MM 19.1.01

Krebserkrankungen durch Radar-Systeme

Kommentar der Bürgerwelle: erschreckend! „Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine erhebliche Zahl von Betroffenen. Ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bundeswehr bei dem unbedachten Umgang mit der Strahlung ist nicht auszuschließen.“ (siehe am Ende)

Kommentar: erschreckend! „Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine erhebliche Zahl von Betroffenen. Ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bundeswehr bei dem unbedachten Umgang mit der Strahlung ist nicht auszuschließen.“ (siehe am Ende)


MM 19.1.01

Tod durch die Mikrowelle

Die verkannte Gefahr: Radar-Systeme verursachen Krebserkrankungen bei Soldaten

Von Holger Eichele

München - Der Minister gab sich gelassen. Als Berichte über mögliche Strahlenrisiken durch Uran-Munition bekannt wurden, sprach Rudolf Scharping vom „Hysterie-Syndrom". Von einer Gefahr für die Soldaten zu reden sei „fahrlässig".

Während sich die Opposition im Bundestag gestern über den Verteidigungsminister und den vermeintlichen „Uran-Skandal" hermachte, sieht sich die Hardthöhe mit weitaus gravierenderen Diagnosen konfrontiert: Wissenschaftlern gelang der Nachweis, dass über Jahrzehnte hunderte Soldaten an Radargeräten erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt waren. Eine erste Studie weist 24 Todesfälle nach - „wohl nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Opfer" , so ein Verantwortlicher auf der Hardthöhe.

Im Auftrag der Bundeswehr hatten Forscher der Universität Witten/Herdecke die Biografien von Soldaten untersucht, die seit den 70er Jahren an Radargeräten eingesetzt waren und später über „erhebliche Gesundheitsprobleme" klagten. Von den 99 erfassten Soldaten sind 69 an Krebs erkrankt, 24 inzwischen verstorben. Das „durchschnittliche Sterbealter" beträgt 40 Jahre.

Die Meldungen überstürzen sich: In der Marinebasis Wilhelmshaven sind bis 1991 acht Radartechniker an Krebs verstorben, weitere acht erkrankt; neben einer Raketenstellung bei Bremen erkrankten 15 Bürger an Hirntumoren. Längst sind auch die Kompanien mit Raketen Abwehrsystemen vom Typ Roland, Hawk und Patriot alarmiert, deren Radardosis ebenfalls zu Erkrankungen führen können.

Scharping ist schockiert, die urangereicherte Gelassenheit weicht der Nervosität. Offenbar habe „eine erschreckend hohe Zahl" von Soldaten gesundheitliche Schäden davongetragen, räumt der Minister ein. Zurückzuführen sei das „Problem" auf Röntgenstrahlung, die als Nebenprodukt der Radarstrahlung entstehe.

Günter Käs, ein vielzitierter Radar-Experte der Bundeswehr, widerspricht der Darstellung des Dienstherrn. „Die Röntgenstrahlung ist seit Jahrzehnten wohlbekannt und geht nur von einzelnen Bauteilen aus. Kritisch wird es höchstens für das Wartungspersonal", so der Wissenschaftler. Das Hauptproblem sei die hohe Mikrowellenstrahlung Der Professor für Radartechnik an der Bundeswehr-Universität Neubiberg musste immer wieder feststellen, dass die Soldaten den Mikrowellen schutzlos ausgesetzt sind. „Die Grenzwerte sind völlig unzureichend für den Gesundheitsschutz" , moniert Käs. „Sie garantieren sicherlich nicht die Gesundheit, besonders nicht bei gepulster Hochleistungsstrahlung "

Verantwortlich für die Misere seien nicht in erster Linie die Streitkräfte, betont Käs. „Die Bundeswehr bewegt sich nur im gesetzlichen Rahmen. Solange der Gesetzgeber nichts anderes vorsieht, gibt es auch für die Bundeswehr keinen Handlungsbedarf." Der renommierte Wissenschaftler erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesbehörden: „Alle offiziellen Stellen beten die Grenzwerte nach - auch das Bundesamt für Strahlenschutz. Es heißt: .Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen.' Das halte ich für hanebüchen."

Den Experten der Bundeswehr ist seit Jahrzehnten bekannt, dass der Gesetzgeber die besonders gefahrliche gepulste Hochleistungsstrahlung verharmlost. „Die Hochleistungsstrahlung ist für den Gesetzgeber irrelevant - in der Bundesimmissionsschutzverordnung wird einfach ein Mittelwert angesetzt", so Käs. „Darauf führe ich die gesamte Geschichte zuruck" - gemeint ist die hohe Zahl an Krebserkrankungen. Auf die Frage, ob er die Hardthöhe vor den Risiken gewarnt habe, sagt der Bundeswehr-Wissenschaftler: „Das habe ich nie versucht." Eine Intervention wäre nicht erfolgversprechend gewesen, da die Hardthöhe sich auf die amtlichen Grenzwerte berufenhatte.Käs: „Wer macht da schon einen Alleingang?"

Die Bundeswehr hatte 1962 Schutzvorschriften für den Betrieb von Radaranlagen erlassen, die 1978 von der Nato für verbindlich erklärt wurden. Für den zivilen Bereich, etwa Flughäfen, erließ die Bundesregierung erst 1984 spezielle Schutzvorschriften.

Zwei Jahre zuvor war Herbert G. an Krebs gestorben. Der Offizier hatte als Radaraufklärer am Standort Freising gearbeitet. Die Intensität der Strahlung war auch dort sträflich unterschätzt worden. „Wenn der Radarstrahl über den Führungsbunker hinwegstrich, zündeten die ausgeschalteten Neonlampen", erinnert sich ein Kollege des Verstorbenen, der ebenfalls an Krebs erkrankte. Im Winter wärmten sich die Kameraden an der Strahlung der Radarantennen. Der modernen Technik, die von der US Army zur Überwachung des östlichen Flugraums installiert worden war, vertraute man blind. Horst Feiler, früher Radarflugmelder am Stützpunkt Hamdifmg bei Freising: „Damals hatte es kaum Jemand gewagt, Zweifel an der Sicherheit von US-Einrichtungen zu äußern."

Deutsche Versorgungsämter haben in den letzten Jahren nur bei fünf Soldaten eine Erkrankung durch Radarstrahlen anerkannt und Leistungen bewilligt. In den Registraturen des Verteidigungsministenums liegen über 30 Falle. Die Verfahren ziehen sich über Jahre. Auch die Familie von Herbert G. fordert eine Entschädigung. Der Rechtsstreit mit der Bundeswehr dauert bereits 25 Jahre. Den Angehörigen geht es nicht ums Geld, sondern darum, dass eine demokratisch legitimierte Armee das Leben ihrer Soldaten zu schützen hat.
www.buergerwelle.de



© A Med-World AG, Geändert am: 21.08.2001 - Dieser Beitrag wurde von den im Impressum genannten Fachärzten und Ärztinnen des jeweiligen Bereiches erstellt und vom Redaktionsteam didaktisch überarbeitet.

Strahlenbelastung durch Radaranlagen

Aktuelles

Anfang des Jahres 2001 wurde die Gefährdung von Soldaten der Bundeswehr - im Speziellen von Radarmechanikern und Operateuren bekannt - und zwar durch Röntgenstrahlung, die bei der Erzeugung von Radarstrahlen entsteht. Bis Anfang August 2001 sind über 300, meist an Krebs erkrankte, ehemalige Soldaten und Zivilangestellte bekannt geworden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nahezu 80 Betroffene verstorben. Nach Auskunft des Sprechers des Vereins zur Unterstützung Radargeschädigter ist damit zu rechnen, dass sich beide Zahlen noch erheblich erhöhen werden.
Betroffen waren vor allem Soldaten, die an Radaranlagen in mobilen Flugabwehrstellungen, an Raketenleitstellungen, am Starfighter sowie auf Schiffen der Bundesmarine tätig waren.

Hier können Sie die aktuelle Presseerklärung vom Rechtsanwalt Dr. Geulen bezüglich der Ansprüche der Strahlenopfer gegen die Bundeswehr lesen.

Allgemeines

Radarstationen senden, wie der Name sagt, Radarstrahlen ab. Radarstrahlen sind "nicht ionisierende" elektromagnetische Strahlen mit Wellenlängen, die vom Dezimeter- bis zum Millimeterbereich reichen. Ihre Frequenz liegt im Giga-Hertzbereich (1GHz = 109 Hz). So besitzt Radarstrahlung mit einer Wellenlänge von 0,3 m eine Frequenz von 1GHz. Damit sind Radarstrahlen elektromagnetische Hochfrequenzstrahlen - vergleichbar z.B. den UKW-,TV- oder UV-Strahlen, auch sichtbares Licht gehört dazu. Sichbares Licht ist mit Wellenlängen von ca. 350 nm (=milliardelstel Meter) bis 800 nm allerdings erheblich kurzwelliger als Radarstrahlen. Radarstrahlung begegnet man im Alltag zum Beispiel in Mikrowellenherden, bei der Signalübertragung beim Satellitenfernsehen oder dem Mobilfunk-Netz.
Die größte Gefahr, die von Mikrowellen mit hoher Energiedichte ausgeht - wie zum Beispiel bei großen Radaranlagen - liegt darin, dass Menschen, die in der Nähe des Senders in den Strahl geraten, schwere innere Verbrennungen erleiden können. Eine Gefährdung lässt sich aber durch Aufklärung, entsprechende Warnschilder oder Abschirmungen wirksam vermeiden. Es gibt allerdings keine Beweise, ob durch Radarstrahlen, z.B. über Veränderungen an der DNA, Krebs ausgelöst werden kann. Aber Wissenschaftler schließen diese Möglichkeit auch nicht aus. Bei der Erzeugung der Radarstrahlung entsteht jedoch auch Röntgenstrahlung. Hier gab es früher bei der Vermeidung von Strahlenschäden leider erhebliche Probleme, mit teilweise dramatischen Folgen für die Betroffenen.

Strahlenbelastung

Einem Gutachten der Universität von Witten-Herdecke zufolge sollen die betroffenen Radarmechaniker bzw. -operateure bei ihrer Tätigkeit vor den abgeschirmten Geräten einer stündlichen effektiven Dosis von 0,06 bis 0,07 mSv (Milli-Sievert) ausgesetzt gewesen sein. Diese Dosisangaben werden aber von zahlreichen Betroffenen bestritten. Ihren - leider oft unvollständigen - Unterlagen zufolge waren die Strahlenbelastungen teilweise erheblich höher. In der unmittelbaren Umgebung der unabgeschirmten Geräte wurden sogar bis zu 10 mSv pro Stunde gemessen. Legt man einen Arbeitstag von acht Stunden bei 250 jährlichen Arbeitstagen zugrunde, waren die Betroffenen nach der Studie im Mittel einer jährlichen Dosis von ca. 120 mSv ausgesetzt.
Bei dieser Strahlendosisabschätzung ist die Strahlung des unabgeschirmten Geräts, der die betroffenen Soldaten bei den häufig notwendigen Wartungs- und Justierarbeiten zusätzlich ausgesetzt waren, noch nicht berücksichtigt worden. Die tatsächliche Strahlenbelastung der Techniker war demnach wahrscheinlich um einiges höher.
Die Röntgenstrahlung entstammte dabei den elektronischen Bauteilen der Radaranlagen, und zwar dem Magnetron, dem Thyratron und, falls vorhanden, dem Klystron. Diese elektronischen Bauteile dienen dazu, die Radarstrahlung mit Hilfe hochenergetischer Elektronen zu erzeugen, bzw. im Fall des Thyratrons hohe Elektronenströme zu schalten. Die Röntgenstrahlung besaß dabei Energien, die von 29 keV (Kiloelektronenvolt) für das Radargerät mit der Typenbezeichnung CPN-4, über 65 keV für das Gerät MPS-14 bis über 100 keV für einige andere Geräte reichte.
Es sei erwähnt, dass in der medizinischen Diagnostik Mammographiegeräte zur Röntgenuntersuchung der Brust mit Hochspannungen von ca. 30 kV (=30 000 Volt) und Röntgengeräte zur Untersuchung der Lunge mit über 100 kV betrieben werden.
Es sei außerdem darauf hingewiesen, dass die Röhrenhochspannungen in kV angegeben werden, die daraus resultierende Energie der Röntgenstrahlung jedoch in keV.
Die genannten militärischen Radaranlagen wurden Ende der 50er Jahre etabliert und waren, vor allem als mobile Radaranlagen, je nach Standort, bis in die 70er Jahre im Einsatz.
Aber es sind auch Mechaniker betroffen, die beispielsweise an der Radaranlage des Starfighters F-104 G, einem besonders wartungsintensiven Gerät, tätig waren.
Auch bei der Marine wurden auf mindesten 26 Schiffen, so den Zerstörern der Hamburg-Klasse oder den Fregatten des Typs F-120, Radargeräte mit beträchtlichen Röntgenstrahlen-Abstrahlungen verwendet. Es liegen uns Unterlagen vor, dass eine Reihe dieser Marinesoldaten einer Strahlenbelastung von über 3 Sv = 3000 mSv pro Jahr ausgesetzt waren. Das ist eine unglaublich hohe Dosis!

Als zusätzliches Risiko muss außerdem die Verwendung von radiumhaltigen Leuchtstoffen auf den Sichtkonsolen und Bedienelementen der Anlagen gelten, die gegen Berührungen bzw. Abrieb nicht ausreichend geschützt waren. Auf diese Weise konnte das alphastrahlende Radium in die Lunge und den Magen-Darmtrakt gelangen.

Gesundheitsrisiko

Eine jährliche effektive Dosis von rund 120 mSv ist eine Dosis, die rund fünfzig mal so hoch ist wie die natürliche Strahlenbelastung von 2,4 mSv. Die bei Marinesoldaten festgestellten Strahlendosen von über 3 Sv = 3000 mSv sprengen allerdings jeden vorstellbaren Rahmen.
Es muss bei einer Risikoabschätzung über die Entstehung von Krebs durch die Röntgenstrahlung jedoch berücksichtigt werden, dass bereits ohne die Wirkung von Strahlung etwa 21 von 100 000 Menschen zwischen dem 20. und 45. Lebensjahr jedes Jahr an Krebs versterben (Stand 1998).
Geht man davon aus, dass rund 20 000 Menschen in dieser Altersklasse an Radargeräten tätig waren, und man einen Zeitraum von 25 Jahren betrachtet, so sind davon bisher auch ohne den Einfluss von Radarstrahlen rund 103 Menschen an Krebs verstorben
Die vorliegenden Zahlen über die Strahlenbelastung und die Zahl der erkrankten Soldaten und Zivilangestellten sind jedoch so eindrucksvoll, dass die Wirkung der Röntgenstrahlen in diesem Fall für die Krebsentstehung als sehr wahrscheinlich anzusehen ist.
Ein weiterer gesundheitlicher Risikofaktor besteht in der Aufnahme des oben bereits erwähnten alphastrahlenden Radiums, das sich, gegen Berührungen bzw. Abrieb nicht ausreichend geschützt, auf den Bedienelementen und Sichtkonsolen der Geräte befand. Hier ist vor allem mit der Entstehung von Lungenkrebs zu rechnen.

Ein persönliches Schicksal

Das Schicksal vieler Menschen führt in unserer Mediengesellschaft oft nur zu einer sehr unpersönlichen Statistik. Dagegen kann die Darstellung eines Einzelschicksals zu einer unmittelbaren Betroffenheit führen. Aus diesem Grund sei exemplarisch das Schicksal einer der betroffenen Soldaten vorgestellt:
Dietmar Glaner, geboren am 12.10.1947, trat am 03.01.1967, also mit 20 Jahren, in die Bundeswehr ein. Nach der üblichen militärischen Ausbildung wurde er von Okt. 1968 bis zum Juli 1969 zur Spezialausbildung an die Technische Schule 1 der Luftwaffe in Kaufbeuren versetzt. Hier absolvierte er seinen Abschluss als Flugzeugradar-Feuerleitmechaniker. Anschließend wurde er in dieser Funktion in einer Feldwerft bis zum 01.07.1975 an den Radargeräten des Starfighters F-104 G in der höchsten Wartungsstufe eingesetzt. Dazwischen absolvierte er im Jahr 1971 einen Lehrgang zum Flugzeugradar-Feuerleitmeister. Es sei darauf hingewiesen, dass das Radargerät des Starfighters als besonders instabil galt, so dass die exakte Kalibrierung bzw. Justierung sehr langwierig war. Bestimmte Justier- und Einstellarbeiten konnten außerdem systembedingt nur bei vollem Betrieb des Radargerätes erfolgen. Da es oft notwendig war, viele Stunden hintereinander tätig zu sein, war er im Laufe der Jahre ganz erheblichen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Die Strahlenbelastung, vor allem an Händen und Armen, war so groß, dass ihm im Jahr 1990 der linke Unterarm amputiert werden musste.
Der Grund für die Amputation war ein bösartiger Riesenzelltumor Typ 2b, der erstmalig am 13.03.1990 operiert wurde. Aufgrund von Rezidiven, also einem erneuten Wachstum, wurde, nach einer weiteren Operation am 16. August, schließlich am 17.09.1990 der Unterarm amputiert. Der Grund für die Entstehung des Tumors war unzweifelhaft die Röntgenstrahlung, der er bei seinen Arbeiten am Starfighter ausgesetzt war. Die Bundeswehr hat diesen Strahlenschaden auch als Wehrdienstbeschädigung (WDB) bereits im Jahre 1991 anerkannt.
Von 1975 bis zum April 1994 war er als Prüfer für die Radargeräte aller Maschinen bei der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums tätig.
Von 1994 bis zum 31.3.2001 war Dietmar Glaner, im Rang eines Oberstabsfeldwebels, noch im aktiven Dienst der Bundeswehr, und zwar im Materialamt der Luftwaffe, tätig.

An die Soldaten der Bundeswehr

Damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können, vermittelt Medicine-Worldwide auf Wunsch Kontakte zu Institutionen und unabhängigen Strahlenschutzexperten, die für Sie im Zweifel entsprechende Messungen durchführen können. Auch für kompetente und neutrale Gutachter bieten wir unsere Vermittlerdienste an. Für persönlichen Rat stehen wir, auf Wunsch natürlich auch vertraulich, ebenfalls zur Verfügung. Vor allem dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass auch heute noch Geräte im Einsatz sind, deren Strahlung höher ist als die Dosiswerte, die nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen zugelassen sind.

Medicine-Worldwide kümmert sich seit kurzem darum, den Betroffenen öffentlich Gehör zu verschaffen. Aus diesem Anlass wurden am 9.Februar 2001 sowie am 22. Juni 2001 in Berlin große Pressekonferenzen abgehalten. Bitte melden Sie sich doch hier bei uns, falls Sie selbst oder Ihr leiblicher Vater in den Jahren 1960-1989 mit oder an Radargeräten der Bundeswehr oder der nationalen Volksarmee (NVA) gearbeitet haben.

Ergebnisse der Sommer-Kommission

Das Bundesverteidigungsministerium hat eine Kommission zur Untersuchung und Bewertung dieser Vorgänge unter der Leitung des früheren Herausgebers der "Zeit" Theo Sommer eingesetzt. Auf einer Pressekonferenz am 21.06.01 wurden die Ergebnisse der Kommission vom Verteidigungsminister Scharping vorgestellt. Es wurden im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:

  1. In den Sechziger und Siebziger Jahren verwendeten Radaranlagenwaren aus heutiger Sicht nicht hinlänglich abgesichert, daher konnte Röntgenstrahlung austreten und in Einzelfällen Radarpersonal schädigen.
  2. Sicherheitsvorschriften waren nicht ausreichend oder wurden nicht ausreichend beachtet.
  3. In einer Reihe von Fällen sind die vorgeschriebenen Belehrungen unterblieben.
  4. Die Bundeswehr sollte feststellen, an welchen Arbeitsplätzen welche Strahlenbelastungen stattgefunden haben und sich so an der Beweisführung beteiligen
  5. Die Verwaltungsorgane der Bundeswehr arbeiten nicht ausreichend zusammen, um die Fälle zügig zu bearbeiten.
  6. Die Verwaltungen erwecken den Eindruck, finanzielle Ansprüche abwehren zu wollen und deshalb extra langsam zu arbeiten.
  7. Einen Vorsatz der Bundeswehr bei den zugefügten Schäden konnte die Sommerkommision nicht feststellen.
  8. Empfohlen wird eine schnelle, großzügige Entschädigung der Betroffenen.

Aussage von Minister Rudolf Scharping

Nach der Vorlage der Ergebnisse der Sommer-Kommission verspricht Scharping eine "streitfreie und großherzige" Regelung der Ansprüche.


Stellungnahme der Betroffenen zum Ergebnis der Sommer-Kommision

  • Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine erhebliche Zahl von Betroffenen.
  • Ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bundeswehr bei dem unbedachten Umgang mit der Strahlung ist nicht auszuschließen.
  • Es muss nicht nur Beschädigtenrente, sondern auch Schadensersatz geleistet werden.
  • Die Beweisführung muss vollständig von der Bundeswehr geführt werden.