Sehr geehrtes Redaktionsteam,

 

vielen Dank für die Wahl dieses Themas, das an Aktualität und Brisanz  gewinnt.

 

Mit dem Thema Strahlung, insbesondere technischer wie elektromagnetische Mikrowellenstrahlung beschäftige ich mich seit ca. 1989.

 

Seitdem verfolge ich die Diskussionen und Standpunkte der beteiligten Institutionen, insbesondere seit dem Beginn des digitalen Mobilfunks in Deutschland.

 

Mit dem Handyboom und der folgenden Installationswelle von Mobilfunkbasisstationen in direkter Wohnumgebung, gründeten Mitstreiter und ich den  Landesverband Thüringen "Bürger gegen Elektrosmog".

 

Ich schreibe Ihnen aufgrund den Erlebnissen hier vor Ort, in Thüringen, und im angrenzenden Nordbayern.

 

Vorneweg  ein Zitat der Strahlenschutzkommission zur Einführung der D- Netze, bevor diese die Basis eines Milliardenmarkt wurden und einige einleitenden Anmerkungen.

 

Bundesanzeiger Nr. 43 vom 03. März 1992, - Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 24) Ausschnitt Seite 6 (Tiere, Primaten..):

 

„Über spezielle Effekte, die nicht auf der Erwärmung beruhen, wird in der Literatur seit ungefähr 15 Jahren berichtet. Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können Feldwirkungen auftreten, welche bei unmodulierter Strahlung nicht existieren. Es handelt sich meistens um Veränderungen der Permeabilität von Zellmembranen. Beispielsweise wurde festgestellt, dass bei einer HF-Strahlung mit einer Frequenz von 147 MHz, die mit Frequenzen zwischen 6 und 20 Hertz moduliert war, der Kalziumausstrom aus Zellkulturen bei bestimmten Frequenzen signifikant (um 10 bis 20 %) erhöht war. Insgesamt wurde eine komplexe Abhängigkeit dieser Effekte von Intensität und Frequenz beobachtet, wobei spezielle Frequenzbereiche besonders wirksam sind. Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt. Hervorzuheben ist, dass die SAR-Werte hierbei teilweise kleiner als 0,01 W/kg sind und damit erheblich unterhalb thermisch relevanter Intensitäten liegen.“

 

(Original im Web oder als pdf verfügbar)

 

Man beachte, dass bei Handys heute noch  2, 0 W/kg zulässig sind, und die 0,6 W/kg "ÖkoHandy" keinesfalls wesentlich "sicherer" sind.

 

Details zu diesen teilweise schon recht alten Erkenntnissen auch in einem interessanten Artikel von Hrn. Warnke, Technische Biomedizin,  Uni Saarland, mit den entsprechenden fachlichen Hinweisen, Quellen, etc. z. B in "umwelt . medizin . gesellschaft, ISSN 1437-2606)

 

Es ist schon erstaunlich, wie diese, damals als gesicherte Erkenntnis ab ca. 0,01 W/kg SAR Wert bezeichnet, im Laufe der Zeit und Zunahme der Marktanteile des digitalen Mobilfunks und der Kundenzahl "vergessen oder unterdrückt" wurden, und teilweise fragwürdige Studienkonzepte erdacht wurden, um einerseits abzulenken, andererseits Bedenken zu entkräften.

 

Sender sollten in bis zu 125 km Entfernung zu einander stehen, keiner dachte jemals an Sender in Wohnbebauungen.

 

Als einer der Höhepunkte dieser Entwicklung kann der Zeitraum der Grenzwertfestlegung unter Fr. Merkel (verantwortliche Ministerin) gelten, also nach den ersten großen Milliardeninvestitionen der Industrie, über den manch Forscher sagt, dass der Begriff athermische Wirkungen zu dieser Zeit nicht erwähnt werden durfte, wenn man Forschungsgelder bekommen wollte. Ohne hier die gesamte Entwicklung des Mobilfunks darzustellen, ohne die vielen neuen Studienergebnisse zu nennen, die sich mit den vielfältigen Einwirkungen auf Körperfunktionalitäten und auch geistiger Entwicklung beschäftigen, möchte ich kurz auf das REFLEX Programm eingehen.

 

Der verabschiedete Grenzwert für Mikrowellenstrahlung basiert auf der grundsätzlichen Annahme, dass keine direkten Wirkungen unterhalb der Grenze der thermischen Wirkungen auftreten. Es wurde physikalisch ausgeschlossen, dass nicht- ionisierende Strahlung Moleküle beeinflussen kann (zu wenig Energie dafür). Diese Wirkungen wurden nur ionisierender Strahlung zugeschrieben.

 

Das nach den UMTS Milliarden gestartete Forschungsprogramm REFLEX (Risiko Überprüfung..), extra sicher konzipiert zur grundsätzlichen Überprüfung des Sachverhaltes, in 7 Ländern und 12 Labors "doppelblind" , also unbeeinflussbar durchgeführt, hat im Ergebnis durchgängig gezeigt, dass diese physikalische, i.A. theoretisch begründete Annahme für niederfrequent modulierte Mikrowellen falsch sein muss.

 

Nicht ionisierende Strahlung kann DNA verändern, mit Leistungen, die in der Praxis auftreten.

 

Somit ist die Grundlage der Grenzwertfindung im Gesamten zu überprüfen.

 

Typischerweise äußern sich Vertreter der Betreiberfirmen dazu bei den Diskussionen vor Ort, mit der Bevölkerung, den Bürgermeistern, dass dies nicht überprüfte "Einzelfallergebnisse" ohne Aussagekraft sind, erstellt von Außenseitern, die nur Aufsehen erregen wollten.

 

Diese Hintergründe sollte man auch kennen, wenn man die Schreiben an die Betroffenen vom BfS liest, und verstehen will. Dort schreiben die Beamten immer von Studien, die bewertet wurden, insbesondere im Zeitraum von 1998 bis 2001, und noch 2005 schreiben sie 2001 als "aktuellen Bewertungsstand", klammern also Arbeiten davor und aktuelle scheinbar bewusst aus.

 

Wenn plötzlich Krebs in einem kleinen Dorf gehäuft auftritt, alle Fälle ausschließlich rund um den wenige Jahre davor installierten D- Netz Mobilfunksender lokalisiert sind, wenn die Sterberate hoch geht, wenn Betroffene deutlich jünger sind als bisher die Krebstoten und wenn dies nicht nur in einem Dorf erkennbar wird, sondern an immer mehr Orten, die im direkten Strahlenfeld der Sendeanlagen stehen, sollte der Mensch anfangen, nachzudenken und nicht monologisierend auf eingehaltene Grenzwerte und theoretischen Annahmen wissenschaftliche Modelle beharren, damit eine Unschädlichkeit begründen wollen und die Realitäten dabei zu ignorieren.

 

Die betroffenen Anwohner, Bürger der Gemeinden haben sich vielerorts bereits ausgetauscht, Ärzte mobilisieren sich, und die große Politik schreibt von wirtschaftlichen Notwendigkeiten, Zukunftsbranche und realisiert nicht, dass der Grenzwert für Mobilfunkstrahlung millionenfach zu hoch ist. Und bei den Politikern, von Landtag über Bundestagsabgeordneten bis zum Kanzler wird pauschal entkräftet und breit ignoriert.

 

Wie kann es sein, das eine Einwirkung erst als schädlich anerkannt werden darf, wenn das Schädigungsprinzip mittels Wissenschaft eindeutlich begriffen und nachgewiesen ist, was ist wenn die wissenschaftlichen Modelle nicht weit genug entwickelt sind? Gerade beim Bioorganismus Mensch sollten sich diese "Technokraten" in der Argumentation zurücknehmen.

 

Hier die Situation bei uns, leider ist das Dorf für statistische Aussagen zu klein, dafür um so klarer die Situation, da keinerlei "Altlasten" vorhanden sind (landwirtschaftliche geprägte Umgebung, ökologisch bewirtschaftet, keine Industrie, Verkehr..):

 

 

ca. 50% mehr Krebstode als im Bundesdurchschnitt, vor Installation deutlich unterdurchschnittlich (Daten aus kirchlichen Aufzeichnungen)

 

Dazu kommen noch Gemeinden wie Breitungen, Dermbach, Steinbach- Hallenberg, Maroldsweisach und andere, die auch diese Krebskonzentrationen erleben, alles im unsere Umgebung.

 

Hier ein Auszug aus einem Krebsregister Anstieg der Meldungszahlen Krebs seit 2000, leider keine Zahlen für Thüringen):

 

 

Auch Ärzte haben in ihren Patientendaten Zusammenhänge erkannt, Naila, Bamberg, Lichtenfels sind Beispiele aus unsere Umgebung.

 

Jede neue Technologie wurde nach der Einführung und den ersten damit Erfahrungen überarbeitet, verbessert und die Sicherheit erhöht.

 

Es entstanden Vereine, wie der TÜV, da die Explosionen der Dampfkessel nicht nur Leben, sondern auch Investitionen kosteten. Eine Wartung und ein Überdruckventil waren damals entscheiden dafür, die Sicherheit der Dampfkesselanlagen zu erhöhen. Beim Auto kamen Stossstangen, Gurt und Knautschzonen, etc...

 

Auch der Mobilfunk kann verbessert werden, so dass die Belastung mit elektromagnetischen Wellen extrem reduziert werden kann.

 

(Ein Handy hat wenige Nanowatt /m2 nötig, Menschen sollten nicht über wenige MikroWatt/m2 belastet werden (Dauer), und der deutsche Grenzwert ist (D-Netz) bei ca. 4.500.000 mikroWatt/m2!)

 

Eine gedachte Weiterentwicklung von dem jetzigen GSM ist aGSM.

 

Am Sender entstehen prinzipbedingt die höchsten Feldstärken, diese nehmen quadratisch zur Entfernung ab. Nun, diese hohen Feldstärken benötigt kein Handy, und die Anwohner werden mit weit über den von den Kritikern empfohlenen Werten belastet.

 

 

aGSM löst den bisherigen Verband von Sender und Empfänger in einer Basisstation auf, installiert diese getrennt und ermöglicht somit minimale Belastungen für Handynutzer und Anwohner, bei optimalen Empfangsbedingungen und minimierten Belastungen (Sender können 1 mikroWatt/m2 einhalten).

 

 

Die Sender kommen optimiert außerhalb der menschlichen Bebauung (oder eben mit red. Leistung) so dass bei den Nutzern max. 1 mikroWatt/m2 Feldstärke ist, und die Empfänger für die Handysignale kommen direkt in die Bebauung zu den Handynutzern, könnten sogar erwerbbar werden, ähnlich einem Radio mit Netzwerkanschluss, um die eigene Belastung der Nutzer weiter zu senken.

 

Handys erreichen damit immer mit geringster Sendeleistung die "Empfangsstationen" und könnten auch flächendeckend und günstig vom Satelliten aus versorgt werden (da die Handys ja selbst nicht zum Sat. funken müssten.. damit auch erstmalig 100 % Flächenabdeckung möglich ,-> Rettungssysteme)

 

Auch ist prinzipiell die bisherige Installationsweise zu überdenken, denn ein Grossteil der relativ hohen Abstrahlung wird nur durch die Bedingung erforderlich, dass auch in Kellern, Tiefgaragen etc. das Handy funktionieren soll, - extern versorgt. Eine ähnliche Argumentation bei der Straßenbeleuchtung macht den konzeptionellen Unsinn dieser Vorgehensweise deutlich.

 

Wer leuchtet schon mit einer zentralen Flutlichtanlage an einem Mast ein Dorf incl. Unterführungen, Keller, sicher aus, und bekommt dann keine "Anwohnerprobleme" ;-)?

 

Bestätigt sich nur ein geringer Teil der möglichen Folgen, die aufgrund den wissenschaftlichen Hinweisen heute schon vorstellbar sind, wird eine hohe Anzahl von Betroffenen wahrscheinlich. Gerade bei den Kindern und Jugendlichen sollten Maßnahmen wie in der europäischen Vorsorgerichtlinie (Auszug unten) gefordert, zügig angegangen werden, auch mit Blick auf die verschlechterte Lernleistung von Jugendlichen mit Handynutzung.

 

Für die Zukunft ist jedoch entscheidender mit den bereits existierenden und kommenden Funksystemen sorgfältiger umzugehen, ob TETRA, DAB-T, DVB-T,  WLAN, und auch BlueTooth, denn selbst kleine Sendeleistungen sind bei niedrigen Abständen (Sender am Ohr mit 1 mW) stark belastend und potentiell gesundheitsgefährdend.

 

Der Wunsch möglichst alle Funkanwendungen zu digitalisieren, den Deutschland maßgeblich mit bestimmt und voran treibt, ist technisch sehr reizvoll und verständlich, muss jedoch auf die biologische Verträglichkeit grundsätzlich neu überprüft werden, und mit technischen Sachverstand neue Technologien, die wesentlich belastungsärmer sind, entwickelt werden.

 

Mit besten Wünschen für eine kritisch aufklärenden Sendung und

 

elektrosmogarmen Grüssen

 

 

Bernd Schreiner

 

Vater dreier Kinder von 5- 11 Jahre, seit 2001 auch ein GSM Sender vorm Haus

 

 

L a n d e s v e r b a n d   T h ü r i n g e n

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B ü r g e r  g e g e n   E l e k t r o s m o g

 

Ö f f e n t l i c h k e i t s a r b e i t

 

Bernd Schreiner Freier Architekt  AK Thüringen

 

w w w . b u e r g e r - g e g e n - e s m o g . d e m a i l @ l a n d e s v e r b a n d - t h u e r i n g e n . d e

 

036875 fon 69873 fax 69874

98663 Westhausen/Thüringen

 

 

Anhänge:+

 

 

Kognitive Leistung und Beeinflussung durch Mobilfunk

 

Untersuchung der Beeinflussung mentaler Leistungen durch gepulste HF-Felder (GSM) PD Dr. R. Maier, Dipl.-Phys. St. Greter (Luxemburg), Dr. G. Schaller (Erlangen), Prof. Dr. G. Hommel (Mainz)

 

Untersuchungen der Wirkung gepulster elektromagnetischer Felder im Fernfeld auf zentralnervöse Leistungen standen im Zentrum dieser Untersuchung. An einem Probandenkollektiv (N = 33) konnte das individuelle Vigilanzverhalten auf die Stress-Komponente "Feld-Exposition" überprüft werden. Mittels des psychophysiologischen Ansatzes zur Bestimmung der individuellen Ordnungsschwelle wurde die potentielle Beeinträchtigung kognitiver Prozesse nach gepulster elektromagnetischer Feldapplikation bewertet. Die Ordnungsschwelle ist als Zeitwert des minimalen Zeitabstandes zwischen zwei sukzessiv applizierten Sinnesreizen, bei denen a) die Reizfusion noch nicht erfolgt ist und b) eine korrekte Lateralisation noch möglich ist, definiert. Diese kognitive Leistung der Reiz-Zuordnung spricht (hinsichtlich ihrer Fehlerrate) sensibel auf Feldbeeinflussungen an. In der Versuchsdurchführung wurden die Probanden über 30 Min., Feldstärke: 10 mW/m2, im Fernfeld exponiert (GSM-Standard: 900 MHz/ 217 Hz). Im Vergleich zur Referenz-Situation (ohne Exposition) war nach Feld-Exposition ein deutlicher Vigilanz-Verlust nachzuweisen, mit anderen Worten: Eine Verschlechterung der Gedächtnisleistungen war nachzuweisen. Auch in dieser Untersuchung wiesen sich die Versuchsteilnehmer durch deutlich-unterschiedliche Elektrosensibilitäten aus; in den ermittelten Messwerten waren sog. Ausreißerwerte in beiden Richtungen nachzuweisen, was Probleme bei der statistischen Ergebnis-Absicherung bereitete:

 

Zweiseitiger t-Test: nicht signifikant Wicoxon-Test: signifikant Vorzeichen-Test : hochsignifikant

 

Maier R., Greter S.-E., Schaller G., Hommel G.: Zur Wirkung gepulster elektromagnetischer Felder geringer Leistung auf Gedächtnisprozesse. (Zur Publikation eingereicht: Medizinische Physik) Quelle: http://www-klinik.uni-mainz.de/Kommunikation/forschung.html#10

 

 

Zitate von EU- Texten aus folgenden Schriftstücken:

 

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 2.2.2000 KOM (2000) 1 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION" Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips"

 

und

 

Sitzungsdokument ENDGÜLTIG A5-0352/2000 23. November 2000 BERICHT über die Mitteilung der Kommission "Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips" (KOM(2000) 1 - C5-0143/2000 - 2000/2086(COS)) Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik Berichterstatterin: Béatrice Patrie Verfasserin der Stellungnahme* Evelyne Gebhardt, Ausschuss für Recht und Binnenmarkt

(* "Hughes"-Verfahren)

 

DEFINITION UND ANWENDUNGSBEREICH

 

11. billigt die Analyse der Kommission, wonach das Vorsorgeprinzip in all den Fällen anwendbar ist, in denen wissenschaftliche Beweise nicht ausreichen, keine eindeutigen Schlüsse zulassen oder unklar sind, begründeter Anlass zur Besorgnis über die Möglichkeit besteht, dass potenziell schädliche Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen eintreten, die mit dem gewählten Schutzniveau unvereinbar sind;

 

12. stellt fest, dass ein begründeter Anfangsverdacht oder Erfahrungswerte ebenfalls zur Anwendung des Vorsorgeprinzips führen müssen;

 

13. bekräftigt ebenso wie die Kommission den allgemeinen Anwendungsbereich des Vorsorgeprinzips, das in allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Gemeinschaft zur Anwendung kommen kann;

 

14. wünscht, dass die Kommission bereits während der laufenden Reflexionsphase mit Arbeiten zu den Auswirkungen der Anwendung des Vorsorgeprinzips auf das Haftpflichtrecht beginnt;

 

21. ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Bewertung ausdrücklich die wissenschaftliche Minderheitenansicht mit umfassen müssen;

 

22. fordert nachdrücklich, dass die Beteiligten in einem möglichst frühen Stadium Vorschläge zur Ablösung der als gefährlich geltenden Produkte unterbreiten und objektive wissenschaftliche Informationen zum Nachweis der geringeren Gefährlichkeit der vorgeschlagenen Austauscherzeugnisse geben;

 

pdf- Download vom EU Parlamentsserver.

 

 

 

Beginn der Pressemeldung --------

 

Termin: Donnerstag, 24.11.05  von 10 bis 11 Uhr

 

Telefone und Mobilfunk-Sendestationen, Elektro-Leitungen, Computer und Kaffeemaschinen - wo Strom fließt, entstehen auch elektrische Felder. Viele Menschen fürchten sich vor gesundheitlichen Folgen von Elektrosmog. Manche verweisen auf handfeste Gesundheitsschäden, die sie darauf zurückführen. Die Wissenschaft hat noch überraschend wenig Erkenntnisse zum Thema, doch es wird intensiv geforscht, weil solche Schäden möglich zu sein scheinen.

 

Und es gibt viele Ratschläge, wie man sich vor diesen Gefahren schützen kann. Welche davon sind sinnvoll? Wo sind wir eigentlich elektrischen Feldern ausgesetzt und wie stark sind sie? Ist mobiles Telefonieren, eine Wohnung in der Nähe einer Mobilfunkstation oder die Nutzung mancher Elektrogeräte mit einem Gesundheitsrisiko verbunden? Oder wird den Bürgern zum Schutz vor nicht existenten Gefahren Geld aus der Tasche gezogen?

 

Diese und andere Fragen rund um das Thema Elektrosmog diskutiert Georg Ehring im "Marktplatz" mit Experten und Hörern.

 

Hörerfragen und -erfahrungen sind wie immer willkommen. Die Nummer für das Hörertelefon lautet: 00 800 - 44 64 44 64 Die Nummer für das Faxgerät lautet: 00 800 - 44 64 44 65

 

E-Mail-Adresse: marktplatz@dradio.de