Französisches Gerichtsurteil: Elektromagnetische Strahlung als medizinischer Grund für Erwerbsunfähigkeitsrente anerkannt
Das Urteil verweist auf das „Syndrom der Hypersensibilität gegenüber elektromagnetischer Strahlung“ und präzisiert: „Die Beschreibung des Krankheitsbildes ist unwiderlegbar“.
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