Ausgangslage:
Sendeanlagen unter 10 bzw. 12 Meter (je nach Bundesland
verschieden) sind genehmigungsfrei. Hier gibt es nur einzelne, rechtlich
umstrittene Maßnahmen zur Verhinderung über die wir gerne mit
Ihnen reden. Mobilfunkbasisstationen sind im Außenbereich baurechtlich
privilegiert. Sie dürfen allerdings nur errichtet werden, wenn keine
öffentlichen Belange im Sinne § 35 Abs. 3 BauGB, wie etwa eine
Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes entgegenstehen. Hier kann
ein Mast mit guter Begründung verhindert werden, oder wenn er in einem
Biotop errichtet werden soll.
Voraussetzung:
Der Mobilfunkbetreiber braucht ein Grundstück,
um die Sendeanlage montieren zu können. Steht dies nicht zur Verfügung,
kann keine Sendeanlage gebaut werden.
Aus einigen Gemeinden wissen wir, daß dort massiv
Druck ausgeübt wurde auf Geschäfts- und Privatleute, die ihr
Grundstück oder Gebäude für eine Sendeanlage zur Verfügung
stellen wollten. So wurde z.B. ein Ladenbesitzer derart boykottiert, daß
seine Umsätze drastisch zurückgingen. In einem anderen Fall wurde
einer Raiffeisen-Bank klargemacht, daß nahezu alle Kunden am Ort
die Bank wechseln würden, sobald auf dem Bankgebäude eine Sendeanlage
installiert würde. Bad Kohlgrub hat z.B. die Bürger mehrfach
aufgefordert, „die von den verschiedenen Mobilfunkbetreibern unterbreiteten
Angebote nicht anzunehmen, da die Gesundheit oberste Priorität haben
muß." Sehr oft entsteht ein starker Riß in der Nachbarschaft
zwischen denen die sich eine Sendeanlage montieren haben lassen und den
dadurch bestrahlten Nachbarn. Die Leute reden nicht mehr mit demjenigen,
der die Antenne auf dem Dach hat, bzw. dieser wird unter Druck gesetzt.
Dies sollten alle wissen, die mit dem Gedanken spielen sich eine Sendeantenne
montieren zu lassen.
Andererseits sind uns Fälle bekannt, in denen
verantwortliche Entscheider durch finanzielle Zuwendungen "motiviert" werden,
auf andere zielorientiert einzuwirken: so sollte z.B. ein Hausverwalter
einer Wohnanlage durch das Angebot einer nicht öffentlich gemachten
Zahlung von DM 4.000,- als “Aufwandsentschädigung“ dazu gebracht
werden, daß Sender auf das Dach montiert werden können. (In
diesem Fall hat der anständige Mann jedoch abgelehnt und uns informiert...)
Viele Privatleute, Bauern usw., die sich eine Sendeantenne
auf ihr Dach haben montieren lassen, fühlen sich von den Mobilfunkbetreibern
arglistig getäuscht, weil ihnen z.B. gesagt wurde, Mobilfunk sei völlig
unschädlich (ohne Einschränkung) und daß es unter
der Antenne nicht strahle. Da es aber unter der Antenne erheblich strahlt,
überlegen sie wegen arglistiger Täuschung einen Prozess anzustreben,
um aus den Vertrag herauszukommen.
Das Amtsgericht München (432C7381/95 v. 27.3.98) gab einem Mieter Recht der die Miete um 20% kürzte weil die durch den Vermieter genehmigte Anbringung einer Reihe von Mobilfunkantennen auf dem Dach über seiner Wohnung auch ohne Nachweis schädlicher Einwirkungen einen zur Minderung führenden Mangel der Mietsache darstellte. Diese erzielte Mietminderung wiederum ergab in Folge einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vermieters mit dem Mobilfunkbetreiber. Der Bürgerwelle sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, wo Mieter die Miete kürzen, weil Ihnen ohne ihre Zustimmung eine Antenne montiert worden ist. Diese Information ist für Mieter und Vermieter äußerst brisant.
Mobilfunkbetreiber montieren gerne ihre Antennen auf Kirchtürmen. Einige Bistümer, die sich ausführlich mit dem Thema befaßt haben, haben die Installation von Sendeantennen zwischenzeitlich untersagt. Leider gibt es aber auch viele Kirchen, in denen Mobilfunkantennen installiert wurden und noch werden. So z.B. auch in Schonungen bei Schweinfurt. Hier haben Anwohner inzwischen gesundheitliche Probleme, machten mobil und schalteten die Bürgerwelle ein. Der Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber lief bis zum Jahr 2018 ! Nun muß die Anlage bis Ende 1999 abmontiert werden. Wegen Sendeantennen auf Kirchtürmen sind viele Kirchenmitglieder so erzürnt, daß sie nicht mehr in diese Kirchen gehen und sogar aus der Kirche austreten. Sie sagen, die Kirche sollte ein Ort der Ruhe und Besinnung sein, und es ist menschenverachtend, wenn von einem solchen Ort aus die Menschen verstrahlt werden.
Fast alle Verträge zwischen Mobilfunkbetreibern und Grundstücksbesitzer haben eine Laufzeit von 10, 15, 20 oder sogar 25 Jahren. Solange müßten der Grundstückseigner und näturlich auch die Nachbarn die Antennen dulden, wenn nicht aktiv dagegen vorgegangen wird, während die Betreiber innerhalb eines Jahres kündigen können. Sehr oft zahlen die Mobilfunkbetreiber die Mieten zehn Jahre in voraus!
Betroffene in Sendernähe haben immer Chancen gerichtlich vorzugehen, auch wenn die Strahlungsintensität weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. So laufen mehrere Prozesse mit medizinischen Gutachten um die Antennen wegzubekommen. Oftmals zahlt sogar der Rechtsschutz die Kosten !
Manchen Bürgermeister und Gemeinde- bzw. Stadtrat, die Gemeindegebiet für eine Sendeanlage zur Verfügung stellen wollten oder bereits stellten, machten die sachkundigen Informationen der Bürgerwelle zum Thema gewisse Probleme mit ihrer eigenen Rolle im Ort, so daß sogar schon in einen Fall der Bürgermeister zurückgetreten ist.
Koordination von Abwehrmaßnahmen vor Ort:
- Initiative (oder Verein) gründen: Initiativen
sind Interessengemeinschaften von Bürgern zum Erfahrungsaustausch
und zur Planung und Durchführung von Aktionen ohne rechtliche Anforderungen;
Vereine haben rechtliche Anforderungen.
- Alle Mitglieder gründlich informieren (Info-Pakete
und Internet-Homepage der Bürgerwelle) Info-Faltblätter
der Bürgerwelle, evtl. mit Eindruck der Adresse und/oder Tel. Nr.
der örtlichen Initiative, in der Stadt/Gemeinde verteilen: Somit können
Gleichgesinnte sich bei Ihnen melden. Info-Pakete an Bürgermeister/Räte
verteilen: keiner soll später sagen können, er hätte ja
nicht gewußt was er tut!
- Infoveranstaltung planen (Referent der Bürgerwelle
evtl. + 1 Referent Mobilfunkbetreiber).
- Infoveranstaltung in Abstimmung mit der Bürgerwelle
durchführen und dabei evtl. Bürgerbegehren starten.
- Weitere große Informationsveranstaltung/ Info-Faltblätter
in der Stadt/Gemeinde streuen.
- Leserbriefe in die Zeitung bringen. Presse informieren.
- Kontinuierliche Information der Bürger.
- Fax-Hotline mit der Bürgerwelle. Hier erhalten
Mitglieder Informationen über aktuellste Ereignisse und Nachrichten
bzw. über durchzuführende Aktionen. z.B. Information die in die
örtliche Presse gebracht werden soll.
Informieren Sie die Öffentlichkeit sowie Entscheidungsträger
wie Bürgermeister und Stadt- oder Gemeinderäte über das
Risiko Mobilfunk: nicht erst wenn die Errichtung einer Sendeanlage bevorsteht,
sondern jetzt!
Denn meistens erfahren die Nachbarn erst dann von
der Errichtung einer Sendeanlage, wenn der Bautrupp anrückt. Zu diesen
Zeitpunkt sind die Chancen einer Verhinderung schon viel geringer, denn
der Vertrag zwischen Mobilfunkbetreiber und Verpächter ist dann meist
schon viele Monate vorher geschlossen worden.
Durch eine aktive Information werden sicher viele
Mitbürger ihr Grundstück nicht mehr zur Verfügung stellen
und die Öffentlichkeit zum Thema Mobilfunk sensibilisiert.
Auch die Politik ist dann gezwungen zu reagieren!
Informieren Sie Grundstückseigner und die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung z.B. auch über den enormen Wertverlust von Immobilien und Grundstücken in Sendernähe (z.B. Neubaugebiete: wer baut schon gerne in der Nähe von Sendern?). Uns liegen Fälle vor, wo Baugrundstücke von Käufern wegen einer Sendeanlage wieder zurückgegeben worden sind. Senden Sie daher einen Brief zur Wertminderung an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Musterbrief siehe nächste Seite).
Fazit: Bei besserer Information der Öffentlichkeit
werden viele Probleme von vornherein vermieden.