Kanzler: Wirtschaft vor Gesundheit?

Berliner Zeitung Samstag, 08. Dezember 2001

Fauler Vertrag über Handy-Smog

Thomas H. Wendel

Nun ist es also amtlich: Eine Verschärfung der Grenzwerte für Mobilfunksender ist auf Geheiß des Bundeskanzleramtes vom Tisch. Im Gegenzug üben sich die Handynetzbetreiber künftig in freiwilliger Selbstkontrolle. Die "ruhige Hand" von SPD-Regierungschef Gerhard Schröder, das zeigt das nun bekannt gewordene Kompromisspapier, hat wieder zugeschlagen. Sie erspart den Konzernen milliardenteure Nachrüstungen ihrer Handynetze. Und sie hat dabei gleichzeitig den grünen Bundesumweltminister Jürgen Trittin abgewatscht.

Seit Monaten bemühen sich Trittins Beamte im Dienste der 60 Millionen deutschen Handykunden, die Industrie auf niedrigere Strahlendosen zu verpflichten. Das war richtig so. Auch wenn keine wissenschaftlichen Beweise vorliegen, dass der bisher zulässige Mobilfunk-Elektrosmog gesundheitsschädlich wirkt. Aber Anzeichen dafür gibt es eben doch.

Anstatt die Verbraucher vorbeugend zu schützen, wollte Schröder kurz vor der Wahl lieber Standortpolitik betreiben. Wirtschaftsfeindliches Verhalten in der Konjunkturkrise - das ist das Letzte, was sich der Kanzler nachsagen lassen will.

Ob sich das langfristig auszahlt, ist fraglich. Vom Staat abgesegnete Selbstverpflichtungen der Industrie, das zeigt der "Grüne Punkt" in der Abfallwirtschaft, halten sich meist zäh, ohne das vereinbarte Ziel zu erreichen. Schröder wird also viel Kraft aufwenden müssen, damit die Elektrosmog-Einigung nichts als ein fauler Kompromiss ist.

Berlin-online 10.11.2001 Ressort Wirtschaft von Thomas H. Wendel

Schröder gegen schärfere Werte für Elektrosmog

Kreise: Kanzler blockiert neue Vorgaben für Mobilfunk

BERLIN, 9. November. In der Bundesregierung ist offenbar Streit über die Einführung schärferer Elektrosmog-Vorsorgewerte für den Mobilfunk entbrannt. Wie die "Berliner Zeitung" aus Regierungskreisen erfuhr, soll Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das Thema inzwischen zur Chefsache erklärt haben. Schröder und der ebenfalls sozialdemokratische Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, haben demnach vorerst alle Vorstöße aus den Reihen der Regierungskoalition in Richtung einer Absenkung von Grenzwerten "blockiert". Schröder und Bury wollten so "Unruhe" in der Wirtschaft vermeiden. Im Kanzleramt werde alles daran gesetzt, die angespannte Konjunkturlage nicht noch durch zusätzliche, die Industrie belastende Maßnahmen zu verschärfen, erklärten die Kreise das Vorgehen.

"Planungssicherheit" gefordert

Eine Regierungssprecherin dementierte diese Angaben nicht. Sie erklärte lediglich, dass "die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung" zum Thema Vorsorgewerte "noch nicht abgeschlossen" sei. Innerhalb des rot-grünen Kabinetts setzt sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) für eine Absenkung der zulässigen Strahlung von Mobilfunk-Sendeanlagen ein. Vorbild ist die Schweiz, in der ein Vorsorgewert gilt, der auf ein Zehntel der in Deutschland erlaubten Strahlung abgesenkt wurde. Der Präsident des Trittin unterstellten Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, hatte sich kürzlich in der "Berliner Zeitung" für die Einführung von mehr Vorsorge auch in Deutschland ausgesprochen. König begründete das mit möglichen, bisher nicht ausreichend erforschten gesundheitlichen Wirkungen von Handy-Strahlung. Viele Bundestagsabgeordnete aus allen Parteien fordern ebenso schärfere Elektrosmog-Regeln.

Die Mobilfunkbranche hingegen verlangt mit Hinweis auf die für 100 Milliarden Mark (51 Milliarden Euro) vom Staat erworbenen UMTS-Lizenzen "Planungssicherheit". Die Netzbetreiber verweisen auf Forschungsergebnisse, laut denen die gültigen Grenzwerte ausreichend seien, um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Mobilfunk-Strahlung auszuschließen.

Offener Brief von Rechtsanwalt Dietmar Freund
 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Gerhard Schröder,

nachdem Sie den Mobilfunk-Industriezweig persönlich in Schutz nahmen, wende ich mich nun mit meinen Beschwerden und Forderungen auch an Sie persönlich:

Weder durch Sie noch durch ein anderes Gremium in diesem Land oder auch international ist zu verantworten, die GSM-Netze unverändert weiterzubetreiben und massive gesundheitliche Probleme der Anwohner der Basisstationen hinzunehmen. Die Krankheitsentwicklung und damit verbundene Kostensteigerung im Gesundheitswesen in den letzten 10 Jahren, spricht eine deutliche Sprache!

Wir haben allen Anlaß, aus Erfahrungen bei Stoffen wie Contergan, Chemikalien, Asbest, Formaldehyd, Lindan etc., insbesondere aber auch BSE und der erst zuletzt veröffentlichten Langzeitstudie über Krebserkrankungen und den hieraus resultierenden Todesfällen bei Bundeswehrsoldaten, die über Jahre in Radarstationen der Bundeswehr beruflich tätig waren, zu lernen! Grundsätzlich wurde in diesen Fällen zunächst Ungefährlichkeit bescheinigt und die Öffentlichkeit aus rein wirtschaftlichen Gründen offenbar bewußt desinformiert d.h. "hinters Licht geführt", obwohl auch seinerzeit Wissenschaftler bereits deutlich warnten. Diese wurden als "Fortschrittsgegner" belächelt und diskreditiert, und 10-15 Jahre später wurden diese Stoffe aus dem Verkehr gezogen - allerdings mit dem Ergebnis, daß viel Elend, Krankheit und auch nicht absehbarer wirtschaftlicher Schaden hingenommen werden mußten und weiterhin hingenommen werden muß.
Entsprechendes gilt für die Mobilfunkbetreiber, die nach wie vor behaupten, ihre Anlagen seien wissenschaftlich erprobt und ungefährlich.

In Wirklichkeit kann kein Mobilfunkbetreiber national und international bisher eine Langzeitstudie vorlegen, aus der sich tatsächlich die Ungefährlichkeit von Mobilfunksendeanlagen mit den derzeit insbesondere in Deutschland betriebenen Grenzwerten ergibt.

Der Betrieb und die Art der Umsetzung des GSM-Netzes verstößt gegen zahlreiche hochrangige Rechtsvorschriften, wie Verfassungsregelungen und elementare Menschenrechte der Bürgers dieses Landes.

Der negative Einfluß von gepulster Strahlung unterhalb der Grenzwerte ist wissenschaftlich gesichert, das noch fehlende, exakte Wirkungsmodell ist für das Auftreten der Schädigung absolut irrelevant!
Es gibt keine untere Grenze der Einflußnahme dieser Strahlung auf unsere Körper und es ist erforderlich, sofortige Schutzvorkehrungen zu ergreifen, wie dies auch bei der Umweltkonferenz 2000 in Rio durch die Regierungschefs festgelegt wurde:

"Wo ernsthafte Gesundheitsschäden drohen, darf wissenschaftliche Unsicherheit nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden vorbeugen, zurückzustellen."
"Maßnahmen sollen dann ergriffen werden, wenn negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es dafür noch keine echten Beweise gibt."

Dies steht im Einklang mit den in der Mitteilung der EU-Kommission "Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips" vom 02.02.2000 (COM 2000) formulierten Richtlinien, die wie folgt lauten:

"Obgleich das Vorsorgeprinzip im Vertrag nur im Zusammenhang mit dem Umweltbereich ausdrücklich erwähnt wird, ist sein Anwendungsbereich wesentlich weiter. So ist es in konkreten Fällen anwendbar, in denen die wissenschaftlichen Beweise nicht ausreichen, keine eindeutigen Schlüsse zu lassen oder unklar sind, in denen jedoch aufgrund einer vorläufigen und objektiven wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlaß zu der Besorgnis besteht, daß die möglicherweise gefährlichen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten" (Seite 12 der deutschen Fassung der Mitteilung der EU-Kommission vom 02.02.2000).

"Ein Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip ist nur im Falle eines potentiellen Risikos möglich. Ein potentielles Risiko kann aber auch dann vorliegen, wenn dieses Risiko nicht voll nachweisbar ist, wenn nicht meßbar ist, in welchem Umfang ein Risiko besteht oder wenn wegen unzureichender oder nicht eindeutiger wissenschaftlicher Daten nicht feststellbar ist, wie sich das Risiko auswirken kann" (Seite 15 der deutschen Fassung) "Eine Maßnahme zur Verringerung des Risikos darf sich nicht nur auf unmittelbare Risiken beschränken, bei denen die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit viel einfacher ist. Zeigen sich die negativen Wirkungen erst lange nach der Gefährdung, so ist der Kausalzusammenhang wissenschaftlich am schwierigsten zu beweisen. Daher muß gerade in dieser Situation das Vorsorgeprinzip angewendet werden" (Seite 21 der deutschen Fassung).
"In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Kommission der Auffassung, daß den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit unzweifelhaft größeres Gewicht beizumessen ist, als wirtschaftlichen Erwägungen" (Seite 23 der deutschen Fassung)

Für den Betrieb des GSM-Netzes ist es nicht erforderlich, die momentanen Senderleistungen beizubehalten, auch ist es nicht erforderlich, die Stationen auf Wohngebäude oder neben Schulen und Kindergärten zu installieren.

Deshalb fordere ich:
- Sofortiger Stopp beim Ausbau des GSM-Netzes, Neuplanung einer pulsfreien Technologie als Ersatz für GSM, UMTS und DECT.
- Lizenzentzug bei UMTS wegen Irreführung, Vortäuschung falscher Tatsachen, planmäßigem und organisiertem gemeinschaftlichen Betrug und Verbreitung von (gemein)-gefährlichen Falschinformationen 

Für die Übergangszeit:
- Kein Betrieb unnötiger (im Sinne der Notrufmöglichkeit) Sender, sofortige Abschaltung von Sendern in Wohngebieten, sofortige Reduzierung der Leistung aller Sender, so daß nur noch im Freien das mobile GSM-Telefon funktioniert.

- Nachtabschaltung (20 bis 7 Uhr) aller Sender die Wohngebiete bestrahlen!

- Abschaltung aller Sender im Bereich von Schulen, Kindergärten!

- Keinen Sonderrechtsstatus für die Industrie.
Denn sie hat wider besseren Wissens die Gefährdung der gesamten Bevölkerung aus niedrigen Beweggründen wirtschaftlich nicht nur ausgenutzt, sondern sogar die Marktausweitung mit fraglichen Mitteln subventioniert, der Vergleich mit Drogendealern drängt sich leider auf - angesichts der "Abhängigkeit"  derartiger Massen von Kindern und Jugendlichen.
Trotz den bekannten negativen Auswirkungen der Pulsung haben sie nicht nur das GSM-Netz maximal ausgebaut, sondern sogar ein neues System der Schädigung entwickelt - und zeigen in keiner Weise Einsicht. Jede Chance auf ehrliche und aufrechte Zusammenarbeit wurde ausgeschlagen, jeder Versuch, die Bevölkerung zu schützen, wird mit entsprechendem "Marketing" abgewiegelt.

- Personalwechsel bei der RegTP.
 
Neben einer direkten Bürgervertretung für alle emittierenden Anlagen, sollen die namhaften Kritiker in die Entscheidungsgremien mit einbezogen werden. Grundsätzlich muß die untere Behörde (Kommune) die Vorort-Entscheidungskompetenz (und die volle Planungshoheit) in Absprache mit den Anwohnern haben.
Wer sich politisch einseitig für die Betreiber einsetzt, kann kein Vertreter des Volkes sein, denn wer trotz aller Erfahrungen allein der letzten Jahrzehnte weiterhin den wirtschaftlichen Erfolg über die Gesundheit seines Volkes erhebt, hat zukünftig keinerlei Regierungsberechtigung.

- Weitere Betriebsgenehmigungen und die Weiterführung der GSM-Lizenzen dürfen nur nach Verpflichtung der Betreiber zur 100%igen Haftung für die erst in Zukunft hinreichend verifizierbaren Schäden der Bevölkerung erfolgen. Dabei sollen entsprechend § 84 Abs. 3 AMG-E und etwa § 6 Umwelthaftungsgesetz oder auch dem ab 1.1.2002 gültigen neuen Sachmangelhaftungsrecht die Betreiber zu widerlegen haben, daß die (Dauer)-Bestrahlung den Schaden/die Krankheit verursacht hat, da diese Immission schon nach dem gegenwärtigen Wissensstand ohne weiteres geeignet ist, vielfältige Schäden/Krankheiten zu verursachen.

Die Haltung zu diesen Forderungen wird bei den nächsten Wahlen entscheidendes Kriterium sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Freund
Rechtsanwalt
Kanzlei Heyn Freund Bus
Innerer-Ring 1c / 63486 Bruchköbel
Fon 06181-71087 / Fax 06181-77296
www.buergerwelle.de

Offener Brief an Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

mit Schreiben vom 11.9.2001 haben wir, unter Hinweis auf die durch die gepulste Mobilfunkstrahlung entstehenden Krankheiten, eine drastische Senkung des Grenzwertes und eine Überprüfung der UMTS-Technik durch neutrale Experten auf gesundheitliche Auswirkungen hin gefordert, bevor die ersten Sender in Betrieb gehen!
Eine Antwort haben wir bis jetzt leider nicht erhalten.

Da Sie das Thema Grenzwerte lt. "Berliner Zeitung" zur Chefsache erklärt haben, möchten wir uns noch einmal direkt an Sie wenden. Sie persönlich übernehmen also, da Sie eine Senkung der Grenzwerte möglichst verhindern wollen, die Verantwortung dafür, daß Mensch und Tier in der Bundesrepublik Deutschland einem in Friedenszeiten beispiellosen Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden.

Die Mobilfunklobby behauptet, daß es keine durch die gepulste Mobilfunkstrahlung induzierten Krankheiten gibt. Viele erkrankte Bürger sind der Beweis für das Gegenteil! Dr. Roger Santini, Frankreich, hat eine Studie über 530 Mobilfunksendergeschädigte
bei denen 18 Symptome auftraten erstellt. Aus diesem Grund wird er auch schon entsprechend schikaniert. In französischen Städten gibt es, wegen der dort aufgetretenen Krankheiten, bereits 150 Initiativen gegen Mobilfunksender!

Prof. Dr. Alexander Volger, RWTH Aachen, staatlich vereidigter Gutachter, hat das Geschehen um die lange verheimlichte und von T-Mobil beauftragte ECOLOG-Studie auf eine Formel gebracht: "Die öffentlich verbreitete Behauptung, daß die Schutzwirkung gegeben sei, ist von den zuständigen Behörden (inkl. Strahlenschutzkommision) aufgestellt und daher als wissentliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden). Der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung mit ein. Die Forderung nach hieb- und stichfesten Schadensbeweisen Geschädigter oder Gefährdeter ist gegenüber der Beweispflicht der Betreiber als Versuch der Beweislastverschiebung anzusehen. Eine Duldung oder evtl. Durchführung dieser Verschiebung durch staatliche Stellen muß als grobe Pflichtverletzung und Rechtsbeugung beklagt werden."

Prof. Dr. med. Frentzel-Beyme: "Im Sinne der in Schweden betriebenen "prudent avoidance" sind alle vermeidbaren zusätzlichen und selbst zulässigen Belastungsquellen zu vermeiden, bis die Folgenabschätzung ausgeschlossen hat, daß sich negative Folgen ergeben können." Außerdem stellt er fest: "In jeder zivilisierten Nation ist Gefahrenverdacht hinreichender Grund für Prävention."

Osama bin Laden wird mit allen militärischen Mitteln verfolgt, weil er lt. Präsident Bush schuldig am gewaltsamen Tod von ca. 4000 Amerikanern ist. Der Mobilfunk wird wesentlich mehr Opfer fordern. Wir benötigen keine Terroristen, keine Seuchen, keine Naturkatastrophen, nicht einmal fremde Hilfe um unsere Gesundheit zu zerstören. Wir machen das - mit dem Mobilfunk - selbst!

Bei Messungen hat bei uns ein Mobilfunkbetreiber einen "Baubiologischen Grenzwert für Schlafräume von 100 nW/cm²" (=1mW/m²) angegeben. Höchstens 0,1 µW/m² sind aber noch vertretbar. Bei uns haben Lügen kurze Beine. Dieses Beispiel zeigt mit welchen Lügen die Mobilfunkbetreiber arbeiten!

Dringend erforderlich ist jetzt:
1. Die Senkung der überhöhten Grenzwerte.
2. Die sofortige Aufarbeitung der gesamten medizinischen Erkenntnisse zu den protokollierten Krankheitsbildern in der Nähe von Mobilfunkanlagen.
3. Die Auswertung der Erkenntnisse unabhängiger Experten und Wissenschaftler und die Umsetzung der daraus gewonnenen Forderungen.
4. Der Gesundheit der Bürger den Vorrang einzuräumen vor der finanziellen Gesundheit der Mobilfunkbetreiber.
5. Abschaltung von Mobilfunksendern in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Krankenhäusern, Schulen und Wohngebäuden.
6. Die UMTS-Technik muß von unabhängigen Experten auf gesundheitliche Auswirkungen hin überprüft werden bevor die ersten Sender in Betrieb gehen.
7. Die Ähnlichkeit der gepulsten elektromagnetischen Felder mit der natürlichen atmosphärischen Impulsstrahlung (Sferics), die für die allgemein bekannte Wetterfühligkeit als ein wesentlicher Ursachenfaktor anzusehen ist, legt allein schon den Schluß nahe, daß von dem andauernd und flächendeckend einwirkenden Mobilfunk eine unmittelbare gesundheitliche Bedrohung ausgeht. Weitere Forschungen hierzu sind dringend erforderlich (siehe www.e-smog.ch/wetter).

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Icking zum Schutz vor Strahlenbelastung

G. Pischeltsrieder         W. Sönning

 


An   die   Fraktion  der  CDU/CSU

-   Deutscher  Bundestag,   Berlin   -

 

Betr:  Antrag der CDU/CSU Fraktion und einzelner Abgeordneter zum Thema:

Mobilfunkforschung und Information vorantreiben“  (Drucksache 14/7286)

 

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Mit Erschrecken musste ich feststellen, wozu eine große staatstragende Volkspartei fähig ist:

Sie, die Sie alle einen Amtseid geschworen haben, nämlich "Schaden vom deutschen Volke abzuwenden", wollen eine Technologie voranpushen, die in ihren gesundheitlichen Auswirkungen erwiesenermaßen höchst gefährlich ist und stellen somit die Förderung eines bestimmten Wirtschaftszweiges über die Gesundheit eines ganzen Volkes!

Entlarvend ist u.a., dass ''die Verunsicherung in der Bevölkerung ... ihren Grund in dem Fehlen ausreichender Kenntnisse über das Funktionieren des Mobilfunknetzes" hat. Also nur fleißig "informieren", am besten (so geplant) durch den Betreiberzusammenschluss "IZM" schon an den Schulen und alle Krankheiten verschwinden !

Antrag ist ein Hohngelächter auf alle schon jetzt durch Mobilfunk Krankgewordenen und auf die vielen Zigtausend, die krank sind, aber die Kausalitätskette noch nicht durchschaut haben!

Sie schreiben, aufzuklären, "wie man ein Handy so gebraucht, dass man sich selbst und andere Personen am, geringsten belastet".  Ist Ihnen eigentlich schon mal in den Sinn gekommen, dass es auch Personen geben könnte, die sich weder durch Handys noch durch Türme belasten wollen? Oder sind die Hunderte von BI's alles Spinner? Bald sind Wahlen, meine Damen und Herren !

Das Wort "Erkrankungen"  kommt in Ihrem Antrag kein einziges Mal vor.

Weiter: Weil die BRD weltweit die mit am höchsten Grenzwerte hat, wird allerorten diskutiert über Grenzwertsenkungen. Auch dieses Wort kommt nicht vor in Ihrem Antrag. Das entlarvt. Weitere Anregungen entnehmen Sie bitte dem Ihnen vorliegenden Offenen Brief der  Bürgerinitiative Stiefenhofen sowie des "h.e.s.e.project" und deren ausführlichem Kommentar dazu. Ihr Antrag 14/7286 ist ein getarnter Freibrief für die Mobilfunkindustrie!

Eine solche Partei ist nicht wählbar! Ziehen Sie Ihren Antrag umgehend zurück, sonst werde ich all meine Beziehungen dafür einsetzen, dass die nächste Wahl für die CDU zum Debakel wird!

 

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