PRESSEMITTEILUNG
Mobilfunk doch gefährlicher als angenommen?
Wissenschaftler wirft Umweltministerium Unseriosität vor

Landleben Verlag, München, 20. Dezember 2000 – Das bayerische Umweltministerium hat die kürzlich in München vorgestellte so genannte Rinderstudie in der Öffentlichkeit nicht korrekt dargestellt. Diesen Vorwurf erhebt der Allgäuer Tierarzt Dr. Christoph Wenzel in einem Interview, das im Januar-Heft von "Leben auf dem Land" erscheinen wird. Das Ministerium sei offensichtlich überfordert gewesen, die Deutlichkeit der Forschungsergebnisse richtig zu werten.

Wenzel ist einer der Wissenschaftler, die vom Münchener Umweltministerium den Auftrag erhalten haben, der Frage nachzugehen, ob Mobilfunk gesundheitsschädlich sei. Insbesondere sollte geprüft werden, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen der Strahlung von Mobilfunk-Antennen und der Gesundheit von Rindern gebe. Zwei Jahre lang wurden mit staatlichen Geldern und mit Unterstützung von vier Mobilfunkbetreibern unter Federführung der Universitäten München (Prof. Dr. Jürgen Unshelm) und Gießen (Prof. Dr. Alexander Herzog) 38 landwirtschaftliche Betriebe in Bayern und Hessen untersucht.

Nachdem letzten Monat dem bayerischen Umweltminister Werner Schnappauf die Studie übergeben worden war, ging dieser am 30. November in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Dabei wurde deutlich gemacht, dass es "keine neue Aussagen" in Sachen Mobilfunk-Risiken gebe. Insbesondere seien "keine Auffälligkeiten durch den Einfluss von Mobilfunk" zu erkennen. Ebensowenig existiere "ein Gefährdungs-Szenario durch Mobilfunk", wenn auch nicht 100-prozentig auszuschließen.

Dagegen verwahrt sich Wenzel im Magazin "Leben auf dem Land" (einer im Landleben Verlag in Hannover bzw. München erscheinenden Monatsbeilage verschiedener deutscher agrarischer Fachzeitungen). Wenzel, der der Arbeitsgruppe von Prof. Unshelm angehört hat, kritisiert nicht nur die Bewertung und die Interpretation der Studie, indem er – im Gegensatz zu den Verlautbarungen des Umweltministeriums – herausstellt, dass die Ergebnisse der Studie sehr wohl "einen deutlichen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Organismus der Tiere zeigen". Er macht zudem darauf aufmerksam, dass in einer achtstündigen Expertenrunde die Beteiligten sich auf den gemeinsamen Nenner geeinigt hätten, es dürfe keine Entwarnung geben. "Genau dies ist aber", so Wenzel in dem Interview, "im Abschlusskommuniqué gestrichen worden."

Der Wissenschaftler resümiert – abermals im Widerspruch zu Minister Schnappauf – direkten und raschen Handlungsbedarf: "Wir gehen mit einer gefährlichen Geschichte um. Unsere Ergebnisse sollten daher die Verantwortlichen in Politik und Industrie zu einer entschiedenen Reaktion veranlassen." Begleitet werden Wenzels Aussagen von einem kritischen Report des Münchener Fachredakteurs Karl Schweinberger, der wichtige Hintergrundinformationen zur Gefährlichkeit des Mobilfunks für Mensch und Tier zusammengetragen hat ("Leben auf dem Land", Nr. 1/2001, Seite 20-21).

[Anm. f. d. Redaktion: Die Januar-Ausgabe von "Leben auf dem Land" erscheint als Supplement am 22.12.00 zuerst in Friedrichsdorf ("Hessenbauer") bzw. Mainz ("Pfälzer Bauer/Der Landbote") und am 28.12.00 in Hannover ("Land & Forst"), in München ("Bayer. Landwirtschaftl. Wochenblatt") sowie in Bonn ("LZ Rheinland" ).]
www.buergerwelle.de



Hier der SKANDAL im Detail:


BAYERISCHER LANDTAG
ABGEORDNETER VOLKER HARTENSTEIN
Volker Hartenstein - Roßhirtstraße 11 - 97 199 Ochsenfurt Volker Hartenstein, Roßhirtstr. 11, 97199 Ochsenfurt

Signifikante Auswirkungen der Hochfrequenzfelder auf das Verhalten und die Gesundheit von Rindern

Die vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) veranlasste sog. "Rinderstudie" offenbart signifikante Auswirkungen von Hochfrequenzfeldern auf das Verhalten und die Gesundheit von Rindern. Bei nahezu allen untersuchten Parametern ist die gleiche Tendenz erkennbar: Bei exponierten Höfen treten im Vergleich zu den Nichtexponierten in wesentlich höherem Maße auffällige Veränderungen bei den untersuchten Tieren auf. Bei einigen Parametern zeigen die Ergebnisse (hohe) Signifikanz und sind damit von großer politischer Brisanz.

Hinzu kommt, dass die Bilanz noch deutlich dramatischer ausgefallen wäre, wenn es nicht zahlreiche Einflussnahmen mit dem Ziel abzuschwächen bzw. zu verwässern gegeben hätte.

Nicht zuletzt auch deshalb stellt das von der Pressestelle des StMLU am 30.11.00 über das Internet verbreitete Fazit: "Ein Gefährdungsszenario durch Mobilfunk ist nach Auswertung der Studie nicht erkennbar.aber auch nicht 100prozentig auszuschließen." nichts anderes als eine unverantwortliche Beschönigung dar. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Untermauert wird diese Bewertung durch folgende Kritikpunkte im Einzelnen:

1 Mitbeteiligung der Mobilfunknetzbetreiber an den Kosten der Studie

Das StMLU ermöglichte den Mobilfunknetzbetreibern eine Beteiligung an den Kosten der Studie zu 50% (400 000.- DM von 800 000.- DM, PM v. 30.11.00). Als Gegenleistung durften die Vertreter der Mobilfunkbranche

2 Unqualifizierte oder gezielt falsche Auswahl der Höfe

"Die 38 Betriebe, die an der Studie teilnahmen, wurden zu etwa gleichen Teilen von den Mobilfunkunternehmen, vom Bayerischen Umweltministerium und von Haustierärzten benannt.", so heißt es im Kurzbericht, S. 8. Nach meinen Informationen waren es 14 von den Mobilfunkbetreibern und nur 5 von den Tierärzten. Über den Rest liegen mir nur vage Informationen vor. Nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgte, wird nicht dargestellt. Auch ist unbekannt, wer welche Höfe eingebracht hat und wie lange die Anlagen jeweils schon installiert waren.

Mit dieser Verfahrensweise wurde den Mobilfunknetzbetreibern eine für eine solche Studie unerlaubte Einflussnahmemöglichkeit auf die zu erarbeitenden Ergebnisse eingeräumt. Kein Wunder, wenn nach Abschluss der Studie unter dem Druck der Wissenschaftler von Betrieben gesprochen wird, "die man sicherlich auch sorgfältiger hätte aussuchen können." (Kurzbericht, S. 18)

(Denkbar: Die Mobilfunkbetreiber könnten bevorzugt Höfe ausgewählt haben, in deren Nähe Sendeanlagen installiert sind, die in den entsprechenden Ställen hohe Feldstärken erzeugen. Allerdings erfolgte die Installation der Anlagen erst kurz vor Studien (Mess-)beginn. Die angesprochenen Höfe werden folglich der Gruppe mit hoher GSM Exposition (E bzw. A) zugeordnet. Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung wären jedoch allein aus zeitlichen Gründen (noch) nicht erkennbar. Das Gesamtergebnis würde entsprechend abgeschwächt.)

3 Unsachgemäße Einteilung der Höfe in vier Gruppen – Verfälschung der Ergebnisse

Die von Dr. Matthias Wuschek (IGU, München) zusätzlich zum Zwei-Gruppen-System (Expositionsgruppe und Kontrollgruppe) in Absprache mit dem StMLU mit der BEGRÜNDUNG, "eine noch etwas differenziertere Unterscheidung der Höfe bezüglich ihrer Exposition" (Teil 3, S. 26) vorzunehmen, vorgenommene Einteilung der Höfe in 4 Gruppen (Expositionsgruppen A und B sowie C und D ("Keine Zuordnung zu den Expositionsgruppen") (Kurzbericht, S. 4 und Teil 3, S. 26 und 27, s. Anlage 1) entpuppt sich bei genauer Betrachtung als eine massiv das Gesamtergebnis verfälschende Gruppenbildung.

Besonders deutlich wird das bei den beiden Höfen Nr. 32 und 34 (s. Anlage 2). Bei Hof Nr. 32 ist die Summenexposition für den GSM-Anteil so hoch, dass eine Zuordnung zur Gruppe A erforderlich wäre. Da die die UKW/TV-Exposition am selben Ort jedoch überdurchschnittlich hoch ist, gehört der Betrieb nach Dr. Wuschek zur Gruppe B. D.h. der Hof mit der deutlich am höchsten Gesamtexposition aller 38 Betriebe, bei dem es sich gleichzeitig auch um einen Hof mit zahlreichen Aborten, Missbildungen und bestätigten Verhaltensauffälligkeiten handelt, findet bei einem Vergleich der dafür "besonders gut" geeigneten Gruppen A und D (Dr. Wuschek, Teil 3, S. 26 und Kurzbericht, S. 4) keine Berücksichtigung!

Wie sehr Herrn Dr. Wuschek offensichtlich daran liegt, nachzuweisen, dass die bei Hof Nr. 32 aufgetretenen Fehlgeburten, Anomalien und Verhaltensstörungen nicht auf eine GSM-Exposition zurückgeführt werden können, zeigt sich ergänzend in einer "Medienmitteilung der VIAG Euro Plattform AG und Mobilkom (Liechtenstein) AG" an das Liechtensteiner Volksblatt, veröffentlicht am 09.12.2000:

."Zu gleichen Teilen wurden die Bauernhöfe ausgesucht, die sowohl nah als auch weiter entfernt von Mobilfunkmasten lagen. Laut Prof. Matthias Wuschek, Fachhochschule Deggendorf, wurden auch "Problemfälle" untersucht, wie der Bauernhof von Josef Altenweger in Schnaitsee (Landkreis Traunstein). Er hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche tote und missgebildete Rinder zu beklagen und machte zwei Mobilfunk-Sendeanlagen in der Nähe dafür verantwortlich. "Der Verdacht der Schädigung durch Mobilfunk ist auszuschliessen", so Wuschek. Die Rinder von Josef Altenweger waren in der Vergangenheit mehrmals Anlass für Spekulationen."...(Hervorhebungen, d. Verf.)

Es ist schon bemerkenswert, dass die beiden Mobilfunknetzbetreiber einen Fachmann für Messtechnik mit einer Schlussfolgerung zitieren, die ggfs. den beiden Wissenschaftlergruppen (LMU München, Uni Gießen) zustünde, von diesen jedoch gerade nicht ausgesprochen wurde.

Hof.-Nr. 34, der die zweithöchste Gesamtexposition aller 38 Höfe aufweist und bei dem in der Rinderherde ebenfalls zahlreiche Totgeburten aufgetreten sind, ordnet Dr. Wuschek in die Gruppe C ein ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe")(entspricht im Zwei-Gruppen-System der Gruppe K), da die Summenexposition durch GSM-Felder unter einer von ihm mehr oder weniger willkürlich gezogenen Trennlinie und der Anteil anderer Quellen an der Gesamtexposition überdurchschnittlich hoch liegt.

D.h. bei beiden Gruppeneinteilungen (2 bzw. 4 Gruppen) werden die bei diesem Hof ermittelten Gesundheitsschäden und Verhaltensauffälligkeiten der Tiere der Kontrollgruppe K bzw. C ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet und verfälschen auf diese Weise wiederum in eklatanter Weise das Gesamtergebnis.

Auch die Gießener Wissenschaftler merken auf Grund der genannten Unzulänglichkeiten zur Gruppeneinteilung (Endbericht, S. 62) an:

"Die Berücksichtigung der Exposition in Form der Gruppeneinteilung war durch das Ministerium vorgegeben. Die Autoren dieses Teils der Studie sind der Auffassung, dass eine Auswertung unter Einbeziehung der tatsächlich gemessenen Expositionswerte bzgl. GSM und UKW/TV anstelle der Gruppeneinteilung angemessener gewesen wäre." (Hervorhebung, d. Verf.)

4 Fehlerhafte Zuordnung eines Betriebes (Hof Nr. 9)

Hof Nr. 9, von Herrn Dr. Wuschek im Vier-Gruppen-System der Gruppe C (("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet, gehört auf Grund der mitgelieferten Daten (Teil 3, S. 17) in die Gruppe D (Gruppe mit der geringsten Gesamtimmission). (s. Anlage 2) . Nach Wuscheks fehlerhafter Zuordnung ist der Betrieb einem A/D-Vergleich entzogen!

Hof Nr. 27 dagegen, bei dem die Summenexposition durch GSM-Felder und auch der Summenwert für die Gesamtexposition deutlich höher als bei Hof Nr. 9 liegen (s. Anlage 2) ist nach Dr. Wuschek der Kontrollgruppe K bzw. der Gruppe D ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet, da die Summenimmission, verursacht durch UKW und TV-Anlagen sowie das C-Netz unter dem Durchschnitt aus allen Messungen liegt.

Auch hier wird die Hirnrissigkeit des Einteilungsverfahrens erneut deutlich.

5 Unqualifiziertes oder absichtlich unsachgerechtes Vorgehen bei der Expositionsermittlung

Bei Hof Nr. 27 liegt der Messort, nicht wie meist üblich, in der Stallmitte sondern auf der Ostseite (Teil 3, S. 68) des Stalles. Auffällig ist in diesem Zusammenhang ferner, dass neun in dem Betrieb festgestellte GSM-Frequenzen nur zu einer relativ geringen Gesamtimmission führen. Meine Recherche führte Erstaunliches zu Tage: Ca. 200 m (nord-)westlich vom Hof Nr. 27 befindet sich ein ca. 40 m hoher Mast mit mehreren Mobilfunkanlagen. Der Stall ist auf der Westseite in der Mitte bis zur Stalldeckenoberkante von einem Erdewall umgeben, im nach Süd-Westen orientierten Seitenteil dagegen befinden sich (ebenfalls auf der Westseite) vier Fenster (s. Anlage 3). In diesem Raum traten in der Rinderherde mehrere Aborte auf.

Entgegen der Zielsetzung die Expositionsbestimmung "an einem repräsentativen "Durchschnittsmesspunkt" (Hervorhebung, d. Verf.) durchführen zu wollen (Teil 3, S. 9), führte Dr. Wuschek die Messung an der der Sendeanlage abgewandten Ostseite im ´geschützten´ Mittelteil durch. Die Immissionswerte waren entsprechend niedrig.

Ein Hof , bei dem in dem Teil der Rinderherde, die sich im frei liegenden, stark exponierten Stallteil aufhielt/aufhält, mehrere Verwerfungen auftraten, konnte folglich durch Festlegung des Messpunktes auf der Ostseite des Stallmittelteiles, der auf Grund der örtlichen Gegebenheiten vor der Einwirkung der Hochfrequenzfelder nahezu völlig geschützt ist, unter Anwendung der fragwürdigen Wuschek´schen Zuordnungskriterien der Kontrollgruppe K bzw. Gruppe D ("Keine Zuordnung zur Expositionsgruppe") zugeordnet werden. Das Gesamtergebnis wird durch diese Vorgehensweise ebenfalls verfälscht.!

6 Abstimmungsverfahren zwischen Auftraggeber und Wissenschaftlern - Einflussnahme auf Textpassagen mit kritischem Inhalt

Die von den Wissenschaftlern beider Universitäten (Justus-Liebig-Universität Gießen und Ludwig- Maximilian-Universität München) ermittelten und zu Papier gebrachten Untersuchungsergebnisse sind einem Abstimmungsverfahren unterworfen worden, das nur als entwürdigend bezeichnet werden kann. Die Ergebnisse der Münchner Gruppe blieben dabei "im Kern" erhalten. Die Gießener Wissenschaftler wurden wiederholt zu Korrekturen und Weglassungen verpflichtet.

Auf eine diesbezügliche telefonische Rückfrage beim StMLU erklärte ein hochrangiger Mitarbeiter Anfang Dezember 2000: Wir haben nur gefordert, dass Daten und Aussagen übereinstimmen müssen.

Anhand eines Vergleiches der (letzten) vom StMLU zur Korrektur zurückgewiesenen Ergebnis-Fassung mit dem dann im offiziellen Endbericht enthaltenen Ergebnis-Teil wird nachfolgend beispielhaft aufgezeigt, was das bedeutet:

Die Gießener Wissenschaftler befassten sich u.a. mit den Mikronukleifrequenzen in Erythrozyten (MN/1000 Erys)(Endbericht S. 142). Mikronuklei (kleine Partikel, die während der Zellteilung entstehen) sind ein Indiz für Chromosomenbrüche und –aberrationen. Ein Anstieg der Mikronukleus-Frequenz zeigt morphologische Chromosomenanomalien an.

Die experimentell ermittelten Daten sind in beiden Versionen des Ergebis-Berichtes identisch.

Im erläuternden Text allerdings fehlt im offiziellen Endbericht eine entscheidende Passage.
 
Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Die Mikronukleifrequenzen der Gruppen A und B liegen über dem Mittelwert aller Tiere, die der Gruppen C und D liegen darunter, in der einfachen Varianzanalyse sind die Unterschiede zwischen Gruppen signifikant (p=0,0153), im Einzelvergleich der Gruppen ist allein der Unterschied zwischen der Gruppe B und D absicherbar (p<0,05)." 

(Hervorhebungen, d. Verf.)

./.

Anm., d. Verf.: Varianz: Maß für die Abweichung einer Zufallsgröße von ihrem Erwartungswert (bzw. der Werte einer Messreihe von ihrem arithmetischem Mittelwert). Sie ist also ein Streumaß.

In beiden Ergebnis-Bericht-Versionen sind wieder die zu Grunde liegenden Daten identisch. Im offizielen Endbericht erscheint jedoch eine wesentliche Passagen nicht, eine weitere ist inhaltlich abgeändert.
 
 
Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Hierbei werden in der Varianzanalyse statistisch hoch absicherbare Unterschiede (p<0,0001) zwischen der Probandengruppe A und den Kontrolltieren erkenntlich. Getragen werden diese Ergebnisse durch einige Betriebe, die eine weit über dem Mittelwert liegende SCE-Frequenz aufweisen." ((Hervorhebungen, d. Verf.)) ./.

Im nachfolgenden Teil findet der BVD-Einfluss Berücksichtigung. Dort heißt es:
 
"In der weiterführenden statistischen Analyse dagegen ergeben sich für den BVD-Effekt auf die SCE-Frequenzen hochsignifikante Einflüsse (p=0,000000), ebenfalls ist die Zugehörigkeit zur Expositionsgruppe A (p=0,0000) von Bedeutung, sodaß von Effekten der Befelderungsqualität auf die SCE-Frequenz ausgegangen werden kann." "Bei der Betrachtung der SCE-Frequenzen der BVD-Betriebe ohne Berücksichtigung der Gruppeneinteilung finden sich zwei deutlich voneinander getrennte Untergruppen, eine mit geringer Feldbeaufschlagung (<1‰) und eine mit hoher Feldbeaufschlagung (>3,75‰), hierbei finden sich SCE-Frequenzen von 8,63±1,44 bei den 18 Tieren mit niedriger Feldbeaufschlagung, 11,08±1,41 SCE/Metaphase bei 11 Tieren mit hoher Feldbeaufschlagung. Dies bedeutet, daß Tiere aus BVD-Betrieben mit hoher Feldbeaufschlagung signifikant höhere SCE-Frequenzen aufweisen, als solche mit niedriger Feldbeaufschlagung (p=0,0056).Deswegen kann nicht ausgeschlossen werden, daß es unter GSM-Einfluß zu einer Verstärkung der primär von BVD verursachten Steigerung der SCE-Frequenz kommt." (Endbericht S. 148)

Die ermittelten Daten sind wieder in beiden Versionen identisch. Im Endbericht wird jedoch gegenüber der Vorgänger-Version eine deutliche Abschwächung in der Bewertung vorgenommen.
 
Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Aus der Tabelle 6.3 b wird ersichtlich, daß es in den Gruppen A und B bei annähernd gleichem Mittelwert und gleicher Standardabweichung eine Verschiebung der Anteile von M1 zu M2 und M3 zugunsten von M1 gibt, während in der Gruppe C eine Annäherung an die Kontrollgruppe D bemerkbar wird. Die Unterschiede sind in der einfachen Varianzanalyse statistisch hoch absicherbar, d.h. zunächst, daß in den Expositionsgruppen eine herabgesetzte Teilungsfähigkeit der Blutlymphozyten zu verzeichnen ist. In der erweiterten statistischen Analyse werden diese Ergebnisse hochsignifikant unterstrichen (p=0,00000)." 

(Hervorhebungen, d. Verf.)

"In den Gruppen A und B besteht im Vergleich zur Gruppe D eine Erhöhung des Anteils an M1, während in der Gruppe C diese Steigerung erheblich geringer ausfällt. Die Unterschiede sind statistisch absicherbar (A:D p<0,001; B:D p<0,001; C:D p=0,042), d.h. zunächst, daß in den Expositionsgruppen eine herabgesetzte Teilungsfähigkeit der Blutlymphozyten zu verzeichnen ist." (Endbericht S. 149)
"Im Untersuchungszeitraum wurden in 15 von 39 Betrieben 49 mißgebildete Kälber geboren.In den untersuchten Betrieben fanden etwa 1500 Geburten im Untersuchungszeitraum statt. Die Mißbildungsfrequenz beträgt somit 3,27% und liegt damit weit über der Normalfrequenz von etwa 0,2 (RlECK,1972) bis 1,0% (de KRUIF.1998) in der Milchviehzucht. Die erhobene Gesamtzahl der Mißbildungen ist wahrscheinlich als zu niedrig einzuschätzen, da es bei vielen Betriebsinhabern grundsätzliche Anschauungsprobleme darüber gibt, was eine Mißbildung oder Anomalie ist. Dies gilt z.B. für Nabelbrüche, Katarakte oder therapeutisch korrigierbare Arthrogryposen. Ferner werden Mißbildungen der Geschlechtsorgane oder weniger auffällige Defekte der Wirbelsäule erst bei Eintritt der Zuchtreife oder überhaupt nicht erkannt." (Endbericht, S. 165)

Beide Versionen unterscheiden sich dann allerdings in folgenden Beurteilungen:
 
Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Zur eigentlichen pathologisch-anatomischen Untersuchung kam aus verschiedenen Gründen nur ein geringer Anteil von mißgebildeten Kälbern, obwohl Abholung und Untersuchung angeboten waren. Dies führt dazu, daß für die Diagnostik und Beschreibung innerhalb des Berichtes nur die Leitmerkmale aufgeführt werden und beispielsweise Herz-oder Gehirnmißbildungen, die sicherlich auch vorhanden waren, keine Erwähnung finden."

(Hervorhebung, d. Verf.)

"Zur eigentlichen pathologisch-anatomischen Untersuchung kam leider nur ein geringer Anteil von mißgebildeten Kälbern, obwohl Abholung und Untersuchung angeboten waren." (Endbericht S. 165)
Zur Korrektur zurückgewiesene Fassung Offizieller Endbericht
"Aus der Tabelle V.9.1 b ist zu ersehen, daß das Risiko der Geburt eines mißgebildeten Kalbes in einem BVD-Betrieb 8fach höher ist, als in einem Nicht-BVD-Betrieb. Im Vergleich zum Fleckvieh liegen die Risiken für die Geburt von mißgebildeten Kälbern in den Rassen Rotbunt, Schwarzbunt und Fleckvieh um den Faktor 0,15, 0,3 und 0,29 niedriger. Die Zugehörigkeit zur Gruppe A erhöht das Risiko um das 4,6fache, zur Gruppe B um das 4,4fache und zur Gruppe C um das 3,4fache der Kontrollgruppe D.

Damit ist festzustellen, daß der BVD-Einfluß für das Auftreten von Mißbildungen von entscheidender Bedeutung ist. Desweiteren ist der Einfluß der Gruppenzugehörigkeit erkennbar."

"Aus der Tabelle V.9.1 b geht hervor, daß das Risiko der Geburt eines mißgebildeten Kalbes in einem BVD-Betrieb 8fach höher ist, als in einem Nicht-BVD-Betrieb. Im Vergleich zum Fleckvieh liegen die Risiken für die Geburt von mißgebildeten Kälbern in den Rassen Rotbunt, Schwarzbunt und Fleckvieh um das 6 - 3fache niedriger, wobei das Risiko für die Rasse Schwarzbunt auf Grund des 95%-Konfidenzintervalls nicht signifikant ist.. Die Zugehörigkeit zur Gruppe A erhöht das Risiko um das 4,6fache, zur Gruppe B um das 4,4fache und zur Gruppe C um das 3,4fache der Kontrollgruppe D.

Damit ist festzustellen, daß der BVD-Einfluß für das Auftreten von Mißbildungen in der Studie von entscheidender Bedeutung ist. Ein Einfluß der Expositionsgruppenzugehörigkeit läßt sich nicht zweifelsfrei ableiten. (Endbericht S. 167/168)

Im Kurzbericht heißt es dazu ergänzend: : ... "Diese Daten können auf verschiedene Weise ausgewertet werten; hierbei liegt die Bedeutung der Expositionsgruppe jeweils nahe der Signifikanzgrenze." (Kurzbericht S. 10)

7 Fotos von Missbildungen/Anomalien – Verbot der Veröffentlichung

Von einer ganzen Reihe zu Tage getretener Missbildungen/Anomalien existieren Fotos, die teilweise von den Landwirten selbst oder den Haustierärzten stammen. Das StMLU wies die Veröffentlichung zurück. Man wollte kein Gruselkabinett!

8 Abschlusskolloquium – Resümee verändert

Am 29.11.00 haben die beiden Wissenschaftlergruppen ihre Ergebnisse anlässlich des Abschlusskolloquiums im StMLU vorgestellt und mit folgendem Teilnehmerkreis diskutiert:

Prof. Dr. Abelin/Universität Bern, Prof. Dr. Käs/Bundeswehrhochschule Neubiberg, Prof. Dr. Klee/LMU München, Prof. Dr. Kreienbrock/Universität Hannover, Prof. Dr. Löscher/Universität Hannover, Frau Dr. J. Brix/Bundesamt für Strahlenschutz Neuherberg, Vertreter der Mobilfunkbetreiber: Deutsche Telekom MobilNet GmbH, E-Plus GmbH, Mannesmann Mobilfunk GmbH, VIAG Interkom GmbH, sowie Vertreter des StMAS, des StMLU und des LfU.

Nach Auskunft von Teilnehmern an diesem Gespräch stimmt die veröffentlichte Fassung des Resümees in zwei Punkten nicht mit der getroffenen Absprache über ein:

Unter Spiegelstrich 2 heißt es in der veröffentlichten Fassung;

"Nachträglich und nicht mehr rückgängig zu machen stellte sich bei der vorgelegten Studie heraus, dass bei der Auswahl der Betriebe verschiedene Confounder (=Einflußgrößen), wie z.B. Rinderrassen, die Rinderviruserkrankung BVD und die geographische Lage, zu wenig berücksichtigt worden sind. Diese Größen haben die Ergebnisse stark beeinflußt."

Vereinbart worden war: "Diese Größen können die Ergebnisse beeinflusst haben."

Nach Auskunft derselben Teilnehmer wurde der wichtigste Punkt in der veröffentlichten Fassung völlig weggelassen. Er lautete:

"Wegen dieser Ergebnisse besteht kein Anlass, bezüglich des Einflusses elektromagnetischer Felder Entwarnung zu geben."

9 Politische Konsequenzen aus der Studie (Anträge s. Anlage 4 f.)

22.01.01 Volker Hartenstein
Anlagen:
Anlage 1 Immissionsklassifizierung
Anlage 2 Messergebnisse
www.buergerwelle.de