Baustopp im Wohngebiet: Präzedenzfall

MM 14.09.2001
Landrat erlässt Baustopp für Fünf-Meter-Funkmast

Als „gewerbliche Anlage" eingestuft - Präzedenzfall

Von Susanne Schwind und Dirk Walter

Gröbenzell - Eine nur 19 Zeilen lange schriftliche Mitteilung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck könnte dem Streit um Mobilfunkanlagen eine neue Wendung geben. Der Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin (CSU) hat jetzt den Bau einer Antenne von etwa fünf Metern Höhe in der Gemeinde Gröbenzell untersagt. Grund: Der Standort befinde sich im reinen Wohngebiet, Mobilfunkantennen seien indes als „gewerbliche Anlagen" zu klassifizieren und müssten nach dem Baurecht beurteilt werden.

Der Antragsteller, in diesem Fall die Firma Mannesmann, muss nun einen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan stellen. Bislang waren in Bayern Mobilfunkanlagen bis zu zehn Metern Höhe lediglich gegenüber den Landratsämtern anzeigepflichtig.

Durchgesetzt hat den Baustopp der noch nicht ganz fertig gestellten Antenne der in Gröbenzell wohnhafte Grünen-Landtagsabgeordnete Martin Runge zusammen mit vielen Anliegern - einer am vergangenen Montag spontan gebildeten Bürgerinitiative traten schließlich 200 Anwohnern bei.

Runge stützte sich bei seinem Einspruch gegen die Antenne auf eine Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, das kürzlich den Weiterbau eines Sendemasten nahe Neuss aus dem gleichen Grund untersagt hatte. Runge sieht eine Präzedenzfall-Wirkung und regt an, „die Möglichkeit des Einforderns nachträglicher Genehmigungsanträge" für Antennen in reinen Wohngebieten zu prüfen.

Das für das Baurecht zuständige Innenministerium bestätigte gestern, dass Antennen in Wohngebieten grundsätzlich genehmigt werden müssten - vorausgesetzt allerdings, dass die Antenne „von städtebaulicher Relevanz" sei, was im vorliegenden Fall offenbar der Fall sei.

www.buergerwelle.de