Betreff: BfS neue Interpretation
Von: Alfred Tittmann
Datum: Mon, 23 Apr 2007 14:12:36 +0200


 

HLV INFO 39/AT
23-04-2007

Marianne Buchmann 23-04-07

 

Von: Dr.Stefan Spaarmann
Gesendet: Dienstag, 10. April 2007 10:37
Betreff: Nachosterüberraschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Karfreitag hat sich ein Detail in der Website des BfS verändert:
In Sachen NF und Interpretation Grenzwerte der 26. BImSchV war bisher zu lesen:

 

"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet“

 

Diese Ausführung ist von der Homepage des  BfS verschwunden. Stattdessen steht jetzt auf der Seite www.bfs.de/elektro/nff/vorkommen.html

 

Die Betreiber von Gleichspannungs- und Niederfrequenzanlagen sind dazu aufgefordert, die Emission statischer sowie niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder im Rahmen des technisch Möglichen zu reduzieren.“

 

Das sind völlig neue Töne des BfS !

 

Hintergrund.

 

Es gibt inzwischen eine profunde Arbeit des renommierten Salzburger Wissenschaftlers Dr. Oberfeld vom 27.2.06

www.380kv-ade.at/downloads/umweltmedizinsbgpruefkatalog.pdf , in der dieser folgendes im Detail nachweist

 

Die deutschen Grenzwerte (hier ist erst mal nur von 50 Hz die Rede, das gilt aber allgemein) gelten nur für Kurzeitexposition, sind also für Dauereinwirkung gar nicht anwendbar !

Überzeugen Sie sich selbst, es steht da (die 26. BImSchV basiert voll auf ICNIRP = Intern. Commission on Non-Ionisizing Radiation Protection, einem privaten Verein in München, die unsere Regiegung und die WHO beriet)  

 

 „Die ICNIRP-Richtlinie (ICNIRP 1998) basiert auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen wie z. B. der Reizung  peripherer Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, die durch Berührung leitfähiger Objekte verursacht werden und erhöhte  Gewebetemperaturen, die aus der Absorption von Energie während der Exposition durch EMF resultieren.“

         „Richtwertmodelle wie das der ICNIRP, die nur auf Reizwirkungen beruhen und zwischenzeitlich nachgewiesene Langzeiteffekte nicht umfassen, können den erwarteten und erforderlichen Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit nicht sicherstellen.. Daher sind  Beurteilungen nach dem ICNIRP Richtwert von 100µT(100.000nT) oder dem Schweizer Grenzwert von 1µT(1.000nT) nach der heute vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz für Langzeitwirkungen ohne jegliche Relevanz. Eine medizinische Beurteilung die diese Evidenz ignoriert beurteilt nicht nach dem Stand des medizinischen Wissens.“

 

Die zumindest erst mal auf der Website  nun zurückgenommene Behauptung des BfS, es bestehe (wörtlich) „Schutz auch bei Dauereinwirkung“ ist also falsch, um es vorsichtig auszudrücken. Man könnte auch von bewusster Täuschung der Öffentlichkeit reden . 

Die Folgen dieser Entwicklung sind klar: Die 26. gerät ins Wanken, denn die Basis ist unwissenschaftlich.

 

Das wird in der Perspektive

1.      zu einer vollkommen neuen Rechtsposition der Bürger bei Zwangsbestrahlung führen. Natürlich, Justizia ist nicht die Schnellste, ehe die Richter das verstehen, … und BGH und BVG sich bequemen, das wird viel Trubel geben

 

2.      letztlich marktwirtschaftlich Druck erzeugen in Richtung der Entwicklung immissionsgeminderter Technologien der Kommunikation, wie wir es schon ewig konkret vorschlagen haben. Das bringt Arbeitsplätze und mehr Kunden für die Betreiber, das Gesundheitswesen wird entlastet.

Viele Grüße und „sie bewegt sich doch“.

Stefan Spaarmann