Prof. Dr. Bernhardt
Berater des
Bundesumweltministers, dominierendes Mitglied aller internationalen
Strahlenschutzgremien (z.B. deutsche SSK) im Bereich EMF, Vize-Chairman der
ICNIRP, Hauptverantwortlicher für die EMF-Grenzwerte Europas
Frage: Kennen
Sie ein Zitat, das die folgende Aussage an Menschenverachtung überbietet?
„Ich
halte den Grenzwert für ausreichend“, sagt SSK-Mitglied Jürgen
Bernhardt. „Wir
verdächtigen Magnetfelder zwar, Krebs zu erzeugen, aber wir kennen keinen
biologischen Auslösemechanismus.“ Ein Grenzwert könne aber nur auf nachgewiesenen
Schadwirkungen beruhen. (zitiert in Focus 48 /
2001)
Prof. Dr.-Ing. Alexander H.
Volger hat den Leiter des Bundesamts für Strahlenschutz aufgefordert, Prof.
Bernhardt endlich umgehend aus dem Verkehr zu ziehen.
Hintergrund hierzu war die Fernsehsendung "Bei Anruf Krebs ?" mit
Franz Alt auf 3Sat vom 22.08.01: Bernhardt sagte darin zu der soeben
erschienenen Studie der Kärntner Landesregierung (siehe Punkt 26. in diesem
Newsletter) über die "Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf
Gesundheit und Wohlbefinden" unter anderem: "... das wird wohl nichts
Vernünftiges sein...", musste aber gleich zugeben, die Studie überhaupt
nicht zu kennen !
Wir geben Prof. Volger völlig recht: Derart unverschämte Menschen, die
Wissenschaftlerkollegen aus Österreich grundlos beleidigen, sind als
"persönliche Berater" von Umweltminister Jürgen Trittin absolut
untragbar !
esmog augsburg
RUNDSCHREIBEN vom 31.08.01 E-Mail info@esmog-augsburg.de
www.buergerwelle.de
"Vielen Dank für die Informationen. Die
Zeitverzögerung, auf die Sie hinweisen, ist wohl Hauptinteresse von Herrn Prof.
Bernhardt, der ja ungern seine bisherigen Entscheidungen widerrufen müssen
will, die er als jeweils Verantwortlicher immer wieder mit unbelehrbar
erscheinender Penetranz von sich gibt. Es ist vor allem Eitelkeit, denn da ich
an seiner Intelligenz nicht zweifeln möchte, hat er die Zusammenhänge längst
selbst sehen müssen, denen er immer weniger entgegensetzen zu können scheint
als lediglich seine selbstgestrickten, aber biologisch ungeeigneten Kriterien.
Das sehen auch seine jüngeren Mitarbeiter inzwischen, die sich um ihn kaum noch
kümmern. Von ihm, der wie ein absolutistischer Fürst im falschen Jahrhundert
agiert, wird kein Nachgeben zu erwarten sein, da es sein Selbstverständnis,
eben die absolutistische Denkweise, zerstören und damit eine persönliche
Katastrophe bedeuten würde (übrigens Originalton von B. selbst).
Neben der Eitelkeit ist aber auch ein
besonderes Sendungsbewusstsein, dass die Industrie seinen fachlichen Rat und
sogar Schutz dringend benötigt, ein Hauptmotiv, das er auch in
Fernsehinterviews unverblümt äußert. Wie kann dann eine maßvolle Regulierung
überhaupt zustande kommen.
Alles Gute für 2002
Professor Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme
Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS)
Universität Bremen"
Anmerkung Klaus Rudolph:
Prof. Frentzel-Beyme bezieht sich aus Textpassage der hier veröffentlichten Anmerkungen
von Dieter Freund vom 29.12.01 „COST 281 kommentiert sogenanntes
,,Hyland-Paper", die nachstehend noch einmal verkürzt wiedergegeben
werden:
„Überhaupt ist finde ich es immer wieder sehr „lehrreich", sich mit den
Texten in diesem Newsletter zu beschäftigen. Ich kann die kritische Lektüre nur
empfehlen. So hat z.B. Herr Repacholi, der scheidende Leiter des EMF-Projektes
der WHO, auf einem Kongress in Helsinki vom 6.-8.9.01 erhebliche Verzögerungen
dieses Projektes (um „mindestens 2 Jahre"!) mitgeteilt. Das
Gesamtverzögerungskonzept des nun bis 2006 avisierten Projektes ist also in
vollem Gang."
Einschreiben/Rückschein
Herrn Bundesminister
Jürgen Trittin – persönlich!!!
Bundesministerium für
Umweltschutz, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Alexanderplatz 6
10178 Berlin
22. Januar 2002
OFFENER BRIEF
Prof. Jürgen Bernhardt,
Vorsitzender des Ausschusses „Nicht-ionisierende Strahlen“ in der
Strahlenschutzkommission (SSK)
Sehr
geehrter Herr Minister,
mit diesem Schreiben
informieren wir Sie aus gegebenem Anlass über die fachlichen Fehlleistungen
des Herrn Prof. Bernhard in der Ihnen unterstellten Strahlenschutzkommission.
Bitte nehmen Sie als unsere ausführliche Begründung seiner
Fehlleistungen die Anlagen zu diesem Schreiben zur Kenntnis.
Herr Prof. Bernhard ist
auch durch seine Empfehlungen an Ihr Ministerium im wesentlichen der Urheber
der heutigen prekären Situation in Sachen Mobilfunk. Wir monieren, dass
1. er bis heute eine Beweislastumkehr im Bereich des Mobilfunks bei
seinem Kenntnisstand nicht fördert! (Wer eine Mobilfunksendeanlage aus
kommerziellen Gründen in Betrieb nimmt, hat die Beweispflicht für deren Unschädlichkeit.)
Diese Umkehr müsste auch in dieser Sparte analog zum neuen Verbraucherrecht
dringendst geschehen, zumal Prof. Bernhardt zahlreiche Hinweise auf eine
Schädlichkeit des Mobilfunks für den Menschen vorliegen.
2. es eine Empfehlung der SSK, ausgearbeitet vom Ausschuss des Prof.
Bernhardt an Ihr Ministerium gibt, die heutigen Grenzwerte nicht
zu senken, obwohl
·
es mehr als genügend
Hinweise durch Studien international renommierter Forscher gibt, die sehr wohl negative
biologische Wirkungen auf den Menschen, das Tier und lebende Zellkulturen
nachgewiesen haben. Diese werden von Herrn Prof. Bernhardt ignoriert,
oder so er einige wenige zur Kenntnis nimmt, in ihrer Aussage fahrlässig und
unwissenschaftlich heruntergespielt! Er geht gar soweit, dass er in
dieser Thematik andersdenkende und aufrichtig handelnde internationale
Wissenschaftler öffentlich diffamiert (z.B. Prof. Kundi, Uni Wien).
·
die Grenzwerte sich nachweislich
und ausschließlich auf sogenannte thermische Wirkungen beziehen, nicht
jedoch auf die tatsächlich nachgewiesenen schädlichen athermischen
Wirkungen. Das nennt man Verfälschung der Tatsachen, diese
Vorgehensweise ist wiederum höchst unwissenschaftlich!
·
es durch seine
Beratung der Regierung in die falsche Richtung eine jährlich steigende Anzahl
von EMF-geschädigten Menschen gibt. So berichtete z.B. das Bayerische
Umweltministerium offiziell im Jahre 1998 von 0,1 % Betroffenen, im
Jahre 2000 bereits von 1 bis 2 %. Ältere Forschungsergebnisse in USA
sprechen bereits von 3,3 % (das wären bundesweit ca. 2.600.000
Menschen !!!). Berücksichtigt man die zurückliegenden Zeitpunkte der
Erhebungen, die stetige steile Zunahme der Prozentsätze und die immense
Dunkelziffer dieser medizinischen Tatsache, dann dürfen Sie heutzutage getrost
von bereits 10 % EMF-Geschä-digten, von ca. 8.000.000 im höchsten
Maße leidenden Menschen allein in Deutschland ausgehen.
3. er unsachlich vorschützt, es gäbe 20.000 wissenschaftliche Studien
als Begründung seiner Unschädlichkeitsaussage. Er ignoriert die
übliche wissenschaftliche Beweissystematik!
4. er trotz erdrückender Schadensberichte vorerst weitere
aufwendige und damit zeitraubende Forschungen befürwortet, ehe er einen
eventuellen Handlungsbedarf sieht. Diese Forderung bei gleichzeitiger
Unterlassung einer Empfehlung von drastischen Vorsorgemaßnahmen ist nicht nur unverantwortbar,
sie ist eine reine Verzögerungstaktik aus ideologischen Gründen zu
Lasten der Betroffenen.
5. er sich innerhalb seiner unabhängigen! nationalen Funktion
in der SSK voll auf die Empfehlungen der ICNIRP abstützt, obwohl nicht
nur bereits jedem interessierten Bürger die unwissenschaftliche Arbeitsweise
dieses Privatvereins ICNIRP e.V., München zumindest durch die sicherlich
auch Ihnen zugängliche Neil-Cherry-Studie („Criticism of the health
assessment in the ICNIRP guidelines for radiofrequency and microwave radiation“
– 1/5/2000) bekannt ist.
Insgesamt kommt
er in der für das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung wichtigen wissenschaftlichen
Schlüsselposition seiner persönlichen Verantwortung als Vorsitzender des Fachausschusses
nicht nach. Er handelt mit seinen Empfehlungen und fachlichen
Unterlassungen und Vernebelungen höchst fahrlässig!
Alle diese
Vorwürfe haben wir Herrn Prof. Bernhardt persönlich und begründet vor geraumer
Zeit zugeleitet und an Ihn appelliert, freiwillig von allen seinen
Ämtern (SSK und ICNIRP) zurückzutreten. Leider ist er nicht darauf
eingegangen, er zeigte in seiner Stellungnahme keinerlei Einsicht.
Herr Prof.
Bernhardt ist aus unserer Sicht mit seiner hier angesprochenen nationalen
Aufgabe (zumindest) überfordert und untragbar. Wir appellieren daher an
Sie als verantwortlichen Vorgesetzten ihn von seiner Aufgabe in der SSK zu entbinden
– und das ohne Verzug!
Bitte teilen Sie
uns das Aktenzeichen der Bearbeitung dieses Briefes mit.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Sommer Manuela Knapp Dr. med. H.-Chr. Scheiner
BIST h.e.s.e.project AUFBRUCH
für Bürgerrechte
Freiheit und
Gesundheit
Bitte beachten: Korrespondenz-
Adresse ist BIST Bürgerinitiative Stiefenhofen
Anlagen
Korrespondenz
mit Herrn Prof. Bernhardt
Einschreiben/Rückschein
c/o Bundesamt
für Strahlenschutz
Institut für
Strahlenhygiene
Ingolstädter
Landstr. 1
85764 Oberschleißheim
08. Oktober
2001
OFFENER BRIEF
Ihr
Vortrag vor dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag in Königsbrunn am 2. April
2001
Hier:
1.
Aufforderung zum Widerruf Ihrer öffentlichen Fehlinformationen
2.
Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Selbstversuch
3.
Aufforderung zum Rücktritt
Sehr geehrter
Herr Professor Bernhardt,
in dieser
Veranstaltung sollten Verwaltungsfachleute, Bürgermeister und Landräte
Schwabens über die aktuelle Mobilfunkproblematik aus Sicht des Baurechts und der
möglichen Gesundheitsgefahren ehrlich und aus erster Hand informiert werden.
Wir waren ebenfalls anwesend.
Es gab Referate
nahezu aller vom Mobilfunk tangierten Gruppen. Als besonders bedauerlich
empfanden wir jedoch, dass kein kompetenter Kritiker der in der Öffentlichkeit
äußerst kontrovers diskutierten Mobilfunksituation im Sinne einer
Ausgewogenheit zu einem Referat geladen war.
Dieses hätte
sein können ein Experte aus der Wissenschaft, Baubiologie oder aufgeklärten
Bürgerschaft, wie des ’Bundesverband gegen Elektrosmog e.V.´ , der „Bürgerwelle
e.V.“ oder des ’Politischen Arbeitskreises von Patienten-Initiativen
e.V.´ u.a.
Es fehlte auch
das Referat eines praktizierenden Arztes, z. B. eines Umweltmediziners mit
einschlägiger Patientenerfahrung.
Nach dieser
Vorbemerkung kommen wir nun auf Ihren Vortrag über die Beurteilung
gesundheitlicher Gefahren und der Grenzwertfindung zu sprechen.
Die Veranstalter waren bei Ihrer Einladung mit Sicherheit der Überzeugung, von
Ihnen als dem vermutlich kompetentesten behördlichen Experten im
deutschsprachigen Raum über die Wirkungen von elektromagnetischen Wellen auf
biologische Systeme, insbesondere durch den Mobilfunk, einen wissenschaftlich
sauber fundierten, objektiven und gut vorbereiteten, sowie für jedermann verständlichen
Vortrag zu hören.
Aus unserer
Sicht traf das bedauerlicherweise in keiner Weise zu.
Insbesondere
sind wir auf unseres Erachtens offenkundige schwerwiegende
Fehldarstellungen der möglichen gesundheitlichen Gefahren
gestoßen, die sich uns als Halbheiten, Tatsachenverdrehungen und
Fehlinterpretationen darstellen.
Mit diesen Desinformationen sind die
Bürgermeister wieder in ihre Gemeinden zurückgekehrt.
Wie sollen
diese denn nun vor Ort richtig entscheiden können und im Rahmen ihrer
Fürsorgepflicht in der Lage sein, die Bürger vor Schaden zu bewahren? In
welch prekäre Lage können zudem die Bürgermeister kommen, wenn sie mit diesem
Informationsstand vor die zum Teil bestens informierte Bürgerschaft treten!
Wir fühlen uns
daher nicht nur den anwesenden Bürgermeistern,
sondern auch allen weiteren politischen Entscheidungsträgern auf Kreis-,
Landes- und Bundesebene verpflichtet, Ihre Darstellungen ins rechte Licht
zu rücken und die gebotenen Korrekturen zu bringen.
Wir haben
deshalb die Schwerpunkt-Aussagen Ihres offiziellen Vortrages vor dem
Hintergrund des aktuellen Wissensstandes der internationalen Wissenschaft in
dem beiliegenden ’Kommentar zum Vortrag´
ehrlich durchleuchtet und kommentiert.
Unser Kommentar
vermittelt dem Leser fundierte Informationen über die wissenschaftlich
nachgewiesenen Bedenken und Risiken bezüglich EMF (elektromagnetischer
Felder), insbesondere durch die Hochfrequenztechnik des digitalen/getakteten
Mobilfunks.
Nach diesen
Erkenntnissen ist Ihre Behauptung, die Grenzwerte wären in Ordnung und zu 99,9%
ohne jede gesundheitliche Gefahr, falsch; darüber hinaus erscheint sie
uns vor dem Hintergrund Ihrer Qualifikation zumindest grob
fahrlässig.
Ihre
Qualifikation kommt durch folgende Ausbildung und übernommener Funktionen zum
Ausdruck:
·
Studium der Physik und Biophysik (Diplom- und
Doktorarbeit über elektrische Eigenschaften biologischer Zellen),
·
Habilitation in medizinischer Strahlenkunde, Ernennung
zum Professor an einer medizinischen Fakultät, Vorlesungen bis heute über
nicht-ionisierende Strahlen,
·
BGA (Bundesgesundheitsamt)/ Institut für
Strahlenhygiene: Fachgebietsleiter “Nicht-ionisierender Strahlen von 1981 bis
1989
·
SSK (deutschen Strahlenschutzkommission): Vorsitzender
des Ausschusses “Nicht-ionisierender Strahlen von 1987 bis 1989 und von 1999
(bis 2002),
·
BfS (Bundesamt für Strahlenschutz): Abteilungsleiter
der Bereiche “Medizinische Strahlenhygiene und “Nicht-ionisierende Strahlen von
1989 bis 1998
·
ICNIRP (Internationale Strahlenschutzkommission): 1.
Vorsitzender von 1996 bis 2000, als stellvertretender Vorsitzender seit 2000
(bis 2004),
Auf Grund
dieser Ausbildung/Tätigkeiten/amtlicher Funktionen einerseits, jedoch
andererseits dem Vorliegen wissenschaftlicher Belege einer gesundheitlichen und
biologischen Schädigung durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte muss
die Öffentlichkeit die Frage stellen dürfen, ob nicht bereits durch Ihr
maßgebliches Mitwirken bei der Festlegung der Grenzwertempfehlung (ICNIRP), bei
der Übernahmeempfehlung in nationales deutsches Recht (SSK/BfS) und der
mangelhaften Überwachung der Gültigkeit der Tatbestand der Beihilfe zur
Körperverletzung erfüllt wurde!
Im Interesse
einer ausgewogenen Darstellung der Mobilfunkproblematik sehen wir Ihrer
Erwiderung hierzu mit Interesse entgegen.
In Anbetracht
Ihres von uns aufgezeigten persönlichen Verhaltens möchten wir darüber hinaus
folgende Forderungen an Sie richten:
1. Widerrufen Sie
öffentlich Ihre Fehlinformationen!
2. Nehmen Sie bitte
an einem medizinischen Experiment teil!
Es
ist Ihnen bekannt, dass die Bürgerwelle e.V., Tirschenreuth eine von Sponsoren
zugesagte Prämie von DM 20.000,- an denjenigen ranghohen Entscheidungsträger
der Mobilfunkindustrie, Strahlenschutzbehörden, Politik und Wissenschaft
auszahlt, der sich lediglich für die Dauer von 10 Tagen der Dauerimmission
einer GSM-Mobilfunkstrahlung in Höhe des gesetzlichen Grenzwertes aussetzt und
wenn während oder kurz nach der Exposition keine gesundheitliche
Beeinträchtigung nachzuweisen ist.
Leider hatten Sie ein an Sie gerichtetes Angebot anlässlich des
Elektrosmogforums in Bonn am 19./20.10.1999 mit den Bemerkungen abgelehnt: “Ich
würde das schon tun, aber für Geld mache ich es nicht. Daraufhin wurden Sie
aufgefordert, auf Grund Ihrer Position es ohne Geld zu tun. Ihre Antwort: “Ich
habe aber leider keine Zeit. – Wir sind uns heute noch sicherer, dass
Sie, Herr Professor Bernhardt, genau der richtige Proband für diesen
freiwilligen Selbstversuch wären. Sie sollten sich im Interesse der
Wahrheitsfindung schon die Zeit nehmen. Dieses neuerliche Angebot an Sie
ist so mit der Bürgerwelle, Herrn Zwerenz, abgestimmt. Bitte geben Sie
innerhalb von 14 Tagen Ihre grundsätzliche Zusage direkt an die
Bürgerwelle e.V. zwecks Vertragsvorbereitung.
3. Rücktritt
Auf
Grund des in diesem Schreiben aufgezeigten und in der Anlage detailliert
untermauerten gravierenden Fehlverhaltens und der offensichtlichen Befangenheit
können wir als Bürgerschaft Ihnen nur zurufen:
Stellen Sie alle Ihre Strahlenschutzämter in der ICNIRP und
SSK umgehend zur Verfügung, treten Sie zurück!
Mit
freundlichen Grüßen
Und hier den weiteren, höchst interessanten Schriftwechsel:
Herrn
Prof. Dr. J. H. Bernhardt
c/o
Bundesamt für Strahlenschutz, Institut für Strahlenschutz
Ingolstädter
Landstr. 1
85764
Oberschleißheim
06. Dezember 2001
OFFENER BRIEF
Unser Offener
Brief vom 08. Oktober 2001,
Ihre Antwort vom 25. Oktober 2001
Sehr geehrter Herr Professor Bernhardt,
wir danken für Ihre Erwiderung auf unseren Offenen Brief vom 08.
Oktober 2001.
Es ist Ihr Verdienst, dass sich die Öffentlichkeit durch
Ihr Schreiben ein noch objektiveres eigenes Bild von der aktuellen
Mobilfunksituation machen kann und sich selbstständig eine Meinung
bilden und eine entsprechende persönliche Position in dieser momentan die
Gemüter bewegenden Frage beziehen kann. Wir denken, dass Sie wie auch wir
diesen demokratischen Vorgang zu respektieren haben, einerlei, welche Schlussfolgerung
der Einzelne für sich daraus zieht. So gesehen, sind wir Ihnen persönlich für
Ihre Antwort wirklich sehr dankbar!
Nach sorgfältiger Durchsicht Ihrer Erwiderung müssen wir
feststellen, dass Sie
·
unseren
Aufforderungen zum wissenschaftlich begleiteten Selbstversuch, zum Widerruf
Ihrer Äußerungen und zum Rücktritt von Ihren Ämtern nicht nachkommen
wollen,
·
auf den
Vorwurf der Desinformation der Bayerischen Bürgermeister und Landräte nicht
eingegangen sind,
·
die von
uns zitierten ca. 50 wissenschaftlichen Belege für Ihre Desinformationen nicht
in einem einzigen Falle sachlich widerlegt haben,
·
von uns
vorgebrachte wissenschaftliche Erkenntnisse über gesundheitliche
Beeinträchtigungen, die nicht den Interessen der Wirtschaft entsprechen,
weiterhin nicht zur Kenntnis nehmen,
·
die
erdrückenden Aussagen über die unwissenschaftliche Arbeitsweise der ICNIRP nicht
entkräftet haben,
·
auf
unsere Darstellung, dass die ICNIRP eine Nicht-Regierungsorganisation ist, also
keine Unterorganisation der UNO oder WHO, vielmehr ein „Privatverein“ gewisser
Wirtschaftszweige ist, nicht eingegangen sind,
·
Sie nicht
einen einzigen wissenschaftlichen Beweis für die Unbedenklichkeit der GSM-Technik
vorgebracht haben; stattdessen kommen Sie unisono mit der Mobilfunkwirtschaft
daher und verweisen auf Statements (Sie nennen diese Aussagen Gutachten)
von Ihnen beratener Gremien, Räte, Ministerien und insbesondere – das ist der
absolute Hammer –auf die Empfehlungen der deutschen ‚Strahlenschutzkommission’.
Für diese Empfehlungen – deckungsgleich mit den ICNIRP-Empfehlungen – sind Sie
als Vorsitzender der entsprechenden Arbeitsgruppe persönlich verantwortlich.
Die Kernaussagen sind:
Ø
Derzeit
sieht die Kommission, d.h. Sie, aus „wissenschaftlicher“ Sicht keine
Notwendigkeit, die geltenden Grenzwerte für EMF (elektromagnetische
Felder) zu verändern.
Ø
Auch
nach Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Literatur sei nicht
nachweisbar, dass die gültigen Grenzwerte keinen ausreichenden Schutz
der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen gewährleisten würden.
Ist das nicht der Gipfel der Unwissenschaftlichkeit, der Verantwortungslosigkeit
und Unmoral? Die mit uns kooperierenden Wissenschaftler werden jede
einzelne Studie, auf die sich die SSK beruft, überprüfen. Sobald das
Ergebnis vorliegt, werden wir dieses der Öffentlichkeit vorstellen.
Ihre Verflechtungen sind kaum noch überschaubar: Sogar das ‚Bundesamt
für Strahlenschutz’ (BfS) scheinen Sie infiltriert zu haben, wie sonst ist es
erklärbar, dass Sie die Amtsadresse als Ihre Postadresse benutzen?
·
uns
Bürgern vorwerfen, elementare Regeln der Begutachtung verletzt zu haben – da lachen ja die Hühner! Sie sollten sich eigentlich als
Professor schämen, nach den aufgezeigten eigenen Fehlleistungen
in der ICNIRP und SSK uns solche unberechtigten Vorhaltungen zu machen.
Es ist Ihre ICNIRP und Ihre SSK, die so
arbeiten:
Voreingenommen, fehlerhaft, selektierend,
verdrehend, ignorierend, falsch darstellend, falsch interpretierend, falsch
gebrauchend, und dieses fortlaufend, systematisch und demonstrativ – der Gipfel der Wissenschaftsmanipulation! Alle
Feststellungen sind begründet und nachlesbar in der bekannten
Neil-Cherry-Studie!
·
uns „Fundamentalismus“ vorwerfen.
Schauen Sie sich die Welt an, und Sie sehen, wie absurd Ihr Versuch ist,
uns in diese Ecke zu stellen.
Sie
sprechen von einer Rufmordkampagne, das können wir nicht unwidersprochen
lassen. Wir, die mobilfunkkritischen Bürger überlassen diese Methoden anderen
Kreisen. Wir spiegeln lediglich Ihre persönlichen Aussagen wider,
stellen diese allgemein zugänglichen und auch Ihnen mit Sicherheit bekannten
wissenschaftlichen Erkenntnissen gegenüber. Dieses tun wir allerdings wegen der
besonderen Situation, die Sie herbeigeführt haben, in aller Deutlichkeit und
Öffentlichkeit.
Immerhin sind Sie ein Mann, der sich öffentlich bei jeder
passenden Gelegenheit zum Thema produziert und dabei aus unserer Sicht weiterhin
desinformiert. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an sachlichen
Darstellungen. Wenn in dieser Thematik wirklich etwas auf Mord hinweisen
sollte, dann auf wissenschaftlichen Selbstmord – arbeiten Sie nicht selbst
mit größtem Nachdruck darauf hin?
Bitte, entfernen Sie sich aus Ihren Ämtern!
Mit
freundlichen Grüßen
gez. Harald Sommer gez.
Manuela Knapp gez. Dr. med. H.-Chr. Scheiner
BIST h.e.s.e.project AUFBRUCH
Stiefenhofen, den 08.10.2001
„Offener Brief“ an Prof. Bernhardt vom 08.10.2001 mit
Rücktrittsforderung u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der
Presse lesen Sie nahezu wöchentlich Verlautbarungen vom Bundesumweltministerium
und von der Strahlenschutzkommission: „Keine Gefahr durch Elektrosmog, es
gibt keine Hinweise auf Schädlichkeit – Mobilfunk ist unbedenklich!“
Diese
offensichtliche Falschinformation kann man nach unserem Kenntnisstand zurückverfolgen
hin zu Prof. Bernhardt, SSK (Strahlenschutzkommission) als maßgebliche Quelle.
Vielleicht haben Sie selbst einen seiner Vorträge zum Mobilfunk im Fernsehen
erlebt oder gar direkt, z.B. als Bayerischer Landtagsabgeordneter in der
Anhörung zum Thema „Auswirkungen nicht-ionisierender Strahlen“ im
Umweltausschuss am 07. Dezember 2000 oder als Bürgermeister oder Landrat in der
spektakulären Großveranstaltung der Staatsministerien des Innern und der Umwelt
gemeinsam mit dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag im Frühjahr 2001?
Wir
haben solch einen Vortrag kritisch analysiert und seine Aussagen mit der
wissenschaftlichen Realität verglichen:
Das Ergebnis ist erschütternd. (siehe Anlage ‚Ausführliche Fassung’)
Diesen Sachverhalt dürfen wir so nicht im Raume stehen lassen, alle Bürger und politisch Verantwortlichen müssen die Fakten vollständig und richtig kennen – eben die ganze Wahrheit und diese berücksichtigen, aber auch verbreiten! Darum diese Analyse und Richtigstellung und der Schritt in die Öffentlichkeit! Nun können wir uns alle ein eigenes, umfassendes Bild von der Lage machen und eigenverantwortlich aus unseren Funktionen heraus handeln.
Unsere und sicherlich auch Ihre Hauptsorge
gilt prinzipiell den Kindern, unserem wertvollsten Gut – unserer Hoffnung auf eine gesicherte Zukunft!
Paradoxerweise leiden diese jedoch gesundheitlich besonders unter den brisanten
Auswirkungen der digitalen/getakteten Mobilfunktechnologie.
Wir
wollen, dass dieses verheerende Funksystem durch eine unbedenkliche Technologie
ersetzt wird. Ist diese wider Erwarten noch nicht existent, wäre sie zu
entwickeln. Wir sind uns sicher, dass dieses ebenfalls ganz in Ihrem Interesse
ist!
In der
festen Überzeugung, dass die überfällige Wende nur mit anders denkenden
Menschen in verantwortlichen Positionen erreicht werden kann, fordern wir von
Prof. Bernhardt seinen sofortigen Rücktritt von allen seinen Ämtern.
Aber
lesen Sie selbst, nehmen Sie bitte den beiliegenden Offenen Brief einmal
bewusst zur Kenntnis – Sie werden
staunen und zum gleichen Ergebnis kommen!
Wir
wissen, dass Sie hochbeschäftigt sind. Unser Ansinnen an Sie ist, dass Sie
trotzdem besonders die Ausführliche Fassung der Anlage zur
Kenntnis nehmen; wir wissen, dass das einiges von Ihrer wertvollen Zeit in
Anspruch nehmen wird. Der Gegenwert, den Sie dafür erhalten, liegt, wie bereits
gesagt, in einer dringend benötigten ergänzenden und korrigierenden Aufklärung
über die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks.
Unsere
Bitte: Nehmen Sie das
Informationsangebot an, setzen Sie die gewonnenen Erkenntnisse in Ihrem
speziellen Wirkungsfeld persönlich mit Nachdruck um, berücksichtigen Sie Ihr
dann umfangreiches Wissen über die Mobilfunkproblematik bei allen Ihren
diesbezüglichen Entscheidungen und sorgen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für
eine weitere Verbreitung des aufgezeigten Sachverhaltes.
Wir
danken für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen uns und nicht zuletzt Ihnen, Ihren
Angehörigen und allen, die Ihnen lieb sind – vom Mobilfunk nicht beeinträchtigt
– das wohl Wichtigste im Leben: Gesundheit!
Mit
freundlichen Grüßen
Bitte
beachten
Die
Adresse für Korrespondenz in dieser Sache ist: BIST Bürgerinitiative Stiefenhofen
Anlage
· „Offener Brief“ an Prof. Bernhardt vom 08.10.2001
·
„Kommentar
zum Vortrag von Prof. Bernhard“ vor dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag in Königsbrunn am 2.
April 2001 – Ausführliche
Fassung vom 08.10.2001
·
„Kommentar
zum Vortrag von Prof. Bernhard“ – Kurzfassung vom 08.10.2001
Bayerischer
Städte- und Gemeindetag
Bayerische
Landräte
Bayerische
Bürgermeister
Bayerische
MdL
Bayerische
Presse
überregional
Anlage zum
‚Offenen Brief’ vom 08.10.2001 an Verteiler
Kommentar zum Vortrag von Prof. Bernhard vor dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag
in Königsbrunn am 2. April 2001 - Kurzfassung
Für hochbeschäftigte Leser haben wir hier den Inhalt
der Anlage ‚Ausführliche Fassung’ in Kurzform wiedergegeben:
Ø
Herr Prof. Bernhardt sagte
in seinem Vortrag über neuere Studien zu gepulsten Hochfrequenzfeldern
(Mobilfunk), dass
·
die
Wirkungen auf Moleküle, Zellen und Zellmembranen wenig gesichert seien und dass
keine ‚Erheblichkeit’ zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestände,
·
die Wirkungen
auf die Blut-Hirn-Schranke nicht zu einer Durchlässigkeit für Gifte, die dann
ins Gehirn gelangen können, führten,
·
es
keine belegten Hinweise auf einen Zusammenhang mit gentoxischen kanzerogenen
Veränderungen (Krebs) gäbe,
·
es
bei Mensch und Tier nur zu einer geringen Beeinflussung von Reaktionszeiten,
neurophysiologischer Prozesse (z.B. EEG) und kognitiver (erkenntnismäßiger)
Funktionen käme
·
im
Bereich von Basisstationen diese Effekte nicht aufträten,
·
es
keine epidemiologischen Studien mit statistisch nachweisbaren Zusammenhängen
zwischen Krebs im Kopfbereich und Nutzung des Handys gäbe.
Trotzdem empfiehlt er den vorsichtigen Gebrauch von Handys!
Unser Kommentar
Wir konnten aufzeigen, dass in
experimentellen Untersuchungen an Tieren, einzelnen Organen und Gewebeproben
sowie an Zellkulturen und in einzelnen Fällen auch am Menschen nachfolgende
Effekte hochfrequenter Felder auf biologische Systeme festgestellt wurden, für
die auf Grund der geringen Intensitäten eine thermische Wirkung ausgeschlossen werden
kann:
·
direkte
Schädigung der Erbsubstanz
·
Beeinträchtigung
der interzellulären Kommunikation
·
Störungen
der Aktivität bestimmter Enzyme
·
Einflüsse
auf die Wirksamkeit bestimmter Neurotransmitter
·
Veränderung
der Gehirnpotentiale
·
Erhöhung
der Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke
·
Beeinträchtigung
kognitiver Funktionen und Beeinflussung des Verhaltens
·
Störung
des Immunsystems
·
Reaktionen
des Hormonsystems, die auf Stress-Reaktionen hindeuten
·
Beeinträchtigung
zentraler Steuerfunktionen des Hormonsystems (Melatonin)
·
krebsfördernde
Wirkung, erhöhtes Krebsrisiko
Ø
Herr Prof. Bernhardt
sagte zu den Grenzwerten, dass
·
die
(öffentlichen) Behauptung, die Grenzwerte würden sich nur auf akute Wirkungen
beziehen, also nur thermische Wirkungen berücksichtigen, falsch wäre.
·
vielmehr
richtig sei, dass die Grenzwerte auf kritischer Analyse aller
wissenschaftlichen Ergebnisse basierten. Es würden ausdrücklich chronische,
athermische Expositionen (Strahlenbelastungen) berücksichtigt. Auch würde
geprüft, ob sich unterhalb des Grenzwertes durch Langzeitstudien Hinweise auf
Gesundheitseffekte ergäben, die eine weitere Absenkung erforderten.
Unser Kommentar
Wir konnten auch hier eine erdrückende Anzahl von amtlichen Aussagen zitieren, die eindeutig das Gegenteil
belegen.
Zusammenfassend
können wir feststellen, dass seine Behauptungen leider weiterhin der unseriösen
offiziellen Linie der ICNIRP (Internationale
Strahlenschutzkommission) entsprechen, in der er zur Zeit die Position des
stellvertretenden Vorsitzenden einnimmt. Die ICNIRP gibt Empfehlungen für
nationale Grenzwertfestlegungen heraus. Nach unseren Kenntnissen ist die ICNIRP
keine offizielle Kommission der UNO, WHO oder einer anderen Weltinstitution,
wie man glauben mag, sondern ein ‚Privatverein’ einschlägiger
Interessensverbände, besetzt mit einer Hand voll hochrangiger
Interessensvertreter, möglichst aus nationalen Gremien. Damit ist für diese
Interessensverbände ein Hineingrätschen in nationale Grenzwertfestlegungen
(noch) ein Kinderspiel. Die aktuelle Situation gibt uns Recht.
Lassen wir hier zur offiziellen Haltung der ICNIRP
jedoch ergänzend den neuseeländischen Wissenschaftler Dr. Neil Cherry zu Wort kommen. In einer wissenschaftlichen Analyse für die Neuseeländische Regierung über die ICNIRP sagt er
u.a.:
„Die
ICNIRP-Bewertung wurde als ernsthaft fehlerhaft befunden, sie enthält
ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen
und absichtlichen Verdrehungen. Falls sie angenommen wird, verfehlt
sie den öffentlichen Gesundheitsschutz von bekannten und aktuellen
Wirkungen auf die Gesundheit, folglich ist sie gesetzeswidrig ....!“
„Das geschieht fortlaufend, systematisch und demonstrativ,
sodass wir darauf schließen können, dass hier ein unwissenschaftliches Motiv
hinter den Bewertungen und Schlussfolgerungen steckt!“
Dieses ist eine vernichtenden Analyse. Es liegt nahe, dass sich diese auch auf deren
langjährigen 1. Vorsitzenden und jetzigen stellvertretenden Vorsitzenden Prof.
Bernhardt beziehen müsste.
Es ist insofern auch äußerst bedenklich, dass Umweltminister Jürgen Trittin
Anfang 1999 Prof. Bernhardt in die deutsche Strahlenschutzkommission berufen
und sein Mandat Anfang 2001 verlängert hat; er leitet dort den Bereich
„Nicht-ionisierende Strahlen“ (Mobilfunk etc.) und ist wesentlich
verantwortlich für die prekäre Situation!
Offensichtlich liegt es auf keiner Ebene, in keiner
Behörde, in keiner Kommission an fachlicher Unfähigkeit. Es kann sich also aus
unserer Sicht nur um einen Filz zwischen Wirtschaft, Kommissionen
und Ämtern unter Beteiligung eines Teiles der Wissenschaft handeln – und dieses
zum eindeutigen Nachteil der Gesundheit der gesamten deutschen Bevölkerung!
Wir zitieren abschließend nochmals Neil Cherry: „Das
Umweltministerium und das Gesundheitsministerium sollten über den Einflüssen der Industrie und ihrer Vertreter stehen,
aber indem sie die Annahme der ICNIRP-Richtlinien empfehlen, Richtlinien, die von der Industrie rund um die Welt gesponsert wurden, wird die Öffentlichkeit mehr und mehr
gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden!“
Das
sollte endlich ein Ende haben!
Einschreiben/Rückschein
Herrn
Prof. Dr. J. H. Bernhardt
c/o
Bundesamt für Strahlenschutz
Institut
für Strahlenhygiene
Ingolstädter
Landstr. 1
85764
Oberschleißheim
08. Oktober 2001
OFFENER BRIEF
Ihr
Vortrag vor dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag in Königsbrunn
am 2.
April 2001
Hier:
1.
Aufforderung
zum Widerruf Ihrer öffentlichen Fehlinformationen
2.
Aufforderung
zur Teilnahme an einem medizinischen Selbstversuch
3.
Aufforderung
zum Rücktritt
Sehr
geehrter Herr Professor Bernhardt,
in
dieser Veranstaltung sollten Verwaltungsfachleute, Bürgermeister und Landräte
Schwabens über die aktuelle Mobilfunkproblematik aus Sicht des Baurechts und
der möglichen Gesundheitsgefahren ausführlich und aus erster Hand informiert
werden. Wir waren ebenfalls anwesend.
Es gab
Referate nahezu aller vom Mobilfunk tangierten Gruppen. Als besonders
bedauerlich empfanden wir jedoch, dass kein kompetenter Kritiker der in der
Öffentlichkeit äußerst konträr diskutierten Mobilfunksituation im Sinne einer
Ausgewogenheit zu einem Referat geladen war. Dieses hätte sein können ein
Experte aus der Wissenschaft, Baubiologie oder aufgeklärten Bürgerschaft, wie
des ‚Bundesverband gegen Elektrosmog e.V.’, der ‚Bürgerwelle e.V.’
oder des ‚Politischen Arbeitskreises von Patienten-Initiativen e.V.’
u.a.
Es
fehlte auch das Referat eines praktizierenden Arztes, z. B. eines
Umweltmediziners mit einschlägiger Patientenerfahrung.
Nach
dieser Vorbemerkung kommen wir nun auf Ihren Vortrag über die
Beurteilung gesund-heitlicher Gefahren und der Grenzwertfindung zu sprechen.
Die
Veranstalter waren bei Ihrer Einladung mit Sicherheit der Überzeugung, von
Ihnen als dem vermutlich kompetentesten behördlichen Experten im
deutschsprachigen Raum über die Wirkungen von elektromagnetischen Wellen auf
biologische Systeme, insbesondere durch den Mobilfunk, einen wissenschaftlich
sauber fundierten, objektiven und gut vorbereiteten, sowie für jedermann
verständlichen Vortrag zu hören.
Aus
unserer Sicht traf das bedauerlicherweise in keiner Weise zu.
Insbesondere
sind wir auf unseres Erachtens offenkundige schwerwiegende Fehldarstellungen
der möglichen gesundheitlichen Gefahren gestoßen, die sich uns als Halbheiten,
Tatsachenverdrehungen und Fehlinterpretationen darstellen.
Mit
diesen Desinformationen sind die Bürgermeister wieder in ihre Gemeinden
zurückgekehrt. Wie sollen diese denn nun vor Ort richtig entscheiden können und
im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht in der Lage sein, die Bürger vor Schaden
zu bewahren? In welch prekäre Lage können zudem die Bürgermeister kommen, wenn
sie mit diesem Informationsstand vor die zum Teil bestens informierte
Bürgerschaft treten!
Wir fühlen
uns daher nicht nur den anwesenden Bürgermeistern, sondern auch allen weiteren
politischen Entscheidungsträgern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene
verpflichtet, Ihre Darstellungen ins rechte Licht zu rücken und die gebotenen Korrekturen
zu bringen.
Wir
haben deshalb die Schwerpunkt-Aussagen Ihres offiziellen Vortrages vor dem
Hintergrund des aktuellen Wissensstandes der internationalen Wissenschaft
in dem beiliegenden ‚Kommentar zum Vortrag’ ausführlich durchleuchtet
und kommentiert.
Unser
Kommentar vermittelt dem Leser fundierte Informationen über die wissenschaftlich
nachgewiesenen Bedenken und Risiken bezüglich EMF (elektromagnetischer
Felder), insbesondere durch die Hochfrequenztechnik des digitalen/getakteten
Mobilfunks.
Nach diesen
Erkenntnissen ist Ihre Behauptung, die Grenzwerte wären in Ordnung und zu 99,9%
ohne jede gesundheitliche Gefahr, falsch; darüber hinaus erscheint sie
uns vor dem Hintergrund Ihrer Qualifikation zumindest grob fahrlässig.
Ihre
Qualifikation kommt durch folgende Ausbildung und übernommener Funktionen zum
Ausdruck:
·
Studium der Physik und Biophysik (Diplom-
und Doktorarbeit über elektrische Eigenschaften biologischer Zellen),
·
Habilitation
in medizinischer Strahlenkunde,
Ernennung zum Professor an einer medizinischen Fakultät, Vorlesungen bis heute
über nicht-ionisierende Strahlen,
·
BGA (Bundesgesundheitsamt)/ Institut für
Strahlenhygiene:
Fachgebietsleiter „Nicht-ionisierender Strahlen“ von 1981 bis 1989
·
SSK (deutschen Strahlenschutzkommission):
Vorsitzender des Ausschusses „Nicht-ionisierender Strahlen“ von 1987 bis 1989
und von 1999 (bis 2002),
·
BfS (Bundesamt für Strahlenschutz):
Abteilungsleiter der Bereiche „Medizinische Strahlenhygiene“ und
„Nicht-ionisierende Strahlen“ von 1989 bis 1998
·
ICNIRP (Internationale Strahlenschutzkommission):
1. Vorsitzender von 1996 bis 2000, als stellvertretender Vorsitzender seit 2000
(bis 2004),
Auf
Grund dieser Ausbildung/Tätigkeiten/amtlicher Funktionen einerseits, jedoch
andererseits dem Vorliegen wissenschaftlicher Belege einer gesundheitlichen und
biologischen Schädigung durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte muss
die Öffentlichkeit die Frage stellen dürfen, ob nicht bereits durch Ihr
maßgebliches Mitwirken bei der Festlegung der Grenzwertempfehlung (ICNIRP), bei
der Übernahmeempfehlung in nationales deutsches Recht (SSK/BfS) und der
mangelhaften Überwachung der Gültigkeit der Tatbestand der Beihilfe zur
Körperverletzung erfüllt wurde!
Im
Interesse einer ausgewogenen Darstellung der Mobilfunkproblematik sehen wir
Ihrer Erwiderung hierzu mit Interesse entgegen.
In
Anbetracht Ihres von uns aufgezeigten persönlichen Verhaltens möchten wir
darüber hinaus folgende Forderungen an Sie richten:
1.
Widerrufen
Sie öffentlich Ihre Fehlinformationen!
2.
Nehmen
Sie bitte an einem medizinischen Experiment teil!
Es ist
Ihnen bekannt, dass die Bürgerwelle e.V., Tirschenreuth eine von Sponsoren
zugesagte Prämie von DM 20.000,- an denjenigen ranghohen Entscheidungsträger
der Mobilfunkindustrie, Strahlenschutzbehörden, Politik und Wissenschaft
auszahlt, der sich lediglich für die Dauer von 10 Tagen der Dauerimmission
einer GSM-Mobilfunkstrahlung in Höhe des gesetzlichen Grenzwertes aussetzt und
wenn während oder kurz nach der Exposition keine gesundheitliche
Beeinträchtigung nachzuweisen ist.
Leider hatten Sie ein an Sie gerichtetes Angebot anlässlich des
Elektrosmogforums in Bonn am 19./20.10.1999 mit den Bemerkungen abgelehnt: „Ich
würde das schon tun, aber für Geld mache ich es nicht.“ Daraufhin wurden
Sie aufgefordert, auf Grund Ihrer Position es ohne Geld zu tun. Ihre Antwort: „Ich
habe aber leider keine Zeit.“
Wir
sind uns heute noch sicherer, dass Sie, Herr Professor Bernhardt, genau der
richtige Proband für diesen freiwilligen Selbstversuch wären. Sie sollten sich
im Interesse der Wahrheitsfindung schon die Zeit nehmen.
Dieses
neuerliche Angebot an Sie ist so mit der Bürgerwelle, Herrn Zwerenz,
abgestimmt.
Bitte
geben Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre grundsätzliche Zusage
direkt an die Bürgerwelle e.V. zwecks Vertragsvorbereitung.
3.
Rücktritt
Auf
Grund des in diesem Schreiben aufgezeigten und in der Anlage detailliert
untermauerten gravierenden Fehlverhaltens und der offensichtlichen Befangenheit
können wir als Bürgerschaft Ihnen nur zurufen:
Ø
Stellen
Sie alle Ihre Strahlenschutzämter in der ICNIRP und SSK umgehend zur Verfügung,
treten Sie zurück!
Mit
freundlichen Grüßen
Harald Sommer Manuela Knapp Dr. med. H.-Chr. Scheiner
BIST h.e.s.e.project AUFBRUCH
für
Bürgerrechte
Freiheit und
Gesundheit
Bitte beachten
Die Adresse für Korrespondenz in dieser Sache ist: BIST Bürgerinitiative Stiefenhofen
Anlage
Kommentar zum Vortrag von Prof. Bernhard vor dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag
in Königsbrunn am 2. April 2001 – Ausführliche Fassung
Anlage zum
‚Offenen Brief’ vom 08.10.2001 an Herrn Prof. Bernhardt
Kommentar
zum Vortrag von Prof. Bernhard
vor dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag
in Königsbrunn am 2. April 2001
Ausführliche Fassung
Vorwort
Der ‚Äther‘, in dem wir leben, war biologisch sauber und damit förderlich für das
Leben auf der Erde, nicht zuletzt für uns Menschen und das seit
Menschengedenken. Er enthielt vormals lediglich natürliche elektromagnetische
Felder und Wellen (Lebens-Informationen), wie heilsames Sonnenlicht, die
Eigenschwingung der Erde (Schumannfrequenz), typisch ausgeprägte
‚Sferics‘ (Mikrogewitter), das Erdmagnetfeld, kosmische ‚Raumstrahlung‘ u.a.m.
Das letzte
Jahrhundert brachte uns mit den Segnungen der Technik eine
Beeinträchtigung unserer Gesundheit, ja der gesamten Natur. So sind nicht nur
das Wasser, die Luft, der Boden, die Nahrungsmittel umweltverschmutzt, auch der
uns umgebende ‚Äther‘ ist durch ‚Mikrowellensmog‘ ein einziges Chaos.
Wenn dieser Äther krank ist, werden wir es zwangsläufig auch. Uns allen sollte
daher dessen Schutz am Herzen liegen. Nur wenige Menschen erkennen bisher die
komplexen Zusammenhänge zwischen den vermeintlichen Errungenschaften (Kunstprodukten)
der Menschheit und den Umweltproblemen/ Krankheiten. Aktuell gibt es neben
vielen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Beweischarakter zu Auswirkungen von
Mikrowellen auf Mensch und Tier auch Hypothesen, wie „Waldsterben durch EMF“. [i]
Wenn diese Hypothese stimmt, dann entzieht sich der Mensch eines nicht so
fernen Tages wesentliche Lebensgrundlagen: Sauerstoff, Wasserspeicherung,
Klimaausgleich etc. Darum sind wir auch für eine Beachtung dieses
Umweltaspektes, denn eine These‘ hat so lange als Arbeitsbasis zu gelten hat,
bis ihr Gegenteil bewiesen ist!
Basis
dieser Ihnen vorliegenden Arbeit sind frei zugängliche, d.h. in renommierten
Fachzeitschriften publizierte wissenschaftliche Arbeiten. Selbstverständlich
werden wir hier nur die Ergebnisse zitieren, die einen mehr oder weniger
signifikanten Zusammenhang zwischen EMF (elektromagnetischen Feldern) und
Wirkungen in biologischen Systemen (Mensch, Tier, Pflanzenwelt, Zellkulturen
etc.) oder gar Krankheitsbilder zeigen. Die gefundenen Wirkungen in den
Zell-Kulturen sind (noch) keine Krankheiten, das wissen wir. Wer will jedoch
ausschließen und dieses der Öffentlichkeit gegenüber entsprechend beweisen,
dass diese unnatürlichen Effekte nicht Krankheitsvorstufen sind, nicht
eines Tages eben doch zu Krankheiten führen. So ist es naheliegend, dass z.B.
eine Schwächung des Immunsystems verbunden mit einer weiteren Zellschädigung,
wie sie in diversen Studien nachgewiesen wird, durchaus zu einer
Krebserkrankung führen kann.
Auch werden wir aus einer großen Fülle nur die wissenschaftlichen Arbeiten
zitieren, die, Herr Professor Bernhardt, im direkten Zusammenhang mit Ihren
Behauptungen stehen.
Und
würden wir nur einen einzigen Hinweis auf gesundheitliche Gefahren durch
EMF finden, nur eine Ihrer Behauptungen widerlegen können, die Arbeit würde
sich bereits dadurch gelohnt haben. In der Tat werden wir alle Ihre
Behauptungen nachfolgend widerlegen!
Im nachfolgenden Kommentar werden einleitend jeweils
die von Ihnen, Herr Professor Bernhard, öffentlich gemachten Aussagen zitiert.
Diesen Ihren Aussagen werden, wie gesagt, international
publizierte wissenschaftliche Erkenntnisse renommierter
Wissenschaftler
gegenübergestellt. Die dabei zu Tage tretenden Diskrepanzen zwischen Ihrem persönlichen
Standpunkt, der offensichtlich deckungsgleich mit dem der ICNIRP und SSK ist,
und den Erkenntnissen dieser zitierten Wissenschaftler werden wir aufgezeigen
und erforderlichenfalls ergänzend kommentieren!
Um den Rahmen des lesbaren Volumens nicht zu
sprengen, beschränken wir uns auf den absolut letzten Teil Ihrer Ausführungen
in o.g. Veranstaltung. Auch werden wir zur Bewahrung der Übersichtlichkeit die
von Ihnen angeschnittenen Hauptthemen in mehreren Abschnitten analysieren.
Herr Professor Bernhardt, bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass wir einiges für Sie Selbstverständliches für die
weiteren Leser an einigen Stellen kurz erläutern werden.
Zitat 1
Wie sagt
doch die Wissenschaft in erstaunlicher Selbstkritik über sich:
“Unsere Erkenntnisse von heute sind die Irrtümer von morgen!“
A.
Membranpermeabilität
Sie meinen
sicherlich als Vortragender mit der „Membranpermeabilität“ die
Durchlässigkeit der Zellmembranen, d.h. offensichtlich bezogen auf
Funktionsveränderungen der ‚Ionenkanäle’, insbesondere durch Über- oder
Unterproduktion der sog. ‚Natrium-Kalium-Ionenpumpe‘. (Anmerkung: Die
„Pumpe“ sorgt an der Zellmembran für den Transport von Kaliumionen in die Zelle
und Natriumionen aus der Zelle zur Aufrechterhaltung eines konstanten
Elektrolytmilieus)
1. Zitat aus einer Studie von Repacholi
(1998): „Es gibt wohl eine große Zahl experimenteller Belege dafür, dass
hochfrequente elektromagnetische Felder, kontinuierliche wie gepulste,
verschiedene Eigenschaften der Ionen-Kanäle in Zellmembranen
beeinflussen können, z.B. in Form einer Verminderung der Rate von
Kanal-Bildungen oder einer reduzierten Frequenz von Öffnungen einzelner
Kanäle.“ [ii]
Anmerkung: Nahezu delikat ist es zu wissen,
dass dieser Dr. Michael Repacholi von 1992 bis 1996 1. Vorsitzender der ICNIRP
war.
2. Zitat aus einer Studie von D’Inzeo
et al. (1988): „Die Öffnungsfrequenz von Ionen-Kanälen .... konnte
bereits durch ein Mikrowellenfeld (10,75 GHz) mit einer Leistungsflussdichte
von wenigen µW/cm² signifikant verringert werden.“ [iii]
Anmerkung: Die beobachtete körperliche Störung tritt also bereits
weit unterhalb des Grenzwertes (470 bzw. 900 µW/cm²!) auf.
3. Zitat aus einer Studie von Phelan
et al. (1992): „Auch Veränderungen der Membran insgesamt unter dem Einfluss
schwacher EMF (elektromagnetischer Felder) wurden beobachtet. So stellte man
fest, dass ein 2,45 GHz-Feld, pulsmoduliert mit 100 Hz, in Melanin-haltigen
Zellen nach 1-stündiger Exposition bei einer SAR (Spezifische Absorptionsrate ) von 0,2 W/kg einen (Phasen-)
Übergang von einem eher flüssigen zu einem festen und mehr geordneten Zustand
auslösen kann.“ [iv]
Anmerkung: Dieser SAR-Wert liegt bei den Handys je nach
Hersteller/Modell zwischen 0,22 und 1,45 W/kg!!! [v]
Die beobachtete körperliche Störung tritt also bereits unterhalb der
Sendeleistung des strahlungsärmsten Handys auf!
B.
Zum Kalziumefflux
Sie meinen
mit dem „Kalziumefflux“ (=Kalziumausfluss) offensichtlich
Calcium-Kation Ca²+-Konzentrationsveränderungen im komplizierten
Netzwerk zellulärer Kanäle und Transportvorgänge (Anmerkung: Dieses „Netzwerk“
erlaubt, dass im Zellinneren eine niedrigere Ca²+-Konzentration
aufrecht gehalten wird, als außerhalb. Dies ermöglicht die Transduktion =
Übertragung extrazellulärer Signale von Hormonen/Wachstumsfaktoren)
1.
Untersuchungen
zeigten schon sehr früh durch in vitro-Experimente (im „Reagenzglas“),
dass der Ca²+-Haushalt von Nervenzellen und Gehirngewebe durch
niederfrequent amplituden-modulierte Hochfrequenzfelder (147 MHz / 5-20 W/m²,
entspr. 500-2000 µW/cm²) gestört werden kann. (Bawin et al. 1975 und Blackman
et al. 1979) [vi]
2. Ausgeprägte
Abhängigkeiten von der Modulationsfrequenz wurden bei geringen SAR von nur 0,05
W/kg nachgewiesen. (Dutta et al. 1984 und 1989 sowie Lin-Liu & Adey 1982) [vii]
Anmerkung: Wie bereits ausgeführt, liegt das strahlungsärmste Handy
bei 0,22 W/kg, also dem 4,4-fachen Wert des Experimentes!
3. Ebenfalls
wurde festgestellt, dass sich ein Effekt auf die Verteilung von Calcium in
Darmzellen nur mit einem niederfrequent modulierten Feld erzielen lässt. (Somosy
et al. 1993) [viii]
4.
In
einem Experiment an Myozyten bei Expositionen in Feldern mit
mobilfunk-relevanten Trägerfrequenzen von 900 bis 1800 MHz für alle
Modulationsfrequenzen (16 Hz, 50 Hz, 217 Hz, 30 kHz) ergaben sich niedrigere
intrazelluläre Ca²+-Konzentrationen als bei Expositionen in einem
kontinuierlichen 900 MHz-Feld. Die SAR lag in diesem Experiment zwischen 0,01
und 0,034 W/kg, also wiederum deutlich unter den Werten, die hinsichtlich
‚thermischer’ Wirkungen relevant sein könnten. (Wolke et al. 1996) [ix]
Anmerkung: Wie bereits mehrfach ausgeführt, liegt das
strahlungsärmste Handy bei 0,22 W/kg, also ca. dem 22 bis 6,5-fachen
Wert des Experimentes!
Ihre
Behauptungen, die Wirkung
auf die genannten biologischen Bereiche sei „wenig gesichert“ und es
bestände „kein Bezug zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ sind
nach den zuvor zitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen schlichtweg falsch!
Da
jedoch der gesamte Bereich Moleküle, Zellen, Zellmembranen von Ihnen
angesprochen wurde, liegt ein weitaus größeres Volumen an negativen
wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich der biologischen Wirkung von
Hochfrequenzfeldern vor, als oben von uns zitiert.
Wir
wollen und müssen uns hier auf die wenigen von uns beispielhaft vorgebrachten
Forschungsergebnisse beschränken. Interessierte Leser werden eine
weitere Fülle von Belegen zur Wirkung des Mobilfunks und elektromagnetischer
Felder insgesamt zu diesem Bereich Moleküle, Zellen, Zellmembranen
finden z.B.
Ø in der ECOLOG-Studie [x],
Ø im EMF-Monitor [xi],
Ø im ElektrosmogReport [xii],
Ø Dr. med. Karl-Heinz Braun-von-Gladiß: „Das
biologische System Mensch - Seine steuernden, heilenden und schädigenden
Impulse“,
Eigenverlag, Zum Lopautal 13, 21385 Amelinghausen, Tel. 0 41 32/ 81 10
Ø in der Zusammenfassung „Auswirkungen von EMF aus
der Sicht des Mobilfunks auf Mensch, Tier, Natur und Technik -
Eine Sammlung wissenschaftlicher Studien/Kommentare/Aussagen“ [xiii]
Zitat 2
Anmerkung: Einige Forscher sehen einen
möglichen Zusammenhang zwischen BSE und EMF, insbesondere
aus Mobilfunk. Die vorgenannten Ergebnisse könnten eine Bestätigung dieser
Hypothese sein. Wenn die vom Mobilfunk gestörte BHS Eiweißmoleküle hindurch
lässt, dann könnten diese durchaus auch Prionen
(Eiweiß-Kohlehydrat-Verbindungen) sein.
Anmerkung: Wie bereits ausgeführt, liegt das strahlungsärmste Handy
bei 0,22 W/kg, also knapp unter dem Wert im Experiment! Das stärkste Handy
liegt bei 1,45 W/kg, also dem 4,8-fachen des Experimentierwertes!!!)
5. Es gibt eine ganze Reihe weiterer
Studien, bei denen eine stärkere Durchlässigkeit der BHS durch gepulste
Hochfrequenzfelder sehr niedriger Intensitäten ausgelöst wurde, u.a. auch mit
Träger- und Modulationsfrequenzen, die denen des Mobilfunks (GSM) entsprechen. (Oscar
& Hawkins 1977, Neubauer et al. 1990, Fritze et al. 1997b) [xviii]
Die BHS
(‚Blut-Hirn-Schranke‘) stellt eine selektive Barriere zwischen Blut und
Gehirnflüssigkeit dar, und damit einen Schutz des Gehirns vor möglicherweise
schädlichen Substanzen, die im Blut zirkulieren. Seit Mitte der siebziger Jahre
besteht der Verdacht, dass elektromagnetische Felder die normale Funktion der
BHS bei Säugetieren stören können (und damit beim Menschen ebenso). In der
Folge können „Gifte“ ins Gehirn eindringen, die sonst zurückgehalten werden (‚Staubsaugerbeutel-Effekt‘),
wie Schwermetalle (z.B. Quecksilber aus Amalgamplomben), chemische Stoffe,
Eiweiße (Prionen?) u.a.. So können Autoimmunkrankheiten, z.B. MS (‚Multiple
Sklerose‘), aber auch ‚Demenz‘, ‚Parkinson‘ und ‚Alzheimer‘,
wenn nicht gar BSE? und vieles andere mehr damit in Verbindung stehen.
1.
Experimente
weit unterhalb der Grenzwerte mit einer Prüfzeit von 20 Minuten bis 2 Stunden haben
statistisch signifikant biologische Wirkungen gezeigt. (Oscar & Hawkins
1977) [xix]
Anmerkung: Unberücksichtigt bleibt hierbei die möglicherweise nahezu
24-stündige Aufenthaltszeit in Sendernähe, das rund ums Jahr und viele Jahre
lang, die Zusatzbelastung von weiteren Sendern in der Nähe, weitere
Elektrosmogbelastungen aus nahen Hochspannungsleitungen, aus Hauselektrik etc.
Solche synergetischen Wirkungen sind bisher bei den
Mobilfunkforschungen so gut wie nicht erfasst, da es sich in der Regel um
Laborversuche handelt. Auch die besondere Sensibilität Ungeborener,
Säuglinge und Heranwachsender durch ihre noch relativ dünne Schädeldecke, ihr
noch nicht voll ausgeprägtes Immunsystem, ihre hohe Zellteilungsrate etc., aber
auch die besondere Sensibilität Kranker und Behinderter bleibt bei
Laborversuchen, wie bereits gesagt, in der Regel unberücksichtigt
(einerseits Gott sei Dank!).
2.
Die aktuellste
Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und
Wohlbefinden wurde in 2001 In Kärnten gemacht. Hiernach ergab sich signifikant,
dass die festgestellten Herz-Kreislauf-Erkrankungen unmittelbar mit den
Expositionen aus Mobilfunksendern im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob
die untersuchten Personen, Erkrankte wie Kontrollgruppe, an schädigende
Wirkungen des Mobilfunks glauben oder nicht. (Kundi et al., 2001) [xx]
Ihre
Behauptungen, die „Wirkung
auf die Funktion der Blut-Hirn-Schranke bliebe erhalten“ und es gäbe „keine
Relevanz für Basisstationen“ sind nach den zuvor zitierten
wissenschaftlichen Erkenntnissen schlichtweg falsch!
(Auf diese letzte Studie von Prof. Kundi und Ihr skandalöses Verhalten
hierzu in der TV-Sendung „Grenzenlos: Bei Anruf Krebs“ kommen wir weiter unten
zu sprechen)
Für uns sind nachfolgende
Meinungsäußerungen und zusätzliche Betrachtungen des Themas außerordentlich
wichtig:
Sie nehmen
als Wissenschaftler und führender Experte für Strahlenschutzangelegenheiten der
Bundesrepublik Deutschland, durch Ihre ICNIRP-Funktion gar der ganzen Welt, die
Position ein, dass nur die Mehrzahl, d.h. eine mathematische Mehrheit
der (für die Mobilfunkindustrie offensichtlich positiven?) wissenschaftlichen
Erkenntnisse zählt.
Sie verwechselt da ganz eindeutig die
Wissenschaft mit einem demokratischen Vorgang in einem politischen Plenum.
Das würde ja in der Mobilfunkforschung bedeuten, dass nur das beachtet,
aufgegriffen und letztlich in Vorsorgewerte gesetzlich umgesetzt wird, was am
meisten publiziert wird oder was der „Papst“ des jeweiligen Wissenschaftsbereichs
abgenickt hat (das Letztere wäre dann Wissenschaftsdiktatur!).
Richtig
wäre, wenn nach
Veröffentlichung und Kenntnisnahme der gegenteiligen
Forschungsergebnisse anderer Forscher der bisherige nicht mehr haltbare
Standpunkt von jedem neutralen und sich verantwortlich fühlenden Herausgeber
von Richtlinien, Empfehlungen und Ratschlägen aufgegriffen und berücksichtigt
würde.
Bedenkt man
bei dieser Betrachtung, dass ein Großteil der Forschungen zum Mobilfunk von
der Industrie bezahlt wurde und noch wird, dann ist es leicht
durchschaubar, warum die absolute Mehrheit der Forschungsergebnisse für die
Mobilfunkindustrie und die Netzbetreiber mehr oder weniger positiv sind.
Aktuelles
Beispiel ist die sog. ‚2. Bayerische Rinderstudie’ mit 50%
Industriebeteiligung, da muss man sich über das verwässerte
Forschungsergebnis nicht wundern! Die 50% beziehen sich eigentlich auf den
Finanzierungsanteil, aber eben leider nur ‚eigentlich‘.
Wie Sie wissen, gab es zur Rinderstudie eine Aussprache im Bayerischen Landtag.
Wir waren persönlich in der 51. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung
und Umweltfragen des Bayerischen Landtages am 15. März 2001 anwesend, weiterhin
liegt uns das wörtliche Redeprotokoll vor.
In der Aussprache hochgekommene Kritikpunkte waren:
·
Ein
Abgeordneter (Hartenstein, fraktionslos) wußte bereits im Vorfeld der Studie um
die Gefahr von (negativen) Beeinflussungsmöglichkeiten und bat darum,
dass die Fraktionen des Bayerischen Landtags ihre Überlegungen und
Vorstellungen mit in das Forschungslayout einbringen können. Dieses wurde vom
StMLU abgelehnt
·
Universitäre
Forschung muß wirtschaftsunabhängig erfolgen, wenn sie glaubhaft sein
soll
·
Die
Höfe wurden nicht richtig ausgewählt, die weitere Zuordnung zu den vier
Expositionsgruppen war fehlerhaft. In dieser Studie war für ein
objektives Ergebnis eine qualifizierte Auswahl und Zuordnung der zu
untersuchenden Höfe von ausschlaggebender Bedeutung.
·
Die
Mobilfunkbetreiber waren an der Auswahl der Höfe direkt beteiligt!
Zusätzlich zum Problem der
Wirtschaftsbeteiligung wurde kritisiert, dass seitens des StMLU
·
eine
Vorfassung des Abschlussberichtes zurückgewiesen wurde,
·
in der
veröffentlichten Fassung des Abschlussberichtes die ursprünglich vorhandenen
Texte mit kritischen Aussagen weggelassen oder in ihrer Aussage stark
abgeschwächt wurden,
·
keine
Fotos der geschädigten Tiere (Mißbildungen) im Rahmen der Studie veröffentlicht
werden durften,
·
in der
Vereinbarung des Abschlusskolloquiums (endgültige Verabschiedung des
Studienergebnisses) der beteiligten Wissenschaftler nachträglich Veränderungen
durchgeführt, das offizielle Ergebnis geschönt wurde. Die öffentlichen
Verlautbarungen des Bayerischen Umweltministers Werner Schnappauf zum Ergebnis
der Rinderstudie belegen dieses.
Zitat 3
„Neuere Studien über Wirkungen gepulster und amplituden- modulierter
HF-Felder sagen, dass es keine belegten Hinweise auf einen Zusammenhang mit
gentoxischen konzerogenen Veränderungen gibt.“
Vorab
sollten wir uns darauf einigen, dass hier nicht nur dokumentierte direkte
Krebsfälle durch EMF zählen, sondern auch solche Veränderungen im Biosystem
Mensch, die zum Krebs führen können. Sie selbst nannten bereits in
diesem Sinne „genotoxische Veränderungen“.
Herr Professor
Bernhardt, Sie sind Biophysiker und kennen sich in der Physik, Biologie und
Medizin recht gut aus; hoffentlich die anderen Mitglieder der SSK auch. Sie
werden uns sicher zustimmen, dass auch Beeinträchtigungen des Immunsystems, des
Hormonsystems u.a. zum Krebs führen können oder diesen zumindest begünstigen,
das wäre ja auch nicht so schön, oder?
1.
Es
wurde in einem Wirkmodell zu Quanteneffekten theoretisch aufgezeigt, dass es
zwischen 10 MHz und 10 GHz in Kettenmolekülen zur Anregung von ‚Wring’-Resonanzen
kommen kann. Dieses zeigt sich in ‚Verdrillungen’ der Molekülketten, die
ihrerseits zu Strukturveränderungen führen können. (Bohr et al.
1997) [xxi]
2.
Einflüsse
von Mikrowellen auf Strukturänderungen in Molekülen im oben genannten Sinne
wurden am Beispiel des Proteins b-Laktoglobulin nachgewiesen. (Bohr
& Bohr 2000) [xxii]
3.
Die
Anregung resonanter Wring-Moden (siehe oben) durch Mikrowellen kann sogar zu
Kettenbrüchen führen, da die zugeführte Energie während der Strukturänderungen
wegen des ‚White’schen Theorems’ in einem eng begrenzten Teil des
Moleküls konzentriert werden kann. In diesem Bereich kann es dann zu einem
Bruch der Kette kommen. (Bohr et al. 1997) [xxiii]
Anmerkung:
Damit existiert quasi auch ein sog. „Wirkmodell“, das einige Wissenschaftler
immer mitgeliefert haben wollen, ehe sie etwas Neues anerkennen.
4.
In
einem Experiment an Rattengehirnzellen mit Expositionen über 2 Stunden und
SAR-Werten von 0,6 – 1,2 W/kg wurde statistisch signifikant eine direkte
Schädigung der DNA (Einzel- und Doppelstrangbrüche) nachgewiesen. (Lai &
Singh 1995) [xxiv]
Dieses Ergebnis wurde im eigenen Labor und von anderen
Forschern, allerdings bei höheren SAR-Werten und höheren Leistungsflußdichten
bestätigt (Lai & Singh 1996, Phillips 1998, Sarkar 1994) [xxv]
Anmerkung: Der SAR-Wert des Experiments ist der eines Handys, liegt
also unterhalb des offiziellen Grenzwertes.
5.
Bei
Arbeitern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit (Wartung von
Mobilfunksendern) häufiger der Strahlung von Mobilfunkanlagen ausgesetzt waren,
wurde eine statistisch signifikante Zunahme von Chromosomen-Aberationen bei
Lymphozyten festgestellt. (Maes et al. 1995) [xxvi]
Anmerkung: Unter dem Begriff ‚Chromosomen-Aberationen’ werden im
weitesten Sinne alle Anomalien auf DNA-Doppelstrang-Niveau hinsichtlich
Chromatiden und Chromosomen zusammengefasst (Brüche, azentrische Fragmente
etc.)
6.
Nach
Bestrahlung menschlichen Blutes mit Mobilfunk GSM 217 Hz und 2 Stunden wurde
eine statistisch signifikante Zunahme von Chromosomen-Aberationen bei
Lymphozyten festgestellt. (Maes et al. 1995) [xxvii]
7.
Ein
verstärktes Auftreten von Mikrokernen unter dem Einfluss von hochfrequenter
EMF, das als Indiz für eine Chromosomen-Schädigung durch die Felder zu werten
ist, wurde in mehreren Arbeiten nachgewiesen. (Fucic et al.
1992, Garaj-Vrohac et al.1991 und 19092, Vijayalaxmi et al. 1997a u.a.) [xxviii]
Anmerkung: Die Häufigkeit des Auftretens von Mikrokernen gibt
vor allem darüber Aufschluss, ob die Verteilung der Chromosomen auf die
Tochterkerne nach einer Zellteilung normal und vollständig erfolgt ist.
8.
In
einer Studie wird festgestellt, dass bei einer Bestrahlung durch eine
GSM-Basisstation (954 MHz, 217 Hz, 2 Stunden) die gentoxische Wirkung von
Mitomycin C, nachgewiesen über den Schwester-Chromatid-Austausch, statistisch
signifikant erhöht war. (Maes et al. 1996) [xxix]
Anmerkung: Auch die Schwester-Chromatid-Austausch-Häufigkeit gilt als
Maß für Schäden an dem DNA-Einzelstrang-Niveau.
9.
Bei
Experimenten mit Bakterien und Hefepilzen wurden Mutationen nachgewiesen. Die
Leistungsflussdichten bzw. SAR-Werte lagen oberhalb der üblichen
Mobilfunkwerte, andererseits waren die Expositionszeiten (0,5 – 6 Stunden) in
Relation zu Menschen/Tieren, die an einem Mobilfunksender leben, relativ kurz.
(Anderstam et al. 1983, Dardalhon et al. 1881 und 1985, Hamnerius et al. 1985) [xxx]
Anmerkung:
Genetische Schäden können zu Mutationen der Zellen mit möglicherweise
nachteiligen Folgen für das Lebewesen führen, wie beschleunigte
Zellteilung (Krebs).
10.
In
Rattengehirnen, die vier Stunden lang dem Feld eines GSM-Mobilfunktelefons
ausgesetzt waren, wurde in einigen Regionen eine veränderte Gen-Transkription
festgestellt. (Fritze et al. 1997a) [xxxi]
Anmerkung: Der Code der DNA steuert über RNA (Ribonukleinsäuren) als
‘Übersetzer’ die Proteinsynthese in den Ribosomen (extrem kleine, nur
elektronenmikroskopisch darstellbare RNA-reiche „Körperchen“). Die Bildung von
RNA, d.h. die Übernahme der genetischen Information erfolgt im Zellkern
(Transkription). Fehler in der Gen-Transkription können sich auf der Ebene der
Proteine potenzieren.
11.
Im
Rahmen der Karzinogenese (Krebsentstehung) wird das Enzym ODC (Ornithindecarboxylase)
aktiviert. In einem Experiment mit einem digitalen Mobilfunktelefon führten
diese Emissionen zu einem statistisch signifikanten Anstieg der ODC-Aktivitäten
in den exponierten Zellen. Keine Wirkung hatte dagegen ein analog
arbeitendes Mobiltelefon (nicht digital und ungetaktet, wie früher das C-Netz).
(Litovitz et al. 1993, 1997, siehe auch Glaser 1998 und Litowitz 1998) [xxxii]
12.
In
einem in vitro-Experiment mit Eizellen des Chinesischen Hamsters wurde
ein statistisch signifikanter gestörter Zell-Zyklus in alle Phasen
festgestellt. Es ergab sich, dass 2,45 GHz-Felder hinsichtlich der Auslösung
von Zell-Zyklus-Störungen etwa doppelt so wirksam sind wie 27
MHz-Felder.(Cleary et al. 1996) [xxxiii]
13.
Bei in
vitro-Experimenten mit Fibroblasten der Maus in einem niederfrequent
gepulsten Hochfrequenzfeld wurde eine statistisch signifikante Zunahme
neoplastischer Transformationen bei Zellen festgestellt. Der Effekt war
intensitätsabhängig und wurde durch die nachträgliche Zufügung eines
Tumor-Promotors (TPA) sichtbar. (Balcer-Kubiczek & Harrison
1985, 1989, 1991) [xxxiv]
Anmerkung: Eine ungestörte Signal-Transduktion
(Signalübertragung) oder wirksame Zell-Kontrollmechanismen, die in der Lage
sind, Fehlinformationen zu korrigieren oder Reparaturen zu ermöglichen, sind
die Voraussetzung für eine Zell-Zyklus-Progression, bei der die genomische
Integrität der Zelle gewahrt bleibt. Störungen der DNA-Replikationen können zu nachteiligen
Mutationen und in der Folge zum Zelltod oder bei vielzelligen
Organismen zum Krebs führen. Die Ursachen für irreguläre Verläufe des
Zell-Zyklus liegen fast immer in Fehlern bei der Signal-Transduktion und/oder
im Versagen der Kontrollmechanismen.
14.
In in
vitro-Experimenten mit menschlichen Lymphozyten wurde festgestellt, dass
niederfrequent gepulste Mikrowellenstrahlung (2,45 GHz) die Umwandlungsrate von
kleinen, ruhenden Lymphozyten zu großen, aktivierten Lymphoblasten erhöht.
Kontinuierliche (also ungepulste) Strahlung konnte diesen Effekt erst bei
Leistungsflußdichten auslösen, die auch zu messbaren Erwärmungen führten. (Czerska
et al. 1992) [xxxv]
15.
An
menschlichen Lymphozyten und an Glioma-Zellen wurde eine erhöhte
Zellteilungsrate nach Exposition in einem kontinuierlichen 2,45 GHz-Feld
nachgewiesen. In einem neueren Experiment wurde ein entsprechender Effekt auch
für Expositionen in einem puls-modulierten Feld (50 Hz) gleicher Trägerfrequenz
festgestellt. (Cleary et al. 1990 und 1996) [xxxvi]
16.
In
einem in vitro-Experiment mit menschlichen transform.
Epithel-Amnion-Zellen und Expositionen mit einer GSM-modulierten 960 MHz-Welle
(SAR 0,0021 W/kg) wurde eine Erhöhung der Zell-Proliferationsrate festgestellt.
(Velizarov et al. 1999) [xxxvii]
Auch diese Aufzählung müssen wir leider wieder aus Volumengründen
abbrechen!
Eine grundlegende Frage bei der Bewertung potentieller
Gefahren des Mobilfunks ist die nach der Gen-Toxizität. Wenn die Felder
in der Lage sind, die Erbsubstanz direkt zu schädigen, würde dies bedeuten,
dass sie nicht nur die Wirkung anderer kanzerogener, teratogener oder mutagener
Substanzen verstärken, sondern dass sie selbst entsprechende Wirkungen
entfalten können.
Solch
ein Zusammenhang wurde früher von einigen Forschern (Brusick et al. 1998,
Moulder et al. 1999, Repacholi 1997 und 1998, Saunders et al. 1991, Verschaeve
& Maes 1998) für unwahrscheinlich gehalten.
Ihre
Behauptungen, es
gäbe „keine Hinweise auf einen Zusammenhang von EMF und gentoxischen
kanzerogenen Veränderungen“ sind nach den zuvor zitierten wissenschaftlichen
Erkenntnissen schlichtweg falsch!
Für uns sind
nachfolgende Meinungsäußerungen und zusätzliche Betrachtungen des Themas
außerordentlich wichtig.
Wir
sagen: Wenn ein Wissenschaftler in
der Mobilfunkforschung oder anderswo zu keinen Ergebnissen mit
biologischen Auswirkungen kommt, dann hat das in der Regel folgende Hintergründe:
1.
Die angewandte
wissenschaftliche Methode war ungeeignet
2.
Eine geeignete
wissenschaftliche Methode wurde nicht sauber angewandt
3.
Die Auswertung der wissenschaftlichen
Rohdaten war unzulänglich
4.
Es handelte sich um Auftragsforschung,
das Ergebnis stand im voraus fest.
Man findet eben nur das, nach was man sucht! Das ist eindeutig Wissenschafts-Prostitution!
5.
Oder es konnten
in einem bestimmten Segment mit den heutigen Forschungsmöglichkeiten
wirklich (noch) keinerlei Auswirkungen entdeckt werden.
Daraus ultimativ zu
schlussfolgern, es gibt grundsätzlich keine Auswirkungen, ist
wissenschaftlich gesehen unseriös! Die Zukunft, und insbesondere was uns
die Wissenschaft noch bringt, muss grundsätzlich offen bleiben!
Wir
wiederholen:
“Die Erkenntnisse der Wissenschaft von heute sind die Irrtümer von
morgen!“
Die
aufgezeigten negativen Aspekte dürften in einer unabhängigen,
verantwortungsvollen, ethisch motivierten, ehrlichen und damit ‚Freien
Forschung’ nicht auftreten!
Leider
ist das absolute Gegenteil in der Forschung häufig anzutreffen. Das
macht verständlich, warum es nötig ist, die Minderheitenergebnisse der
Mobilfunkforschung besonders zu registrieren, zu analysieren, zu werten, zu
publizieren – an die große Glocke zu hängen!
Und wir tun dieses mit größtem Nachdruck und werden in unseren
Bemühungen nicht nachlassen. Das sind wir nicht nur uns, sondern der
gesamten Bevölkerung schuldig, insbesondere im Hinblick auf die Ungeborenen,
Säuglinge, Kinder, Jugendlichen, Kranken und Alten, die jeweils einen
spezifischen körperlichen Schwachpunkt haben, sie bedürfen unseres
besonderen Schutzes – eigentlich auch Ihres Schutzes, Herr Professor
Bernhardt, wie es der Name der Strahlenschutzkommission aussagt, in der
Sie die AG Nicht-ionisierende Strahlen leiten!
In den
ICNIRP-Grenzwerten und Ihren persönlichen Betrachtungen und Aussagen fallen
diese sensiblen Gruppen unter den Tisch. In Erhebungen und Laborversuchen nimmt
man, wie bereits zum Ausdruck gebracht, gewöhnlich knackige Studenten,
gesunde Tiere ohne weitere Umweltbelastungen, d.h. gravierende
Synergieeffekte, wie sie im Alltag, im wirklichen Leben jedoch auftreten,
werden kaum oder gar nicht berücksichtigt (weiterer Elektrosmog
aus anderen Quellen, chemische Belastungen, Schwermetallbelastungen
insbesondere im Gehirn, metallische Implantate, psychologischer Stress, bereits
geschwächte Gesundheit oder gar Krankheit der Probanten oder Versuchstiere
u.a.m.)
Im übrigen,
Herr Professor Bernhardt, gilt denn für Sie persönlich, die ICNIRP und die SSK
nicht das „Pauli-Prinzip“? (Prof. Pauli, ETH Zürich, Senior der
Atomwissenschaftler Heisenberg, Hahn u.a.) Es handelt sich, wie Sie wissen, um
eine Verpflichtung, um einen ‚Ehrenkodex‘ der Wissenschaft. Hiernach ist
es eine Pflicht, neue Erkenntnisse in das bisherige System des
Wissensbestandes einzuordnen!
Zitat 4
„Neuere Studien über Wirkungen gepulster und amplituden- modulierter
HF-Felder sagen, dass es bei Intensitäten, wie sie bei Mobiltelefonen
auftreten, nur eine geringe Beeinflussung von Reaktionszeiten,
neurophysiologischer Prozesse und kognitiver Funktionen gibt. Es liegt keine
gesundheitliche Relevanz vor. Bei Intensitäten im Bereich von Basisstationen
treten keine Effekte auf. Das alles gilt sowohl beim Menschen wie auch Tier.“
Trotzdem geben Sie eine Empfehlung zur vorsichtigen?
Vermeidung!
1. In Versuchen mit Ratten wurde
festgestellt, dass ein mit 500 Hz puls-moduliertes 2,45 GHz-Feld (SAR=0,6 W/kg)
die durch den wichtigsten parasympathischen Neurotransmitter Acetylcholin
vermittelte Aktivität vor allem im Frontal-Kortex und im Hippocampus
beeinflusst. Ein ähnliches Verhalten wurde bei Versuchstieren auch als Reaktion
auf Stress durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit festgestellt. (Lai et
al. 1987, 1988 und 1989) [xxxviii]
2.
Mittels
EEG wurde bei Ratten, die einem 945 MHz-Feld (AM, 4 Hz, 1 bis 2 W/m2)
ausgesetzt waren, in den ersten 20 Sekunden nach Expositionsbeginn eine Zunahme
der Links-Rechts-Symmetrie beobachtet. (Vorobyov et al. 1997) [xxxix]
3.
Erste
Experimente von v. Klitzing mit EEG-Aufnahmen während der Exposition der
Probanden durch gepulste Hochfrequenzfelder mit Ähnlichkeiten zu Feldern des
Mobilfunks (150 MHz, 217 Hz, Leistungsflussdichte im Puls im Gehirn in 6 cm
Tiefe unter 0,01 W/m2), die Veränderungen im Wach-EEG aufzeigten,
wurden wegen unzureichender Dokumentation in Zweifel gezogen. In späteren
Untersuchungen wurden dann aber eindeutige Effekte sowohl im Wach- wie im
Schlaf-EEG nachgewiesen und ausreichend dokumentiert. (v. Klitzing 1995) [xl]
4.
Mittels
EEG wurden bei Expositionen in einem 150 MHz-Feld (Modulationsfrequenz 9,6 Hz,
Peak-Ausgangsleistung 0,5 mW, 4 cm Abstand, Nah-Feld-Bedingungen) als auch im
Feld eines Mobilfunktelefones (902 MHz, Modulationsfrequenz 217 Hz,
Peak-Ausgangsleistung 8 W, 40 cm Abstand) statistisch signifikante Zunahmen der
Energie in den Frequenzbändern Alpha, Beta1 und Beta2 festgestellt. (Reiser et
al. 1995) [xli]
5.
Mittels
EEG wurde im Feld eines GSM-Mobilfunktelefons (8 W, Abstand 40 cm, 8 Stunden,
Leistungsflussdichte 0,5 W/m2) eine Verkürzung der Einschlafzeit und
eine statistisch signifikante Reduktion der Dauer und des Anteils an REM-Schlaf
nachgewiesen. Darüber hinaus ergab die Spektralanalyse eine erhöhte spektrale
Leistungsdichte des EEG-Signals während des REM-Schlafs, vor allem im
Alpha-Frequenzband.
Der REM-suppressive Effekt und eine Verkürzung der Einschlafdauer wurden auch
in weiteren Experimenten der selben Arbeitsgruppe bestätigt. In dem Versuch aus
dem Jahre 1997 wurde zugleich eine statistisch signifikante Erhöhung der
Konzentration von Cortisol im Blut der Personen festgestellt, die einem 900
MHz/217 Hz-Feld mit einer Leistungsflussdichte von 0,2 W/m2
ausgesetzt waren. (Mann/Röschke 1996, Mann et al. 1997, Wagner et al. 1998) [xlii]
6.
Mittels
EEG wurde nachgewiesen, dass Gehirnveränderungen im Schlaf bereits nach
Expositionszeiten von 15 bis 30 Minuten auftreten. Die Forschergruppe benutzte
ebenfalls ein 900 MHz-Feld, das wahlweise mit 2, 8, 217 oder 1736 Hz
puls-moduliert werden konnte. Bei Spezifischen Absorbtionsraten (SAR) unter 1
W/kg wurde wie in den obigen Experimenten eine statistisch signifikante
Verringerung des REM-Schlaf-Anteils festgestellt. Außerdem verkürzte sich die
Aufwachphase deutlich. (Borbély et al. 1999) [xliii]
7.
Es
wurde untersucht, welchen Einfluss die Strahlung von Mobiltelefonen auf die
langsamen Hirnpotentiale hat. Hierbei handelt es sich um ereigniskorrelierte
Hirnpotentiale, die in Vorbereitung auf motorische Handlung und/oder
Informationsverarbeitungsleistungen auftreten. Veränderungen der langsamen
Hirnpotentiale geben Hinweise auf Beeinflussungen spezifischer Aspekte
menschlicher Informationsverarbeitung. Die Forschergruppe stellte fest, dass
die Felder eines Mobiltelefons (916,2 MHz, 217 Hz, SAR 0,882 bis 1,42 W/kg, 3
bis 5 Minuten) bei bestimmten Aufgaben in bestimmten Hirnregionen zu einer
statistisch signifikanten Abnahme der langsamen Bereitschaftspotentiale führen.
(Freude et al. 1998, s.a. Hentschel et al. 1999) [xliv]
8.
Beeinträchtigungen
des Gehirns, z.B. über Modifikationen der Cholin-Aufnahme, lassen auch Defizite
beim Lernvermögen erwarten. Diese wurden auch in mehreren Lernexperimenten mit
Ratten nachgewiesen. In diesem Experiment wurden Ratten für 45 Minuten einem
mit 500 Hz gepulsten 2,45 GHz-Feld mit einer Leistungsflussdichte von 10 W/m2
ausgesetzt. Diese Intensität führte zu einer gemittelten Ganzkörper-SAR von 0,6
W/kg. Anschließend an die Exposition wurden die ausgehungerten Ratten in ein
Labyrinth mit mehren Armen gesetzt, in denen jeweils Futter deponiert war.
Gemessen wurde, wie effektiv die exponierten Ratten und schein-exponierte
Kontrolltiere das Labyrinth nach Futter absuchten. Bei der exponierten Gruppe
wurden statistisch signifikant mehr Fehlversuche, das heißt Absuchen bereits
geleerter Labyrintharme, festgestellt. Die Autoren führen die geringere
Leistungsfähigkeit der exponierten Ratten auf Defizite im Raum-Gedächtnis
zurück.
Das Handicap der EMF-Exposition konnte in einem Folgeexperiment
wettgemacht werden, wenn den Ratten vor der Exposition der Azetylcholin-Agonist
Physostigmin oder der Opiat-Antagonist Nalrexone verabreicht
wurde. Für die Autoren ist dieser Befund eine Bestätigung ihrer Ergebnisse aus
vorausgegangenen Versuchen (1989 und 1994), bei denen festgestellt wurde, dass
hochfrequente elektromagnetische Felder das cholinergische und das endogene
Opioid-Neurotransmitter-System im Gehirn beeinflussen und das dieser Effekt zu
Gedächtnisverlusten führen kann. Der Effekt wurde mittlerweile durch andere
Experimente bestätigt. (Lai et al. 1989,1994, s.a. D’Andrea für ältere
Experimente und Mickley & Cobb 1998 für bestätigende Experimente) [xlv]
9.
In
einem weiteren Experiment wurden Ratten in mehreren „Sitzungen“ trainiert, eine
knapp unter der Wasseroberfläche befindliche Plattform in einem kreisförmigen
Wasserbecken zu finden. Anschließend wurden sie für eine Stunde gepulster
Mikrowellenstrahlung ausgesetzt (2,45 GHz, 500 Hz, mittlere
Leistungsflussdichte 2 W/m2, gemittelte Ganzkörper-SAR 1,2 W/kg).
Nun wurde untersucht, wie lange die exponierten im Vergleich zu nicht- oder
scheinexponierten Ratten brauchten, um von verschiedenen Startpositionen aus,
die Plattform zu finden. Die exponierten Ratten brauchten deutlich länger, auch
verbrachten sie signifikant weniger Zeit im richtigen Quadranten des
Wasserbeckens. Schließlich wichen auch die aufgezeichneten Muster der
Schwimmbahnen der exponierten Tiere von denen der Vergleichsgruppen ab, was auf
unterschiedliche Strategien bei der Plattformsuche hindeutet. Auch dieses
Ergebnis bestätigt den Befund aus andren Experimenten, dass gepulste
Hochfrequenzfelder bestimmte Gedächtnisleistungen beeinträchtigen können. (Wang
& Lai 2000) [xlvi]
10.
In
einem weiteren Experiment mit Ratten wurden Einflüsse eines 600 MHz-Feldes auf
das Gedächtnis der Tiere nachgewiesen. Es wurde die Fähigkeit der Tiere,
bekannte Objekte zu erkennen, in Abhängigkeit von der Strahlungsleistung
gemessen. Während sich die nicht-exponierten Kontrolltiere und auch noch die
Tiere, die einer SAR von 0,1 W/kg ausgesetzt waren, deutlich länger mit einem
neuen als mit einem ihnen bekannten Objekt beschäftigten, verwandten die höher
exponierten Tiere genauso viel Zeit auf die Untersuchung eines eigentlich
bekannten Objekts wie auf die eines neuen. Die Grenze für diese
expositions-abhängige Verhaltensänderung lag zwischen 0,1 und 1,0 W/kg. (Mickley
et al. 1994) [xlvii]
11.
Dass
Felder, wie sie beim Mobilfunk benutzt werden, kognitive Funktionen des
menschlichen Gehirns beeinflussen können, wurde experimentell nachgewiesen. In
dieser Untersuchung wurden insgesamt 36 Probanden einem 915 Hz-Feld eines
simulierten Mobiltelefons ausgesetzt. Das Feld konnte mit einer 217 Hz-Sinus-
oder einer 217 Hz-Puls-Modulation überlagert werden. Bei der Analog-Simulation
(Sinuswellen) betrug die Netto-Vorwärts-Leistung etwa 1 Watt, bei der
Digital-Simulation 0,125 W. Die Probanden mussten unter den Bedingungen
‚Exposition durch analoges Feld’, ‚Exposition durch digitales Feld’ oder
‚Schein-Exposition ohne Feld’ jeweils einige Tests ausführen, mit denen das
Reaktionsvermögen und verschiedene Formen der Gedächtnisleistung gemessen
wurden. In beiden Expositionsgruppen ergab sich eine leichte, aber statistisch
signifikante Abnahme der Reaktionszeit, die bei ‚Analog-Exposition’ stärker
ausgeprägt war als bei ‚Digital-Exposition. (Preece et al.
1999) [xlviii]
12.
Bei
Expositionen aus einem GSM-Mobilfunkgerät (902 MHz, 217 Hz, 30 min.) zeigte
sich in allen EEG-Frequenzbändern (4-12 Hz) eine signifikant veränderte
Leistung im Testabschnitt „Gedächtnisabfrage“. (Krause et al.
2000) [xlix]
Ihre
Behauptungen, es gäbe „nur eine geringe Beeinflussung von Reaktionszeiten,
neurophysiologischer Prozesse und kognitiver Funktionen und es liegt keine
gesundheitliche Relevanz vor.“ sind nach den zuvor zitierten
wissenschaftlichen Erkenntnissen schlichtweg falsch!
Wir
haben oben den Nachweis geführt, dass Reaktionszeiten, veränderte Prozesse im
Gehirn ( wir nehmen an, dass solche mit neurophysiologischen Prozessen gemeint
sind), also z.B. verändertes EEG, aber auch neurochemische Veränderungen etc.
und die Wahrnehmung betreffende Funktionen bei Mensch und Tier mehr als
gering beeinflusst werden.
Frage an
Sie, Herr Professor Bernhardt: Wäre nicht bereits eine geringfügige
Beeinflussung neurophysiologischer Prozesse und kognitiver Funktionen bedenklich
oder gar verheerend, z. B. eine Beeinflussung der Reaktionszeiten für
Autolenker, Piloten, Lokführer, operierende Ärzte und und und?
Wir
nehmen weiterhin an, dass Sie statt „vorsichtiger Vermeidung“ (Nutzungsausweitung!)
eine ‚umsichtige Vermeidung‘ ('prudent avoidance') meinten, d.h. Vermeidung aus Vorsorgegründen aber unter
Abwägung der wirtschaftlichen, technischen, sozialen usw. Folgen, also eine Nutzungseinschränkung,
oder?
Wieso empfehlen Sie denn bei Ihrer sattsam bekannten persönlichen
Grundeinstellung, dass nichts Negatives bewiesen ist, keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen eintreten können (Ihr propagiertes Restrisiko von 0,1 %,
siehe weiter unten!) etc. eine Nutzungseinschränkung?
Können wir das schon als Ihre ersten zarten persönlichen Rückzugsbewegungen
deuten, um, wenn in nicht so ferner Zukunft die Mobilfunklüge platzt,
nicht belangt zu werden? Wenn es gar der Beginn eines Bewußtseinswandels wäre,
würden wir Sie wirklich loben wollen!
Zitat 5
„Neuere Studien über Wirkungen gepulster und amplituden- modulierter
HF-Felder sagen, dass es aus epidemiologischen Studien keine statistisch
nachweisbare Assoziation (Verbindung) zwischen Krebs im Kopfbereich und Nutzung des
Mobiltelefons gibt.“
Stellungnahme
Ø
Amerikanische
Fall-Kontroll-Studie zu Gehirntumoren und Mobilfunk
In der Studie wurden zwischen 1994 und 1998 insgesamt 782 Patienten mit
verschiedenen Hirntumoren und 799 Kontrollpersonen einbezogen. Für keine der
untersuchten Tumorformen wurde ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko
nachgewiesen. (Inskip et al. 2001) [l]
Relativierung
Bei den in der Studie
berücksichtigten kurzen Zeiträumen zwischen Nutzung der Mobiltelefone und
Diagnose dürfte es praktisch unmöglich sein, einen Zusammenhang
zwischen der Exposition und dem Vorkommen eines Tumors mit mehrjähriger
Latenzzeit nachweisen.
Außerdem hatten überhaupt nur 20 % sowohl der Fälle wie
der Kontrollgruppe Mobiltelefone in nennenswerten Umfang genutzt. Gerade
einmal drei der Patienten mit Tumoren und knapp 5 % der
Kontrollen hatten Mobiltelefone länger als fünf Jahre im Gebrauch. Bei
weniger als 2 % der Fälle und knapp 3 %
der Kontrollen reichte die Mobilfunknutzung weiter als acht Jahre zurück.
Außerdem bezog sich die Studie nicht auf den modernen getakteten
Mobilfunk im GSM-Standard, wie er in Deutschland seit einigen Jahren in den D-
und E-Netzen zunehmend benutzt wird, sondern auf amerikanische Analogtechnik.
Die Studie untermauert nicht Ihre Behauptung, schon gar
nicht gibt die Studie eine Entwarnung!
Ø
Dänische
Kohorten-Studie zu Gehirntumoren und Mobilfunk
Nach einer neuen Studie, die alle Mobilfunkbenutzer Dänemarks im
Zeitraum zwischen 1982 und 1995 einschließt, war Handynutzung nicht mit einer
erhöhten Krebsrate verbunden. (Johansen et al. 2001) [li]
Relativierung
Die Aussagekraft
der Studie ist dadurch eingeschränkt, dass nur einige Tausend der
einbezogenen dänischern Handybesitzer ihr Gerät länger als 10 Jahre benutzten.
Im Mittel betrug die Dauer der Handynutzung erst 3 Jahre, eine zu
kurze Zeit für die Entwicklung der meisten Krebsarten, wie z.
B. Hirntumoren. Zudem lässt die Studie keine Differenzierung zwischen
starken und geringen Handynutzern zu, sodass möglicherweise Entwarnung
bestehende dosisabhängige Effekte nicht aufgedeckt werden konnten.[lii]
Die Studie untermauert nicht Ihre Behauptung, schon gar nicht
gibt die Studie eine!
Ø
Amerikanische
Fall-Kontroll-Studie zu Gehirntumoren und Mobilfunk
Zwischen 1994 und 1998 wurden an fünf medizinischen Zentren eine Studie
durchgeführt. Es wurden 469 Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 80
Jahren mit primären Gehirnkrebs und 422 Kontrollen ohne Gehirnkrebs befragt.
Das Resultat: Die Personen mit Hirnkrebs unterschieden sich hinsichtlich der
Verwendung von Handys nicht relevant von der Kontrollgruppe. (Muscat
et al. 2000) [liii]
Relativierung
So sagen die
Autoren selbst zu ihrem Ergebnis: “Die vorliegende Studie zeigt keinen
Effekt nach kurzzeitiger Exposition mit Mobiltelefonen, die vor allem
mit analogen Signalen arbeiten. Es werden weitere Studien benötigt, um die
Situation für längere Induktionsperioden zu berechnen, insbesondere für langsam
wachsende Tumoren. Die HF-Felder, die von digitalen Mobiltelefonen
emittiert werden, könnten andere Effekte auf biologisches Gewebe ausüben
als analoge Telefone.“
In der Studie hatten die meisten Teilnehmer noch nie ein Handy
benutzt und nur wenige nutzten es lang genug und intensiv
(Gott sei Dank!). Außerdem bezog sich die Studie nicht
auf den modernen getakteten Mobilfunk im GSM-Standard, wie er in Deutschland
nun üblich ist, sondern auf Analogtechnik.
Die Studie untermauert nicht Ihre Behauptung, schon gar
nicht gibt die Studie eine Entwarnung!
Ø
Schwedische
Fall-Kontroll-Studie zu Gehirntumoren und Mobilfunk
In dieser kleinen Studie wurde ebenfalls kein erhöhtes Risiko für
Handynutzer gefunden. Allerdings fand man eine deutliche Seitenbevorzugung
des Tumors für die Kopfseite, auf der bevorzugt telefoniert wurde (Risikofaktor
rechte Kopfseite 2,45, links 2,40. Bei der Exposition handelte es sich
überwiegend noch um analogen Mobilfunkstandard. (Hardell et al.
1999) [liv]
Die erweiterte Studie von Hardell, Mild u.a., die sie in London
vorgestellt haben, ergibt bei einer größeren Personenzahl einen statistisch
signifikanten Zusammenhang zwischen der Exposition durch die Felder von Mobiltelefonen
und das Hirntumor-Risiko. [lv]
Die Studie untermauert nicht Ihre Behauptung, schon gar
nicht gibt die Studie eine Entwarnung!
Ø
Deutsche
epidemiologische Studie zu Augentumoren und Mobilfunk
Diese epidemiologische Studie der Universität Essen hat den möglichen
Zusammenhang zwischen der Entstehung von Augentumoren (Uvealmelanom) und der
Benutzung von Handys und Funkgeräten untersucht. Das Uvealmelanom ist ein
vergleichsweise seltener Tumor, jedoch die häufigste bösartige Ausbildung des
Auges im Erwachsenenalter.
118 Personen mit Uvealmelanom wurden zu ihrem Gebrauch von Funkgeräten
und Handys befragt und ihre Angaben mit denen von 475 nichterkrankten Personen
verglichen. Gefragt wurden u.a. ob die Personen an ihrem Arbeitsplatz
Funkgeräte, Funktelefone oder ähnliche Geräte mehrere Stunden bei sich tragen,
um erreichbar zu sein.
Die Untersuchung ergab ein erhöhtes relatives Risiko (OR) von 3,3
für die Handy-Nut-zung. (Stang et al. 2001) [lvi]
Relativierung:
Die Autoren sagen allerdings, dass man die Studie nicht überbewerten
sollte. Die Studie gebe Hinweise, könne aber die Fragestellung nicht
abschließend beantworten. Es handelt sich hierbei um einen Anfangsverdacht.
Man vermutet, dass man eine mögliche Zunahme sowieso erst in etwa 10 Jahren
sehen könnte.
Die Studie untermauert nicht Ihre Behauptung, schon gar
nicht gibt die Studie eine Entwarnung!
Ihre
Behauptung, es gäbe „keine statistisch nachweisbare Verbindung zwischen
Krebs im Kopfbereich und Nutzung des Mobiltelefons“ ist nach den zuvor
zitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht direkt falsch – aber erst
recht nicht richtig!.
Zusammenfassend zu diesen Studien und zur Situation kann man wohl sagen,
dass aussagekräftige epidemiologische Studien zum Zusammenhang zwischen
Mobiltelefonbenutzung und Hirntumorhäufigkeit noch fehlen, hier muss
offensichtlich noch geforscht werden.
Daher kann zu diesem Zeitpunkt von einer ‚Generalentwarnung’
überhaupt nicht die Rede sein! Ihre Aussage aus dem Munde eines hohen
‚Strahlenschützers’, es gäbe „keine statistisch nachweisbare Verbindung
zwischen Krebs im Kopfbereich und Nutzung des Mobiltelefon“ ruft beim Hörer
zwangsläufig den Eindruck hervor, man habe, wie es sich gehört, ausgiebig
und seriös geforscht und nichts gefunden. Da dieses in keiner Weise
so ist, können wir uns wiederum des Eindrucks nicht erwehren, dass mit Ihrer
Aussage offensichtlich eine Manipulation beabsichtigt ist.
Hier noch als Ergänzung wichtige
allgemeine Betrachtungen zu epidemiologischen Studien und Mobilfunk. Diese
werfen einen weiteren Schatten auf Ihre obige Aussage und bringen diese Studien
in eine Relation, die Sie vernachlässigt haben.
Die schnelle Entwicklung
des Mobilfunks hat im Hinblick auf die Untersuchung potentieller Risiken mit
Hilfe epidemiologischer Untersuchungen in ein doppeltes Dilemma geführt:
·
Für
Krankheiten wie Krebs mit Latenzzeiten von vielen Jahren ist es eigentlich noch
‚zu früh’ aussagekräftige Ergebnisse zu erwarten. Wenn Mobilfunk tatsächlich
mit einem erhöhten Krebsrisiko verbunden ist, so wird sich die Krankheit
wahrscheinlich erst bei wenigen Personen manifestiert haben. Das
dürfte zumindest für einen Teil der Bevölkerung gelten, bei dem die
Expositionen von den Basisstationen herrühren. Möglicherweise ist dieses bei
den direkten Mobilfunk-Nutzern etwas anders, da diese in der Regel doch
deutlich höheren Intensitäten ausgesetzt sind (Handy und Basisstation
kumulativ). Aber auch in dieser Gruppe wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit
Ergebnissen epidemiologischer Untersuchungen zu rechnen, die das tatsächliche
Risiko unterschätzen.
·
In
einigen Jahren dürften epidemiologische Untersuchungen an eine andere methodische
Grenze stoßen, zumindest dann, wenn Mobilfunk-Basisstationen flächendeckend
aufgebaut und durch UMTS verdichtet sind und ein großer Teil der Bevölkerung
Mobiltelefone benutzt. Dann dürfte es nämlich schwierig sein, die für
epidemiologische Untersuchungen notwendigen unbelasteten Vergleichsgruppen
zu finden.
Was soll sich denn der
weitere Leser dabei denken, wenn er nach Ihrem Statement folgende nicht
vermutete Aussage der ICNIRP ließt, in der diese bezüglich Ihrer
persönlichen ‚sicheren’ Aussage zu folgender gegensätzlichen
Einschätzung kommt:
„..., dass die
Ergebnisse der kleinen Zahl veröffentlichter epidemiologischer Studie nur
eine begrenzte Information über das Krebsrisiko geben.“
(ICNIRP 1998, S. 12, dt.
In: Strahlenschutzkommission 1999, S. 69)
Damit wird unsere
Meinung offiziell bestätigt und Ihre Aussage gleichzeitig wiederum als
zumindest tendenziös hingestellt.
Außerdem sagt die SSK („Ihre“ Strahlenschutzkommission) zum
Thema:
„ ..., dass die Ergebnisse der bisher vorliegenden Studien nicht
eindeutig sind. Insbesondere wegen der raschen Verbreitung des Mobilfunks
sind mögliche Gesundheitsrisiken durch Hochfrequenzstrahlung im Frequenzbereich
des Mobilfunks von besonderem öffentlichen Interesse. Internationale
Expertenkommissionen der Europäischen Gemeinschaft, der WHO und der ICNIRP empfehlen
die Durchführung von epidemiologischen Studien zur weiteren Abklärung dieser
Fragestellung.“
(Strahlenschutzkommission 1998) [lvii]
Das klingt alles ganz anders gegenüber den knackigen, unrelativierten,
absoluten Statements aus Ihrem Munde, des (fast) welthöchsten
Strahlenschützers.
Ø
„Projekt Interphone“
Um die Hinweise auf negative Auswirkungen von
Mobilfunktelefonen auf die menschliche Gesundheit auf ihre Relevanz zu überprüfen,
wurde das „Projekt Interphone“ durch eine Einrichtung der WHO, der ‚International
Agency for Research of Cancer, IARC (‚Internationalen Agentur für
Krebsforschung‘) ins Leben gerufen und im Sommer 2000 gestartet. Es handelt
sich um die größte europäische und internationale epidemiologische Erhebung,
die auf diesem Gebiet jemals durchgeführt wurde. Koordiniert wird die Studie,
für die das EU-Programm „Lebensqualität“ Fördermittel in Höhe 4 Mio. Euro
(ca. 8 Mio. DM)
bereitstellt, von Dr. Elisabeth Cardis, Leiterin der Abteilung Strahlung
und Krebs am ‚Internationalen Krebsforschungszentrum-CIRP, eines in Lyon
ansässigen Instituts der WHO.
Die Erhebung wird in acht europäischen
Ländern - Großbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland (hier ist die Johannes-
Gutenberg-Universität, Mainz beteiligt), Schweden, Norwegen, Dänemark und
Finnland - sowie Australien, Kanada, Israel, Japan und Neuseeland durchgeführt
und soll demnächst auf die USA ausgedehnt werden.
Zum Vorgehen erklärt E. Cardis: „Wir werden das
Krebsrisiko derjenigen Organe analysieren, die a priori den Strahlungen am
stärksten ausgesetzt sind. Die Forscher werden bei allen neuen Tumorfällen, die
in den am Projekt mitwirkenden Krankenhäusern untersucht werden, aufzeichnen,
seit wann und wie intensiv die erkrankten Patienten von Mobilfunktelefonen
Gebrauch machen. Diese Angaben werden dann mit denen der Kontrollpersonen
verglichen. ...Die Wissenschaftler werden je rund 6.000 Fälle von Gehirn- und
Ohrspeicheldrüsen-Tumoren und 1.000 Hörnerv-Tumoren untersuchen; Die Erhebung
wird einschließlich der Kontrollpersonen etwa 17.000 Personen erfassen. Auf
Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll es dann möglich sein, die
langfristigen Auswirkungen des Handy-Gebrauchs auf das Krebsrisiko im Kopfbereich
heraus zu finden.
Das Sammeln der Informationen und die Interviews werden ca.
zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten Ergebnisse der nationalen
Studie sollen im Jahr 2003 vorliegen, die der internationale Untersuchung Ende
2003 oder Anfang 2004.“
[lviii]
Ø
„International
EMF Project“
Das WHO-Projekt unter der Leitung von Repacholi wird
von acht internationalen Instituten, vierzig nationalen Behörden sowie acht
kooperierenden Zentren durchgeführt. Die Forscher wollen bis 2005 vorwiegend in
den USA und Europa 12 000 Probanden zu ihren Kommunikationsgewohnheiten
befragen.
Kommentar: „Dann soll sich zeigen, ob eine Generation
hirngeschädigter Zombies heranwächst oder ob die schöne neue Mobilfunkwelt
wirklich so heil ist, wie es Handyhersteller und Netzbetreiber versichern!“
(Focus 5/2001)
Wir sind natürlich alle
gespannt, wie in dieser Sache der Prozess in den USA ausgeht. Am 19. April 2001
wurden, wie Sie wissen, an einigen US-Gerichten Sammelklagen gegen einige der
führenden Telekom-Konzerne eingereicht. Darin wird den Firmen vorgeworfen, wissentlich
eine gesundheitsschädliche Technologie produziert und in Umlauf gebracht zu
haben. Der Vertreter der Kläger ist der Staranwalt Peter G. Angelos
aus Baltimore, der bereits erfolgreich Amerikas Tabakkonzerne auf 4,2
Mrd. US-Dollar Schadenersatz verklagte. Der Anwalt möchte in den Verfahren, die
er bereits vor einiger Zeit ankündigte, Beweise dafür erbringen, dass
die hochfrequente Strahlung, die von Headsets und Handys der beklagten Firmen
ausgeht, eine gesundheitsschädliche Wirkung auf Gehirn und Nerven hat, ja sogar
Krebs auslösen kann.
Sehr geehrter Herr
Professor Bernhardt, wir sind uns bei der Tragweite des Themas Krebs,
insbesondere Kinderkrebs, sicherlich einig, dass es um mehr geht,
als nur Krebs im Kopfbereich. Wir können uns nicht vorstellen, dass Sie
ernsthaft Erkenntnisse über andere Krebsarten ausschließen, oder?
Warum machten Sie dann in Ihrem Vortrag keine Aussagen zu weiteren
Krebsarten?
Uns liegen wissenschaftliche Erkenntnisse über die negative Wirkung der EMF (Mobilfunk und andere Quellen) zu folgenden Krebsarten vor:
·
Kinderleukämie (8 Studien, Relatives Risiko OR bis
4,0)
·
Kinderkrebs, allgemein (2 Studien, Relatives
Risiko OR bis 4,3)
·
Brustkrebs bei Frauen (3 Studien, Relatives
Risiko OR bis 7,4)
·
Krebs, allgemein (7 Studien, Relatives
Risiko OR bis 4,2)
·
Krebs bei Tieren (8 Studien,
Relatives Risiko OR bis 2,4)
Auch die Einschränkung auf „Nutzung des Mobiltelefons“
erscheint uns, gelinde gesagt, sehr eigenartig! Wollen Sie damit etwa
signalisieren, dass Sie die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu
„statistisch nachweisbaren Assoziationen“ zwischen Krebs und z.B. Mobilfunksendern
oder Laborversuchen nicht zur Kenntnis genommen haben?
Ignorieren Sie auch die zahlreichen, zum Teil seit Jahrzehnten
vorliegenden Erkenntnisse zu biologischen Wirkungen von EMF aus anderen
Quellen, als Mobilfunk? Können Sie persönlich ausschließen, dass nicht beim
Mobilfunk prinzipiell die gleichen biologischen Mechanismen wirken oder gar synergetische
Effekte zwischen Mobilfunk und anderen EMF- Quellarten auftreten. Können
Sie das wirklich?
Sie ignorieren offensichtlich einschlägige negative Erkenntnisse
aus Tierversuchen.
Wenn Sie diese gesammelten Erkenntnisse bei Tierkrebs nicht gelten
lassen, würden Sie uns dann bitte beweisen, dass die Erkenntnisse aus
Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragbar sind? Das zunehmende Heer
von Tierschützern fühlte sich dann Ihnen gegenüber zu tiefem Dank verpflichtet!
Zitat 6
„Behauptung:
Die Grenzwerte beschränken sich auf akute Wirkungen, berücksichtigen nur
thermische Wirkungen und ignorieren die periodisch gepulsten Felder.
Richtig
ist: Die
Festlegung der Grenzwerte basiert auf einer kritischen Analyse aller
wissenschaftlichen Ergebnisse durch interdisziplinäre Gremien (z. B. SSK,
ICNIRP). Dabei werden akute und chronische Expositionen, thermische,
nicht-thermische und Ergebnisse gepulster Felder berücksichtigt. Aus den
gefundenen Schwellenwerten für gesundheitliche Beeinträchtigungen wird – dem
Prinzip der Vorsicht folgend – mit einer Absenkung („Sicherheitsfaktor“) um
etwa 50 der Grenzwert (Basiswert)
festgelegt. Darüber hinaus wird geprüft, ob unterhalb des Basisgrenzwertes
Langzeitstudien Hinweise auf Gesundheitseffekte geben, die eine weitere
Absenkung erfordern.“
Vorerst
wollen wir für weitere Leser zum Einstimmen auf Ihre obige „Richtigstellung“
einige Ergebnisse der Ihnen sicherlich persönlich bekannten sog. „Neil-Cherry-Studie“
zitieren:
Ø
„Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998)
wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerhaft befunden, sie enthält
ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen
und absichtlichen Verdrehungen. Falls sie angenommen wird (Anmerkung
von uns: durch die Neu Seeländische Regierung), verfehlt sie den
öffentlichen Gesundheitsschutz von bekannten und aktuellen Wirkungen auf
die Gesundheit, folglich ist sie gesetzeswidrig in Bezug auf die
Forderung des Resource Management Act!“
Ø
„Das Umweltministerium und das
Gesundheitsministerium sollten über den Einflüssen der Industrie und
ihrer Vertreter stehen, aber indem sie die Annahme der ICNIRP-Richtlinien
empfehlen, Richtlinien, die von der Industrie rund um die Welt gesponsert
wurden, wird die Öffentlichkeit mehr und mehr gesundheitlichen Risiken
ausgesetzt werden!“
Ø
„Ich zeige klar und schlüssig, dass hier eine
Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und Anerkennung von schädlichen
Wirkungen, die so weit gehen, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien,
welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die
man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert
und falsch gebraucht!“
Ø
„Eine
kleine Zahl von Studien wird zitiert und besprochen, aus dem riesigen
erhältlichen Material heraus, welches potentielle, mutmaßliche,
zusammengenommen, aktuelle schädliche Einwirkungen auf die Gesundheit
zeigt. Ganze Körperschaften von Forschern und Forschungsresultaten von
vollständigen Disziplinen, z. B. der Biometeorologie werden vollständig
ignoriert!“
„Das
geschieht fortlaufend, systematisch und demonstrativ,
sodass wir darauf schließen können, dass hier ein unwissenschaftliches Motiv
hinter den Bewertungen und Schlussfolgerungen steckt!“
Ø
„Die ICNIRP-Richtlinie soll aus drei Gründen
nicht als Neu-Seeland-Richtlinie oder Standard gebraucht werden. Sie ist krass
ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz. Sie ist wissenschaftlich
anfechtbar, weil sie auf ernsthaften Fehlern und Unterlassungen
basiert!“
Dr.
Neil Cherry ist aus unserer Sicht ebenso wie Sie ein hochkarätiger,
ungewöhnlich breit ausgebildeter neuseeländischer Wissenschaftler in mehreren
Disziplinen. Er befasste sich schwerpunktsmäßig mit Auswirkungen von
Mikrowellen. Er kann sich auf grund seiner Ausbildung und Tätigkeit über
Elektromagnetische-Resonanz-Forschung äußern aus den Blickwinkeln der
klassischen Physik, Bio-Physik, Biologie, Human-Physiologie und Human-
Epidemiologie. Er hat etliche universitäre und wissenschaftliche Anerkennungen
und Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen. Alles dieses kann man
aus einer ausführlichen Veröffentlichung des australischen Parlaments sehr
detailliert entnehmen.
Wir
hatten persönlich das ausgesprochene Vergnügen, Herrn Cherry persönlich auf
einem internationalen Wissenschaftskongress genau zu diesem aktuellen Thema
hören zu können.
Im
Auftrage der neuseeländischen Regierung befasste er sich mit den
ICNIRP-Richtlinien, um die Regierung bezüglich Übernahme in nationales Recht zu
beraten. Bei dieser Arbeit stieß er auf die oben genannten skandalösen
Verhältnisse.
Bei
diesem vernichtenden Urteil über die ICNIRP-Richtlinie muss man sich
schon fragen, wer unsere Regierung bei der Übernahmenahme der
ICNIRP-Richtlinie in nationales Recht beraten hat? Sind es heute noch die
selben Berater? Ist das die Erklärung, warum der Umweltminister Trittin so
zögerlich mit einer Novellierung der 26.BISchV ist? Dürfen gewisse Kreise sich
in unserer Republik nach Gutsherrenart verhalten, sich ungeniert bedienen?
Wurde die Regierung vom Volk gewählt oder von diesen Kreisen? Was steht denn
groß in Stein gehauen draußen am Reichstagsgebäude? Wurde die deutsche SSK
ebenso wie die ICNIRP von der Industrie besetzt? Ja sind wir denn eine
afrikanische Bananenrepublik?
Fragen
über Fragen!!!
Nun, eine
Antwort können und wollen wir geben: Die SSK berät laut Satzung das BMU
(Bundesumweltministerium) in Angelegenheiten des Schutzes der Bevölkerung vor
Gefahren nicht-ionisierender Strahlen. In dieser Kommission leiten Sie, Herr
Professor Bernhardt als Vorsitzender den Ausschuss „Nicht-ionisierende
Strahlen“. Was also noch heute in der 26. BISchV steht und nach einer möglichen
Novellierung noch stehen wird, darauf haben Sie persönlich einen nicht geringen
Einfluss!.
Herr
Professor Bernhardt, wenn die oben zitierten skandalösen Feststellungen
von Cherry nicht stimmen, läuft dann schon eine Klage von Ihnen gegen
Cherry?
Sie
sprachen öffentlich davon, dass es sich bei der Cherry-Studie um eine Manipulation
handelt. Sie sind sicher gern bereit, im Sinne eine objektiven öffentlichen
Behandlung des Mobilfunkthemas hierzu konkrete Hinweise zu liefern. Wir würden
gern der Sache weiter nachgehen, um uns ein vielleicht objektiveres Bild von
Herrn Cherry erarbeiten zu können, ggf. wären wir bereit, unsere dann neue
Sicht zu publizieren. Sollte Ihre Behauptung jedoch aus unserer Sicht jeglicher
Grundlage entbehren, würden wir dieses dann ebenfalls öffentlich machen.
Zur zweiten
Behauptung, dass die ICNIRP tatsächlich die sog. „athermischen“ Felder
berücksichtigt hat, können wir nur sagen, dass das eine zentrale Frage
ist, an der sich zur Zeit in der „Szene“ am meisten künstlich
gerieben wird.
o
Die „Offiziellen“,
wie Sie und andere, sagen:
„Natürlich sind
die athermischen Wirkungen berücksichtigt!“
o
Die kritischen
Wissenschaftler, Verbände, Bürgerinitiativen, auch Ämter sagen:
„Nein, sind sie
nicht!“
Lassen
wir also die offiziellen Ämter, Behörden, Kommissionen, Organisationen zu Wort
kommen:
·
Die WHO
(World Health Organization), die Weltgesundheitsbehörde, übernimmt bekanntermaßen
die Empfehlungen der privaten ICNIRP.
In einem sog. „Fact Sheet“
Nr. 193 vom Juni 2000, einem offiziellen Papier der WHO, steht eine zu Ihrer
Behauptung widersprüchliche Aussage:
„Alle nachgewiesenen
gesundheitlichen Auswirkungen von Hochfrequenzexpositionen beziehen sich
eindeutig auf die Wärmeentwicklung.“
„ ... doch hat bislang keine
Studie schädliche gesundheitliche Auswirkungen bei Expositionen unterhalb
der internationalen Grenzwertempfehlungen aufgezeigt.“
Der erste Teil der Aussage deutet
indirekt darauf hin, dass eben auch nur vor dieser nachgewiesenen
schädlichen Wärmeentwicklung zu schützen ist.
Die zweite Teil, ist eindeutig eine Falschaussage,
die WHO wurde hier aus unserer Sicht falsch beraten, von wem auch immer. Unsere
Vermutung: ICNIRP!
·
Das BfS
(Bundesamt für Strahlenschutz) sagt:
„Gesundheitliche Auswirkungen
derartiger Effekte (Anmerkung: Gemeint sind die
athermischen Wirkungen) können aus den vorliegenden Untersuchungsergebnissen nicht
abgeleitet werden. ... Alle gesicherten akuten Wirkungen sind in den
Grenzwertfestlegungen berücksichtigt.“
Das spricht eindeutig für
eine Nicht-Berücksichtigung von athermischen Effekten in den
Grenzwerten!
·
Zitat
zur Aussage der SSK (Strahlenschutzkommission):
„Generell gilt, dass die Literatur über nicht-thermische
Auswirkungen von elektromagnetischen AM-Feldern so komplex ist, die
aufgezeigten Wirkungen so wenig gesichert sind und die Relevanz für die
Gesundheit des Menschen so unsicher ist (Anmerkung von uns: Typische ICNIRP-Einschätzung, siehe oben die
relativierenden Aussagen des Neil Cherry!), dass es unmöglich ist, diese
Gesamtheit an Daten als Grundlage für die Festsetzung von Grenzwerten
für die Exposition des Menschen heranzuziehen.“ (ICNIRP 1998, S. 14; dt. in: SSK 1999, S. 75) [lix]
Das spricht wiederum eindeutig für eine Nicht-Berücksichtigung
von athermischen Effekten in den Grenzwerten!
Das wirklich Erstaunliche hierbei ist, dass das eine Aussage
der SSK ist, in der Sie bekanntermaßen den Ausschuss „Nicht-ionisierende
Strahlen“ leiten. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Diese
Kommission äußert sich also offiziell in einer Drucksache so, und
öffentlich äußern Sie sich genau gegenteilig.
Es gibt aber noch weitere Zitate der SSK:
„Für den Mobilfunkbereich sind Basisgrenzwerte für
die SAR so festgelegt, dass eine exzessive Wärmebelastung des
Körpers oder lokaler Gewebebereiche vermieden wird. Ein entsprechender Temperaturanstieg von mehr
als 1 °C ergibt sich bei der Exposition von Personen, die über etwa 30 Minuten
einen Ganzkörper-SAR-Wert von ungefähr 4 W/kg verursacht.“ [lx]
Weiter
sagt die SSK:
„Die Auslösung von Krebs durch langfristige Expositionen durch
EMF wurde als nicht gesichert angesehen (Anmerkung von uns: Das ist eben eine Frage des
Blickwinkels, aus der Perspektive der zu schützenden Bevölkerung oder
vielleicht auch aus der Perspektive einer zu schützenden Industrie?), daher
basieren diese Richtlinien auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen
Auswirkungen, wie z. B. die Reizung peripherer Nerven und Muskeln, ...
und erhöhter Gewebetemperaturen, die aus der Absorption von Energie
während der Exposition durch EMF resultiert.
Im Falle potentieller Langzeiteffekte der Exposition wie erhöhtes
Krebsrisiko kam ICNIRP zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten als
Grundlage für die Festlegung von Expositionsbegrenzungen nicht
ausreichen, obwohl epidemiologische Untersuchungen zwar Anhaltspunkte, aber
keine überzeugenden Beweise für einen Zusammenhang zwischen möglichen
karzinogenen Wirkungen und der Exposition durch magnetische Flussdichten von
50/60 Hz-Feldern erbrachten, die in der Größenordnung beträchtlich unter den in
den in dieser Richtlinie empfohlenen liegen.“
Das ist wiederum aus amtlichen Munde eine Bestätigung, dass athermische
Effekte im Grenzwert keine Berücksichtigung fanden, wobei die wissenschaftliche
inhaltliche Aussage an den Haaren herbeigezogen ist!
·
In „Grenzenlos:
Bei Anruf Krebs“, einer Fernsehsendung am 22.08.2001 in SAT3 waren Sie,
Herr Professor Bernhardt, zu sehen und zu hören. Von Ihnen unwidersprochen
konnte Herr Dr. v. Klitzing, Medizinphysiker an der Universität Lübeck, zu den
Grenzwerten ausführen:
„In
den Grenzwerten sind Langzeitexpositionen, wie wir sie gerade in der
Nähe von Sendeanlagen (Basisstationen) haben, nicht berücksichtigt!“
Wenn
Ihre obige Behauptung stimmen würde, dann hätten Sie doch vor diesem Experten
und dem Millionenpublikum das Richtigstellen können, oder? Oder war das
nicht der richtige, widerspruchsfreie Ort? War es da vor Bürgermeistern in
Königsbrunn einfacher, solche Aussagen ohne Gefahr eines Widerspruchs
abzusetzen?
·
Nun
setzen wir den amtlichen Aussagen gegen Ihre Position die Krone auf. Wir
zitieren auszugsweise die Entscheidung des Amtsgerichtes Freiburg vom
20.12.2000, das die elektromagnetische Strahlung einer Mobilfunksendeanlage als
potentiell gesundheitsschädlich einstuft (AZ.:4 C 717/00):
„...
Insgesamt sind bei der Festsetzung der Grenzwerte mit den entsprechenden
Sicherheitsfaktoren lediglich thermische Wirkmechanismen berücksichtigt
worden, nicht dagegen die nicht-thermischen Einflüsse hochfrequenter Felder
auf den menschlichen Organismus. Zudem liegen – was zwischen den Parteien
nach Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen anerkannter Wissenschaftler
unstreitig geblieben ist – lediglich Ergebnisse kurzzeitiger Expositionen
vor, nicht jedoch Langzeitstudien über den Einfluss von gepulsten,
hochfrequenten, elektromagnetischen Feldern, wie sie von der geplanten
Sendestation ausgehen, auf den menschlichen Organismus mit befürchteten
gravierenden Gesundheitsbeeinträchtigungen mit zum Teil nachhaltigen
Krankheitswert.
Mit
Rücksicht auf die bisher noch unerforschten Gefährdungspotentiale
hochfrequenter, gepulster Strahlungen mit biologischen Auswirkungen bei
Feldstärken weit unter der thermischen Schwelle (wie sie den derzeitigen
Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung zu Grunde liegt) werden von
wissenschaftlicher Seite erheblich niedrigere Grenzwerte gefordert,
insbesondere für die Fälle, in denen Personen den Strahlungen dauernd
ausgesetzt sind, beispielsweise also für Ruhe- und Schlafbereiche. Ferner
scheint es gesicherter Forschung zu entsprechen, dass die schädlichen Einflüsse
für alte und kranke Personen sich besonders stark auswirken und deshalb in
diesen Fällen die Grenzwerte weiter herabzusetzen sind.“
Vor
diesem ganzen Hintergrund müsste man eigentlich Ihre obige Behauptung von einem
Juristen überprüfen lassen, ob darin nicht bereits eine Straftat zu sehen ist,
z. B. Beihilfe zur Körperverletzung.
Ø Herz/Kreislauf
Ø
Störung
der Melatoninausschüttung
Ø
Verklumpung
der Blutkörperchen
Ø
Wirkungen
auf das Immunsystem
Ø
Unfruchtbarkeit
Ø Entwicklungsstörungen
Ø
Auffälligkeiten
bei Rindern:
Ø
Störungen
an Herzschrittmachern
Ø
Störungen
an Beatmungsmaschinen
Ø
Störungen
der Flugelektronik
Ø
Diverse
technische Störungen, bei Hörgeräten, Panzerkanonen (Schuss löste sich, ein Toter),
Fahrzeugelektroniken (Airbagauslösung, ABS-Störung u.a.), Computern,
Registrierkassen, Tanksäulen, Aufzügen, Fernsehern, Stereoanlagen u.a.
Ein aktueller Beleg dafür, wie Sie, Herr Professor Bernhardt
als stellvertretender Vorsitzender der ICNIRP und Leiter der Arbeitsgruppe
„Nicht-ionisierende Strahlen“ in der SSK nicht im Traume daran denken, neue auf
Gefahren für die Volksgesundheit hinweisende wissenschaftliche Erkenntnisse zur
Kenntnis zu nehmen, geschweige denn zu berücksichtigen, belegt Ihr persönliches
Verhalten in der bereits oben genannten Fernsehsendung „Grenzenlos“.
Der Titel der Sendung war sicherlich nicht für die
Teilnehmer als Aufforderung gedacht, grenzenlos andere zu provozieren
und andere Wissenschaftler schwerst zu beleidigen. Sie müssen damit
rechnen, dass Sie sich durch Ihre Äußerungen eine Klage eingehandelt haben.
Zur Sendung:
·
Handymastenstudie
Kärnten „Studie
über Auswirkungen von Mobilfunk-Basis-stationen auf Gesundheit und
Wohlbefinden“ der Universität Wien:
Eva Marsalek machte auf diese sehr aktuelle Studie aufmerksam.
Diese Studie ist die erste?, welche die Frage nach Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen
empirisch behandelt. Kurzergebnis der Studie:
„Die festgestellten Herz-Kreislauf-Beschwerden zeigen
ausschließlich einen Zusammenhang mit den gemessenen Feldstärken und können
nicht auf die Befürchtungen (der Betroffenen) zurückgeführt werden.“
Prof. Bernhard: „Diese Epi-Studie aus Kärnten kann nur Mist
sein!“
Eva
Marsalek: „Herr
Prof. Kundi wird sich freuen, wenn er es hört.“
Prof. Bernhard: „Das macht mich sehr besorgt, wenn ich den Namen schon
höre!“ Sie deuteten eine Geste des Haareraufens an!
Franz Alt (Moderator): „Kennen Sie denn diese Studie?“
Prof. Bernhard: „Nein!“
Diese Ihre Aussagen und Gesten des in der Welt zweithöchsten
„Strahlenschützes“ wirkten nicht nur sichtlich auf die Anwesenden peinlich, Sie
haben sich und gleichzeitig die ICNIRP und die SSK ins rechte Licht gerückt!
Nun wissen wir alle, dass Sie Ihr obiges Statement in der
Kapitelüberschrift in der Realität nicht umsetzen, dass Sie „... nicht
prüfen, ob unterhalb des Basisgrenzwertes Langzeitstudien Hinweise auf
Gesundheitseffekte geben, die eine weitere Absenkung erfordern“!
Und da sollen wir uns nicht von Ihnen und der ICNIRP
einschließlich SSK auf den Arm genommen fühlen?
Cherry sagte zu diesem Verhalten, Sie erinnern sich:
„Ich zeige klar und schlüssig, dass hier eine Voreingenommenheit besteht
gegen die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen Wirkungen,
die so weit geht, dass vorhandene wissenschaftliche Studien, welche
diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, ... Das geschieht fortlaufend,
systematisch und demonstrativ, so dass wir darauf schließen
können, dass hier ein unwissenschaftliches Motiv hinter den Bewertungen
und Schlussfolgerungen steckt!“
Wer
so ungeniert und demonstrativ, und dabei einen forschende Kollegen, ebenfalls
Universitätsprofessor wie Sie aus dem Nachbarland Österreich, öffentlich vor
deutschen Millionenpublikum tief beleidigt, unwissenschaftliche Aussagen macht,
mit nicht zu überbietender Deutlichkeit das eigene wissenschaftliche
Fehlverhalten und das der ICNIRP und SSK demonstriert, ist aus unserer Sicht zumindest
völlig in seinem Amt überfordert.
Zur
Erinnerung nochmals Neil Cherry:
„Das
Umweltministerium und das Gesundheitsministerium sollten über den Einflüssen
der Industrie und ihrer Vertreter stehen, aber indem sie die Annahme der
ICNIRP-Richtlinien empfehlen, Richtlinien, die von der Industrie rund um die
Welt gesponsert wurden, wird die Öffentlichkeit mehr und mehr gesundheitlichen
Risiken ausgesetzt werden!“
Der
weitere Leser muss zur ICNIRP folgendes Wissen:
Jeder, der sich mit
der Mobilfunkproblematik näher beschäftigt, stößt zwangsläufig auf die ICNIRP.
Man erhält den Eindruck, hierbei handele es sich um eine offizielle
internationale Kommission, um einen Ableger der UN (Vereinten Nationen)
bzw. speziell der WHO (Weltgesundheitsorganisation). Denn immerhin greifen
nationale Ämter/ Kommissionen auf die Grenzwert-Empfehlungen der ICNIRP, bis
auf sehr wenige Ausnahmen, kritiklos zurück. So empfiehlt am Beispiel
Deutschland die SSK (Deutsche Strahlenschutzkommission, in der Sie, wie bereits
gesagt, eine leitende Funktion haben!) völlig unreflektiert dem BMU
(Bundesumweltministerium) die Übernahme der ICNIRP-Grenzwert-Empfehlungen in
deutsches Recht.
Das
ist also der (gewollte?)
Eindruck. Wie das manchmal so passt, wir haben gerade von der sehr aktiven Schweizerischen
Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener folgenden Hinweis zur
ICNIRP erhalten:
Diese
Gruppe hat vor neun Monaten eine Petition an den UNO-Generalsekretär
Herrn Kofi Annan gesandt, mitgetragen von 65 Organisationen aus 19 Ländern mit insgesamt
über 40.000 Mitgliedern und von 63 Wissenschaftlern aus 16 Nationen. Man bat
Herrn Annan darum, dafür Sorge zu tragen, dass in der ICNIRP die darin
vertretenen Mitglieder aus der Wirtschaft oder solche, die dieser nahe stehen,
durch unabhängige Wissenschaftler ersetzt werden.
Die
Antwort nach mehrmaliger Nachfrage daraufhin war:
Die
ICNIRP ist weder eine WHO- noch eine UNO- Organisation, sondern eine private
Nichtregierungsorganisation (NGO), die allerdings in enger Verbindung zur WHO
und UNO stehe.
Damit
scheint die ICNIRP, gelinde gesagt, ein selbsternannter Klub älterer Herren
zu sein. Etwas schärfer formuliert scheint es sich um eine Vereinigung der
internationalen Elektro- und Mobilfunkindustrie zu handeln, die es durch
intensive Lobbyarbeit geschafft hat, den Fuß voll in der Tür von
internationalen und nationalen Regierungsorganisationen zu haben.
In
einer unserer nächsten Aktionen werden wir dem BMU in einem Offenen Brief
folgende Fragen stellen:
1.
Ist
dem BMU bekannt, dass die ICNIRP eine Nichtregierungsorganisation (NGO) ist?
2.
Hat
das BMU hinterfragt, welchen Status (Rechtsform) die ICNIRP hat? Ist diese ein
e.V. oder ähnliches?
3.
Hat
das BMU hinterfragt, wie seriös die ICNIRP arbeitet? (Aussagen der
Cherry-Studie!)
4.
Hat
das BMU hinterfragt, mit welcher personellen Kapazität und Qualifizierung die
wissenschaftliche Analysearbeit durchgeführt wird?
5.
Hat
das BMU hinterfragt, wer die Mitglieder wie in die Kommission
bestellt?
6.
Hat
das BMU hinterfragt, woher die Finanzmittel der ICNIRP kommen?
7.
Hat sich
das BMU jemals gefragt, ob die Schiene ICNIRP – WHO – SSK – BMU für die
nationale Festlegung der Grenzwerte zu verantworten ist?
Zitat 7
„Folgerungen und Empfehlungen der WHO sind, dass keine der neueren
Bewertungen ergeben hat, dass die Exposition durch HF-Felder von Mobiltelefonen
und ihren Basisstationen irgend welche gesundheitlich nachteiligen Wirkungen
hat. Dieses ist von SSK geprüft und bestätigt!“
Weiter sagen
Sie: „Bei Beachtung gesundheitsbezogener international empfohlener
Richtlinien schützen diese jeden in der Bevölkerung: Benutzer von
Mobiltelefonen, jene, die in der Nähe von Basisstationen arbeiten oder wohnen
ebenso wie Personen, die kein Mobiltelefon benutzen.“
Und: „Einzelpersonen
können (obwohl keine Notwendigkeit besteht) ihre eigenen Expositionen
verringern, wenn sie kürzer telefonieren oder „hand-free“Sets benutzen.
Bis hierher haben wir
Ihnen zu jedem Zitat in einer ganz besonderen Fleißarbeit, die uns viel Zeit
gekostet hat, Beweise, Hinweise, etwas Hintergrundwissen und Denkanstöße zum
Mobilfunk und insbesondere zur ICNIRP, aber auch SSK geliefert.
Was halten
Sie an dieser Stelle von einer kleinen Denksportaufgabe? Machen Sie mit?
Nun denn: Zu
welcher eigenen Stellungnahme kommen Sie zum Zitat 7, wenn Sie alles bis
hierher gehörte Revue passieren lassen, kritisch überdenken und mit den obigen
Aussagen von Prof. Bernhardt vergleichen?
Wie ist Ihr
Ergebnis, zu welchen eigenen Schlussfolgerungen konnten Sie für sich
kommen?
Wenn Sie Lust haben, lassen Sie es uns wissen. Wir würden uns über jede Resonanz von Ihnen freuen, ob ablehnend oder zustimmend!
Herzlichen Dank, dass Sie
uns bis hierher gefolgt sind, auch das war von Ihnen eine ausgesprochene Fleißarbeit,
wir wissen das zu schätzen.
Wir hätten anfangs wirklich nicht gedacht, dass aus der Kommentierung der
wenigen herausgegriffenen Behauptungen (es waren die letzten 3 von 22 Folien
seines Vortrages) solch ein umfassendes Werk entstehen würde. Aber was sollten
wir weglassen? War es nicht interessant, das von uns Zusammengetragene alles
mal zu erfahren?
Als ungelöstes Problem bleibt für uns die zum Teil spezifische medizinische
Ausdrucksweise, die vielen medizinischen Begriffe. Wir haben schon uns bemüht,
das alles etwas abzuschwächen, etwas mehr umgangssprachlich zu bringen.
Allerdings sind hierbei relativ enge Grenzen gesetzt, es ist und bleibt eine
Gratwanderung. Die uns gegenüber kritisch eingestellten Mediziner und
Wissenschaftler, natürlich auch der von uns angegangene Prof. Bernhardt könnten
das als Unsachlichkeit, Verfälschungen u.a. hinstellen, das darf natürlich
nicht passieren
Wir würden uns freuen,
wenn wir Ihnen mit dieser Arbeit weiterhelfen konnten. Vielleicht erreichen wir
gemeinsam das gesteckte Ziel: Einen umweltverträglichen Mobilfunk!
Nachsatz
Wenn
wir nun schon mal bei der Fernsehsendung „Grenzenlos: Bei Anruf Krebs“
vom 22.08.2001 in SAT3 waren, dann wollen wir gern nachfolgend weitere uns
aufgefallene Peinlichkeiten und Ungeheuerlichkeiten aufzeigen!
Es ist
schon erstaunlich, aber auch erschreckend zu hören und zu sehen, mit welcher
Ignoranz, Voreingenommenheit, Unwissenschaftlichkeit und Überheblichkeit unser
höchster deutscher wissenschaftlicher Beschützer vor negativen Auswirkungen
nicht-ionisierender Strahlen (also keine Strahlung aus z.B. radioaktiven
Zerfallsprozessen) vor Millionenpublikum selbstsicher und sichtlich ohne jede
Skrupel nicht nur sich dort präsentierte, sondern vielmehr auch eine von
Bundesumweltministerium eingesetzte Bundeskommission.
Geht man
im Geiste dem roten Faden dieser Haltung weiter nach oben nach, landet man im
BMU, letztlich beim grünen Umweltminister Jürgen Trittin.
Spätestens jetzt wird man sehr schnell in die Wirklichkeit zurückgeholt. Es
fallen einem die Antwortschreiben der Ministerialebene dieses Ministeriums,
aber auch des Ministers selbst wieder ein, die man auf sachlich aufgezeigte
Mißstände und konstruktive Vorschläge und Forderungen erhalten hat. Nach der
Erarbeitung der vorliegenden Analyse des Prof. Bernhardt erscheint es uns, als
hätte dieser alle Korrespondenz mit uns geführt.
Nun
wollen wir jedoch auf die Fernsehsendung zurückkommen:
·
Zur
Aussage von Prof. König, BfS:
Franz Alt: „Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Prof.
König, hat soeben vor den gesundheitlichen Schäden von Handys und Sendemasten
gewarnt. Erhat sogar von Krebsgefahr gesprochen. Er ging so weit zu sagen,
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollten keine Handys mehr haben dürfen. Das
alles ist doch nicht mehr harmlos!“
Prof. Bernhard: „Nein!!! Aber das ist wissenschaftlich nicht
begründbar.“
(Haben Sie wirklich „Nein“ gemeint? Dann hätte Sie ja
direkt die Befürchtungen des Herrn Prof. König bestätigt, oder? Dann fragen wir
uns, was das Folgende noch sollte!)
Franz Alt: (Gibt sich äußerst irritiert) „Der Präsident des
Bundesamtes für Strahlenschutz redet dummes Zeug?“
Prof. Bernhard: „Von der Wissenschaft ist das eine politische Aussage,
die in Richtung Vorsorge geht. Ich habe etwas gegen Vorsorge, die
wissenschaftlich nicht begründet ist.“
Eigentlich müßte an Herrn Prof. König anschreiben und um
Aufklärung bitten:
Wie kommt er dazu, der Bevölkerung, insbesondere unseren Kindern das doch so
geliebte Handy unbegründet mies zu machen. Wir können doch vom BfS
erwarten, dass es keine öffentlichen Äußerungen von solcher Tagweite macht,
wenn dieses wissenschaftlich nicht begründet sind. Wir erwarten vom BfS keine
Empfehlungen, die am Stammtisch oder am Frühstückstisch ausgeheckt wurden,
sondern wissenschaftlich fundierte.
·
Zur
Aussage von Herrn Dr. Neitzke, ECOLOG-Institut:
Dr.
H.-Peter Neitzke
berichtete über die Ergebnisse der zwischenzeitlich allseits bekannten
ECOLOG-Studie.
Prof.
Bernhard: „Die
SSK ist ein unabhängiges Gremium, wo Mediziner, Epidemiologen,
Biologen Physiker, also ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium. Hier (bei
der ECOLOG-Studie) geht es um die Bewertung von einzelnen Personen. Wir
können einfach nicht akzeptieren, dass einzelne Personen, die vielleicht auch
noch in einem Beratungsbüro sitzen, das Geld verdient, also eine Motivation da
ist, das auf die gleiche Stelle setzen, wie die Bewertung unabhängiger Gremien.“
Franz
Alt: „Aber das
war doch eine Studie im Auftrage von T-Mobil, das ist doch von vorhinein nicht
verdächtig für Einseitigkeit?!“
Prof.
Bernhardt: „ Das
ist richtig!“
(Ja,
was denn nun, richtig oder falsch? Sicherlich wollten Sie sagen: „Das ist nicht
richtig!“, oder?)
Prof.
Bernhardt hat damit schon wieder Grenzen überschritten. Er geht mit
Unterstellungen gegen ein renommiertes deutsches Institut vor. Sollten wir
nicht alle froh sein, so etwas in Deutschland zu besitzen? Was ist daran
falsch, wenn das Institut Geld verdient? Die dort Beschäftigten wollen doch
sich und ggf. ihre Familie ernähren. Er sollte nicht vergessen, dass das
Institut nicht selbst forscht, sondern recherchiert und aufbereitet – eine
segensreiche Funktion. Über abhängige Forschung haben wir uns zur
Genüge ausgelassen.
Der
Volksmund sagt: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Trotzdem
noch mal zur Erinnerung, wie die von Prof. Bernhardt hochgelobten „richtigen“
Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen arbeiten:
„Leider
ist die Entgegennahme von Geld aus der Wirtschaft bis auf wenige Ausnahmen in
der Forschung der Normalfall. Wir wissen, dass das Übel mit dem großen Anteil
von Auftragsforschung seitens Industrie zusammenhängt. Da die neutrale
‚Öffentliche Hand’ den oftmals aufgeblähten Forschungsapparat nicht sättigen
kann, muss man eben sehen, wie man lang kommt. Das macht unfrei, das macht
abhängig, da ist der Schritt zu Gefälligkeitsforschung nicht mehr weit, das
kommt dabei heraus. Wir kennen das zur Genüge aus der Justiz, von Behörden,
Ministerien, Ausschüssen etc. in Form von Gutachten/Gefälligkeitsgutachten“
Hierzu
sagt der Volksmund sehr treffend: Wessen Brot ich eß’, dessen Lied ich
pfeif!
Allerdings
wollen wir hier zur Wahrung der Objektivität deutlich machen, dass es durchaus
auch Ausnahmen gibt. Es liegt uns fern, die gesamte Forschung in einen Topf zu
werfen.
Eine
andere Form der Einflussnahme ist das Beispiel der ‚2. Bayerischen
Rinderstudie’. Die Bezahlung dieser vom Freistaat in Auftrag gegebenen
Studie erfolgte zu 50 % von der Industrie, entsprechend war die
Einflussnahme und das Ergebnis, wie jeder weiß!
·
Internationalen
Konferenz „Situierung von Mobilfunksendern“:
Eva Marsalek führte die Ergebnisse dieser Konferenz an und sagte:
„... und die Wissenschaftler, die an der Salzburger
Konferenz teilgenommen haben, sind ebenso qualifiziert, wie jene der ICNIRP!“
Prof. Bernhardt: „Diese sogenannten Wissenschaftler sind
international nicht ausgewiesen.“
Eigentlich müßte man Prof. Bernhardt fragen, was ein „sogenannter
Wissenschaftler“ ist? Wir können uns darunter nichts vorstellen.
Gibt es darüber eine offizielle Definition? Oder werden alle die
Wissenschaftler von ihm so tituliert, die nicht auf seiner Linie liegen,
die es wagen, ihm aus gutem Grunde zu widersprechen?
Weiterhin sollte man eigentlich fragen, was es bedeutet, „international
nicht ausgewiesen“ zu sein? Auch wüssten wir gern, wer die
Ausweisung vornimmt.
Da wir das Ergebnis der Konferenz im Detail kennen
und uns sehr damit beschäftigten, müßte man eigentlich auch in diesem Falle die
Veranstalter anschreiben und um Auskunft bitten, warum dort nur „sogenannte
Wissenschaftler ohne internationale Ausweisung“ gesprochen haben.
[i] Hertel, Dr. Hans U., Wattenwil, Schweiz: „Der Wald
stirbt und Politiker sehen zu“, raum&zeit, Nr. 51/3, Ehlers-Verlag
Volkrodt, Dr. Ing. Wolfgang, Bad
Neustadt: „Mikrowellensmog und Waldschäden - Tut sich doch was in Bonn?“
raum&zeit, Nr. 52/91, Ehlers-Verlag
[ii] Repacholi M.H. 1998: ‘Low-level
exposure to radiofrequency electromagnetic fields; health effect and research
needs.’
Bioelectromagnetics;19;1-19
[iii] D’Inzeo G. et al. 1988:
‘Microwave effects on acetylcholine-induced channels in cultured chick
myotubes.’
Bioelectromagnetics;9;363-372
[iv] Phelan A.M. et al.
1992: ‚Modification of membrane fluidity in melanin-containing cells by low
level microwave radiation.’
Bioelectromagnetics;13;131-146
[v] Tabelle: Aktuelle Handys im deutschsprachigen Raum;
ElektrosmogReport;(7.)Nr.4,April 2001,1-2
[vi] Bawin et al. 1975:
‘Effects of modulated VHF fields on the central nervous system.’ Ann. N.Y.
Academ.Sciences;247;74-80
Blackman
et al. 1979: ‘Induction of calcium-ion efflux from brain tissue by
radio-frequency radiation; effects of
modulation frequency and field strength.’ Rado
Sci;14, 6S; 93-98
[vii] Dutta et al. 1984:
‘Microwave radiation-induced calcium ion efflux from human neuroblastoma cells
in culture.’
Bioelectromagnetics;5;781-78
Dutta
et al. 1989: ‘Radiofrequency radiation-induced calcium ion efflux from human and
other neuroblastoma cells in
culture.’ Bioelectromagnetics;10;197-202
Li-Liu
& Adey 1982: ‘Low frequency amplitude modulated microwave fields change
calcium efflux rates from
synaptosomes.’ Bioelectromagnetics;3;309-322
[viii] Somosy et al. 1993:
‘Effects of modulated and continuous microwave irradiation on pyroantimonate
precipitable.’
Scanning Microscopy;7;1255-1261
[ix] Wolke et al. 1996:
‚Calcium homeostatics of isolated heart muccle cells exposed to pulsed
high-freqwuency
electromagnetic fields.’ Bioelectromagnetics;17;144-153
[x] Mobilfunk und Gesundheit – Bewertung des
wissenschaftlichen Erkenntnisstandes unter dem Gesichtspunkt des
vorsorgenden Gesundheitsschutzes, April
2000, im Auftrage der T-Mobil (DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet
GmbH). Erhältlich bei: ECOLOG-Institut
für sozial-ökologische Forschung und Bildung gGmbH, Nieschlagstr. 26,
30449 Hannover, Tel. 0511-92456-46, Fax
0511-92456-48, eMail mailbox@ecolog-institut.de,
Preis DM 35,-
[xi] „EMF-Monitor“ - Elektromagnetische Felder, Umwelt
und Gesundheit; Herausgeber: ECOLOG-Institut, Hannover,
siehe oben
[xii] „ElektrosmogReport“ - Fachinformationsdienst
zur Bedeutung elektromagnetischer Felder für Umwelt und
Gesundheit; Herausgeber: nova-Institut
GmbH, Hürth, Tel.0 22 33/ 94 36 84
[xiii] Bürgerinitiative Stiefenhofen, (aktueller
Fertigstellungsgrad ca. 60%, vollständig erhältlich ab Anfang 2002,
[xiv] Salford et al. 1993:
‘Permeability of the blood brain barrier induced by 915 MHz electromagnetic
radiation, continuos
wave and modulated al 8, 16, 50 and 200 Hz.’ Bioelectrochem.
Bioenerg.;30;293-301
Salford
et al. 1994: ‘Permeability of the blood brain barrier induced by 915 MHz
electromagnetic radiation, continuos
wave and modulated al 8, 16, 50 and 200 Hz.’ Micros.
Res. Tech.;27;535-542
[xv] Persson et al. 1997:
‘Blood-brain barrier permeability in rats exposed to electromagnetic fields
used in wireless
communication.’ Wireless
Networks 3(1997);455-461 (Universität Lund, Schweden)
[xvi] Winter at al., Münster und Köln
[xvii] Schirrmacher at al.:
‚Electromagnetic fields (1,8 GHz) increase the permeability to sucrose of the
blood-brain-barrier
in vitro.’ Bioelectromagnetics
2000;21;338-345
[xviii] Oscar & Hawkins 1977:
‚Microwave alteration of the blood-brain barrier systems of rats.’ Brain Res.
;126;281-293
Neubauer
et al. 1990: ‚Microwave irridiation of rats at 2.45 GHz activates pinocytotic-like
uptake of tracer by capillary
endothelial cells of cerebral cortex.’ Bioelectromagnetics;11;261-268
Fritze
et al. 1997b: ‘Effects of global system for mobile communication (GMS)
microwave exposure on blood-brain
barrier
permeability in rat.’ Acta Neuropathol.;94;465-470
[xix] Oscar & Hawkins
1977: ‚Microwave alteration of the blood-brain barrier systems of rats.’ Brain Res. ;126;281-293
[xx] Kundi et al. 2000: ‚Auswirkungen von
Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden.’
Vorabveröffentlichung einer
Zusammenfassung, Amt der Kärntner Landesregierung
[xxi] Bohr et al. 1997:
‘Molecular wring resonances in chain molecules.’ Bioelectromagnetics;18;187-189
[xxii] Bohr & Bohr 2000:
‚Microwave enhanced kineticsobserved in ORD studies of a protein.’
Bioelectromagnetics;21;68-72
[xxiii] Bohr et al. 1997:
‘Molecular wring resonances in chain molecules.’ Bioelectromagnetics;18;187-189
[xxiv] Lai & Singh 1995:
‚Acute low-intensity microwave exposure increases DNA single-strand breaks in
rat brain cells.’
Bioelectromagnetics;16;207-210
[xxv] Lai & Singh 1995:
‚Single- and double-strand DNA breaks in rat brain cells after acute exposure
to radiofrequency
electromagnetic radiation.’ Int. J. Radiat. Biol.;69;513-521
[xxvi] Maes et al.1995:
‚Cytogenetic effects of microwave from mobile communication frequencies (945
MHz).’
Electro-Magnetobiol.;14;91-98
[xxvii] Maes et al.1995:
‚Cytogenetic effects of microwave from mobile communication frequencies (945
MHz).’ Electro-
Magnetobiol.;14;91-98
[xxviii] Fucic et al 1992:
‚X-rays, microwaves and vinyl chloride monomer; their clastgenetic and
aneugenetic activity, using
the
micronucleus assay on human lymphocytes.’ Mutat. Res.;282;265-271
Garaj-Vrhovac
et al. 1990: ‘The effect of microwave radiation on the cell genome.’ Mutation.
Res.;243;87-93
Garaj-Vrhovac
et al. 1991: ‘The relationship between colony-forming ability, chromosome
aberations and incidents
of
micronuclei in V79 Chinese hamster cells exposed to microwave radiatin.’
Mutation. Res.;263;143-149
Vijayalaxmi
et al.1997a: ‘Frequncy of micronuclei in the peripheral blood and bone marrow
of cancer-prone mice
chronically exposed to 2450 MHz radiofrequency radiation.’ Rad.
Res.;147;495-500
[xxix] Maes et al. 1996: ‘945
MHz microwaves enhance the mutagenic properties of mitomycin C.’ Environ. Mol.
Mutagen.;28;26-30
[xxx] Hamnerius et al. 1985: ‘
Biological effects of high-frequency electromagnetic fields on Salmonella
typhymurium and
Drosophila
melanogaster.’ Bioelectromagnetics;6;405-414
[xxxi] Fritze et al.1997a:
‚Effects of global system for mobile communication microwave exposure on the
genomic response
of
the rat brain .’ Neuroscience;81;627-639
[xxxii] Litovitz et al. 1993:
‘The role of coherence time in the effect of microwaves on Ornithine
Decarboxylase activity.’
Electromagnetics;14;395-403
Litovitz
et al 1997: ‘Bioeffects induced by exposure to microwaves are mitigated by
superposition of ELF noise.’
Bioelectromagnetic;18;422-430
Glaser
1998: ‘Do electromagnetic fields really increase the ornithine-decarboxylase
(ODC) activity of cells?
What happens with the ‘coherence time’ effect? –A comment to the papers
of T.A. Litovitz et al.’ Bioelectrochem.
Bioenerget.;46;301-302
Litovitz
1998: ‘Can electromagnetic fields modify the activity of
ornithine-decarboxylase (ODC)? What happens
with the ‘coherence time’ effect? A reply to the comment by R.Glaser.’
Bioelectrochem. Bioenerget.;46;303-306
[xxxiii] Cleary et al. 1996a:
‘Effects of isothermal 2.45 GHz microwave radiation on the mammalian cell
cycle; comparison
with effects of isothermal 27 MHz radiofrequency radiation exposure .’
Bioelectrochem. Bioenerget.;39;167-173
Cleary
et al. 1996b: ‘Effect of isothemal radiofrequency radiation on cytolyc T
lymphocytes.’ FASEB J;10;913-919
[xxxiv] Balcer-Kubiczek &
Harrison 1985: ‘Evidence for microwave carcinogenicity in vitro.’
Carcinogenes;6(6);859-864
Balcer-Kubiczek
& Harrison 1989: ‘Induction of neoplastic transformation in C3H/10T1/2
cells by 2.45 GHz
microwaves and phorbol ester.’ Radiat. Res.;117;531-537
Balcer-Kubiczek
& Harrison 1991: ‘Neoplastic transformation of C3H/10T1/2 cells
following exposure to 120-Hz
modulated 2.45-GHz microwaves and phorbol ester tumor promoter.’ Radat.
Res.;126;65-72
[xxxv] Czerska et al. 1992: ‘
Effects of continuous and pulsed 2450-MHz radiation on spontaneous
lymphoblastoid
transformation of human lymphocytes in vitro .’ Perspect. Bioelectromagnetics;(3)13;247-259
[xxxvi] Cleary et al. 1990a: ‘In
vitro lymphocyte prolifetration induced by radio-frequency electromagnetic
radiation under
isothermal conditions.’ Bioelectromagnetics;11;47-56
Cleary
et al. 1990b: ‘Glioma proliferation modulated in vitro by isithermal
radiofrequency exposure.’
Radiat.Res.;121;38-45
Cleary
et al. 1996a: ‘Effects of isothermal 2.45 GHz microwave radiation on the
mammalian cell cycle; comparison
with effects of isothermal 27 MHz radiofrequency radiation exposure .’
Bioelectrochem. Bioenerget.;39;167-173
Cleary
et al. 1996b: ‘Effect of isothemal radiofrequency radiation on cytolyc T
lymphocytes.’ FASEB J;10;913-919
[xxxvii] Velizarov et al. 1999:
‘The effects of radiofrequency fields on cell proliferation are non-thermal.’
Bioelectrochemistry;48;177-180
[xxxviii] Lay et l. 1987:
‘Low-level microwave irradiations affect central cholinergic activity in the
rat .’
J.Neurochem.;48(1);40-45
Lay
etr al. 1988: ‘Acute low-level microwave exposure and central cholinergic
activity: studies on irradiation
parameters.’ Bioelectromagnetics;9;355-362
Lay
et al. 1989a: ‚Low-level microwave irradiation and central cholinergic
activity; a dose-response study.’
Bioelectromagnetics;10;203-208
Lay
et al. 1989b: ‚Low-level microwave irradiation and central cholinergic
systems.’
Pharmacol. Biochem. Behav.;33;131-138;10;203-208
[xxxix] Vorobyov et.al. 1997:
‚Efects of weak microwave fields amplitude modulated at ELF on EEG of
symmetricbrain
areas in rats.’ Bioelectromagnetics;18;293-298
[xl] v. Klitzing 1995: ‚Low
Frequency pulsed electromagnetic fields influence EEG of man.’ Physica
Medica;11;77-80
[xli] Reiser et al. 1995: ‚The
influence of electromagnetic fields on human brain activity.’ Eur. J. Med.
Res.;1;27-32
[xlii] Mann/Röschke. 1996:
‚Effects of pulsed high-frequency electromagnetic fields on human sleep.’
Neurophysiology;33;41-47
Mann et al. 1997: ‚Effects of pulsed high-frequency
electromagnetic fields on the neuroendocrine system.’
Neuroendocrinology;67;139-144
Wagner
et al. 1998: ‚Human sleep under the influence of pulsed radiofrequency
electromagnetic fields; a
polysomnographic study using standardized conditions.’
Bioelectromagnetics;19;199-202
[xliii] Borbély et al. 1999:
‘Pulsed high-frequency electromagnetic fields affects human sleep and sleep
electroencephalogram.’
Neuroscience Lett.;275;207-210 (Institut für Pharmakologie und Toxikologie,
Universität Zürich, Schweiz)
[xliv] Freude et al. 1998:
‚Effects of microwaves emitted by cellular phones on human slow brain
potentials.’
Bioelectromagnetics;19;384-387
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin)
Hentschel et al. 1999: ‚Einfluss
von niederfrequent gepulsten Hochfrequenzfeldern auf den Menschen.’
Schriftenreihe der BAA:Fb868
[xlv] Lay et al. 1989a:
‚Low-level microwave irradiation and central cholinergic activity; a dose-response
study.’
Bioelectromagnetics;10;203-208
Lay
et al. 1989b: ‚Low-level microwave irradiation and central cholinergic
systems.’ Pharmacol. Biochem.
Behav.;33;131-138;10;203-208
Lay
et al. 1994: ‚Microwave irradiation affect radial-arm maze performance in the
rat.’ Bioelectromagnetics;15;95-104
D’Andrea
1991: ‘Microwave radiation absorption; behavioral effects.’ Health
Physics;61,1;29-40
Mickley
et al. 1998: ‚Thermal tolerancereduces hyperthermia-induced disruption of
working memory; a role for
endogenous opiates?’ Physiol. Behav.;63(5);855-865
[xlvi] Wang & Lay 2000:
‚Acute exposure to pulsed 2450-MHz microwaves affects water-maze performance of
rats.’
Bioelectromagnetics;21;52-56
[xlvii] Mickley et al. 1994:
‘Disruption of a putative working memory task and selective expression of brain
c-fos foolowing
microwave-induced hyperthermia.’ Physiol. Behav.;55(6);1029-1038
[xlviii] Preece et al. 19099:
‚Effects of a 915-MHz simulated mobil phone signal on cognitiv function in
man.’
Int.J.Radiat.Biol.;75;447-456 (Bristol Oncology Centre u.a., University
of Bristol, England)
[xlix] Krause et al. 2000:
‘Effects of electromagnetic field emitted by cellular phones on the EEG during a
memory task.’
Neuroreport 11(2000);761-764
(Universität Turku, Finnland und Nokia)
[l] Inskip et al. 2001: ‘Cellular-telephone
use and brain tumors’ N Engl J Med 2001
[li] Johansen et al.:
‘Cellular telephones and cancer– a nationwide cohort study in Denmark.’
J
Natl Cancer Inst 2001;93(3); 203-207
[lii] ElektrosmogReport Januar 2001, S. 1-2
[liii] Muscat et al.: ‘Handheld
cellular telephones use and risk of brain cancer.’ JAMA 2000;284;3001-3007
[liv] Hardell et al.: ‘Use of
cellular telephones and risk for brain tumors; a case control study.’ Nt J Oncol 1999;15:113-116
(Örebro Medical Centre, Schweden)
[lv] s. EMF-Monitor 2/01
[lvi] Stang et al.: ‚The
possible role of radio-frequency radiation in the development of uveal
melanoma.’
Epidemology 12(2001);7-12
sowie ‘Presseinformation’ der Universität Essen vom 15.01.2001
[lvii] Leitfaden zum Umgang mit Problemen elektromagnetischer
Felder in den Kommunen, Teil 2: Wissenschaftliche
Bewertung und rechtliche Lage, Im
Auftrage des BMU, erarbeitet v. Forschungszentrum Jülich, 2. Auflage 2000, S.
22
[lviii] FTE info-Magazin für europäische Forschung: „Mobiltelefone
... besser genau informiert sein.“,
(Hrsg.: Europäische Kommission), Nr. 27,
Sept. 2000
[lix] Leitfaden zum Umgang mit Problemen elektromagnetischer
Felder in den Kommunen, Teil 2: Wissenschaftliche
Bewertung und rechtliche Lage, Im
Auftrage des BMU, erarbeitet v. Forschungszentrum Jülich, 2. Auflage 2000, S.
24
[lx] Bericht der SSK „Schutz der Bevölkerung bei Expositionen
durch elektromagnetische Felder (bis 300 GHz),
Heft 23 (1999), S. 32