* Gesundheitsministerium wird aktiv - Handy-Strahlen können die Gesundheit gefährden - Volksverdummung - Anspruch auf körperliche Unversehrtheit - Proteste gegen geplante Antenne - Stadtrat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich - Von Mobilfunkanlagen geht Gefahr aus - Wir wollen diese Technologie nicht - Die Zeche zahlen alle - Immer mehr Menschen erkranken - Sozialstaat bricht zusammen - Versuchen unschädliche Technologien zu finden - Gemeinderat lehnt Antrag von E-Plus ab - Zauberwaffe heißt „Abstandsfläche“ - Wertverlust bei den Grundstücken - Eilantrag gestellt um Bau zu verhindern - Wohnqualität sinkt - Anwohner lehnen Mobilfunkmast ab - Wir wollen keine Mobilfunkmasten - Veranstaltung zu Mobilfunk (5/11/03)

Das Bundesgesundheitsministerium wird langsam aktiv

Elektrosmognews 05.11.2003-Auszug-

„Handy/Strahlung“:

In der Bahn, im Supermarkt, im Park, manchmal auch im Kino oder in der
Schule: überall piepst und klingelt es. Ohne Handy geht scheinbar gar
nichts mehr. Unsere kleinen mobilen Freunde machen uns das Leben
leichter. Schnell zuhause anrufen, dass man noch mit Freunden ein Eis
essen geht oder mal fragen, was es heute Mittag zu essen gibt. Sie sind
ja wirklich praktisch. Und wer mal keine Lust hat zu quatschen, kann die
neuesten Geschichten auch als Kurznachrichten an die Freunde schicken –
jetzt sogar mit Foto.

Was so praktisch ist, kann doch keine Nachteile haben, oder? Doch, es
kann. Die mit der Benutzung des Handys verbundene Strahlung kann deine
Gesundheit beeinflussen.

* Handy-Strahlen können die Gesundheit gefährden. Das hat jeder schon
mal gehört. Wie und wann könntest du ohne Handy auskommen?

http://www.kinderwelt.org/gipfel_kg02.php#handy

Eine eMail von vielen, die uns täglich erreichen:

Das Thema Dosenpfand gehört nach Schilda und ist angesichts der
Problematik der gesundheitsgefährdenden Auswirkungen des Mobilfunks wohl
mehr ein Gretchenthema zur Volksverdummung.

Ich möchte Sie hiermit auffordern im Dienste der Volksgesundheit mehr
Konzentration auf die Belastung von Menschen durch Mobilfunkstrahlen zu
aufzuwenden. Es ist klar, dass man diese Technologie nicht so einfach
aus der Welt schaffen kann, aber  DECT Mobil-Anlagen könnte man durchaus
verbieten. Vor allem sollte es nicht möglich sein, Arbeitnehmer solchen
Anlaben unfreiwillig auszusetzen. Wenn man eine Telefonanlage betreiben
will, an der mehrere Stellen gleichzeitig telephonieren können sollen,
genügt ja wohl das althergebrachte Schnur-Telephon.

Im Zeitalter leerer Krankenkassen wäre es schon allein aus
wirtschaftlichen Gründen geboten, auf diesem Gebiet mal genauer
hinzuschauen.

Der Anspruch auf körperliche Unversehrtheit sollte nicht zur Farce werden.

Hochachtungsvoll
S. B.


Machen Sie es wie diese Dame. Schreiben Sie kurz und knapp und wenn es
sein muss, jeden Tag eine eMail zum Thema Mobilfunk z.B. an:
internetpost@bundeskanzler.defraktion@cducsu.de;
fraktionsservice@spdfrak.de; pressestelle@fdp-bundestag.de;
epost@gruene-fraktion.de; service@bmu.de; info@bmg.bund.de; info@bfs.de;

Fordern Sie Ihre Verwandten und Bekannten ebenfalls dazu auf. Vielleicht
wacht man in Berlin  dann endlich auf. Wenn Sie weiter nur  meckern,
aber nichts tun, wird sich auch nichts ändern.

Starten Sie Ihre eigene eMail-Aktion. Nehmen Sie sich ein Beispiel an
Dänemark. Die Gesetze werden in Berlin gemacht und nicht in Ihrer
Kommune. Ihre Gemeindevertreter dürfen nur ausbaden, was in Berlin
verzapft wird.

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Mobilfunk bald auch auf Stadt-Gebäuden

Allgäuer Zeitung 5.11.2003

Verbotsaufhebung für gesundheitsverträglichere Alternativen

Marktoberdorf(vit). - Dass auf städtischen Gebäuden Mobilfunkantennen
angebracht werden, unterband der Marktoberdorfer Stadtrat 1999. Nun
zeichnet sich ab, dass dieser Beschluss aufgehoben wird: Falls von einem
Standort auf städtischen Grund weniger gesundheitliche Gefahr ausgeht,
soll dieser als Alternative zu Antennenanlagen etwa in Wohngebieten
angeboten werden. Einstimmig empfahl der Bauausschuss daher dem
Stadtrat, die frühere Position aufzugeben. Gleichzeitig plädierte das
Gremium für einige Eckpunkte, die in mögliche Vertragsverhandlungen mit
Mobilfunkbetreibern einfließen sollen.

Hintergrund der erneuten Diskussion im Bauausschuss sind die Proteste
gegen eine geplante Antenne beim Gasthof Beggel in Thalhofen. Dagegen
hatten sich Hunderte von Anliegern gewandt, erinnerte Bürgermeister
Werner Himmer. Stadtbaumeister Herbert Sauer machte klar, dass in
nächster Zeit noch mehrere neue Anträge zu erwarten seien. Denn die
Mobilfunkbetreiber bauen momentan das so genannte UMTS-Netz auf. Da die
Sender eine Reichweite von nur 600 Metern haben, sei 1200 Meter entfernt
die nächste Antenne nötig. Werde die Stadt über geplante Standorte
informiert, könne sie nur Einfluss nehmen, wenn man Alternativen nenne.

Für Verwunderung sorgte im Ausschuss, dass die Grünen-Fraktion die
Aufhebung des Verbots von Mobilfunkanlagen auf städtischen Gebäuden
beantragt hatte. "Ihre Partei ist für diesen Antrag am wenigsten
prädestiniert", meinte Johann Jung (Freie Wähler). Doch Bürgermeister
Himmer erklärte, der Antrag wäre von ihm gekommen, wenn ihn die Grünen
nicht gestellt hätten. Clara Knestel (Grüne) bekannte, dass auch ihre
Fraktion sich anfangs mit dem Antrag schwer tat. Ziel sei aber, im Zuge
des Mobilfunkausbaus möglichst wenig belastende Standorte zu finden.
"Der Stadtrat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich und dazu können
auch Antennen-Standorte auf städtischen Gebäuden gehören", verdeutlichte
Markus Singer die CSU-Position. Zustimmung kam aber auch von SPD und
Bayernpartei, so dass der Bauausschuss dem Stadtrat einstimmig eine
Aufhebung des Verbotes von Mobilfunkanlagen auf Stadtgebäuden empfahl.
Dieser dürfte nun voraussichtlich am 17. November der Empfehlung folgen
- "ohne nochmalige Grundsatzdebatte", wie Bürgermeister Himmer hoffte.

Stadt spricht mit T-Mobile

Noch ein zweiter Grünen-Antrag fand - im Kern - eine klare Mehrheit bei
den Ausschussmitgliedern. Die Grünen schlugen vor, Liegenschaften der
Stadt für Sendeanlagen zur Verfügung zu stellen, wenn diese besser
geeignet sind als private Liegenschaften. Für Widerspruch sorgten hier
allerdings sieben "Eckpunkte", die verbindlich für Verhandlungen mit
Mobilfunkbetreibern gelten sollten. Darin wird vor allem eine
Immissionsprognose verlangt, die in der Folge auch überprüft werden
sollte. Die Mehrheit im Rat befürchtete, dass man sich durch die
Verbindlichkeit dieser Punkte zu sehr festlege und kaum mehr
Verhandlungsspielraum habe. Daher wollte das Gremium die Eckpunkte
lediglich als Leitlinien für Verhandlungen akzeptieren. Aufgrund dieser
Lockerung stimmte Clara Knestel gegen den modifizierten Antrag, alle
anderen Ausschussmitglieder votierten dafür. In diesem Zusammenhang
kündigte Himmer ein Gespräch mit T-Mobile-Vertretern über den
vertraglich bereits fixierten Senderstandort beim Gasthaus Beggel an. An
diesem Gespräch sollen auch Fraktionsvertreter, die
Bürgermeisterstellvertreter und Umweltreferent Manfred Eigler beteiligt
werden. Stadtbaumeister Sauer berichtete zudem vom Wunsch des
Mobilfunkbetreibers "O2", einen Umsetzer auf dem Stahlgittermast auf der
Buchel zu installieren. Dort befindet sich bereits eine
Mobilfunkstation. Die Stadträte teilten Sauers Ansicht, dass es sich
hier um einen recht günstigen Standort handelt, da es keine direkten
Anwohner gibt.

http://www.all-in.de/redsys/c.php/allin/lokales/mo.php?l=de&dom=dom1&id=236201


Kommentar von Barbara Eidling:

Die Erkenntnis, dass von den Mobilfunkanlagen eine Gefahr ausgeht ist
der Stadt also bekannt. Sicher ist es zu begrüßen, wenn die
Strahlenbelastung reduziert wird. Aber wenn die Stadt ihren Beschluss
von 1999 ändert und nun eigene Gebäude zur Verfügung stellt, werden
Menschen auch krank, nur dauert es eben etwas länger, weil die
Strahlenbelastung etwas geringer ist.

Wenn schon Gefahren für die Gesundheit der Bürger ausgehen, dann darf
auf keinem Gebäude eine Antenne installiert werden. Es wäre zu begrüßen,
wenn die Stadt an ihrem Beschluss von 1999 festhält und damit den
Betreibern klar sagt, wir wollen diese Technologie nicht. Wenn die Stadt
Gebäude hergibt, dann wir die ganze Stadt mit Sendern nach den Wünschen
der Betreiber bestückt. Somit wird dazu beigetragen, dass diese Technik
sich ungehindert weiter verbreiten kann. Die Zeche zahlen alle. Immer
mehr Menschen erkranken. Der Sozialstatt bricht zusammen. Wer soll denn
noch all die Krankenkosten aufbringen? Ansetzen sollte man an der Wurzel
des Übels. Weg mit dieser krankmachenden Technologie und versuchen
unschädliche Technologien zu finden.


Funkmast stößt auf wenig Gegenliebe

Stauchitzer Gemeinderat lehnt Antrag von E-Plus ab

Sächsische Zeitung 5. November 2003

Stauchitz. Es hätte ein neues Wahrzeichen für Stauchitz werden können,
der 50 Meter hohe Mobilfunkmast von E-Plus. Allerdings ein ungeliebtes.
Deshalb erteilte der Gemeinderat am Montagabend dem Bauantrag eine
Abfuhr. Ob damit das Projekt endgültig zu den Akten gelegt werden kann,
ist allerdings noch nicht ganz klar.

Vor allem die Strahlung, die von der Sendeanlage ausgeht, ließ den
Gemeinderat auf Distanz gehen. Auch Bürgermeister Peter Geißler kündigte
zu Beginn der Beratung an, mit Nein zu stimmen. Einbringen musste die
Gemeindeverwaltung den Antrag dennoch. Der Mobilfunkbetreiber stellte
den Bauantrag zwar beim Landratsamt, aber die Gemeinde muss ebenfalls
angehört werden. Eigentlich, so Bauamtsleiter Dirk Zschoke, müsste man
zustimmen, da rein juristisch der Bauantrag völlig korrekt sei. Deshalb
kann das Landratsamt das Veto aus Stauchitz auch überstimmen.
Allerdings, so erläuterte Zschoke, hat die Gemeinde ein Werkzeug in der
Hand, mit dem sie das Projekt wohl dennoch aushebeln wird. Die
Zauberwaffe heißt „Abstandsfläche“.

E-Plus möchte den Mast auf Privatgelände bauen. Doch mit der reinen
Grundfläche ist es nicht getan. Wer bauen möchte, muss nach allen Seiten
einen gewissen Abstand halten. Dies, so erläuterte Zschoke, gilt für
Einfamilienhäuser genauso wie für Funkmasten. Der Bauherr muss dieses
Gebiet entweder selbst besitzen, oder das O.k. seiner Nachbarn einholen.
Im konkreten Fall wäre die Abstandsfläche ein Kreis von rund 50 Meter
Durchmesser rund um den Funkmast. Teile des Gebietes gehören der
Gemeinde Stauchitz, die die Zustimmung auch verweigern kann – und in
diesem konkreten Fall wohl auch wird. Das letzte Wort in Sachen
Mobilfunkmast ist deshalb sicherlich noch nicht gesprochen. (nie)

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=540817


Kommentar von Siegfried Zwerenz:

Ein Kompliment an den Stauchlitzer Gemeinderat. Er setzt sich für die
Bürger ein und versucht die Gefahr für die Bevölkerung mit dem ihm zur
Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren. Wenn die Gesetze voll
ausgeschöpft werden, ist oft ein Sender zu verhindern. Es wäre zu
begrüßen, wenn immer mehr Gemeinden und Städte sich gegen diese
krankmachende Technologie stellen und somit Zeichen setzen, damit die
Politiker in den Landtagen und im Bundestag endlich begreifen, dass sie
endlich zu handeln haben. Gemeinsam sind wir stark!


Baugenehmigung für Mobilfunkantenne auf dem Prüfstand

PIRMASENS/RODALBEN: Kreisrechtsausschuss verhandelt zwei Widersprüche -
Eilantrag bei Verwaltungsgericht gestellt

Ist die Baugenehmigung, die die Kreisverwaltung Südwestpfalz für den
D-2-Vodafone-Sendemast in Rodalben erteilt hat, rechtens oder nicht?
Gestern beschäftigte sich der Kreisrechtsausschuss mit dem Fall, da zwei
Widersprüche gegen die erteilte Genehmigung eingingen. Die
Mobilfunkanlage wird derzeit aufgebaut.

Der Anwalt eines Widerspruchsführers teilte gestern mit, dass beim
Verwaltungsgericht Neustadt ein Eilantrag gestellt worden sei, um den
Bau zu verhindern. Bis 20. November muss dafür die Begründung beim
Gericht vorliegen.

Der Kreisrechtsausschussvorsitzende Stephan Spies erläuterte, dass es
rechtlich gesehen um die Baugenehmigung gehe und um die Frage, ob diese
öffentlich-rechtliche Grundlagen verletze. Über Inhalte könne man sich
zwar sicher streiten, so Spies, aber der Kreisrechtsausschuss sei auch
hier klar an rechtliche Vorgaben gebunden.

Geklärt wurde gestern zunächst, dass der Standort in einem
Gewerbegebiet, nicht in einem Mischgebiet liegt. Spies griff mehrere
Argumentationen der Widerspruchsführer auf, die zu prüfen seien. Zum
Beispiel, ob der rund 24 Meter hohe Mast die Festsetzungen des
Bebauungsplanes verletzt. Der Plan, so der Vertreter des Bauamtes des
Kreises, erlaube auf dem betreffenden Grundstück ein Gebäude mit zwei
Vollgeschossen und einer Traufhöhe von neun Metern. Diese Festsetzung
gelte aber nur für Gebäude, nicht für Anlagen wie Sendemasten.

Fest steht, dass durch die Grenzbebauung der notwendige Schutzraum um
die Anlage in ein Nachbargrundstück hineinragt. Dieses Problem, das alle
Widerspruchsführer angeführt hatten, betrifft allerdings nur das
Grundstück einer Widerspruchsführerin, wie sich gestern bei der Ansicht
eines Planes herausstellte. Bei ihr, deutete Spies an, könnte sich aber
ein anderes rechtliches Problem stellen: Sie hat das Grundstück erst im
Sommer gekauft. Die Grundstücksvorbesitzerin hatte auf dem Bauantrag
aber unterschrieben, dass sie auf die Einhaltung des Grenzabstandes
verzichtet. Nachbarschaftsrechtlich, erläuterte der Vertreter des
Kreises ergänzend, sei geprüft worden, ob der Mast für unzumutbare
Beschattung sorge. Bei einem Durchmesser von einem Meter sei davon nicht
auszugehen gewesen.

Geprüft worden seien, so Spies, immissionsschutzrechtliche Fragen.
Zunächst, ob über die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation hinaus - sie war Grundlage für die Genehmigung -
weitere Prüfungen notwendig sind. Die Regulierungsbehörde bescheinige
damit, so der Vertreter des Bauamtes, dass die Anlage an dieser Stelle
die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte einhalte. Darauf müsse sich die
Kreisverwaltung verlassen. Der Schutzbereich befinde sich in einer Höhe
von etwa 20 Meter; in dieser Höhe, gab er zu bedenken, dürfe auf dem
Nachbargrundstück ohnehin nie gebaut werden. Was die angesprochene
Verschandelung des Ortsbildes anbelange, dürften im Gewerbegebiet keine
zu engen Maßstäbe angelegt werden.

Fest stehe, stellten die Grundstücksbesitzer fest, dass sie, abgesehen
von gesundheitlichen Bedenken, einen Wertverlust bei den Grundstücken
erlitten. Der Grundstücksbesitzer, auf dessen Gelände der Mast aufgebaut
wird, verschaffe sich (durch die Mieteinnahmen für den Sendemast) einen
finanziellen Vorteil auf Kosten der Nachbarn, monierte der Anwalt. (add)

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation:
Pirmasenser Rundschau
Ausgabe: Nr.256, Datum: Mittwoch, den 05. November 2003, Seite: Nr.16


Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Nachbarn klagen gegen das Schnellrestaurant

Anwohner in Ittenbach fühlen sich im Planungsverfahren übergangen und
wenden sich an das Verwaltungsgericht

Von Tim Farin

Königswinter. Sie wollen nicht als Querulanten wahrgenommen werden,
sondern als Bürger mit einem berechtigten Anliegen: Zwei Nachbarn aus
Ittenbach klagen gegen den geplanten Neubau eines McDonald's-Restaurants
an der Autobahnausfahrt Siebengebirge. Wo heute Volvo-Müller sein
Grundstück besitzt, soll nach dem Willen von Investoren und
Königswinterer Stadtrat bald ein Schnellrestaurant entstehen (der GA
berichtete).

Die Hamburger kommen: Mit ihrer Klage hoffen die Nachbarn das
Schnellrestaurant in Ittenbach stoppen zu können, das unweit der
Wohnbebauung entstehen soll.

Seit Frühjahr 2002 wissen die Anwohner von diesem Plan - seither
engagieren sich einige gegen die Realisierung des Projekts. "Nach
einigem Hin und Her haben wir Klage eingereicht", berichten die beiden
Betroffenen, die nicht namentlich genannt werden wollen.

Ob sie mit der Klage beim Verwaltungsgericht durchkommen, ob sie den
drohenden Baubeginn aufhalten können? "Die Hoffnung stirbt zuletzt",
meint einer der beiden Kläger. "Wir Anwohner wurden in den Plänen
überhaupt nicht berücksichtigt", kritisiert der andere das Vorgehen von
Stadt, politischen Delegierten und Wirtschaftsvertretern.

Tatsächlich war jüngst bei einer politischen Versammlung zu hören: Der
McDonald's werde dahin gebaut, wo es keinen stört - nämlich nahe an die
Autobahn. Das sehen die direkten Nachbarn allerdings ganz anders. Der
Ärger fing schon bei den ersten Plänen an: Da seien teilweise
Planungsfehler vorgefallen, sagen die Kläger. So seien benachbarte
Grundstücke in das Bauvorhaben falsch eingeplant worden, die Zufahrt für
Gasbelieferung, Garage und andere Versorgungen sei schlicht überplant
worden.

Die Bürger wehrten sich, doch die Planungen änderten sich erst auf eine
Klage im Dezember 2002 hin. So wurde die Planung überarbeitet,
beispielsweise soll nun keine Schallschutzmauer mehr über die
Kanalanschlüsse der Nachbarn gebaut werden.

Doch die Anwohner wollen wissen: "Was ist mit dem Rest unserer Fragen
und Einwände?" Beispielsweise mit der Diskussion, ob ein McDonald's in
dem Gebiet an der Königswinterer Straße überhaupt platziert werden darf.
"Das hier ist Wohngebiet", bestehen die beiden klagenden Nachbarn - die
nach eigenen Angaben Unterstützung aus der direkten Nachbarschaft haben.

Hubert Kofferath, technischer Beigeordneter der Stadt, hatte zuletzt
darauf bestanden, dass es sich um ein Mischgebiet handele - mit 80
Prozent gewerblicher Nutzung. Davon wollen die Anwohner nichts wissen:
Die Autowerkstatt Müller, die jetzt in den Gewerbepark Siebengebirge
umgezogen ist, sei mit der tagtäglichen Lärmbelästigung eines
Drive-In-Restaurants nicht vergleichbar.

Außerdem seien die meisten anderen Gewerbe in der Umgebung - die
Zentrale der früheren Refugium AG und eine Dachdeckermeisterei
beispielsweise - längst stillgelegt. "Der McDonald's würde also nicht
unbedingt hier rein passen."

Die Sorge vor der Lärmbelästigungen ist die eine Sache. Eine andere ist
das Vorhaben der Bauplaner, auf einem Werbepylon einen UMTS-Sendemast
für einen Mobilfunkkonzern einzurichten. "Da haben wir wirklich große
Bedenken, denn wir fürchten, dass die Strahlung sehr gefährlich ist",
sagt einer der Anwohner. In Hamburg hat es kürzlich eine erfolgreiche
Klage gegen einen solchen Sendemast gegeben - freilich in einem Wohngebiet.

Ein Bebauungsplan liegt für das fragliche Areal nicht vor. "Kommt der
McDonald's, dann sinkt unsere Wohnqualität eindeutig", sagt ein Nachbar.
Damit meint er auch die Grundstückswerte, bei denen er Einbußen
prognostiziert. Die beiden Kläger sehen das Vorhaben McDonald's an
dieser Stelle als deplaziert an.

Sie glauben, das Schnell-Restaurant könne im Gewerbepark Siebengebirge
an der Eduard-Rhein-Straße ein verträglicheres Zuhause finden. Doch zum
Dialog seien die Planer nicht bereit gewesen. "Wir wollen kein Glatteis
machen", sagen die Kläger. Auf ihr Recht, sich zu wehren, möchten sie
aber bestehen.

(31.10.2003)

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index4_frameset.html?/news/artikel.php?id=65559

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Anwohner lehnen Mobilfunkmast ab

29.10.2003

Unterschleißheim plant Aufstellung im Biotop in Hollern-Süd

Von Alexandra Vettori

Unterschleißheim - Vor einem Jahr wurden die Neubauten in Hollern-Süd
beim Kiebitzweg gebaut, jetzt droht schon Ungemach. Die Stadt will auf
dem benachbarten Biotop einen Mobilfunkmasten aufstellen – als
Bestandteil der so genannten Positivstandorte. Für die Anlieger ist das
ein Ärgernis. „Wir wollen keinen Mobilfunkmasten“, steht es auf
Leintüchern und Plakaten, die aus den Fenstern hängen.

Kürzlich hat ein Gespräch zwischen Stadt und Anliegern statt gefunden.
Dabei erläuterten Mitarbeiter der Verwaltung, dass im Rahmen der
Positivstandortliste drei neue Mobilfunkmasten im Ort aufgestellt werden
müssen, um die gesetzlich vorgeschriebene flächendeckende Versorgung zu
gewährleisten, einer davon in Hollern-Süd. Schon seit längerem ist die
Stadtverwaltung tätig, um das Aufstellen der Masten im Ort in geordnete
Bahnen zu lenken. In Zusammenarbeit mit dem TÜV und den
Mobilfunkbetreibern hat man eruiert, wo Masten stehen müssen, und wie
die Strahlung minimiert werden könnte. Drei Standorte sind nun in der
Diskussion: Besagtes Biotop in Hollern -Süd, das die Stadt Anfang des
Jahres erwarb, die Flutlichtmasten im Sportpark und der Rathausplatz.
Ein positiver Nebeneffekt: Die monatliche „Miete“, die Mobilfunkfirmen
zahlen, flösse in den Stadtsäckel. Wenn die Stadt den Masten im Biotop
an der Ingolstädter Straße dagegen nicht aufstellte, würden wohl private
Hausbesitzer profitieren. Das jedenfalls fürchtet Rathaus-Pressesprecher
Thomas Stockerl: „Dann suchen sich die Firmen einen Hausbesitzer
westlich der Ingolstädter Straße, und das ist dann auch nichts Anderes.
Ein paar Meter links oder rechts, nördlich oder westlich bringen
nichts.“ Ein Standort im Bereich Hollern sei unabänderlich, um die
flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Eine Reihe von Bürgern in Hollern-Süd sehen das anders. „Als wir die
Grundstücke im Oktober 2001 gekauft haben, hat die Stadt zugesichert,
dass das Biotop nie bebaut wird, und jetzt soll uns der Masten vor die
Nase gestellt werden“, schimpft ein Nachbar. Auch Leo Nefzger, Inhaber
der Firma Gewoplan, die als Bauträger in dem Neubaugebiet auftritt,
befürchtet Wertminderungen der noch zu verkaufenden Grundstücke. Mit
öffentlicher Kritik hält er sich jedoch zurück: „Begeistert ist keiner.“
Eine endgültige Entscheidung wird der Umwelt- und Verkehrsausschuss im
Dezember treffen, wegen der Grundsätzlichkeit des Themas vielleicht auch
erst der Stadtrat. Doch die Chancen für die Hollerner stehen nicht gut,
denn ein Handy-Loch in Unterschleißheim wird es nicht geben.

http://www.sueddeutsche.de/sz/landkreise/lkn/A28TR042/

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Veranstaltung zu Mobilfunk in Sinzheim bei Baden-Baden

Bündnis 90/Die Grünen
Bürgerliste Sinzheim (BLS)
Freie Wähler-Vereinigung (FWV)
SPD


Krank durch Strahlen - Betroffene berichten

Es gibt sie, sie leben unter uns und sie leiden unter Mobilfunkstrahlen.
Veronika Schweickhard, Sachbearbeiterin in einer Werbeabteilung in Lahr,
und Werner  Dorsch, Steuerberater aus Neuweier, berichten über ihr
Schicksal.

Dr. Joachim Stöckle, Professor für Nachrichtentechnik an der FH
Karlsruhe, stellt die aktuelle Situation in Sinzheim dar und erläutert
die Alternativen der „Bürgerinitiative Risiko Mobilfunk“ zu den
geplanten Sendeanlagen.

Gemeinderäte der Veranstalter stehen für Fragen zur Verfügung.

Gemeinsame Veranstaltung von FWV, SPD, BLS und Grünen
am Montag, 10.11.2003, um 20 Uhr im Blumencafé, Vormbergerstr. 4, Sinzheim

Nachricht von Günter Seifermann

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Empfänger:
Bürgerwelle e.V., Bankverbindung Hypo Vereinsbank Augsburg, Konto-Nr. 2250284, BLZ 720 200 70.

Bürgerwelle e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

1. Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736, Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de ,
Internet http://www.buergerwelle.de Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898

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