Betreff: Dr. Bergmann an Bremer Ärztekammer
Von: Alfred Tittmann
Datum: Wed, 30 May 2007 19:24:57 +0200

 

HLV INFO 56/AT

30-05-2007

 
29-05-2007

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

    im Anhang ein weiteres Schreiben von mir an die Bremer  Ärztekammer mit einem Ergänzungsbief.


Viele Grüße aus Freiburg
Wolf Bergmann

 


 

 

Dr. med. Wolf Bergmann, Reichsgrafenstr. 28, 79102 Freiburg

 

Herrn Dr. med. Klaus Dieter Wurche

Präsident der Ärztekammer Bremen

 

Postfach 10 77 29

28077 Bremen

 

 

 

 

 

Freiburg, den 30.05.2007

 

 

Betr.: Workshop „Mobilfunk reale Gefahr oder irreale Diskussion“

          Schreiben der Hauptgeschäftsführerin Frau PD Dr. jur. Delbanco

 

 

 

Sehr geehrter Herr Kollege Wurcher,

 

         auf mein Schreiben an Sie hat mir die Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer geantwortet. Vielen Dank, dass Sie dieses Schreiben veranlaßt haben. Und vielen Dank an Frau Dr. Delbanco für ihre Stellungnahme.

 

            Ich wende mich erneut direkt an Sie als Ärztevertreter und Ärztekammer-präsidenten.

 

            Frau Dr. Delbanco weist darauf hin, dass u.a. Referenten aus dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Forschungszentrum Jülich und der Universität München vorgesehen sind. Außerdem habe der Veranstalter die geforderte Erklärung zur Produkt- und Firmenneutralität abgegeben. Vor diesem Hintergrund gebe es keine Handhabe, die beantragte  Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung zu verweigern.

 

            Mir ist klar, dass formaljuristisch alles korrekt abgewickelt wird. Mir ist aber genau so klar, dass Fragen des ärztlichen Eides, der ärztlichen Verantwortung und der Frage von ärztlicher Vorsorge versus Inkaufnahme von Gesundheitsschäden durch verharmlosende Darstellung einer kritischen Technologie bei einer ärztlichen Fortbildung nicht formaljuristisch geklärt werden können.

 

            Hier ist meines Erachtens nach eine genuine ärztliche Stellungnahme dringend notwendig und das diffenrenzierte eigenverantwortliche Hingucken.

 

Die Teilnahme von Vertretern des Bundesamtes für Strahlenschutz ist noch keine Garantie dafür, dass sich deren Positionen von denen des Informationszentrums Mobilfunk IZMF unterscheiden. Wie Sie wissen, kann das BfS nur solche Forschungen durchführen, denen die Mobilfunkindustrie zustimmt, die sie hälftig finanziert.

Ebenso ist offensichtlich, dass das IZMF keine Referenten engagiert, die die reichlich vorhandenen wissenschaftlichen und empirischen Belege für die Schädigung durch Mobilfunkfrequenzen vertreten.

 

Dass die Firmen- und Produktneutralität gewahrt bleibt, kann jeder Veranstalter unbesehen unterschreiben. Damit braucht er auf die Vertretung der ihm genehmen Interessen und Forschungen keineswegs zu verzichten und kann alle ungenehmen Forschungen außen vorlassen.

 

Eine Handhabe zu einer ärztlichen Entscheidung in bezug auf Fortbildungspunkte kann sich dann ergeben, wenn der Inhalt der Fortbildung aus ärztlicher Verantwortung heraus und im Sinne der Vorsorge kritisch betrachtet wird.

 

Wenn es auf einer derartigen Veranstaltung bei den Aussagen bleibt: - es gäbe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse und Beweise für die gesundheitsschädliche Wirkung von Mikrowellenfrequenzen, -  die Grenzwerte seien geeignet, vor Gesundheitsgefahren zu schützen - und es müsse erst noch geforscht werden – dann ist das m.E. ein sicheres Kriterium dafür, dass ein großer Teil seriöser kritischer wissenschaftlicher Forschung und empirischer Beobachtung negiert wird und der Gesundheitsschutz und das Vorsorgeprinzip auf der Strecke bleiben.

 

Das zu verhindern, erfordert allerdings eine ärztliche Stellungnahme.

 

            Ich glaube, wir Ärztinnen und Ärzte dürfen uns in derartig wichtigen gesundheitlichen Fragen nicht hinter formaljuristische Argumente zurückziehen. Wir sind uns selbst und unseren Patienten eine andere Haltung schuldig. Und die ist nicht deligierbar.

 

Vielleicht ist es für Sie eine Möglichkeit, die Fortbildungspunkte nur unter dem Vorbehalt zu vergeben, dass in gleicher Zahl und Zeit mobilfunkkritische Referenten zu Wort kommen, damit sich die Teilnehmer ein eigenes differenziertes Bild machen können.

 

           

 

            In diesem Sinne möchte ich  Sie erneut sehr dringlich bitten, sich als Arzt der Angelegenheit anzunehmen und eine ärztliche Entscheidung herbeizuführen.

 

           

            An einer Antwort von Ihnen ist mir sehr gelegen.

 

 

                                    Mit freundlichen Grüßen

 

 


 

 

 

 

 

                                               Dr. med. Wolf Bergmann, Reichsgrafenstr. 28, 79102 Freiburg

 

Herrn Dr. med.

Klaus Dieter Wurcher

 

 

 

 

 

Freiburg, den 30.05.2007

 

 

Ergänzung zu meinem Brief  vom 28.5.07.

 

 

Sehr geehrter Herr Kollege Wurcher,

 

            ich habe erst heute davon Kenntnis erhalten, dass es sich bei dem Workshop „Mobilfunk reale Gefahr oder irreale Diskussion“ keineswegs um eine Ärztefortbildung handelt.

 

            Vielmehr geht es in meinen Augen um eine großangelegte, sehr gut organisierte Propagandaveranstaltung, die sich an Vertreter der Kommunen, politische Entscheidungsträger und u.a. an Ärzte wendet. In Baden-Württemberg hat es bereits derartige Veranstaltungen für  Lokalredakteure und Kommunalpolitiker gegeben. Die Einseitigkeit dieser Veranstaltungen war mehr als offensichtlich.

 

            Als Begründung für die Durchführung dieser Veranstaltung wird angegeben, die kontroverse Diskussion sei z.T. emotionsgeladen.

 

            Und nun kommt das IZMF daher und läßt erklären, was real und was irreal ist.

 

In meinen Augen gibt es angesichts dieser Lage keinerlei  Handhabe für  die Ärztekammer, dafür 6 Fortbildungspunkte zu gewähren.

 

            Bitte beziehen Sie jetzt eine reale ärztliche Position.

 

 

 

                                    Mit freundlichen Grüßen