BW: Enteignung per Mobilfunk durch die Hintertür? Die Bombe wird bald platzen...

Antenne auf dem Dach - Immobilienpreis im Keller

Pressetext

Wertminderung durch Mobilfunk
Sendung: 11. Juli 2002, Das Notizbuch, 10.03 - 11.00 h Bayern2Radio

 

Mobile Kommunikation hat ihren Preis! Mieten werden gemindert, weil auf dem Dach eine Antenne prangt, Häuser mit Antenne auf dem Dach sind schlecht zu verkaufen. Selbst in der Nachbarschaft einer Antenne purzeln die Preise. Eine Umfrage des Rings Deutscher Makler bei 600 Mitgliedern ergab, dass der Wertverlust bis zu 50 % betragen kann. Aber auch, wer nicht daran denkt, das Zuhause zu veräußern, kann Probleme bekommen: z. B. wenn das traute Heim noch nicht ganz abbezahlt ist. Banker denken daran, zusätzliche Sicherheiten einzufordern und weitere Kredite zu sperren. Geminderte Einheitswerte bedeuten aber auch weniger Grundsteuereinnahmen für Städte und Gemeinden.

 

Nortrud Semmler hat für ihre Reportage mit Immobilienmaklern und Hauskäufern gesprochen. Sie hat Gemeinden besucht, die wegen einer Antenne im Wohngebiet vor den Kadi gezogen sind. Interessant auch die Interviews, die nicht zustande kamen: aus Angst vor Repressalien. Höhepunkt der Sendung: die akustische Antennensuche mit einem Messgerät. Denn nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ werden Antennen neuerdings in Litfasssäulen, hinter Kamin-Attrappen oder in Kruzifixen versteckt.

http://www.funksmog.de/immobilien-br-semmler_07-20021.htm

 

IMMOBILIEN-WERTVERLUST durch MOBILFUNK

 

Bundesweit erhebliche Wertverluste sendernaher Immobilien in Milliardenhöhe - Verfassung mehrfach verletzt - Jetzt drohen Wertminderungsklagen auf der Grundlage offizieller Gutachten in Milliardenhöhe

 

Ende Februar/Anfang März 2002 hat sich die von Medinger Immobilienbetreuungs GmbH, München mit folgenden Fragen an RDM-Makler in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg gewandt:

 

1.) Wirken sich erfahrungsgemäß Mobilfunksendemasten für den im Umkreis von ca. 150 m befindlichen benachbarten Immobilienbesitz verkaufshemmend aus?

 

2.) Wenn "Ja", ist es schon heute möglich, einen durchschnittlichen Wertverlust für diese Immobilien zu schätzen?

 

Ferner wurden die RDM-Makler um ihre Erfahrungsberichte zu diesem Thema

gebeten.

 

Wir können über folgendes Umfrageergebnis berichten:

 

29 RDM-Makler-Firmen haben diese Fragen ganz oder teilweise beantwortet.

 

Zur Frage 1) machten 20 Firmen Angaben. 70% davon dahingehend, dass sich nach ihren Erfahrungen Mobilfunksendemasten wertmindernd bzw. verkaufshemmend auf den benachbarten Immobilienbesitz auswirken. 15% haben ausdrücklich keine Wertminderung feststellen können, weitere 15% wurden mit diesem Thema noch nicht konfrontiert, weil in der von ihnen bearbeiteten ländlichen Region dieses Thema noch nicht die Rolle wie in den Ballungsgebieten spielt.

 

Zur Frage 2) machten 15 Firmen Angaben. Der Ansatz der Wertminderung von Immobilienbesitz, der sich unmittelbar in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen befindet, reichte von 5 über 15, 20, 30, 40 bis hin zu 50%. Hier ist ein entscheidender Faktor in der tatsächlichen Entfernung zum Sendemasten zu sehen. Ein Sendemasten vis à vis zum Schlafzimmerfenster des zu verkaufenden Objektes kann sich auch als absolut verkaufsverhindernd auswirken. Mehrere Beispiele wurden hierzu detailliert angegeben.

 

Ein Aspekt, der mehrfach bei der Beantwortung der Frage 2) erwähnt wurde, ist die Tatsache, daß oftmals bereits im Vorfeld Besichtigungen abgesagt wurden, wenn von den Kauf- oder Mietinteressenten erkannt worden war, daß sich das Objekt in unmittelbarer Nähe einer Sendeanlage befindet. Zu einer Diskussion über eine Kaufpreissenkung oder Mietminderung kommt es in diesen Fällen gar nicht, da es sich um grundsätzliche, also zumeist gesundheitliche Bedenken handelt. Diesen Kaufinteressenten wird selbst ein 50%iger Wertminderungsansatz für die jeweilige Immobilie nicht gerecht.

 

25 der 29 Firmen, die auf unsere Umfrage geantwortet haben, lieferten persönliche Erfahrungsberichte ab. Wir zitieren nachfolgend auszugsweise einige Statements:

 

"....wir stellen beim Vorhandensein von Mobilfunkantennen eine enorme Verunsicherung fest .....

 

...aus Vorsichtsgründen empfehlen wir den von uns betreuten Hauseigentümern bzw. Wohnungseigentümern, keine Mobilfunksendemasten zu installieren...(Hausverwaltung)..

 

... in unserem Objektbestand bieten wir ein Gebäude mitten in der Stadt "X" an. Exponierte Aussichtslage, richtig toll renoviert. Nicht billig. Der Haken, der Eigentümer ließ sich breitschlagen eine Sendeanlage gegen 5.000,--- ? Miete im Jahr zu installieren. 10-Jahres-Vertrag. 3 solvente Interessenten aus der nahegelegenen Großstadt lehnten wegen der Sendeanlage ab. Das Objekt ist mit Sendeanlage unverkäuflich ....

 

....Wertminderung bei direktem Nachbarn ca. 20% bzw. deutliche Absenkung des Nachfragekreises (in ca. 50% der Fälle k.o. Kriterium, dass auch über den Preis nicht regulierbar ist). Ab 150 m Entfernung werden auf Häusern angebrachte Anlagen in der Regel nicht entdeckt bzw. wahrgenommen........(Sachverständiger)

 

....ist der Verlust für den Verkäufer und für uns als Vermittler in einer Größenordnung zu sehen, die eher im Bereich von 30 - 50% bei direkter Nachbarschaft und bei 10 - 30% bei einer Entfernung von ca. 150 m liegt..........

 

.....eine Einschätzung der Höhe der Wertminderung scheint uns derzeit nicht greifbar, weil verunsicherte Interessenten gar nicht kaufen und die,

die dann kaufen, dieses Thema gar nicht ansprechen........

 

...Ja, die Mobilfunksendemasten wirken sich immer mehr verkaufshemmend aus, sofern diese sich in Sichtnähe des zu verkaufenden Objektes befinden...

 

....Allgemein ist der zu erwartende Wertverlust auf ca. 5 - 15% einzuschätzen, je näher, desto höher .....(Dipl.Sachverständiger)"

 

Eines ist der überwiegenden Mehrzahl der Antworten gemeinsam: das Interesse an der Problematik des von uns angeschnittenen Themas der Wertminderung des Immobilienbesitzes ist überaus groß.

 http://www.diagnose-funk.ch/recht/024be297b11493d01/000000980d14dba0b.html

www.buergerwelle.de

Welt am Sonntag  21.4.2002

Masten schrecken Käufer ab

Auch Immobilienmakler klagen über Mobilfunk-Antennen

Von Ekkehart Baumgartner

München - Die Diskussion über eine gesundheitsgefährdende elektromagnetische Strahlenbelastung durch den Mobilfunk wird wieder intensiver. Für das geplante UMTS-Netz, das für rund 50 Milliarden Euro an die Mobilnetzbetreiber verkauft wurde, werden neue Masten aufgestellt. Bürgerinitiativen und Kommunen protestieren gegen den Ausbau der Netze, die Strahlenangst wächst. Zahlreiche Studien über Krebsfälle wurden vorgelegt, Politiker erhalten Protestbriefe, und Mobilfunkbetreiber werden angefeindet. Jetzt schlagen auch die Immobilienhändler Alarm.

"Wir stellen fest, dass Kaufinteressenten immer öfter Abstand beim Erwerb von Eigentumswohnungen und Häusern nehmen, wenn in unmittelbarer Nähe von diesen Gebäuden Mobilfunksendeanlagen stehen", sagt Hubertus von Medinger, Geschäftsführer der gleichnamigen Münchner Immobilienfirma: Jeder Sendemast mindere den Kaufpreis. 700 Sendeanlagen sind bereits in München installiert, 1200 sollen es bis Mitte nächsten Jahres werden. Bayernweit gibt es knapp 6000 Anlagen. Bald sollen es 8000 sein.

Die Standorte sagen nichts über die wirkliche Anzahl der Antennen aus, oft verbergen sich gleichzeitig GMTS-, UMTS- und gemischte Anlagen auf den Masten - zusammen ein mächtiger Strahlenmagnet. Experten sind sich einig, dass es wesentlich mehr Antennen-Sendeanlagen gibt, als Standorte. Denn die Mobiltelefonbetreiber müssen ihre Antennen nicht melden, die Angaben sind freiwillig: Wie viele Antennen also im Stadtgebiet bisher schon aufgestellt wurden, weiß niemand.

Medinger rechnet damit, dass die bisher bekannten Sendemasten für eine Wertminderung bei mehreren Millionen Quadratmetern Wohn- und Gewerbefläche in München verantwortlich sind: "Dies könnte grob gerechnet einen Schaden am Privat- und Volksvermögen in Milliardenhöhe für die Landeshauptstadt bedeuten."

Der Makler befragte seine Kollegen in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, um ein klareres Bild von den Schäden für die Immobilien zu erhalten: Demnach gaben 70 Prozent der befragten Makler an, dass sich Sendemasten verkaufshemmend oder wertmindernd auf den benachbarten Immobilienbesitz auswirken. Der Studie zufolge gibt es Kunden, die nicht einmal eine 50-prozentige Kaufpreisminderung akzeptierten, wenn sich Haus oder Wohnung in unmittelbarer Nähe einer Sendeanlage befinden. Medinger weiß, dass zahlreiche Haus- und Wohnungsbesitzer Sammelklagen gegen Stadt und Betreiber planen.

"Doch Sammelklagen gibt es nur in den USA", sagt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Mertens. Gegner von Mobilfunk-Sendemasten müssen einzeln vor Gericht ziehen. Mertens Kanzlei klagt momentan gegen einen Mobilfunkbetreiber und einen Hauseigentümer, der einen Sendemasten auf seinem Hausdach anbringen ließ. Und zum ersten Mal verknüpft Mertens diese Klage mit einer Forderung nach Wertminderung der Immobilie.

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Dass auch in Zukunft Antennen problemlos aufgestellt werden können, ist sicher. Und die Hausbesitzer, die sich Sendemasten auf die Dächer installieren lassen, kassieren um die 5000 Euro pro Jahr von den Betreibern.

www.buergerwelle.de