BAUBIOLOGIE
UND UMWELTANALYTIK
WOLFGANG MAES SCHORLEMERSTR. 87 41464 NEUSS
Familie Muster
Handyweg 1
12345 Funkloch
8.2.2002
Messungen hochfrequenter Strahlung von Mobilfunkanlagen am 1.2.2002 in Ihrem Haus Handyweg 1 in 12345 Funkloch
Guten Tag, Frau Muster! Guten Tag, Herr Muster!
Wir von der BAUBIOLOGIE MAES haben in Ihrem Haus, speziell im Kinderzimmer, und darüber hinaus in anderen Räumen und in der Umgebung Messungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder durchgeführt. Die Mobilfunk-Basisstation auf dem Dach des gegenüberliegenden Wohnhauses und die Frage nach der Höhe der hiervon ausgehenden Strahlenbelastung waren Gründe für diese baubiologischen Untersuchungen.
Es wurde im Kinderzimmer auf der 1. Etage gemessen und zwar mit geschlossenen und offenen Fenstern. Man hat von diesem Raum aus Sichtkontakt zu der Sendeanlage. Dazu wurden Messungen in anderen Räumen auf verschiedenen Etagen des Hauses angefertigt. Weiter ging es draußen in den Garten, vors Haus, in die ganze Wohnsiedlung, zum 200 Meter entfernten Kindergarten und zur 400 Meter entfernten Grundschule.
Im Kinderzimmer und in den Bereichen von Kindergarten und Schule wurden neben der Feststellung der Strahlungsstärken umfassende Spektrumanalysen mit Frequenz- und Modulationsbestimmung durchgeführt, diese sind in unserer folgenden Messwerteauflistung fett markiert und liegen als separate Protokolle mit ergänzenden Angaben und Auswertungen, auch anderer Sender, anbei. Bei den weiteren Messpunkten wurde nur die Feldstärke ohne weitere Detailanalyse erfasst.
Bei der Funkanlage auf dem höheren Wohnhaus gegenüber handelt es sich um eine der inzwischen zahlreichen Basisstationen des D-Mobilfunknetzes mit zwei Rundum-Stabantennen und mehreren Sendekanälen. Es geht um das D2-Netz des Betreibers Vodafone-Mannesmann. Diese Netze sind für die Handyversorgung zuständig. Die Frequenzen liegen im Bereich von 935 bis 960 MHz (Megahertz). Bei diesem und anderen Mobilfunknetzen geht es um gepulste Mikrowellen.
An allen Messpunkten waren diese D-Netz-Strahlungsstärken mit Abstand dominierend. Keine anderen Senderaktivitäten von Radio über Fernsehen bis zu Betriebs-, Bündel-, Daten-, Flug- oder Richtfunk sowie Radar, Militär, Polizei, Feuerwehr, Funkruf- oder andere Hilfsdienste, um nur einige Beispiele zu nennen, waren auch nur annähernd so deutlich. Ganz im Gegenteil, die vielen anderen Sender waren in den meisten Fällen für eine stark bewohnte Ortslage sogar vergleichsweise unauffällig.
Die von uns ermittelten gepulsten Strahlungsstärken, ausgehend von dieser Mobilfunkstation, lagen in Ihrem Haus deutlich über dem zivilisatorischen Bundesdurchschnitt in städtischen Gebäuden, kein Wunder in Anbetracht der Nähe zu dem Emittenten. Allerdings könnten die Werte hier noch stärker ausfallen, nämlich wenn Ihr Haus mitten in der Hauptstrahlrichtung einer oder mehrerer solcher Sender, sprich der maximalen Leistungen läge und Sichtkontakt hierzu bestünde, das ist aber nicht der Fall.
Dieser Mobilfunksender erreicht die Messpunkte mit folgenden Strahlungsstärken, angegeben in Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m²):
1 Kinderzimmer
1. Etage, offene Fenster 9500
µW/m²
Sichtkontakt zum Sender, im Bettbereich
gemessen
2 Kinderzimmer
1. Etage, geschlossene Fenster 1400
µW/m²
Sichtkontakt zum Sender, im Bettbereich
gemessen
3 Kindergarten
200 m entfernt 45
µW/m²
kein Sichtkontakt zum Sender, draußen
auf dem Spielplatz gemessen
4 Grundschule
400 m entfernt 250
µW/m²
Sichtkontakt zum Sender, draußen auf
dem Schulhof gemessen
An diesen vier
Messpunkten wurden -wie erwähnt- nicht nur die Strahlungsstärken gemessen,
sondern auch detaillierte Spektrumanalysen und Modulationsbestimmungen
angefertigt. Diese liegen als separate Protokollblätter mit Ausdruck des
Gesamtspektrums, der einzelnen Kanalbelegungen und Angaben zu den Frequenzen
und Intensitäten anderer Sender sowie weiteren Anmerkungen anbei.
5 Wohnzimmer Erdgeschoss 130 µW/m²
kein Sichtkontakt zum Sender
6 Küche
Erdgeschoss 90
µW/m²
kein Sichtkontakt zum Sender
7 Hobbyraum
Keller 5
µW/m²
kein Sichtkontakt zum Sender
8 Garten
hinter dem Haus 120
µW/m²
kein Sichtkontakt zum Sender
9 Eingangsbereich
vor dem Haus 2400
µW/m²
Sichtkontakt zum Sender
10 Wohnsiedlung
in der nahen Umgebung 20-4500
µW/m²
teilweise Sichtkontakt zum Sender
So liegen die bei Ihnen im Haus gefundenen Strahlungsstärken im Kinderzimmer bei 1400-9500 µW/m² (je nachdem, ob die Fenster auf oder zu sind) und in anderen Räumen zwischen 5 und 130 µW/m². 45 und 250 µW/m² waren es am Kindergarten und an der Schule und 20 bis 4500 µW/m² draußen im Bereich der Nachbarn im Wohngebiet.
Ein Zahlenspiel zum Vergleich,
bezogen auf die gepulsten Mikrowellen des Mobilfunks:
10.000.000 µW/m² Thermische Effekte, das heißt Körper oder Körperteile werden
übermäßig warm
9.000.000 µW/m² Grenzwert BRD 26. BImSchV (1997), Verordnung für das E-Netz
(1800 MHz)
4.500.000 µW/m² Grenzwert BRD 26. BImSchV (1997), Verordnung für das D-Netz
(900 MHz)
100.000 µW/m² Grenzwert Schweiz für das E-Netz, Grenzwert Italien, China,
Russland
40.000 µW/m² Grenzwert Schweiz für das D-Netz
10.000 µW/m² Empfehlung Ecolog-Institut nach Sichtung wissenschaftlicher
Daten (2001)
5000 µW/m² Öffnung der Blut-Hirn-Schranke bei Ratten (Brun, Salford,
Perssion 1999)
1600 µW/m² Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach 5 Generationen (Magras 1997)
Motorik-
und Gedächtnisstörungen bei Kindern (Kolodynski 1996)
1000 µW/m² Im EEG nachweisbare Hirnstromveränderungen (v. Klitzing
1994, Adey u.a. 1980)
Richtwert
Stadt und Land Salzburg für die Summe aller Mobilfunkanlagen (1999)
Salzburger
Resolution, getragen von 19 internationalen Wissenschaftlern (2000)
Empfehlung
Bundesärztekammer u. a. Ärzteorganisationen (Eckel u.a. 2000)
500-1000 µW/m² Empfehlung BUND (je nach Frequenz, auch für ungepulste
Strahlung)
250 µW/m² Richtwert Salzburg für Mobilfunk-Einzelanlagen (1999)
200 µW/m² Störungen an der Zellmembran (Marinelli 1999)
100 µW/m² Empfehlung Europäisches Parlament
(Wissenschaftliche Direktion STOA,
2001)
Empfehlung
Dr. Neil Cherry (Lincoln Universität Neuseeland, 1998)
10 µW/m² Empfehlung Dr. Lebrecht von Klitzing
(Medizinische Universität Lübeck, 2001)
< 10 µW/m² Bewertung Umwelt-Magazin Öko-Test 4/2001
als relativ niedrige Belastung, 10-100 µW/m² mittlere, > 100 µW/m² hohe Belastung;
Absprache mit Dr. L. v. Klitzing,
Prof. Dr. G. Käs (Universität der Bundeswehr) und Baubiologie Maes
1 µW/m² Vorsorgerichtwert
Wachbereiche (Resolution Bürgerforum 1999)
0,1 µW/m² Richtwert Baubiologie für Schlafbereiche
(IBN/Maes 2000)
0,1-5
µW/m² schwache, 5-100 µW/m² starke, > 100 µW/m² extreme Anomalie
Veränderte Kalziumabgabe menschlicher
Hirnzellen (Bahmeier)
0,01 µW/m² Vorsorgerichtwert
Ruhebereiche (Resolution Bürgerforum 1999)
~ 0,01-1 µW/m² Zivilisatorischer Durchschnitt in Häusern (Maes 1995-2000)
~ 0,001 µW/m² Optimale Funktion eines D- oder E-Netz-Handys gewährleistet
< 0,000001 µW/m² Natürliche Hintergrundstrahlung (Neitzke)
Sie sehen, die bei Ihnen ermittelten Messergebnisse liegen erwartungsgemäß hier, wie übrigens in der Umgebung aller anderen Mobilfunksender in Deutschland und darüber hinaus auch, ganz deutlich unter den bei uns rechtlich verbindlichen Grenzwerten der sogenannten Elektrosmogverordnung (26. BImSchV). Ihre Werte liegen jedoch teilweise deutlich über jenen, bei denen Wissenschaftler, Mediziner, Behörden, Institute und Experten bereits warnen und kritische biologische Effekte wie Hirnstromveränderungen oder Störungen an der Zellmembran, um nur zwei von inzwischen vielen möglichen Beispielen zu nennen, im Kurzzeit-Laborversuch von nur wenigen Minuten gefunden wurden. Die daraus resultierenden Empfehlungen, Forderungen, Vorsorge- und Richtwerte fallen entsprechend niedriger aus, sind aber nicht rechtlich verbindlich. In jedem Fall liegen Ihre Ergebnisse, wie schon erwähnt, ganz weit über dem Durchschnitt der allgemeinen von außen einwirkenden Mikrowellenbelastungen in Häusern.
Sie sehen auch, wie unterschiedlich die von uns gemessenen Strahlungsstärken ausfallen können, je nach Abstand, Sichtkontakt, Abschirmeffektivität durch Bauwerke zwischen Emittent und Messpunkt, Bestückung der Funkanlagen und Ausrichtung der einzelnen Sendekanäle, um nur einige Beispiele zu nennen. Oft ist es nicht nur die Nähe und direkte Einwirkung solcher Funkeinrichtungen, die überdurchschnittliche Feldstärken zur Folge haben, sondern auch, dass deren Strahlung optimal und ungünstig an Flächen, Wänden und Fenstern der Umgebung reflektieren kann (ähnlich wie Licht und Schall) und somit auf Umwegen das Haus erreicht. Besonders entscheidend ist die Frage, wie erwähnt, ob man sich mit seinem Standort mitten in der Sendekeule, sprich der Hauptstrahlrichtung befindet und somit die maximale Leistung abbekommt oder nicht. Entscheidend ist das Abschirmverhalten der betroffenen Häuser, denn massive Bausubstanz (Stein, Beton...) in Verbindung mit reflektierenden Fenstern (metallbeschichtete Wärme- oder Sonnenschutzverglasung) schirmen recht gut ab, genauso wie Dächer aus Metall, Stahlarmierungen oder Aluminiumfolien. Leichtbauweisen (Holz, Gips, Styropor, Mineralwolle...) und Normalglas verringern dagegen die Strahlung kaum.
Wir hatten vereinbart, dass unsere vor Ort gewonnenen Messresultate unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse und als Folge unserer langjährigen Erfahrung interessenunabhängig und kritisch kommentiert werden. Sie können auch neutralen Wissenschaftlern und Medizinern zur weiteren Bewertung vorgelegt werden.
Die besondere Problematik dürfte neben den überdurchschnittlichen Mobilfunkfeldstärken die dauernde Einwirkung sein, tagsüber und nachts auch während der besonders empfindlichen Regenerationszeiten z.B. in Schlaf- und Kinderzimmern.
Die Hintergrundbelastung durch Sender dieser typischen Mikrowellenfrequenzen liegt nach unserer Erfahrung in Wohnungen bei etwa 0,01-1 µW/m². Das schließt die in den letzten Jahren zigtausendfach auf Türmen, Kaminen, Silos, Dächern und an Fassaden neu installierten D- und E-Netz-Mobilfunksendeanlagen, Funkrufdienste (Cityruf, Euromessage, Inforuf, Quix, Skyper, Scall, Telmi...), Datenfunk (Modacom...) und Bündelfunk (Tetra...) mit ein, auch Radar und Richtfunk.
Im Vergleich zu dieser allgemeinen Hintergrundbelastung liegen Sie im Kinderzimmer mit den Strahlungsstärken beim mehrtausend- bis mehrhunderttausendfachen.
Bei diesen Handysendern geht es, wie gesagt, um niederfrequent gepulste Mikrowellen. Bedenken Sie, dass gepulste Wellen, welche fast nur beim Mobilfunk, bei schnurlosen DECT-Telefonen, beim Radar und bei Mikrowellenherden erst seit relativ kurzer Zeit als neue digitale Techniken eingesetzt werden, nach allem was man bisher weiß ein besonderes biologisches Risiko darstellen. Die zahlreichen nicht gepulsten Wellen, die seit langer Zeit als traditionelle analoge Techniken z.B. bei Radiosendern, Richtfunkstrecken, Hilfsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Taxi oder beim Amateurfunk zu finden sind, scheinen dagegen in vergleichbaren Intensitäten weniger biologisch relevant zu sein.
Der niederfrequente Puls, diese periodische Taktung der Mikrowelle, die als biologisch besonders kritisch gilt, ist bei den D- und E-Netz-Handys 217 Hz (Hertz), bei den D- und E-Netz-Basisstationen bis zu 1733 Hz und bei den DECT-Schnurlostelefonen 100 Hz.
Ausführliche Beiträge zum Thema Pulsung und biologische Effekte, aber auch Berichte über Fallbeispiele, Bürgerinitiativen, rechtliche Aspekte, wissenschaftliche Forschungsergebnisse und sonstiges Wissenswertes über Mobilfunk finden Sie reichlich beigefügt.
Wir von der BAUBIOLOGIE MAES und die Ärzte, mit denen wir zusammenarbeiten, erleben in den letzten Jahren zunehmend, dass Menschen auf die spezielle Strahlung solcher Mikrowellensender reagieren. Funktürme wachsen wie Spargel aus dem Boden, bestehende werden ständig nachgerüstet. Die Klagen werden lauter, dass körperliche und seelische Symptome wie z.B. Kopfschmerzen und Migräne, Schwindel, ständige Müdigkeit, Ohrenrauschen, Hormon- und Nervenprobleme, Konzentrationsstörungen oder immer schlechter werdendes Gedächtnis, Gereiztheit, Ängste, Herz- und Schlafprobleme oder allgemeines Unwohlsein auftreten, nachdem man in der Nähe neue Sendeanlagen installierte. Die gesundheitlichen Erfolge nach der Abschirmung von funkbestrahlten Räumen, nach entsprechender Verlegung von Schlaf- und Arbeitsplätzen in weniger belastete Bereiche oder Entfernung der Verursacher werden immer deutlicher.
Die Strahlungsstärken in Ihrem Haus kommen schon in jene Größenordnungen, bei denen biologische Effekte nach Kurzzeitdisposition von nur wenigen Minuten gefunden wurden. So haben mehrere internationale Wissenschaftler, u.a. Dr. Lebrecht von Klitzing von der Universität Lübeck, veröffentlicht, dass sich die menschlichen Hirnströme bei 1000 µW/m² verändern, sichtbar in Form von steilen, untypischen Peaks im EEG. Ein Effekt, der sich interessanterweise nur bei gepulster Strahlung einstellt, bei ungepulster nicht. Andere Wissenschaftler fanden zahlreiche weitere biologische Reaktionen, z.B. Hormonstörungen, die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke, Zelldefekte oder Tinnitus.
Sie wissen, dass die seit Januar 1997 rechtlich verbindliche Elektrosmogverordnung ihre Grenze auf 4.500.000 µW/m² für das D-Netz und 9.000.000 µW/m² für das E-Netz festgelegt hat. Diese absurden Werte finden Sie im praktischen Alltag nirgendwo, nicht einmal in nächster Nähe zu großen Funkeinrichtungen. Somit hat die Industrie -rechtlich abgesichert- freie Bahn. Die wissenschaftliche Grundlage dieser Verordnung ist die voreilige und unseres Erachtens naive Annahme, dass nur der thermische Effekt biologisch relevant ist, das heißt, dass nur eine Erwärmung des Körpers oder von Körperteilen als Folge der elektromagnetischen Feldeinwirkung gefährlich werden könnte. Das Problem von Anwohnern in der Nähe solcher Funkstationen ist aber sicherlich nicht die Angst vor körperlicher Erwärmung (denn dann müssten Sonnenbaden, Wärmeflaschen, Saunagänge und Pudelmützen noch gefährlicher und längst verboten sein), sondern die berechtigte Frage nach den vielen möglichen gesundheitlichen Risiken von Allergien über Krebs bis Schlaflosigkeit oder Kopfschmerz. Solche biologisch entscheidenden jedoch immer nichtthermischen Symptome wurden aber bei der allzu theoretischen Berechnung der Grenzwerte gar nicht berücksichtigt. Außerdem geht es bei der Elektrosmogverordnung nur um akute Gefahren und nicht um Langzeitschäden. Von Lebensqualität, Wohlbefinden, Konzentrationsfähigkeit oder Vitalität ganz zu schweigen.
Prof. Dr. Jürgen Bernhard, ehemaliger Leiter des Bundesamtes für Strahlenschutz bekräftigte vor vier Jahren im Fernsehen: "Die Forschungen berücksichtigen nur die Wärmewirkung durch hochfrequente Strahlung." Auf die Bemerkung des Redakteurs, das höre sich ja an wie ein großangelegter Menschenversuch und es würde offensichtlich zu industrienah geforscht, sagte Bernhard: "Ich beklage das auch. Es müsste in Deutschland ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium geben, welches die Forschungsgelder verplant." Die Industrie kann die Forschung also behindern? "Ja, das ist richtig."
Zur Verordnung sagte Prof. Bernhard vor drei Jahren, inzwischen zum Vorsitzenden der Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP aufgestiegen, die weltweit Grenzwerte erarbeitet und anbietet: "Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten Feldern nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran." Auf die Frage eines Fernsehjournalisten, warum man Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festlegt und warum man diese dann nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr senkt, meinte Prof. Bernhard: "Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."
Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO äußerte sich im Oktober 1999 unmissverständlich: "Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen."
Der Umweltausschuss des EU-Parlaments gibt zum Thema Mobilfunk Ende 2000 zu bedenken: "Angesichts einer Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun."
Von Jahr zu Jahr wird die Kritik an den Grenzwerten lauter. Prof. Dr. Heyo Eckel, Leiter des Umweltausschusses der Bundesärztekammer im August 2000: "Es gibt gewichtige Hinweise für Schäden durch die Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen."
Prof. Dr. Michael Kundi, Leiter des Instituts für Umwelthygiene der Universität Wien, kritisiert wie neben ihm auch viele andere internationale Wissenschaftler: "Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist die Beschränkung auf das thermische Effektprinzip, wie es die Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP pflegt, nicht mehr haltbar."
Prof. Dr. Alexander H. Volger von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Universität Aachen RWTH, mahnt im April 2001: "Die Verordnung bietet keinen vernünftigen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden und Betreiber ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich schon allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung mit ein."
Auch Prof. Dr. Günter Käs, Radarfachmann der Bundeswehruniversität in Neubiberg, zeigt sich besorgt: "Die Grenzwerte in Deutschland sind reichlich hoch. In Russland werden in der Medizin gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken beim Menschen eingesetzt, und die wirken nachweislich. Dabei liegen diese nur beim 10.000stel der deutschen Grenzwerte." Deshalb: "Die Grenzwerte orientieren sich nicht an der Gesundheit."
Prof. Dr. Neil Cherry von der Lincoln University in Neuseeland erhielt den Auftrag der neuseeländischen Regierung, die ICNIRP-Grenzwerte zu überprüfen und zu kommentieren. Denn es war im Gespräch, diese Werte auch hier zu übernehmen und anzuwenden. In seiner 60-Seiten-Studie sagte er 1999 unter anderem: "Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzwidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Sie ist ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz. Millionen Menschen werden rund um die Welt ernsthaften gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgesetzt." Vor dem Europa-Parlament in Brüssel weist er im Mai 2000 darauf hin, dass es wissenschaftlich unhaltbar sei zu behaupten, es gäbe keine nichtthermischen Wirkungen. "Regierung und Industrie haben versichert, Mobilfunk wäre völlig ungefährlich. Es gibt eine große Zahl wissenschaftlicher Ergebnisse, die das widerlegen." Besorgt äußerte er sich über Mobilfunkanlagen: "Die Basisstationen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahl von Missbildungen, vieler Krebsarten, vieler anderer Krankheiten, schwerwiegender neurologischer und Herzerkrankungen sowie der Todesfälle ansteigen lassen. Die in Wohngebieten bereits zu Tausenden installierten Mobilfunk-Basisstationen unterwerfen Millionen Menschen einer Strahlenexposition, von deren Intensität bekannt ist, dass sie ernsthafte Gesundheitsschäden verursacht. Diese Probleme werden sich verschärfen, wenn nicht sofort drastische, gezielte Veränderungen eingeleitet werden, um den Trend umzukehren und nur an solchen Stellen neue Feststationen zu installieren, von wo aus sie in Wohngebieten lediglich niedrige Belastungen erzeugen können, und zwar unter 100 µW/m²."
Prof. Dr. J.G. Hyland vom Institut für Physik der University of Warwick erinnert im Januar 2001 an die Mikrowellen-Bestrahlung der US-Botschaft in Moskau durch die Russen in den 60er und 70er Jahren. Mit dieser Maßnahme sollten geheime Gespräche abgehört, technische Anlagen gestört und Menschen geschädigt werden. Durch die Bestrahlung wurden US-Botschaftsmitglieder krank, obwohl die Intensität weit unter den damaligen (und heutigen) Grenzwerten lag. Hyland: "Zur Unterstützung der Tatsache gesundheitsschädlicher Auswirkungen von nichtthermischen Mikrowellen, wie sie heute beim Mobilfunk benutzt werden, sollten wir uns an folgendes erinnern: Während des kalten Krieges war die Mikrowellenbestrahlung des amerikanischen Botschaftsgebäudes, die durch die Sowjetunion mit der erklärten Absicht durchgeführt wurde, Gesundheitsschäden zu verursachen, recht erfolgreich. Die Mikrowellenstärken lagen damals zwischen denen eines heutigen Mobilfunk-Handys und einer Mobilfunk-Basisstation."
Während eines internationalen Symposiums in der Universität Wien kamen 16 Wissenschaftler, alle Elektrosmog-Experten, im Oktober 1998 zu dem einstimmigen Schluss, dass "biologische Effekte im nichtthermischen Bereich wissenschaftlich gesichert sind."
Prof. Dr. Albert Popp forderte im Januar 1996: "Wir müssen uns von der konventionellen Vorstellung, dass elektromagnetische Felder nur thermische Sensationen bewirken sollen, endlich lösen. Mit diesem einseitigen wissenschaftlichen Konzept der konservativen Schule kommen wir nicht weiter, um die bestehenden biologischen Probleme durch elektromagnetische Einflüsse auch vergleichsweise niedriger Stärken zu erklären."
Wie Sie schon wissen, haben Wissenschaftler,
z.B. der Medizinphysiker der Universität Lübeck Dr. Lebrecht von Klitzing,
gefunden, dass sich die menschlichen Hirnströme im Handyfunkeinfluss
verändern, sichtbar in Form von steilen, untypischen Peaks im EEG. Die
Bestätigung dieser EEG-Effekte unter Mobilfunkeinwirkung kommt aus
verschiedenen Ländern. Der Neurobiologe Prof. Dr. Peter Semm von der Uni
Frankfurt fand im Auftrag der Telekom Reaktionen im Tierversuch, und zwar bei
Hirnströmen und Nervenzellen. Wissenschaftler der Berliner Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichten 1999 ihre Ergebnisse:
"Gepulste Mobilfunk-Mikrowellen beeinflussen beim Menschen die
bioelektrische Gehirnaktivität." Die Wissenschaftler H.P. Reiser,
W. Dimpfel und F. Schober führten 1995 eine Studie für die
Telekom durch: Im Einfluss des Mobilfunks veränderte sich das menschliche EEG.
Prof. Dr. Norbert Leitgeb von der Uni Graz sieht in der
mobilfunktypischen Pulsung das Hauptproblem. Hirnströme und Zellen reagierten
auf gepulste Mikrowellen, auf ungepulste gleicher Stärke nicht. Das gestörte
EEG im Einfluss von gepulsten Mikrowellen der Größenordnung, wie sie in der
Nähe von Basisstationen auftreten, fand 1996 eine US-Forschergruppe um Prof.
Dr. J.P. Lebet. Dr. Joachim Röschke und Dr. Klaus Mann
von der Uni Mainz bestrahlten schlafende Probanden: Schlafbeginn, REM-Phase und
Hirnströme zeigten sich verändert. Dr. Stefan Schulze vom Klinikum
Großhadern in München: "Wir fanden bei zwei Dritteln der Versuchspersonen
nach dem Einschalten eines Handys eine gesteigerte Aktivität im EEG."
Prof. Dr. Alexander Boberly von der Uni Zürich: "Veränderungen im
EEG traten nach 15 Minuten Handy-Einschaltzeit auf." US-Hirnforscher und
Strahlenexperte Prof Dr. Ross Adey von der kalifornischen
Loma-Linda-University warnte 1970: "Wir wissen sehr gut, dass gepulste
Signale auf den Menschen stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen
greifen tief in biologische Prozesse ein." Und ergänzt 1973:
"Schwache gepulste Felder haben starken Einfluss auf das EEG bei
Katzen." Und 1975: "Gepulste Felder verändern das EEG und das
zentrale Nervensystem." In Sachen Thermik gibt er zu bedenken: "Schon
minimale Temperaturerhöhungen des Gehirns durch elektromagnetische Felder von
unter 0,1 °C ziehen eine Palette physiologischer und neuraler Reaktionen nach
sich." Anfang 2001 war es Prof. Dr. Peter Achermann von der Uni
Zürich, der mit seinem Team EEG-Veränderungen unter Handybestrahlung fand.
Im Mai 1997 ging das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie wie ein Lauffeuer um die Welt: Krebs durch Mobilfunk. Der australische WHO-Wissenschaftler Dr. Michael Repacholi wies erstmals nach, dass die Strahlung von Mobiltelefonen die Tumorrate bei Mäusen verdoppelt: "Mäuse wurden mit elektromagnetischen Wellen bestrahlt. Es ging um die gleiche Art Hochfrequenzstrahlung, wie sie auch vom Mobilfunk ausgeht." In einer Gruppe der Versuchstiere war die Anlage zu Krebs gentechnisch verstärkt worden. So wollten Wissenschaftler des Königlichen Krankenhauses Adelaide beweisen, dass selbst bei diesen vorbelasteten Tieren unter dem Einfluss von Mobilfunkstrahlen keine Erhöhung der Krebsrate festzustellen ist. Das Gegenteil war der Fall. Forschungsleiter Dr. Repacholi im 'Focus-TV' am 25. Mai 1997: "Das wichtigste Ergebnis der Studie ist, dass sich die Lymphknotenkrebsrate mehr als verdoppelte, nachdem die Tiere neun Monate lang zweimal täglich eine halbe Stunde mit den elektromagnetischen Mobilfunkwellen bestrahlt wurden." Dr. Repacholi, Beauftragter der Weltgesundheitsorganisation WHO für elektromagnetische Felder, und sein Forscherteam waren überrascht. Der Auftraggeber, die australische Telekom (Telstra), hatte sich ein unbedenkliches Ergebnis erhofft. "Es ist offensichtlich, dass die Telefongesellschaft nicht erfreut war über unsere Ergebnisse, weil diese zeigten, dass es Gesundheitsrisiken gibt."
Zwei Jahre später im September 1999 ging es wieder durch die internationale Presse: Eine schwedische Wissenschaftlergruppe der Universität von Lund fand, dass die Mobilfunkstrahlung von Handys die Blut-Hirn-Schranke öffnet und Schadstoffe sowie Medikamentenbestandteile aus dem Blut nun als Folge der Mikrowelleneinwirkung ungehindert in das Gehirn einströmen können. Sie wiesen auch nach, dass Rattenhirne im Einfluss alltagstypischer Handystrahlung deutlich geschädigt wurden und mit braunen Flecken übersät waren. Die Wissenschaftler Prof. Leif Salford (Neurochirurg), Prof. Arne Brun (Neuropathologe) und Dr. Bertil Perssion (Strahlenphysiker) gelten international als führend, was biologische Wirkungen durch elektromagnetische Felder angeht.
Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Hintze wollte die D-Netz-Sender wieder loswerden. Die waren oben auf dem Dach des Konrad-Adenauer-Hauses direkt über seinem CDU-Büro installiert. Für rund 10.000 Mark jährlich wurde das Dach des Gebäudes an den Mobilfunkbetreiber Mannesmann vermietet. Peter Hintze, der Mann mit dem direkten Draht zum Kanzler: "Meine Gesundheit wird geschädigt! Dieses strahlende Ding muss weg!" Dazu ein ranghoher Unionsmann im Interview mit der Zeitschrift 'Focus': "Es ist schon ein grandioses Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn der CDU-Generalsekretär zukunftsweisende Technologien vom eigenen Dach verbannt."
Heute gibt es in Deutschland über 5000 Bürgerinitiativen gegen Mobilfunktürme, es werden jede Woche mehr. Es ist mehrfach gelungen, den Bau von Sendern mit richterlicher Macht zu stoppen oder bestehende Anlagen abzuschalten. Die Richter stellten fest, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die strahlenden Türme gesundheitlich gefährlich seien, speziell in Anbetracht der noch zu wenig erforschten besonderen Problematik der gepulsten Mikrowellen. Oft wurden die Baustops in den nächsten Instanzen wieder aufgehoben, aber auch viele Initiativen hatten Erfolg. Im August 1997 verurteilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Mobilfunkbetreiber Mannesmann, die auf einem höheren Wohnhaus bereits installierte D2-Sendeanlage wieder abzubauen. Anfang 1998 wurden auf dem Ratinger Rathaus auf Druck der Verwaltung die E-Netz- und Funkrufsender verlegt, um im Haus die Strahlenintensitäten zu reduzieren, denn es gab gesundheitliche Klagen vom Personal. Auf Ende 2000 setzte die Stadt Dormagen die Frist zum Abbau einer Sendeanlage in einem reinen Wohngebiet. Im Januar 2002 beschloss die Stadt Neuss das Aus für zwei schon länger aktive D- und-E-Netz-Stationen in einem Wohngebiet. Am 27. September 2000 ließ das Landgericht Frankfurt die Telekom-Sender auf dem Turm der Kreuzkirche in Oberursel per einstweiliger Verfügung abschalten. In Freiburg wurde im Dezember 2000 eine bereits genehmigte Funkanlage nach Amtsrichterbeschluss wieder stillgelegt, diesmal aus rein gesundheitlichen Gründen. Ein kranker Mann, Herzschrittmacherträger und nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt, reichte die Klage ein, weil die Telekom-Anlage in nur fünf Metern Abstand zu seinem Schlafraum aufgebaut wurde. Zahlreiche solcher Beispiele könnten noch genannt werden.
In anderen Fällen wurde gar nicht erst angefangen zu bauen, denn Hausbesitzer, Kirchen, Verwaltungen und Behörden verweigerten aus berechtigter Furcht vor Strahlung, Wertminderung, Mietkürzungen und dem Zorn der immer aufgeklärteren Nachbarschaft die Genehmigung. Ende September 1997 wurde der Bau einer D1-Mobilfunkanlage der Telekom auf dem Rathaus von Rottendorf bei Würzburg vom Gemeinderat abgelehnt, schädliche Strahleneinwirkungen waren der Anlass. Auch andere Städte und Kommunen werden ebenfalls immer vorsichtiger. Im Februar 1993 sperrte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen D1-Mobilfunkturm in Essen. Begründung der Richter: "Die verfassungsrechtliche Verantwortung unseres Staates für die Grundrechte der Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Gesamtbevölkerung eines Landes auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden." Auch hier gäbe es noch eine Reihe weiterer Fallbeispiele anzuführen.
Das Parlament der Stadt Maintal stellt sich im Juni 2001 mit allen Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne einstimmig hinter eine Bürgerinitiative: Keine Mobilfunksender mehr in Wohngebieten, bestehende Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, Überprüfung zukünftiger Standorte nur mit Anhörung der Initiative, Konzentrierung der Anlagen auf gemeinsame Türme, Messung der bestehenden Einrichtungen. Andere Stadt- und Landräte ziehen nach und fordern ebenfalls mehr Aufklärung, mehr Sicherheit, mehr Einbeziehung der Bevölkerung, weniger Strahlenintensität in Wohnbereichen.
Im September 2001 wurde in Kaarst der weitere Ausbau einer Telekom-Basisstation vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gestoppt. Anwohner hatten geklagt. Das Gericht machte klar, dass solche gewerblich betriebenen Funkeinrichtungen in reinen Wohngebieten ohne Baugenehmigung rechtswidrig sind und äußerte auch städtebauliche Bedenken. Anwalt Cornel Hüsch: "In Räten und Ausschüssen kommt es zu heftigen Diskussionen. Bürgermeister argumentieren, solche Anlagen seien nicht genehmigungspflichtig. Jetzt müssen sie Farbe bekennen. Mobilfunkstationen gehören in Gewerbe- und Ortsrandgebiete, wo sie niemanden optisch oder durch Strahlung stören, nicht in Wohngebiete."
Im Juli 2001 machten es die Städte Düsseldorf, Krefeld und Köln auf Druck einiger Bürgerinitiativen und nach Auswertung wissenschaftlicher Arbeiten einigen Vorreitern wie z.B. München, Regensburg oder Aschaffenburg nach: Keine Antennen mehr auf öffentlichen Gebäuden oder in sensiblen Bereichen wie Wohngebieten, Schulen und Kindergärten. Darauf einigte man sich mit den Mobilfunkbetreibern. Eine Initiative in Düsseldorf hat allein über 8000 Unterschriften gesammelt und damit Druck auf die Stadtverwaltung ausgeübt. Stehen solche Antennen in der Nähe von Wohnhäusern, Schulen oder Kindergärten, so die Stadt München, dann könnten sich die Anwohner den Strahlen nicht mehr entziehen, seien ihnen rund um die Uhr oder zumindest viele Stunden ausgesetzt. Ständig ziehen Städte, Gemeinden, Behörden, Verbände, Bistümer... nach, stimmen der Vermietung ihrer Gebäude für Funkanlagen nicht mehr zu. Dazu gehört im Herbst 2001 auch die Stadt Mülheim an der Ruhr.
Ein historisches Urteil fällt das Gericht Erster Instanz im spanischen Bilbao im Sommer 2001. Es untersagte den weiteren Betrieb einer Mobilfunkstation des Betreibers Airtel, da es heftige gesundheitliche Klagen aus der Nachbarschaft gab. Der Richter führt aus, dass die Mobilfunkstrahlen "die vernünftige Vermutung begründen, nicht unschädlich für die Gesundheit von Menschen zu sein, die ihnen permanent ausgesetzt sind". Die Antenne soll solange verboten bleiben, bis der Betreiber nachweisen kann, dass deren Strahlung unschädlich ist. Auch im nordspanischen Valladolid fackelte das Gericht im Dezember 2001 nicht lange und legte sechs Mobilfunkmasten mit 36 Einzelantennen verschiedener Betreiber in der Nähe einer Schule still. Drei Kinder erkrankten in dieser Schule innerhalb nur eines Jahres an Leukämie und ein Kind an Lymphdrüsenkrebs. Es wurden Untersuchungen durchgeführt und außer den Mobilfunk-Mikrowellen keine anderen Risikofaktoren wie z.B. Schadstoffe gefunden. Das erhärtet den Verdacht, dass die Wellen Ursache für die Krebsfälle sind. Darauf deutet zusätzlich hin, dass es nach der Installation der Funkmasten nicht nur in der Schule, sondern auch in den umliegenden Wohnhäusern bereits 18 Krebsfälle bei Kindern gibt. Die Antennen bleiben trotz aller Proteste der Industrie abgeschaltet und müssen innerhalb der nächsten drei Monate wieder demontiert werden. Mehrere spanische Kommunen haben den Mobilfunkbetreibern inzwischen angedroht, die Stromzufuhr für Antennen in der Nähe von Schulen und Wohngebieten abzudrehen. Mehrere Stadtverwaltungen an der Costa del Sol (Torremolinos, Benalmadena...) haben wegen gesundheitlicher Bedenken Ende 2001 die Entfernung von Handymasten beschlossen und fordern einen Sicherheitsabstand von 500 Metern zu z.B. Schulen, Kindergärten, Hospitälern, Altenheimen oder Wohnungen. In anderen europäischen Ländern, aber auch in den USA, Australien, Neuseeland... geht man immer kritischer und vorsichtiger mit dem Handyfunk in Wohngebieten um.
"Viele Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Sehstörungen, Bewegungsschwierigkeiten... sind mit signifikanter Auffälligkeit in der nahen Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen feststellbar." So Dr. Roger Santini, Elektrosmog-Experte und Leiter des Labors für Biochemie und Pharmakologie im französischen 'Nationalen Institute für angewandte Wissenschaften' in einem Interview mit der Zeitung 'La Presse Mediale' nach Auswertung seiner Untersuchungen mit 530 Anwohnern in der Nähe von Mobilfunkanlagen im November 2001. "Ein deutlicher Anstieg von Beschwerden wie Reizbarkeit, Depressionsneigung, Gedächtnisverlust, Schwindel... wurde in einer Zone bis zu 100 Meter beobachtet. Bis 200 Meter fanden sich vergleichsweise häufiger Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unbehaglichkeit, Hautprobleme... Bis 300 Meter war chronische Müdigkeit besonders auffällig. Wegen dieser Ergebnisse wird empfohlen, Mobilfunk-Basisstationen nicht näher als 300 Meter von Wohngebieten entfernt zu installieren."
Dr. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner der Landessanitätsdirektion Salzburg erinnert im Sommer 2000 an die berechtigten Proteste besorgter Anwohner an Sendern: "Viele Menschen fragen sich ernsthaft, warum ein hoher Mobilfunkmast mitten im Wohngebiet mal eben so errichtet werden darf, wo man sogar bei einer Gartenhütte mehr Auflagen hat."
In einem älteren Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes
vom 30. Dezember 1994: "Bei der Risikobewertung ist zwischen den
thermischen und nichtthermischen Wirkungen auf Biosysteme zu differenzieren."
Das Gericht weist auf die vielen nichtthermischen Effekte hin, die von den Normen
nicht bedacht würden.
Der Düsseldorfer Landtag mahnt schon am 12. März 1994: "Die flächendeckende Mobilfunk-Einführung ohne eine umfassende Abschätzung der Risiken für den Menschen, besonders der nichtthermischen, ist unverantwortlich." Darüber waren sich Experten aus Medizin, Politik, von Rundfunksendern und die Vertreter von Versicherungen einig.
Der ehemalige Bundespostminister Wolfgang Boetsch ahnte bereits 1994, was auf uns alle zukommen wird, als er vor Journalisten sagte: "Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein."
Julius von Rotenhahn von der Frankona-Rückversicherung sagte 1994, man stelle sich schon auf Schadenersatzansprüche ein, denn "beim Nachweis einer Gefährdung durch die elektromagnetischen Felder wird das Schadenspotential das größte jemals zu bewältigende Risiko für die gesamte Versicherungswirtschaft sein".
Auf der internationalen Konferenz zum Thema "Situierung von Mobilfunksendern" vom 7. bis 8. Juni 2000 in Salzburg wurde von 19 beteiligten Wissenschaftlern aus über zehn Ländern eine Resolution unterschrieben. Diese fordert vor dem Bau neuer Handymasten die aktive Einbeziehung der Bevölkerung und die Nutzung aller technischen Möglichkeiten, um die Exposition der Menschen in der Nähe solcher Anlagen so niedrig wie möglich zu halten. Der Veranstalter, das Land Salzburg, hat durchgesetzt, dass in Stadt und Land die von Mobilfunksendern ausgehende Summe aller Mikrowellenbelastungen 1000 µW/m² nicht überschreiten darf, 1000fach weniger als der rechtlich verbindliche Grenzwert. Für Einzelsender gelten 250 µW/m² als Salzburger Richtwert. Salzburg versteht sich als Vorreiter, man will diese Werte nun in ganz Österreich durchsetzen.
Im Juli 2000 stellt sich die Bundesärztekammer hinter die Salzburger Resolution und unterstreicht aus medizinischer Sicht die Wichtigkeit der geforderten Richtwerte von 1000 µW/m² bzw. 250 µW/m². "Wir als Ärzte haben angesichts der zahlreich vorliegenden Hinweise die Pflicht auf die Einhaltung des Vorsorgeprinzips zu drängen. Tierversuche weisen darauf hin, dass Mobilfunkstrahlung offensichtlich mutagen wirken kann. Es wurden zudem gewichtige Hinweise gefunden, dass die Missbildungsrate bei Tieren, die dieser Strahlung über längere Zeit ausgesetzt sind, höher ist als bei unbelasteten Populationen. Beim Menschen haben Untersuchungen mehrfach gezeigt, dass deren Gedächtnis- und Konzentrationsleistung unter Einwirkung dieser Strahlung abnimmt. Angesichts dieser und anderer Ergebnisse heben wir warnend den Finger und mahnen weitere Grundlagenforschung an. Wir Ärzte sind Anwälte der Patienten und aufgefordert auch Laut zu geben, wenn es wissenschaftlich seriöse Hinweise gibt, die auf Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk hindeuten. Wir sind sehr verwundert über die Haltung des Bundesamtes für Strahlenschutz, das mögliche Folgen völlig herunterspielt. Man muss die Grenzwerte ständig dem wachsenden Kenntnisstand anpassen."
Das ARD-Fernsehmagazin 'Report' berichtete am 21. August 2000: "Mehr als 40 internationale Forschungen geben Hinweise auf biologische Probleme durch Mobilfunkstrahlen von Sendeanlagen, z.B. Hirnschäden bei Tieren, Erbgutveränderungen beim Menschen oder Krebs bei Mäusen." Deshalb fordern Wissenschaftler und Mediziner niedrigere Grenzwerte, unter anderem auch Prof. Dr. Heyo Eckel von der Bundesärztekammer: "Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Es gibt deutliche Hinweise für gesundheitliche Schäden." Eine aktuelle deutsche Studie, so Report, birgt Brisantes: "Tiermediziner untersuchten mehrere Bauernhöfe in Bayern und Hessen, und zwar Höfe mit Mobilfunkbelastung und ohne. Das erschreckende Ergebnis: Auf den Höfen mit Sendern in der Nähe gibt es eindeutig mehr Missbildungen, und die Tiere verhalten sich anders." Diese neue Studie im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums bestätigt vorangegangene Untersuchungen der letzten Jahre, bei denen im Mobilfunkeinfluss ebenfalls Missbildungen, Fehlgeburten, Verhaltensstörungen und die Verringerung der Milchleistung festgestellt wurden. Immer mehr Landwirte melden sich und bestätigen die Beobachtung: Mit dem Errichten neuer Mobilfunksendeanlagen in der Nähe ihrer Höfe kamen zeitgleich die Probleme beim Vieh.
Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller, Krebsforscher an der Universität Wien warnt im Jahr 2000: "Für biologische Beeinträchtigungen spielt die Zeitdauer eine große Rolle, in der man den Mikrowellen an Sendemasten ausgesetzt ist. Die Risiken werden unterschätzt. Es gibt etliche Studien, die im Hinblick auf ein Krebsrisiko beunruhigend sind."
Prof. Dr. Peter Semm von der Universität Frankfurt, Mikrowellenforscher im Auftrag der Telekom entscheidet sich: "Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn sich im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunksendeanlage befindet."
Das Ecolog-Institut und der Leitung von Dr. H.P. Neitzke führte eine Risikobewertung weltweiter Forschungsergebnisse zum Thema Mobilfunk im Auftrag der Telekom durch und veröffentlicht im Mai 2001: "Beeinträchtigungen des Immunsystems wurden vielfach nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Felder krebsfördernde Wirkung haben, also dass Krebs sich in deren Einfluss schneller entwickelt und fataler verläuft als normalerweise. Es wurde nachgewiesen, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Es gibt Störungen sehr vieler Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt. Die Auswirkung, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht abschätzen."
Das Magazin 'Öko-Test' veröffentlichte im April 2001 einen Bericht über Mobilfunk-Sendeanlagen, wie stark sie strahlen, was man tun und wie man sich schützen kann. Wir von der BAUBIOLOGIE MAES haben die Messungen an 28 Standorten in ganz Deutschland, von Sylt bis München, durchgeführt. Die Strahlungsstärken in der Nähe von Basisstationen waren unterschiedlich und unberechenbar, ähnlich wie es auch bei Ihnen der Fall ist. Der Öko-Test hat in Absprache mit uns sowie den beiden Wissenschaftlern und Mikrowellenexperten Prof. Dr. Günter Käs (Bundeswehruniversität Neubiberg) und Dr. Lebrecht von Klitzing (Medizinische Universität Lübeck) einen "empfehlenswerten und realistischen" Vorsorgewert für die Belastung der an derartigen Funkanlagen lebenden Menschen vorgeschlagen: 10 µW/m². Dieser als "geringe Belastung" interpretierte Richtwert sollte in keinem Fall überschritten, eher noch deutlich unterschritten werden, speziell in Schlaf- und Regenerationsbereichen sowie anderen sensiblen Zonen wie Kindergärten und Krankenhäusern. Wenn nicht mehr als 10 µW/m² Mobilfunkstrahlung einen Raum von außen erreichen, dann, und nur dann, haben die Bewohner gute Chancen weitere individuelle Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich vornehmen zu können, z.B. in Form von Abschirmungen in Schlafbereichen, um hier auf anzustrebende Werte von unter 1 µW/m² zu kommen. Das ist nicht technikfeindlich, denn eine optimale Handyversorgung wäre gesichert, weil Handys ja schon bei etwa 0,001 µW/m² funktionieren.
Das Bundesamt für Strahlenschutz wird inzwischen auch schon vorsichtiger. BfS-Mitarbeiter Dr. Olaf Schulz räumt im Mai 2001 im Fernsehen ein: "Mit den Grenzwerten werden nur die zur Zeit wissenschaftlich nachgewiesenen Auswirkungen ausgeschlossen, also die Erwärmung. Verdachtsmomente geben aber Anlass zur Vorsorge, zu Maßnahmen, die verhindern, dass die Exposition höher ist als unbedingt notwendig."
Ende Juli 2001 sagte der neue Chef des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, bei den Standortfestlegungen für Mobilfunk-Sendeanlagen hätte die Industrie viel früher die Kommunen einbinden müssen. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und andere sensible Bereiche müssten als Standorte tabu sein. Er bestätigte, dass veränderte Hirnströme im Mobilfunkeinfluss beobachtet worden seien.
Kritische Töne schlägt auch das Europäische Parlament an. Deren Wissenschafts-Direktion STOA veröffentlichte im März 2001 eine Bewertung der Mobilfunksituation. Auszüge aus diesem 36-Seiten-Papier: "Gegenwärtig ist der vom Menschen verursachte 'Elektrosmog' eine wesentliche Bedrohung für die Gesundheit. Die elektromagnetische Verschmutzung technischen Ursprungs ist besonders heimtückisch, als sie sich der Erkennbarkeit unserer Sinne entzieht." - "Verwerflich ist, dass bereits verfügbare Hinweise, dass die Technologie möglicherweise nicht gerade sicher ist, sowohl von der Industrie als auch von nationalen sowie internationalen Kontrollbehörden beflissen ignoriert wurden und werden." - "Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet und die Ironie der gegenwärtigen Situation in Bezug auf Mobiltelefone und Basisstationen besteht darin, dass die aktuellen Sicherheitsrichtlinien elektronischen Instrumenten mehr Schutz bieten als dem Menschen." - "Man darf wahrscheinlich mit Fug und Recht sagen, dass, träfe ein neues Medikament oder ein Lebensmittel auf einen deratigen Mangel an Konsens und gleich starke Bedenken, es niemals zugelassen würde." - "Besondere Besorgnis in und die meiste Entrüstung der Öffentlichkeit erregt die unfreiwillige, rund um die Uhr stattfindende Belastung durch die Emissionen von Basisstationen, wenn diese unsensiblerweise in der Nähe von Häusern, Schulen oder Krankenhäusern aufgestellt wurden. Die Umgebung ist permanent und unausweichlich belastet. Dies ist ein völlig inakzeptabler Sachstand, der schwerwiegende ethische Fragen aufwirft. Es sind die Menschen, an denen sich schließlich zeigen wird, ab welchem Grad die chronische Belastung durch solche Felder schädlich ist. Anders ausgedrückt: Im Endeffekt sind sie unfreiwillige Objekte eines Massenexperiments." Klare Worte von oberster parlamentarischer und wissenschaftlich fundamentierter Stelle. Die Konsequenz: "An Stellen mit Langzeitbelastung sollten 100 µW/m² nicht überschritten werden."
Zu all diesen oben erwähnten zahlreichen Aktivitäten, Aussagen, Zitaten, Beispielen, Erfahrungen, Rechtsprechungen, behördlichen Erkenntnissen, wissenschaftlichen Ergebnissen... finden Sie ausführliches und aktuelles Informationsmaterial beigefügt.
Die Bauordnung fordert in Artikel 3: "Bauten sind so zu errichten, dass sie das Leben oder die Gesundheit des Menschen und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährden." Das Leben ist durch die Einwirkung der Strahlung solcher Mobilfunksender spontan sicherlich nicht gefährdet. Ob die Gesundheit des Menschen gefährdet ist, darüber streiten die Gelehrten noch. Kritische und ernstzunehmende wissenschaftliche Hinweise auf biologische Effekte und Risiken gibt es inzwischen genug, sie verdichten sich mit zunehmenden Forschungsergebnissen immer mehr. Gäbe es vor der Einführung eines neuen Medikamentes derart viele Warnungen, so würde dieses sicherlich nicht für den Markt zugelassen. Gesundheitliche Klagen von Anwohnern in der Nähe solcher Anlagen nehmen ständig zu, sowohl reflektiert in den Medien als auch was unsere Erfahrung mit zahlreichen Kunden und die von Ärzten mit zahlreichen Patienten betrifft. Eine zur Zeit in den Folgen noch uneinschätzbare Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlage liegt ohne Zweifel vor. Denn solange die Welt sich dreht, hat es jene hochfrequenten elektromagnetischen Felder nicht gegeben, weder diese spezifischen Mobilfunkfrequenzen, noch diese mobilfunktypischen steilflankigen Pulsungen, noch deren außergewöhnliche Intensität, noch deren flächendeckende und immer weiter fortschreitende Verbreitung und Verstärkung bis fast in die letzten Winkel unserer Erde.
Schlussbemerkung und Empfehlung:
In Anbetracht der überdurchschnittlich hohen Feldstärken in der Umgebung der Funkanlage sowie der bisher vorliegenden Forschungsergebnisse zur Problematik nichtthermischer Auswirkungen durch gepulste Mikrowellen und unserer langjährigen Erfahrung mit den gesundheitlichen Folgen dieser neuen Technik, mahnen wir zur Vorsicht.
Wir stimmen mit vielen Ärzten und Wissenschaftlern überein, die aus Vorsorge fordern, die persönliche Dosis möglichst niedrig zu halten, völlig unabhängig von offiziellen oder sonstigen Grenz- und Richtwerten. Funkeinrichtungen dieser Art, so meinen wir schon lange und inzwischen endlich auch viele Behörden, Kommunen, Bistümer..., gehören prinzipiell nicht derart in die unmittelbare Nähe von Wohnungen, nicht hier oder sonstwo. Eine ausreichende bis optimale Handyversorgung ist auch gewährleistet, wenn bei der Installation solcher Sender ausreichender Abstand zu Wohnbereichen und anderen sensiblen Zonen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Erholungsgebieten eingehalten wird, um so die biologische Belastung möglichst niedrig zu halten.
Niemand kann momentan abschließend und sicher beurteilen, welche akuten Probleme oder Langzeitschäden durch die bei Ihnen gefundenen Mobilfunkintensitäten hervorgerufen werden könnten, deshalb sollten sie reduziert werden, wo immer es machbar ist.
Vielleicht bemühen Sie sich, Einfluss auf die verantwortlichen Vermieter, Politiker und Betreiber auszuüben, damit die Strahlungsintensität vermindert, die Anlage verändert oder am besten wieder entfernt und weiter weg von Wohngebieten platziert wird. Zur vorsorglichen Reduzierung der bei Ihnen gefundenen Strahlungsstärken sollten Sie, sofern eine kurzfristige Beseitigung des Emittenten nicht möglich ist,
- die der Sendeanlage zugewandten Fenster abschirmen
z.B. mit speziellem Gardinenstoff (Typ Swiss-Shield, Evolution oder Opal von Biologa, Info anbei) oder mit metallbeschichteten Wärmeschutzscheiben (heute Standard zur Erfüllung der Wärmeschutzverordnung) oder -noch besser- Sonnenschutzglas
Fenster sind erfahrungsgemäß -wie bereits erwähnt- die Schwachstellen in einem Gebäude, hier tritt der allergrößte Teil der Strahlung ein, falls es sich nicht, wie bei Ihnen, bereits um modernes Schutzglas handelt. Dagegen schirmt massive Bausubstanz wie Mauerwerk oder Beton schon hochprozentig ab.
- die der Sendeanlage zugewandten Wände abschirmen
z.B. von außen mit ISPO-Armierungsgewebe, welches im Putz integriert wird, oder von innen mit Abschirmtapeten (Typ Chagall oder Saphir von Biologa, Infos anbei) oder Aluminiumfolien (Alutapete) aus dem Baumarkt, welche mit einer Igelwalze gründlich perforiert werden sollten, um Diffusion zu ermöglichen
- die der Sendeanlage zugewandte Dachschräge abschirmen
z.B. mit ISPO-Armierungsgewebe oder Metallgeflechten wie Fliegendraht, welche im Dachaufbau integriert werden können, oder von innen mit Abschirmtapeten (Typ Chagall oder Saphir von Biologa, Infos anbei) oder Aluminiumfolien
Wir erwarten durch solche Maßnahmen eine weitere Reduzierung der Strahlungsstärke von mindestens 80-90 %, wahrscheinlich noch mehr.
Nach der Durchführung dieser Arbeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Nachmessung. Vielleicht wird es dann sinnvoll, noch ergänzende Empfehlungen zu geben.
Eine Liste mit speziellen Herstelleradressen für abschirmende Folien, Stoffe, Vliese, Gläser... fügen wir ebenfalls anbei, so auch eine Liste mit Adressen von diesbezüglich versierten Anwälten, Wissenschaftlern, Messtechnikern und Experten.
Über 100 Baustoffe und Abschirmmaterialien gegen Funkwellen wurden von Prof. Peter Pauli und Dr. Dietrich Moldan überprüft, verglichen und kommentiert. Die Ergebnisse sind in der Broschüre "Reduzierung hochfrequenter Strahlung im Bauwesen" zusammengestellt und zu beziehen bei Dr. Dietrich Moldan, Am Henkelsee 13, 97346 Iphofen, Telefon 09323/5970, Telefax 6783. Hier gibt es weitere Information und Herstelleradressen.
Unsere Funkmessungen werden mit folgenden Messgeräten durchgeführt:
- Spektrum-Analyser Advantest R3131, 10 kHz - 3
GHz (Rohde&Schwarz, BRD)
- Spektrum-Analyser Tektronix 491, 10 MHz - 40
GHz (Tektronix, USA/BRD)
- E-Feldsonde Aktiv-Dipol EFS 9221, 100 kHz -
2,8 GHz (Schwarzbeck Elektronik, BRD)
- Loop Aktiv-Messantenne FMZB 1538, 9 kHz - 30
MHz (Schwarzbeck Elektronik, BRD)
- Bikonus Messantenne FBAB 9177, 30 MHz - 300
MHz (Schwarzbeck Elektronik, BRD)
- Log.per. Messantenne UKLP 9140, 300 MHz - 3,5
GHz (Schwarzbeck Elektronik, BRD)
- Log.per. Messantenne HL 025, 1 - 18 GHz
(Rohde&Schwarz, BRD)
- Horn-Messantennen Emco 3116, 18 - 40 GHz
(Emco Elektronik, USA/BRD)
- Kalibrierte Messkabel von Emco,
Rohde&Schwarz und Schwarzbeck
- EM-Radiation-Meter EMR-300, 100 kHz - 60 GHz
(Wandel&Goltermann, BRD)
- Leistungsmessgerät PWRM2 mit Messantenne BMA1, 30 MHz - 2,8 GHz (Merkel-Messtechnik, BRD)
- HF-Messantenne Typ BBM-T, 10 kHz - 5 GHz
(Merkel Messtechnik, BRD)
- Signal- und Modulationsmeter HF-Digitmeter
II, 10 kHz - 8 GHz (Endotronic, BRD)
- Log.per. Messantenne DC8SE, 1 - 3,5 GHz (Merkel Messtechnik, BRD)
Es wird bei den Ergebnissen jeweils die Summe der höchsten Messwerte (Effektivwerte) der auffälligsten Senderfrequenzen angegeben. Wir geben dabei die verschiedenen Funkfrequenzen und -arten einzeln und differenziert an.
Das 550-Seiten-Buch "Stress durch Strom und Strahlung - Elektrosmog, Radioaktivität, Raumklima, Wohngifte, Partikel, Pilze" kommt mit separater Post. Hier finden Sie ab Seite 165 auf über 100 Seiten weitere ausführliche Informationen zum Thema Mobilfunk und darüber hinaus zu den anderen baubiologischen Standardpunkten mit umfassender Beschreibung der biologisch riskanten Felder, Strahlen, Gifte, Pilze, Störungen...
Beachten Sie bitte auch unsere beigefügten ergänzenden Infos und Veröffentlichungen:
- Vortrag 'Mobilfunk - Elektrosmog frei Haus'
- Vortrag 'Elektrosmog - nur Panikmache?'
- Vortrag 'Baubiologie - Umwelt fängt zu
Hause an'
- Vortrag 'Standard der baubiologischen
Messtechnik'
- Mit dem
Mobilfunk geschieht etwas völlig Neues: Gepulste Mikrowellen und biologische
Effekte
- Keine
Mobilfunksender mehr auf Wohnhäuser
und Kirchen - Bürgerprotest hatte Erfolg
- Bundesärztekammer:
"Wir müssen die Grenzwerte unserem jüngsten Kenntnisstand anpassen"
- Ärzte fordern
niedrigere Grenzwerte: Missbildungen durch Mobilfunk
- Rathaus
Ratingen: Mobilfunksender wurden versetzt
- Die Stadt
greift ein - Düsseldorf, Krefeld, München...: Sender auf öffentlichen Gebäuden
sollen weg
- Parlament stellt sich hinter Bürgerinitiative
- Maintal: Mobilfunkanlagen aus Stadtgebiet verbannen
- Furcht vor
Gesundheitsschäden: 20 % Mietminderung wegen Mobilfunksender
- Stress durch
Mobilfunk - Bürger initiativ
- Stress durch Sender - Alles nur Erwärmung?
- Tote Küken
und deutscher Grenzwert - Risiko Elektrosmog
- Ein empfehlenswerter und realistischer Vorsorgewert ist 10 µW/m²: Öko-Test zur Strahlenbelastung
- Gepulste
elektromagnetische Mobilfunkwellen: Grenzwerte, Empfehlungen, Vergleiche
- Elektrosmogverordnung
- Schutz und Schummel
- Nützliche
Adressen von Experten Anwälten und Initiativen zum Thema Mobilfunk
- Zitate
speziell zum Thema Mobilfunk
- Rechtliche Situation bei der Errichtung von
Mobilfunksendeanlagen
- Handystrahlung
verändert Gehirnaktivität: Mobilfunk im EEG-Testlabor
- Übersät mit
dunklen Flecken: Mobilfunk öffnet die Blut-Hirn-Schranke
- Mehr Krebs
durch Handys: WHO weist Verdoppelung
der Tumorrate bei Mäusen nach
- Mobile und
schnurlose Telefone in der Kritik: Gefahr von Mikrowellen
- Störung der
Hirnströme in 30 Meter Entfernung: Öko-Test Handys
Weitere Beiträge, z.B. die Vorträge "Baubiologie - Umwelt fängt zu Hause an" und "Elektrosmog - nur Panikmache?", den aktuellen Standard der baubiologischen Messtechnik nebst Richtwerten für Schlafbereiche, unsere Messgeräteliste und Literaturtipps sowie einiges über uns und unsere Arbeit finden Sie ebenfalls beigefügt.
Bitte beachten Sie die zu diesem Protokoll gehörigen separat beigefügten Spektrumanalysen mit weiteren Auswertungen und Anmerkungen.
Wenn Sie noch Fragen haben, bitte, wir sind gern für Sie da.
Freundlicher Gruß und alles Gute von
Wolfgang Maes
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Baubiologie / Journalist DJV
Baubiologie Maes,
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Dr. Manfred Mierau
Sachverständiger für Baubiologie / Diplom-Biologe
Baubiologie Maes,
Büro Aachen
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