich unterschritten werden. In Schwerin hat
der TÜV die Unterschreitung um das 700fache festgestellt. „Das dürfte
auch bei besorgten Bürgern für Entspannung sorgen,“ so die
Umweltdezernentin Heidrun Bluhm. Dabei ist interessant: die
Netzbetreiber wussten weder Zeit noch Ort der Überprüfung.


Siegfried Zwerenz: hierzu veröffentliche ich nochmals unser Hotline vom
27.7.2003.

Stellungnahme zu den Aussagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg
durch Minister Ulrich Müller und Pressemeldungen, von Mobilfunkantennen
gehe keine Gefahr aus.

Durch eine landesweite Messaktion in Baden-Württemberg wurde
festgestellt, dass die Grenzwerte im Schnitt hundertfach unterschritten
werden.. Dies ist dann die Begründung, dass von Sendeantennen keine
Gefahr ausgehe. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung.

Für die Strahlung gibt es gesetzliche Grenzwerte. In diesen sind nur
thermische Wirkungen enthalten. Dies bedeutet nur einen Schutz vor
Hitzestress. Somit werden i.d.R. in 2-10 Metern Abstand von der
Mobilfunksendeantenne die Grenzwerte eingehalten. Deshalb sind die
jetzigen Grenzwerte keine Vorsorgewerte und bieten, außer vor der
Erwärmung des Körpers, keinerlei Schutz für den Menschen:

  “Die Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig.” (Prof. Siegfried
Knasmüller, Universität Wien)

Dabei ist längst bekannt, dass die sog. athermischen Wirkungen, (die
Wirkungen bei geringen Strahlungsintensitäten, ohne dass sich der Körper
merklich erwärmt) größte gesundheitliche Konsequenzen haben.

Die Hochfrequenzforschung wird fast ausschließlich von der Industrie
bezahlt. Die Studien werden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation)
und vor allem der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung) ausgewertet und die ICNIRP empfiehlt
Grenzwerte, die in Deutschland 1:1 übernommen wurden. Aber selbst der
Umweltausschuss des EU-Parlaments wirft in seinem Beschlussentwurf für
den 08.03.1999 der EU und der WHO vor, bislang die Ergebnisse einer
großen Zahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben. Noch
deutlich schreibt der Wissenschaftler Dr. Neil Cherry, Lincoln
Universität Neuseeland, der die Arbeitsweise der ICNIRP untersucht hat:
“Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit
besteht gegen die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen
Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen
Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und
diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch
interpretiert und falsch gebraucht. Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen
(1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden, sie
enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern,
Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.”

Die ICNIRP wird von offiziellen Stellen als unabhängig dargestellt. Dies
trifft nicht zu. Auch wurde die ICNIRP oft als offizielles Organ der WHO
dargestellt. Dabei hat in einem Schreiben der WHO sich diese von der
ICNIRP distanziert indem sie schreibt: ”Die ICNIRP ist weder eine UNO-
noch eine WHO-Organisation, sondern eine private
Nichtregierungsorganisation.”

Somit wird klar, dass unsere Grenzwerte auf den Vorgaben eines
16-köpfigen privaten Clubs beruhen! Und dieser Club ist folgendermaßen
strukturiert. Scheidet eines der 16 Mitglieder aus, so bestimmen die
anderen 15 Mitglieder wer nachrückt.

Nur mit dieser Vorgehensweise kann die Politik auf den jetzt bestehenden
Grenzwerten beharren. Dabei schreibt sogar die WHO in ihrer Broschüre
vom Okt. 1999: “Keine Normungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem
Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie
einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.”

Mit dieser Aussage wird klar, dass durch die Grenzwerte kein
langfristiger Schutz eingeplant wurde und wir deshalb auch keinen haben.
Damit sind alle Aussagen, die Grenzwerte sind sicher und gäben uns einen
langfristigen Schutz, widerlegt. Somit wird die Öffentlichkeit durch die
Aussagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg getäuscht.

Entscheidungsträger sind aufzufordern nicht länger nur die einseitige
Information der Betreiber und Strahlenschutzbehörden anzunehmen, sondern
sich auch von der kritischen Seite zu informieren.

Ende Hotline


Das IZMF täuscht nicht nur die Öffentlichkeit, nein es betrügt die
Öffentlichkeit, indem  z.B. Darstellungen gegeben werden, weil die
Grenzwerte eingehalten werden, bestehe keine Gefahr für die Gesundheit.

Demnächst wird die Bürgerwelle eine Zusammenstellung der Unwahrheiten
des IZMF veröffentlichen.

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Elektrosmog: Den Strahlen auf der Spur

Aus: Buchloer Zeitung von 3.11.2003

Untersuchungen in 17 Allgäuer Orten - Initiativen skeptisch

Kempten/Waal (mun). An 17 Orten im Allgäu ist im Rahmen eines
bayernweiten Messprogramms die Elektrosmog-Belastung analysiert worden.
Alle Hochfrequenz-Messwerte lagen laut bayerischem Umweltministerium
unter vier Prozent des bundesweit gültigen Grenzwerts. Ostallgäuer
Mobilfunk-Initiativen kritisieren die Schlüsse aus der Untersuchung
dagegen als unwissenschaftlich. Sie stellen vor allem die definierten
Grenzwerte in Zweifel.

Elektrosmog ist ein Sammelbegriff für die Umweltbelastung durch
elektromagnetische Felder und Strahlungen. Das Wort entstand aus der
Zusammenfügung von Elektro mit der Bezeichnung Smog (wiederum eine
Zusammenziehung der englischen Wörter smoke für Rauch und fog für Nebel,
als Dunstglocke mit Luft-Verunreinigung). Elektrogeräte im Haus jeder
Art - also beispielsweise Handys, Schnurlos-Telefone und
Computer-Monitore - wirken geringfügig strahlend. Zudem sind die
Menschen immer mehr Strahlungs-Quellen hilflos ausgeliefert, wie etwa
den Sendemasten für Mobilfunk oder Radaranlagen.

Das Umweltministerium hatte Mitte 2001 eine deutschlandweit einmalige
Messreihe zur Ermittlung der Mobilfunk-Belastung gestartet. Gemessen
wurden niederfrequente Felder, die von Hochspannungs-Leitungen und
elektrischen Haushaltsgeräten ausgehen und hochfrequente Felder, die von
Radio-, TV- und Mobilfunk-Sendern stammen.

Trotz des landesweiten Messprogramms in Bayern können Kommunen auch
weiterhin die Strahlenbelastung vor Ort analysieren lassen. Dafür stehe
ein eigenes Förderprogramm bereit, berichtet Roland Eichhorn vom
bayerischen Umweltministerium. Nach Aussage des Ministeriums dienen die
von den Kommunen durchgeführten Messungen „der sachlichen Aufklärung und
mindern so die Ängste der Bevölkerung". Die Gemeinden können
Förderanträge für Messungen bei der Regierung von Schwaben stellen. Die
Gelder werden laut Ministerium im „Windhundverfahren" vergeben. Das
heißt: Wer zuerst kommt und einen Antrag stellt, wird als erster
berücksichtigt. Pro Jahr stehen bayernweit 600.000 Euro für das
Messprogramm zur Verfügung.

Nach einer Schätzung sind allein in der Region Allgäu rund 455 000
Handys im Umlauf und täglich werden es mehr. Für den Aufbau des
UMTS-Mobilfunknetzes werden laut Ministerium allein in Bayern in den
kommenden Jahren weitere 4000 Sende-Standorte gebraucht - vor allem in
größeren Städten.

Im Ostallgäuer Waal, wo sich massiver Widerstand gegen die Errichtung
von Mobilfunk-Antennen im Ort regt, sind in der Vergangenheit
Strahlenbelastungs-Messungen durchgeführt worden. Nach der
Bestandsaufnahme soll ein Strahlungs-Kataster erstellt werden. Die
Kosten wurden zum Großteil aus dem staatlichen Programm gezahlt. Die
Gemeinde muss nur knapp 500 Euro der Gesamtsumme von 4000 Euro zahlen.
Die Mobilfunkinitiativen im Ostallgäu haben prinzipielle Zweifel am
Ergebnis der Messaktion bekundet. Unter anderem kritisieren sie die
Grenzwert-Festsetzungen.

„Langzeit-Belastung unterschätzt"

So beziehen sich nach Ansicht der Initiativen die Grenzwerte
beispielsweise nur auf kurzzeitige Belastungen. Menschen, die sich
jahrelang neben Sendern aufhalten, dort wohnen, arbeiten oder schlafen,
seien durch die definierten Grenzwerte nicht geschützt. In Waal hat die
Mobilfunk-Initiative die Bürger zum Aderlass und zu Blutuntersuchungen
aufgerufen. Vor der geplanten Inbetriebnahme eines Mobilfunk-Senders
soll der jetzige Ist-Zustand festgehalten werden. Bereits vor einem Jahr
hatte die Initiative zu einer Blut-Reihenuntersuchung aufgerufen.

Nachricht von Reinhard Jürschick
Mobilfunkinitiativen Ostallgäu


Kommentar von Siegfried Zwerenz:

Zu den Messreihen siehe nochmals oben unsere Fax-Hotline vom 27.07.2003

Pro Jahr stehen bayernweit 600.000 Euro für das Messprogramm zur
Verfügung. Diese Messreihen dienen dazu die Bevölkerung zu täuschen,
weil zum Vergleich die Hitzestress-Grenzwerte zugrunde gelegt werden.
Würden die 600.000 Euro für zielführende Forschung ausgegeben werden,
hätte man die besten Belege für die Schädlichkeit und der Gesetzgeber
müsste reagieren. Dies ist aber nicht gewollt. Deshalb wird lieber das
Geld für unnütze Messungen ausgegeben.

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Eltern orten Kinder via Handy

"Trackyourkid" heißt ein neuer Handydienst, mit dem Eltern ihre Kinder
orten lassen können. Machen sich Eltern Sorgen über den Aufenthalt ihres
Kindes, können sie den Standort über ihr Handy abrufen. Voraussetzung
sei, dass Eltern und Kind über ein Handy verfügen und einen Vertrag
abgeschlossen haben. "Da kann man auch überprüfen, ob das Kind
tatsächlich in der Schule ist", sagte Martin Mock vom Anbieter armex in
Gladbeck. Ein Vodafone-Sprecher betonte, dass Datenschutzbelange
vertraglich gewährleistet seien.
Anzeige

Das System ortet unbemerkt vom Träger das Handy des Kindes und gibt den
Standort an das Handy der Eltern weiter. Die Eingrenzung des
Aufenthaltortes ist abhängig von der Netzdichte und kann zwischen 50
Metern in Innenstädten bis zu wenige Kilometern genau in kaum bewohnten
Gebieten reichen. Das Ortserkennungssystem (location based services)
könne auch in ähnlicher Form von Unternehmen, wie zum Beispiel von
mobilen Pflegediensten angewandt werden, teilte Vodafone mit.

Es werden zwei Tarifmodelle angeboten: Das Premium Paket mit einer
Vertragslaufzeit von einem Jahr kostet 36 Euro. Das Paket enthält 20
Credits. Eine Ortung kostet einen Credit, entsprechend 50 Cent. Die
einmalige Einrichtungsgebühr beträgt 9,90 Euro. Das By call Paket ist
ohne feste Vertragsbindung. Die einmalige Einrichtungsgebühr beträgt
19,90 Euro, eine Ortung kostet hier 2 Credits. (anw/c't)

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-30.10.03-002/

Nachricht von Knut W. Schlanert

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Mobilfunk-Informationsabend

In Königswinter-Thomasberg,, Haus Schlesien, Dollendorfer Str. 412,
am Donnerstag, 13.11 2003, um 19:30 Uhr.

Wir informieren über mögliche rechtliche Schritte, die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse zur biologischen Wirkung von
Mobilfunkstrahlung und über den Mobilfunkstandard UMTS.

Gäste sind:

Rechtsanwalt Dietmar Freund aus Bruchkölbel

und

Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker aus Neuss

Wir möchten folgende Fragen klären:

* Wie können wir die Baugenehmigung für den Mobilfunkmast Limperichsberg
rechtlich zu Fall bringen?

* Wie können wir die Stadt überzeugen, dass die Gesundheit der Bürger
mehr wert ist als die Mieteinnahme für ihr Grundstück?

* Was können wir tun, damit die Stadt ihre bauplanungsrechtlichen
Befugnisse zukunftsorientiert wahrnimmt?


Sprecher der BI:
Frank Mehlis
Baubiologie und Umweltanalytik
Vorstand VERBAND BAUBIOLOGIE


Nachricht von Reinhard Rückemann

http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3017

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recherchiert. Eine Gewähr für den Inhalt, die Vollständigkeit und
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Herausgeber der Mobilfunk-Newsletter und stellen deren persönliche
Meinung dar. Für von uns nicht ausdrücklich schriftlich autorisierte
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Empfänger:
Bürgerwelle e.V., Bankverbindung Hypo Vereinsbank Augsburg, Konto-Nr. 2250284, BLZ 720 200 70.

Bürgerwelle e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

1. Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736, Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de ,
Internet http://www.buergerwelle.de Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898

Beiträge von BI Omega finden Sie u.a. bei

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* http://www.grn.es/electropolucio/ciogerman.htm (in Deutsch)
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* http://www.oekosmos.de/article/archive/0/ (in Deutsch)
* http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=601862&t=835668#4039477 (in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/00omega.htm (in Englisch)
* http://teleline.terra.es/personal/kirke1/pagact.html (in Englisch)
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