11.09.2001
Ecolog-Studie: Als umfangreiche kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur läßt die Studie keinerlei Zweifel mehr, dass die hochfrequente und gepulste elektromagnetische Sendestrahlung von Antennen-Basistationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen mit unterschiedlichsten Effekten nachweisbar und wesentlich gesundheitsschädlich ist.
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K.
Hennies, H.-P. Neitzke, H. Voigt, Ecolog-Institut Hannover: Bewertung des
wissenschaftlichen Erkenntnisstandes unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden
Gesundheitsschutzes (Auftrag der Deutschen Telekom)
Dies steht hier auch stellvertretend für die zahlreichen weiteren Einzelberichte aus Wissenschaft und Praxis.
Ausarbeitung Prof. Volger: Nachweis, dass die bestehenden Grenzwerte in der 26. BImSchV. keine Schutzwirkung gegenüber biochemisch-neurologischen Schadenswirkungen der Senderstrahlung beinhalten; die Grundlagen sind nur thermisch bezogen, daher lückenhaft bzw. gefälscht, der erforderliche Schadensfreiheitsbeweis ist nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen.
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Prof. Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel: Zur Schutzwirkung
der 26. BImSchV. bezüglich Senderleistungen im Mobilfunk
Ausarbeitung Prof. Kniep: Darlegung, dass der
bestehende vorsorgelose Zustand und die Praxis von Genehmigung und Betrieb der
Mobilfunkstationen verfassungswidrig sind wegen der Verletzung des ranghohen
Grundrechtes der Unversehrtheit sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden
demgegenüber.
· Prof. Dr. Kniep, Rechtsanwalt, Heilbronn: Die Vereinbarkeit von neuen wissenschaftliche Erkenntnissen über Mobilfunksendeanlagen mit der Grenzwertfestlegung in der 26. BImSchV.
Ausserdem
muss zur Beweiskorrektheit zurückgekehrt werden: nicht der Geschädigte muss die
Schädlichkeit beweisen, sondern die Anlagenbetreiber sind zum Nachweis der
Unschädlichkeit verpflichtet; alles andere bedeutet unzulässige
Beweislastverschiebung.
Zusätzlich
wird auf die vielen, auch internationalen Gerichtsurteile verwiesen, die sich
auf die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung als bewiesene Grundlage für ihre
Entscheidung stützen.
Kärntener Studie: Die epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität Wien weist eindeutig nun auch in der Fläche nach, dass die Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen rd. 70% aller immittierten Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig beeinträchtigende bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat.
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Univ.Prof.
Dr. M. Kundi, Wien, Dr. M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse der
Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und
Wohlbefinden
Vergl.
hierzu auch die sog. "Rinderstudie" im Land Bayern.
Unbestritten ist der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere zu Wirkungen aus Langzeitexposition. Nicht weiter erforderlich ist Forschung, um die Schädlichkeit überhaupt zu beweisen, sie ist Tatsache. Die derzeitigen Regelungen müssen daher als obsolet angesehen werden. Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der Revision der prekären gesetzlichen und praktischen Situation führen – es besteht sofortiger Handlungsbedarf.
A. Volger
www.buergerwelle.de