Betreff: Dialog zu Artikel der Augsburger Pilotstudie --Kein Zusammenhang von Mobilfunkfeldern und Befinden-- |
Von: Alfred Tittmann |
Datum: Mon, 23 Jul 2007 10:50:32 +0200 |
Werte Mitstreiter/-innen,
der nachfolgende Leserbrief wurde gestern vom HLV ins
Internet der
Frankfurter Neue Presse (FNP) gestellt.
http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php?id=3870258
Den gesamten Vorgang, welcher sich auf den dpa Artikel
der Augsburger Pilotstudie "Kein Zusammenhang von Mobilfunkfeldern und Befinden"
bezog, finden Sie unter
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3850504
Die Angelegenheit ist damit für den HLV abgeschlossen!
M.f.G.
Alfred
Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.
Von wegen nicht viel
Ahnung von der Materie!
Am 22.07.2007 00:00 von Alfred Tittmann
Es ist zwar nicht üblich auf anonyme Anschuldigungen
zu antworten, weil bekannter Weise hinter einem Anonymus meist ein
"Verschwörer" oder jemand steckt, der etwas zu verbergen hat. Da
jedoch im vorliegenden Fall ein Affront vorliegt, sollte dieser nicht
unbeantwortet bleiben.
Unter dem Schutz der Fassade einer „wissenschaftlichen Pilotstudie“ wird
Verharmlosung betrieben.
Messungen können keine Aussagen von verbindlicher Unbedenklichkeit darlegen,
bei einer Laufzeit von drei Monaten können keine Aussagen von evtl. Spätfolgen
gemacht werden.
Dies ist nur über Langzeitforschungsergebnisse möglich. (s. u.a. Prof. Dr. Karl
Hecht)
Wenn aber, wie bei besagter TNO Studie bereits nach kurzzeitiger Bestrahlung
definitiv Befindlichkeitsstörungen auftraten, so ist dies als bedenklich zu
bewerten und fordert zu Recht zur Prävention und industrieunabhängiger
Forschung auf.
Die Vielzahl wissenschaftlicher Studien, welche das Gefährdungspotential elektromagnetischer
Felder signifikant belegen, erfordert im Sinne des Schutzes der Volksgesundheit
eine sofortige Minimierung der Exposition. Dies ist bekanntlich ja auch die
Grundposition des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Dass es unterschiedliche Grade menschlicher Sensibilität gibt, wird nicht
bestritten und kann auch keiner Interesseninitiative peinlich sein. Einzeln
Betroffene können aber nicht der Maßstab dafür sein, Elektrosensible für ihre
Psychiatrisierung freizugeben.
Was der Vergleichshinweis der zu kritisierenden Pilotstudie zur TNO-Studie
anbetrifft, sei noch angemerkt, dass bezüglich des Studiendesigns die
Pilotstudie nicht kompatibel zu der TNO-Studie ist.
Im Übrigen ist eine Pilotstudie eben nur ein Gütetest eines Studiendesigns und
keine Studie, deren Ergebnisse schon etwas darstellen sollen und können. Sonst
bräuchte man nämlich nur noch Pilotstudien zu machen, wenn man das gewünschte
Ergebnis auf diese Weise einfahren kann, d.h. mit ausgewählten Teilnehmern, ohne
Repräsentativität.
Weiterhin muss sich der Anonymus Corinna G. keine Sorgen um die Kompetenz der
HLV Mitglieder machen. Die dort involvierten Wissenschaftler, Ärzte, Juristen
u.a. sind sehr wohl in der Lage, die Komplexität der Mobilfunkstudien zu
bewerten.
Es bleibt also bei unserer Kritik, auch wenn diese Frau Corinna G. und den
Betreibern nicht gefällt!
HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.
i.V. Alfred Tittmann