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Demokraten begrüßen die High Court Ablehnung des 3G Roll Out - Die
Auswirkung von Radiofrequenzstrahlung auf die Aktivität von Säugetieren
- Shabalin-Studie - Vorschlag betr. UMTS-Anwendungen: Verhütungsmaßnahmen
- Mobilfunk-Risikodiskussion - Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m²
müsste eingehalten werden - Geringste Strahlungswerte unterhalb der
zulässigen Grenzwerte können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
führen - Grüne lehnen Messung ab - Mitgliederversammlung der Bürgerwelle
e.V. - Veranstaltung: "Gesundheitsgefahr Mobilfunk" - Unerhört falsche
Annahmen (7/10/03) |
Demokraten
begrüßen die High Court Ablehnung des 3G Roll Out
3. Oktober 2003
Aus dem Büro von Senator Lyn Allison
Die australischen Demokraten haben die heutige Ablehnung des
NSW (New
South Wales, Anm. d. Übersetzers) High Court begrüßt, Hutchinson
Telecommunications' Appell zu hören, 3G Antennen auf einem bestehenden
Leitungsmast bei Oatley Park zu installieren.
Die Gesundheitssprecherin der Demokraten, Senator Lyn Allison
sagte,
„dass diese Grundsatzentscheidung einen bedeutenden Präzedenzfall
hinsichtlich der Rolle der 3G Infrastruktur setzt, - was damit
die
Annullieren der niedrigen Wirkungsklausel des Telecommunications
Act von
1997 bedeutet.“
„Dies bedeutet, dass 3G Antennen jetzt als mit „hoher Auswirkung“
definiert werden, und deshalb werden die einzelnen Gemeinden
von nun an
vollständige Autorität über ihren Aufstellungsort (der Mobilunkantennen,
Anm. d. Übersetzers) haben.“
"In Sydney werden allein 540 Antennen benötigt werden, um das
Roll Out
zu vervollständigen. Wenn man davon ausgeht, dass es wenigstens
ein
halbes Dutzend andere örtlicher Gemeindegruppen in Australien
gibt, die
sich der Errichtung dieser Antennen entgegenstellen, bildet
die heutige
Entscheidung einen bedeutenden Rückschlag zu den derzeitigen
Federal
Telecommunications -Gesetzen.“
„Die Entscheidung kommt, nachdem eine neue holländisches Studie
enthüllte, dass von 3G Antennen ein ungünstiger Einfluss auf
die
Gesundheit, wie Kopfschmerzen und Übelkeit ausgeht. Deshalb
müssen
Gemeinderäte sorgfältig überlegen, bevor sie erlauben, dass
diese
Antennen in der Nähe von Wohngebieten, Schulen und anderen sensiblen
Orten installiert werden,“ Senator Allison fügte hinzu.
Senat-Frage (niedergeschrieben):
Senator Allison bittet den Minister um Gesundheit und Alter.
Ich beziehe mich auf die Bemerkungen, die Doktor Colin Roy,
Direktor der
Abteilung Nicht-Ionisierende Strahlung von ARPNSA, im heutigen
Artikel
des „Herold Sun“, betitelt „Mobiles lacking radiation research“
(Deutsch: „Fehlende Mobilfunkstrahlung Forschung“), zugeschrieben
werden, und frage:
1. beabsichtigt die Regierung, eine Reproduktion der holländischen
Studie in Australien zu finanzieren?
2. wenn nicht, warum und nicht?
Nachricht von Don Maisch, übersetzt von Omega
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Die
Auswirkung von Radiofrequenzstrahlung auf die Aktivität von
Säugetieren
Die Auswirkung von Radiofrequenzstrahlung auf die Aktivität
von
Säugetieren, hier Ratten, wurde bereits vor Jahrzehnten untersucht.
Hier
eine Veröffentlichung aus dem Jahre 1967.
Effects of low intensity UHF radio fields as a function of frequency.
Korbel, S.F., Fine, H.L. In: Psychonomic Science 9 ( 1967 )
527-528
Die Wirkung von UHF Radiofeldern als eine Funktion der Frequenz
Experimente von Korbel (1966) und Korbel und Thompson (1962,
1965) haben
gezeigt, dass relativ lang anhaltende Bestrahlung mit UHF Feldern
niedriger Frequenz und Intensität zu einer Verhaltensänderung
von Ratten
führt. Ratten die einem elektromagnetischen Feld mit einer ständig
zwischen 300 und 920 MHz auf und absteigenden Frequenz ausgesetzt
waren,
zeigten im Vergleich zu nicht bestrahlten Ratten folgende
Verhaltensänderungen:
a) regelmäßig lang anhaltende niedrige Aktivität, die von kurzen
Perioden hoher Aktivität eingeleitet werden können.
b) größere Emotionalität
c) sie brauchten längere Zeit um sich von Elektroschocks zu
erholen.
Da der Frequenzbereich dieser Verhaltensstudien relativ breit
war,
wurden im Experiment die einzelnen Bereiche untersucht. Der
Zweck des
Versuchs war vor allem, den Einfluss der Frequenz von UHF Feldern
niedriger Intensität auf die Aktivität zu untersuchen. (...)
In Experiment 1 wurden neun Ratten einem UHF Feld niedriger
Intensität (
zwischen 0,43 und 0,15 Milliwatt pro Quadratzentimeter, gemessen
an der
Vorder- und Rückseite des Käfigs ) an 21 aufeinanderfolgende
Tage
ausgesetzt. Da die Ratten durchgehend, außer während der Tests
zur
Bewertung der Aktivität bestrahlt wurden, dauerte die tägliche
Bestrahlung 22 1/2 Stunden. Ein schmaler Frequenzbereich zwischen
320
und 450 MHz wurde ständig auf und ab durchfahren. (...) Die
Aktivität
der neun bestrahlten Ratten wurde mit der Aktivität der neun
nicht
bestrahlten Ratten verglichen.
Das Vorgehen beim 2. Experiment entsprach dem des 1., außer
der
verwendeten Frequenz. Im 2. Experiment wurden die bestrahlten
Ratten
einer ständig den Bereich von 770 bis 900 MHz auf- und abfahrenden
Frequenz ausgesetzt. (...)
Die Analyse zeigte, dass UHF bestrahlte Ratten in beiden Experimenten
signifikant weniger aktiv waren, als die nicht Bestrahlten.
(...) Der
Unterschied zwischen bestrahlten und nicht bestrahlten Ratten
ist bei
Experiment 1 2,5fach größer als bei Experiment 2. (...) Signifikante
Veränderungen in der Aktivität während der 21 Tage wurde in
beiden
Experimenten beobachtet, was zu erwarten war, denn es handelte
sich um
junge, schnell wachsende Ratten. Die Veränderung des Einflusses
der
Wirkung der Bestrahlung im Verlaufe der Tage war bei beiden
Experimenten
nicht signifikant. (...) In diesem Experiment wurde nicht nur
die
Auswirkung von Bestrahlung mit niedrigen UHF Frequenzen niedriger
Energie auf das Verhalten in Form von verminderter Aktivität
gezeigt. Es
zeigte sich auch die Bedeutung der gewählten Frequenz. Obwohl
beide
Frequenzbereiche eine Verminderung der Aktivität verursachten,
war die
Wirkung der niedrigeren Frequenzen auf die Aktivität stärker
als die der
höheren Frequenzen. Daraus kann der Schluss gezogen werden,
dass
niedrigere Frequenzen bei einer gegebenen Stärke effektiver
die
Aktivität verringern.
Diese Daten bestätigen die vorherigen Forschungen der Autoren,
dass der
hauptsächliche Effekt von UHF Strahlung auf die Aktivität in
deren
Verringerung liegt. (...) Zusammenfassend zeigen diese Experimente,
dass
niedrige UHF Frequenzen effektiver in der Beeinflussung der
Aktivität
sind als höhere UHF Frequenzen. Man kann zu dem Schluss kommen,
dass die
Frequenz bei Experimenten, die sich mit der Wirkung von UHF
Strahlung
befassen, von Bedeutung ist.
http://www.totalitaer.de/lowintensityuhf.htm
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Shabalin-Studie
Auszug aus Elektrosmognews (ESN) vom 6.10.2003
Die deutsche Übersetzung der Shabalin-Studie kann unter folgender
Adresse heruntergeladen werden:
http://www.hese-project.org/Dr/Shabalin/Dehyd_keilf_030914.pdf
Diese Studie zeigt physikalische Strukturveränderungen durch
EMF bei
biologischen Systemen und könnte eine wichtige Rolle bei der
Erkennung
des Wirkungsmechanismus der Schädigung von Lebewesen durch
elektromagnetische Felder spielen.
Das Elektrosmognews-Team
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Re:
031006R-Mobilfunk-Newsletter
Hallo, Herr Rudolph,
soeben habe ich die folgenden Vorschlag betr. UMTS-Anwendungen
an die
Ausschreibungsstelle geschickt:
Sehr geehrtes Auswahl-Kuratorium,
Sie stehen offenbar im Dienste der uns alle bestrahlenden
Mobilfunkbetreiber, und da hätte ich einen Vorschlag für eine
in der
Zukunft (Langzeiteffekte) sehr gut funktionierende Anwendung:
Bei Eheleuten und längerfristig zusammenlebenden Paaren braucht
die Frau
keine Pille oder sonstige Verhütungsmaßnahmen mehr zu nehmen,
wenn der
Mann ein UMTS-Handy tagsüber eingeschaltet in der Hosentasche
trägt. Der
Effekt beruht darauf, dass die Spermien immobil und defekt werden,
ggf.
sogar die Keimzellen lädiert werden, so dass keine Befruchtung
mehr
stattfindet. Es kann noch weiter gehen: Männer mit dem ständigen
UMTS-Handy am Leib können ein Label bekommen, dass sie ... unschädlich
sind.
Die wissenschaftlichen Grundlagen sind allfällig bekannt, mindestens
siehe Prof. Adlkofer mit der Studie über die Gen-Defekte durch
die
gepulste Sendestrahlung. Ich darf Ihre unvoreingenommene Bearbeitung
im
Wettbewerb erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel
soweit der Text.
Gruß, A. Volger
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Mobilfunk-Risikodiskussion in Maintal
Sehr geehrter Herr Rudolph,
wir stehen derzeit in schwierigen Verhandlungen mit dem Magistrat
der
Stadt Maintal. Im Anhang einige Informationen zum Stand der
Angelegenheit zur Kenntnisnahme und Verwendung nach Ihrem Ermessen.
Sie werden sicherlich erkennen, wie viel ich bei der Argumentation
Ihren
Newslettern verdanke.
Freundliche Grüße
Otto Einsporn
Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI, Waldstraße 48, 63477 Maintal,
23.09.2003
Herrn Lars Erik Gerth, Maintal-Tagesanzeiger
Leserbrief zur Presseerklärung der AG „Mobilfunk“ der LA21Maintal
In meinem Statement vor der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2003
habe ich auf die groteske Spanne von gesetzlichen Grenzwerten
und
Vorsorge-Grenzwerten hingewiesen: Sie reichen von 9.500.000
µW/m² bis 1
µW/m² je nach Gutachter und Diskussionsgrundlage.
Das von der Stadt Maintal beauftragte ECOLOG-Institut nennt
in seinem
Gutachten „Vorsorgeorientierter Mobilfunk für die Stadt Maintal“
einen
Vorsorge-Grenzwert von 10.000 µW/m².
Das gleiche Institut erklärt auf dem Elektrosmog-Symposium am
17.05.2003
in Frankfurt:
„Das ECOLOG-Institut hat drei Jahre nach seinem letzten Bericht
(Hennies
et al. 2000) erneut eine umfassende Auswertung .......... vorgenommen.
Die Immissionen durch einzelne Verursacher sollten deutlich
unterhalb
des Vorsorgewertes gehalten werden. Immissionen durch einzelne
Technologien, wie Mobilfunk ..., sollten in der Summe auf maximal
30%
des Vorsorgewertes begrenzt werden.“
Das heißt bei maximal 3000 µW/m² liegen !
Bei diesem gutachterlichen Durcheinander fordert die AG „Mobilfunk“
der
LA21Maintal mit Nachdruck die heute erfolgreich praktizierte,
von den
Mobilfunkbetreibern als technisch machbar anerkannte, von der
Bevölkerung akzeptierte und zunehmend von anderen Kommunen beschlossene
Leistungsflussdichte von 1000 µW/m² auch für Maintal !
Arbeitsgruppe „Mobilfunk“ der Lokalen Agenda 21 Maintal
Presseerklärung zu TOP 14 der Stadtverordnetenversammlung am
22.09.2003:
„Grundsatzbeschluss zum Netzausbau in Maintal“
Die größten Risiken gehen stets von den Gefahren aus, die keiner
wahrhaben will.
Für jeden von uns ist wohl das größte Risiko die Gesundheitsgefahr!
Nicht umsonst heißt es deshalb in Artikel 2 (2) des Grundgesetzes
der
Bundesrepublik Deutschland:
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Dem Grundgesetz sind vor allem auch alle politischen Entscheidungsträger
verpflichtet. Sie haben die Fürsorgepflicht für die Bevölkerung.
Deren
Gesundheit sollte deshalb für sie an erster Stelle stehen.
Zu dem heute unbestrittenen Gefährdungspotential des Mobilfunks
heißt es
in der Begründung rechtskräftiger Gerichtsurteile gegen
Mobilfunkantennen eindeutig:
„Ob von Mobilfunkanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen
ausgehen ist
zumindest umstritten. Verwertbare Ergebnisse sind in dieser
Hinsicht
erst nach eingehenden wissenschaftlichen Forschungen zu erwarten.
Den
Betroffenen ist es nicht zuzumuten, bis dahin zu warten und
auf diese
Weise praktisch zum Versuchsobjekt zu werden.
Allein die Furcht vor Folgen stellt bereits eine echte Beeinträchtigung
dar, die ein Betroffener nicht hinnehmen muss. Dabei ist es
für diese
Auseinandersetzung belanglos, dass die Mobilfunkanlage rechtlich
zulässig ist und alle in Deutschland gültigen Grenzwerte einhält.“
Und in den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission SSK vom
13./14.09.2001 heißt es unmissverständlich:
„Das Risikomanagement einschließlich einer Berücksichtigung
der
Risikoakzeptanz der Bevölkerung liegt in erster Linie in der
Verantwortung der politischen Entscheidungsträger.“
Wir appellieren an die Stadtverordneten und den Magistrat der
Stadt
Maintal, ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht nachzukommen
und im
Interesse der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger den Wildwuchs
von
Mobilfunkantennen einzudämmen.
Wir sind nicht gegen Handys!
Bei der Benutzung von Mobiltelefonen handelt es sich um freiwillig
eingegangene Risiken. Es steht jedem frei, im Interesse seiner
Gesundheit auf den Gebrauch weitgehend oder ganz zu verzichten.
Betrieb von Mobilfunkantennen
Bei der Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen ist das
anders:
· es handelt sich um unfreiwillig eingegangene Risiken
· es handelt sich um dauerhafte Belastungen
· es sind sehr viele Menschen betroffen. Der Multiplikationsfaktor
ist
entsprechend groß, so dass auch kleine Risiken stärker gewichtet
werden
müssen.
Für bestehende und künftige Mobilfunkantennen sind alle technischen
Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition
von
Anrainern zu gewährleisten. Der „Salzburger“ Vorsorgewert mit
einer
nicht zu überschreitenden Leistungsflussdichte von 1000 µW/m²
entspricht
der Forderung nach einem nachhaltig vorsichtigen Umgang mit
dem Mobilfunk.
Die frühzeitige rechtliche und planerische Einbindung der betroffenen
Bevölkerung bei der Genehmigung und Installation von Mobilfunkantennen
ist von großer Bedeutung, entspricht einem guten Demokratieverständnis
und den Grundsätzen einer rationalen Risikodiskussion.
Es ist zu fordern, dass klare rechtliche Grundlagen für ein
Bewilligungsverfahren von Mobilfunkantennen geschaffen und eingehalten
werden. Wir bitten die Stadtverordnetenversammlung, eine solche
klare
rechtliche Grundlage vom Magistrat zu verlangen. Ein Muster
für eine
solche Grundlage steht bei der AG „Mobilfunk“ zur Verfügung.
In einer solchen „Vereinbarung zwischen der Stadt Maintal und
dem
Mobilfunkbetreiber ... „ sollte es in der Präambel heißen:
- Aufgabe der Stadt Maintal ist es, für den Gesundheitsschutz
ihrer
Bürger einzutreten.
Dabei hat dieser Gesundheitsschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Belangen
aller Art.
- Der Mobilfunkbetreiber ist dafür verantwortlich, dass von
seinen
Mobilfunkantennen
entsprechend der Produkthaftung nach BGB keine gesundheitlich
negativen
Einwirkungen auf die Bevölkerung ausgehen. Er hat dafür die
originäre
Nachweispflicht.
In die weiteren Punkte dieser rechtlich klaren und einklagbaren
Vereinbarung kann der „Grundsatzbeschluss zum Netzausbau in
Maintal“
durchaus einfließen.
Eine solche verbindliche schriftliche Vereinbarung würde den
Magistrat
handlungsfähig und die Stadtverordnetenversammlung kontrollfähig
machen
und die Zusammenarbeit beider Gremien im Gesundheitsinteresse
der
Maintaler Bürger sichern.
Kommentar:
Der alte Salzburger Vorsorgewert liegt bei 1000 Mikrowatt/m².
Seit
Februar 2002 gilt der neue von 1 Mikrowatt/m²
Es gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die z.B. schon
nach 50
Minuten Bestrahlung bei 1000 Mikrowatt/m² eine signifikante
Reduzierung
der Gedächtnisleistung belegen. (Dr. Maier, Uni Mainz)
Aus der Erfahrungsmedizin ist bekannt, dass viele Menschen inzwischen
schon ab 10 Mikrowatt/m² erkranken.
Daher ist ein Wert von 1000 Mikrowatt/m² nicht zu akzeptieren,
sondern
der neue Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m² müsste eingehalten
werden.
Siegfried Zwerenz, Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger
und
Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
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Sendemast
ist unbedenklich
Leserbrief Höchster Kreisblatt, Eppstein, 6.10.03
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass auch nur die
geringsten
Strahlungswerte unterhalb der zulässigen Grenzwerte zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen führen. Jeder Mensch reagiert nur anders
auf die
Mobilfunkstrahlen. Aber letztendlich ist alles nur eine Frage
der Zeit
und Konstitution. Gleiches gilt für die schnurlosen DECT-Telefone,
die
heutzutage in jedem Haushalt vorzufinden sind. Auch sie strahlen
rund-um-die-Uhr und führen neben Mobilfunk zur Doppelbelastung
des
Organismus. Also gemeinsam mit Mobilfunk eine hohe Belastung
für die
Gesundheit der Menschen.
Bei Kindern führt es anfänglich u.a. häufig zu Lern- und
Konzentrationsstörungen. Menschen, die in direkter Nähe von
Mobilfunkmasten wohnen, ein schnurloses DECT-Telefon und ein
Handy
benutzen kann ich nur empfehlen, die Verhaltensweisen und die
Gesundheit
der Familienmitglieder zu beobachten. Nach neuesten Studien
wäre es für
eine gesunde Zukunft der Kinder und Jugendlichen wichtig, das
Telefonieren mit dem Handy nur auf den Notfall zu beschränken
und das
Handy bei Nichtgebrauch abzuschalten.
Zum Schluss möchte ich festhalten, dass die durch diese Technologie
auftretenden Krankheitssymptome wie z.B. Tinnitus, Gelenkschmerzen
bei
längerem Ortswechsel außerhalb der Nähe zu Mobilfunkmasten vorübergehend
zurückgehen. Ein Beweis, dass die geringste Strahlung die Gesundheit
belastet. Für zukünftige Dauerschäden durch Handy-Nutzung insbesondere
bei Kindern und Jugendlichen, die sich im Entwicklungsstadium
befinden,
wird es sicher keine Heilungsmöglichkeit mehr geben, z.B. bei
Erbschäden, frühe Senilität.
Marianne Kirst, Kriftel
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Grüne
lehnen Messung ab
Die Neustadter Grünen lehnen den CDU-Vorschlag ab, die Strahlung
durch
Mobilfunkantennen von einem unabhängigen Gutachter messen zu
lassen.
Nach Ansicht von Stadtrat Kurt Werners ist der Vorschlag der
CDU-Fraktionsvorsitzenden Brigitte Hayn (wir berichteten am
27.
September) „unausgegoren". Hayn hatte auf Messungen eines unabhängigen
Experten in Mannheim verwiesen; dabei war herausgekommen, dass
alle
deutschen Grenzwerte weit unterschritten werden (wir berichteten
am 19.
September auf der Seite Region).
Werner meint, erstens seien die Messungen teuer, zweitens lägen
bereits
privat veranlasste Messergebnisse aus Winzingen und von anderer
Stelle
vor. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die CDU
nur Geld
aus dem Fenster werfen wolle und versuche, Anwohner zu beschwichtigen.
Werner erinnert an die Grünen-Forderung, ein - vom Oberbürgermeister
bereits angekündigtes - Mobilfunk-Kataster zu erstellen und
offen zu
legen. (boe)
Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation:
Mittelhaardter Rundschau, Ausgabe: Nr.231, Datum: Montag, den
06.
Oktober 2003, Seite: Nr.18
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
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Ordentliche
Mitgliederversammlung der Bürgerwelle e.V.
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Bürgerwelle e.V.,
Dachverband
der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog, findet
am
Samstag, den 11. Oktober, 13.00 bis 17.00 Uhr in D-74597
Stimpfach-Rechenberg (Nähe Crailsheim) im Landgasthof Rössle,
Ortsstr.
22, Tel. 07967-9004-0, Fax 07967-1387 statt.
Der Vorstand der Bürgerwelle e.V. bittet seine Mitglieder um
zahlreiches
Kommen. Bitte unbedingt Personal- u. Mitgliedsausweis mitbringen!
Der Tagungsort ist landschaftlich schön gelegen, mit extrem
geringer
Strahlenbelastung.
Wenn Sie ein Zimmer benötigen, wenden Sie sich bitte direkt
an den
Landgasthof.
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Achtung:
Fahrgemeinschaft oder Mitfahrgelegenheit zur
Mitgliederversammlung der Bürgerwelle e.V. am 11.0ktober gesucht
Ich würde sehr gerne zur Mitgliederversammlung am 11.0ktober
kommen.
Wäre es möglich noch an andere Adressen aus dem Großraum Köln
und
Umgebung zu kommen - zwecks Fahrgemeinschaft oder Mitfahrgelegenheit?!
Und noch eine Nachricht für den Rundbrief:
In der Universität zu Köln, Albertus-Magnus-Platz, WISO-Hörsaal,
Raum
XXIV, findet am 5.November 2003 um 19:00 Uhr ein Informationsabend
mit
dem Thema:
"Gesundheitsgefahr Mobilfunk" statt.
Die Bürgerinitiative "Die Wahrheit über Mobilfunk" informiert
über
Gesundheitsgefahren und Schäden durch Mobilfunk. Referent: Dr.
med.
H.-J. Peterson, Eintritt frei
i.A. Susanne Obermann Tel:02202/863924, Susanne@centluchs.de
Vielen Dank für Ihre Mühe!
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Unerhört
falsche Annahmen
Studie zum Irak-Krieg bestätigt unheilige Allianz zwischen Presse
und
Politik.
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/irak/15791/1.html
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Bürgerwelle e.V., Bankverbindung Hypo Vereinsbank Augsburg,
Konto-Nr. 2250284, BLZ 720 200 70.
Bürgerwelle
e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz
vor Elektrosmog
1.
Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling
Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736,
Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de
,
Internet http://www.buergerwelle.de
Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898
Beiträge
von BI Omega finden Sie u.a. bei
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(in Deutsch und Englisch)
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(in Deutsch)
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(in Deutsch)
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(in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/00omega.htm
(in Englisch)
* http://teleline.terra.es/personal/kirke1/pagact.html
(in Englisch)
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