2.1.2 Immissionsklassifizierung mit Untergruppen

2.1.2.1 Unterteilung der Betriebe in vier Gruppen

Zur Lokalisierung möglichst stark unterschiedlich exponierter Höfe und zum Zweck der Berücksichtigung anderer HF-Immissionen, die eventuell die Aussagekraft der tiermedizinischen Untersuchungsergebnisse in Frage stellen könnten, wurde eine Einteilung der 38 Betriebe in vier Expositionsgruppen (A – D) vorgeschlagen. Die Gruppeneinteilung erfolgte dabei nach folgenden Kriterien:

Gruppe A: Summenexposition durch GSM-Felder über 0,337‰ des gesetzlichen Grenzwertes. Die GSM-Immission macht auch mehr als 50% der Gesamtimmission am Messort aus.

Gruppe B: Summenexposition durch GSM-Felder über 0,337‰. Die GSM-Immission macht jedoch weniger als 50% der Gesamtimmission am Messort aus.

Gruppe C: Summenexposition durch GSM-Felder unter 0,337‰, die Summenimmission, verursacht durch andere Quellen liegt allerdings über dem Durchschnitt aus allen Messungen.

Gruppe D: Summenexposition durch GSM-Felder unter 0,337‰, die Summenimmission, verursacht durch andere Quellen liegt ebenfalls unter dem Durchschnitt aus allen Messungen.

Anmerkung: Der Wert von 0,337‰ wurde als Grenze gewählt, weil so ein relativ großer Sprung in der gemessenen GSM-Exposition zwischen dem am stärksten exponierten Hof in C und dem am schwächsten exponierten Betrieb in B entsteht und außerdem dann etwa gleich viele Höfe in Gruppe A und B beziehungsweise C und D eingeordnet werden.

Am gegensätzlichsten exponiert sind gemäß dieser Einteilung dann die Ställe von Gruppe A (12 Betriebe) und D (13 Betriebe). Diese Höfe sind somit besonders gut für vergleichende Untersuchungen geeignet, da verfälschende Ergebnisse durch Felder von anderen Funkdiensten als dem GSM-Mobilfunk besonders unwahrscheinlich sind.

www.buergerwelle.de