Mobile
Kommunikation hat ihren Preis! Mieten werden gemindert, weil auf dem
Dach eine
Antenne prangt, Häuser mit Antenne auf dem Dach sind schlecht zu
verkaufen. Selbst
in der Nachbarschaft einer Antenne purzeln die Preise. Eine Umfrage des
Rings
Deutscher Makler bei 600 Mitgliedern ergab, dass der Wertverlust bis zu
50 %
betragen kann. Aber auch, wer nicht daran denkt, das Zuhause zu
veräußern, kann
Probleme bekommen: z. B. wenn das traute Heim noch nicht ganz abbezahlt
ist.
Banker denken daran, zusätzliche Sicherheiten einzufordern und weitere
Kredite
zu sperren. Geminderte Einheitswerte bedeuten aber auch weniger
Grundsteuereinnahmen für Städte und Gemeinden.
Nortrud Semmler hat für ihre Reportage mit
Immobilienmaklern und Hauskäufern gesprochen. Sie hat Gemeinden
besucht, die
wegen einer Antenne im Wohngebiet vor den Kadi gezogen sind.
Interessant auch
die Interviews, die nicht zustande kamen: aus Angst vor Repressalien.
Höhepunkt
der Sendung: die akustische Antennensuche mit einem Messgerät. Denn
nach dem
Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ werden Antennen neuerdings in
Litfasssäulen,
hinter Kamin-Attrappen oder in Kruzifixen versteckt.
http://www.funksmog.de/immobilien-br-semmler_07-20021.htm
Bundesweit
erhebliche Wertverluste sendernaher
Immobilien in Milliardenhöhe - Verfassung mehrfach verletzt - Jetzt
drohen
Wertminderungsklagen auf der Grundlage offizieller Gutachten in
Milliardenhöhe
Ende
Februar/Anfang März
2002 hat sich die von Medinger Immobilienbetreuungs GmbH, München mit
folgenden
Fragen an RDM-Makler in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg gewandt:
1.)
Wirken sich
erfahrungsgemäß Mobilfunksendemasten für den im Umkreis von ca. 150 m
befindlichen benachbarten Immobilienbesitz verkaufshemmend aus?
2.)
Wenn "Ja",
ist es schon heute möglich, einen durchschnittlichen Wertverlust für
diese
Immobilien zu schätzen?
Ferner
wurden die
RDM-Makler um ihre Erfahrungsberichte zu diesem Thema
gebeten.
Wir
können über folgendes
Umfrageergebnis berichten:
29
RDM-Makler-Firmen haben
diese Fragen ganz oder teilweise beantwortet.
Zur
Frage 1) machten 20
Firmen Angaben. 70% davon dahingehend, dass sich nach ihren Erfahrungen
Mobilfunksendemasten wertmindernd bzw. verkaufshemmend auf den
benachbarten
Immobilienbesitz auswirken. 15% haben ausdrücklich keine Wertminderung
feststellen können, weitere 15% wurden mit diesem Thema noch nicht
konfrontiert, weil in der von ihnen bearbeiteten ländlichen Region
dieses Thema
noch nicht die Rolle wie in den Ballungsgebieten spielt.
Zur
Frage 2) machten 15
Firmen Angaben. Der Ansatz der Wertminderung von Immobilienbesitz, der
sich
unmittelbar in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen befindet,
reichte
von 5 über 15, 20, 30, 40 bis hin zu 50%. Hier ist ein entscheidender
Faktor in
der tatsächlichen Entfernung zum Sendemasten zu sehen. Ein Sendemasten
vis à
vis zum Schlafzimmerfenster des zu verkaufenden Objektes kann sich auch
als
absolut verkaufsverhindernd auswirken. Mehrere Beispiele wurden hierzu
detailliert angegeben.
Ein
Aspekt, der mehrfach bei
der Beantwortung der Frage 2) erwähnt wurde, ist die Tatsache, daß
oftmals
bereits im Vorfeld Besichtigungen abgesagt wurden, wenn von den Kauf-
oder
Mietinteressenten erkannt worden war, daß sich das Objekt in
unmittelbarer Nähe
einer Sendeanlage befindet. Zu einer Diskussion über eine
Kaufpreissenkung oder
Mietminderung kommt es in diesen Fällen gar nicht, da es sich um
grundsätzliche, also zumeist gesundheitliche Bedenken handelt. Diesen
Kaufinteressenten wird selbst ein 50%iger Wertminderungsansatz für die
jeweilige Immobilie nicht gerecht.
25
der 29 Firmen, die auf
unsere Umfrage geantwortet haben, lieferten persönliche
Erfahrungsberichte ab.
Wir zitieren nachfolgend auszugsweise einige Statements:
"....wir
stellen beim
Vorhandensein von Mobilfunkantennen eine enorme Verunsicherung fest
.....
...aus
Vorsichtsgründen
empfehlen wir den von uns betreuten Hauseigentümern bzw.
Wohnungseigentümern,
keine Mobilfunksendemasten zu installieren...(Hausverwaltung)..
... in unserem
Objektbestand bieten wir ein Gebäude mitten in der Stadt "X" an.
Exponierte Aussichtslage, richtig toll renoviert. Nicht billig. Der
Haken, der
Eigentümer ließ sich breitschlagen eine Sendeanlage gegen 5.000,--- ?
Miete im
Jahr zu installieren. 10-Jahres-Vertrag. 3 solvente Interessenten aus
der
nahegelegenen Großstadt lehnten wegen der Sendeanlage ab. Das Objekt
ist mit
Sendeanlage unverkäuflich ....
....Wertminderung
bei direktem Nachbarn ca. 20% bzw. deutliche Absenkung des
Nachfragekreises (in
ca. 50% der Fälle k.o. Kriterium, dass auch über den Preis nicht
regulierbar
ist). Ab 150 m Entfernung werden auf Häusern angebrachte Anlagen in der
Regel
nicht entdeckt bzw. wahrgenommen........(Sachverständiger)
....ist der
Verlust für den Verkäufer und für uns als Vermittler in einer
Größenordnung zu
sehen, die eher im Bereich von 30 - 50% bei direkter Nachbarschaft und
bei 10 -
30% bei einer Entfernung von ca. 150 m liegt..........
.....eine
Einschätzung der Höhe
der Wertminderung scheint uns derzeit nicht greifbar, weil
verunsicherte
Interessenten gar nicht kaufen und die,
die
dann kaufen, dieses
Thema gar nicht ansprechen........
...Ja,
die
Mobilfunksendemasten wirken sich immer mehr verkaufshemmend aus, sofern
diese
sich in Sichtnähe des zu verkaufenden Objektes befinden...
....Allgemein
ist der zu
erwartende Wertverlust auf ca. 5 - 15% einzuschätzen, je näher, desto
höher
.....(Dipl.Sachverständiger)"
Eines
ist der überwiegenden
Mehrzahl der Antworten gemeinsam: das Interesse an der Problematik des
von uns
angeschnittenen Themas der Wertminderung des Immobilienbesitzes ist
überaus
groß.
Von
Ekkehart Baumgartner
München - Die Diskussion über eine
gesundheitsgefährdende elektromagnetische Strahlenbelastung durch den
Mobilfunk
wird wieder intensiver. Für das geplante UMTS-Netz, das für rund 50
Milliarden
Euro an die Mobilnetzbetreiber verkauft wurde, werden neue Masten
aufgestellt.
Bürgerinitiativen und Kommunen protestieren gegen den Ausbau der Netze,
die
Strahlenangst wächst. Zahlreiche Studien über Krebsfälle wurden
vorgelegt,
Politiker erhalten Protestbriefe, und Mobilfunkbetreiber werden
angefeindet.
Jetzt schlagen auch die Immobilienhändler Alarm.
"Wir stellen fest, dass
Kaufinteressenten immer öfter Abstand beim Erwerb von
Eigentumswohnungen und
Häusern nehmen, wenn in unmittelbarer Nähe von diesen Gebäuden
Mobilfunksendeanlagen stehen",
sagt Hubertus von Medinger, Geschäftsführer
der gleichnamigen Münchner Immobilienfirma: Jeder Sendemast mindere den
Kaufpreis. 700 Sendeanlagen sind bereits in München installiert, 1200
sollen es
bis Mitte nächsten Jahres werden. Bayernweit gibt es knapp 6000
Anlagen. Bald
sollen es 8000 sein.
Die Standorte sagen nichts über die wirkliche
Anzahl der Antennen aus, oft verbergen sich gleichzeitig GMTS-, UMTS-
und
gemischte Anlagen auf den Masten - zusammen ein mächtiger
Strahlenmagnet.
Experten sind sich einig, dass es wesentlich mehr Antennen-Sendeanlagen
gibt,
als Standorte. Denn die Mobiltelefonbetreiber müssen ihre Antennen
nicht
melden, die Angaben sind freiwillig: Wie viele Antennen also im
Stadtgebiet
bisher schon aufgestellt wurden, weiß niemand.
Medinger rechnet damit, dass die bisher
bekannten Sendemasten für eine Wertminderung bei mehreren Millionen
Quadratmetern Wohn- und Gewerbefläche in München verantwortlich sind: "Dies
könnte grob gerechnet einen Schaden am Privat- und Volksvermögen in
Milliardenhöhe für die Landeshauptstadt bedeuten."
Der Makler befragte seine Kollegen in Bayern,
Baden-Württemberg und Hamburg, um ein klareres Bild von den Schäden für
die
Immobilien zu erhalten: Demnach gaben 70 Prozent der befragten
Makler an,
dass sich Sendemasten verkaufshemmend oder wertmindernd auf den
benachbarten
Immobilienbesitz auswirken. Der Studie zufolge gibt es Kunden, die
nicht einmal
eine 50-prozentige Kaufpreisminderung akzeptierten, wenn sich Haus oder
Wohnung
in unmittelbarer Nähe einer Sendeanlage befinden. Medinger weiß,
dass
zahlreiche Haus- und Wohnungsbesitzer Sammelklagen gegen Stadt und
Betreiber
planen.
"Doch Sammelklagen gibt es nur in den
USA", sagt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Mertens. Gegner von
Mobilfunk-Sendemasten müssen einzeln vor Gericht ziehen. Mertens
Kanzlei klagt
momentan gegen einen Mobilfunkbetreiber und einen Hauseigentümer, der
einen
Sendemasten auf seinem Hausdach anbringen ließ. Und zum ersten Mal
verknüpft
Mertens diese Klage mit einer Forderung nach Wertminderung der
Immobilie.
...
Dass auch in Zukunft Antennen problemlos
aufgestellt werden können, ist sicher. Und die Hausbesitzer, die sich
Sendemasten
auf die Dächer installieren lassen, kassieren um die 5000 Euro pro Jahr
von den
Betreibern.