Recht und Unrecht?
Soeben erhielt ich den Zeitungsartikel "Anschlag auf Mobilfunksender", zu dem mir folgender Kommentar in den Sinn kommt: Grundsaetzlich sind strafbare Handlungen zur Durchsetzung von Zielen nicht gutzuheißen. Da es sich ganz offensichtlich um Taten in Anonymitaet handelt, laeßt sich wohl leider nicht feststellen, ob es denn tatsaechlich strafbare Handlungen waren. Denn vielleicht waren es Handlungen nach § 228 …
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