Gutachterliche
Stellungnahme der Bürgerwelle als geladener Sachverständiger im Landtag
Mecklenburg-Vorpommern
Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf
der Landesregierung über Mobilfunk-Sendeantennen
am 12. September 2001 im Plenarsaal des Schweriner Schlosses
Sehr
geehrte Frau Dr. Seemann,
sehr
geehrte Damen und Herren,
die
Bürgerwelle e.V. ist der Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor
Elektrosmog. Die Bürgerwelle ist ein eingetragener Verein mit
finanzbehördlicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Bürgerwelle betreut
über 800 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in
Österreich, Schweiz, Italien und Luxemburg. Täglich werden es mehr.
Für die Mobilfunkstrahlung
gibt es gesetzliche Grenzwerte. Diese berücksichtigen aber nur thermische
Wirkungen. Das bedeutet nur einen
Schutz vor Hitzestreß. Somit werden i.d.R. in 2-10 Metern Abstand von einer
Mobilfunksendeantenne diese Grenzwerte bereits eingehalten.
Deshalb
sind die jetzigen Grenzwerte keine Vorsorgewerte und bieten, außer vor der
Überwärmung des Körpers, keinerlei Schutz für den Menschen:
”Die
Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig.” (Prof. Siegfried Knasmüller,
Universität Wien)
Dabei ist längst bekannt,
daß die sog. athermischen Wirkungen, (die Wirkungen bei geringen Strahlungsintensitäten, ohne dass sich der Körper merklich erwärmt)
größte gesundheitliche Konsequenzen haben.
Bereits seit langem
zeigen sich immer mehr Probleme bei Mensch und Tier nach der Installation von
Mobilfunksendeanlagen.
Der Mensch reagiert
nachweislich bereits auf Strahlungsintensitäten, wie sie noch in mehreren
Kilometern Entfernung von Sendeanlagen erreicht werden.
Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, forschte
jahrelang für die Deutsche Telekom. Bereits 1995 stellte er fest, dass bei Bestrahlung
mit gepulster Hochfrequenz (900 MHz), weit unterhalb der Grenzwerte, 60% der
Nervenzellen falsch reagieren.
Eine Kurzfassung eines
Vortrages wurde mit Zustimmung der Deutschen Telekom (Forschungszentrum
Darmstadt) in einem Kongreßband (ETC 96, Europäische Telemetrie Konferenz,
Garmisch-Partenkirchen 21.5. – 23.5.96) veröffentlicht. Mitarbeiter der
Deutschen Telekom waren im Labor von Professor Semm bei den Versuchen anwesend,
haben diese anerkannt und mit publiziert. Zur Überprüfung der Reproduzierbarkeit
der Reaktionen der Nervenzellen wurde der amerikanische Biologe und
Verhaltensforscher Prof. Dr. R.C. Beason, (damals State University of New York
at Geneseo) auf Kosten der Telekom eingeladen. Er konnte die Ergebnisse voll
bestätigen und wird sie in Kürze als Co-Autor zusammen mit Herrn Semm
veröffentlichen.
Prof. Semm machte diese
Feststellungen noch bei 200
nW/cm². Das ist ca. 2350- fach unter
dem gültigen Grenzwert!
Weil Prof. Semm nicht mit
noch geringeren Leistungen geforscht hat, kann er auch nur vermuten, dass
Nervenzellen auch noch unterhalb dieses Wertes falsch reagieren.
Fazit: Die Telekom weiß aus eigenen Versuchen, daß es
weit unterhalb der Grenzwerte zu gesundheitlichen Störungen kommt, behauptet
aber öffentlich, die Grenzwerte wären sicher.
Prof.
Leif Salford, Neurochirurg der schwedischen Universität Lund: ”Unsere
Forschungen zeigen, dass die Strahlung von mobilen Telefonen die
Blut-Hirn-Schranke öffnet und es so vielen Giften leichter macht, in das Gehirn
zu gelangen.
Sezierte
Rattenhirne weisen als Folge der Mobilfunkstrahlung gut sichtbare Spuren auf. Die
Hirne sind übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt
Flüssigkeit aus, verursacht eben durch diese elektromagnetische Strahlung.
Medikamente und andere Schadstoffe, die sonst nicht durch diese Schranke
kommen, finden jetzt den ungehinderten, direkten Weg ins Gehirn mit
uneinschätzbaren Folgen.”
Selbst bei
Leistungen, die 20.000-fach unter denen eines Handys liegen, versagt die
Blut-Hirn Schranke. Diese Leistungen werden von schnurlosen Heimtelefonen nach
dem DECT-Standard und auch Mobilfunkbasisstationen noch in großem Abstand
erreicht.
Die
Hochfrequenzforschung wird fast ausschließlich von der Industrie bezahlt. Die
Studien werden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und vor allem der
ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung)
ausgewertet und die ICNIRP empfiehlt Grenzwerte, die von nationalen Gremien
übernommen werden. Aber selbst der Umweltausschuß des EU-Parlaments wirft in
seinem Beschlussentwurf für den 8.3.99 der EU und der WHO vor, bislang die
Ergebnisse einer großen Zahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben.
Noch deutlicher schreibt der Wissenschaftler Dr. Neil Cherry, Lincoln
Universität Neuseeland, der die Arbeitsweise der ICNIRP untersucht hat. “Ich
zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen
die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen Wirkungen, die so weit geht,
dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen
beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden
falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht. Die
ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft
fehlerbehaftet befunden, sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten,
bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.”
Nur
mit dieser Vorgehensweise können diese Institutionen auf den jetzt bestehenden
Grenzwerten beharren. Dabei schreibt sogar die WHO in ihrer Broschüre vom Okt.
1999:
“Keine
Normungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor
langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko,
zu schützen.”
Wenn es also nicht
das Ziel der Grenzwertkommissionen und der Grenzwerte war, uns einen
langfristigen Schutz zu geben, um den es aber geht, können die bestehenden
Grenzwerte auch nicht sicher sein und die Politik ist umgehend aufzufordern
nicht weiter auszusagen, daß die Grenzwerte die Gesundheit ausreichend
schützen.
Der jetzt für
Deutschland diskutierte sog. “Schweizer Vorsorgewert” bringt ebenfalls keine
merkliche Entlastung. Denn diese Werte halten bereits jetzt nahezu alle
Mobilfunksender ein (siehe Meßwerte der RegTP).
Der
derzeitige Grenzwert im D-Netz liegt bei 470.000 nW/cm², im E-Netz bei 950.000
nW/cm²
Der
sog. “Schweizer Vorsorgewert” liegt bei 4.000 nW/cm². Tatsächlich erreicht um
die Sender werden aber meist nur mehrere hundert nW/cm². Aus der
Erfahrungsmedizin und tausenden von Wohnungsuntersuchungen mit Ärzten ist
bekannt, daß der größte Teil der Erkrankten in einem Leistungsbereich der
Strahlung von 0,1 bis ca. 50 nW/cm² liegt. Deshalb wird in einer Resolution
anlässlich des Elektrosmog-Forums in Bonn am 19./20.10.1999 an
Bundesumweltminister Trittin von Wissenschaftlern, medizinischen Verbänden und
Verbraucherschutzorganisationen ein Vorsorgewert für die gepulste Strahlung von
0,1 nW/cm² gefordert.
Um einen Schutz der
Bevölkerung zu gewährleisten, müssen wir deutlich unter die Sendeleistungen
gehen, die die Sender zur Zeit erreichen.
Nimmt
man nun den nach jetzigem Wissenstand vertretbaren Grenzwert von 0,1 nW/cm² und
weiß Bescheid über die Betreibernetztechnik, so wird klar, daß ein
flächendeckendes Mobilfunknetz mit der zur Zeit verwendeten Technik nicht mit
einem Gesundheitsschutz vereinbar ist.
Hier
stellt sich die Frage: Wollen wir unbedingt überall mobil telefonieren können
mit der Folge der unübersehbaren Schädigung der Volksgesundheit oder wollen wir
einen Gesundheitsschutz und sind bereit zu akzeptieren, dass momentan dann –
bis zur Bereitstellung wirklich
innovativer Techniken - nicht überall mobil telefoniert werden kann.
Es sind dringend
unschädliche Alternativen der drahtlosen Kommunikation zu suchen! Die
Investition von Bruchteilen der UMTS-Gelder in solch innovative Techniken hätte
definitiv bereits heute biologisch verträglichere Systeme zur Folge.
Bereits
der jetzige Zustand ist nicht mehr tragbar, ein weiterer Ausbau der aktuellen
Systeme verbietet sich von selbst.
Die
Grenzwerte sind sofort und drastisch zu senken, und zwar auf 0,1 nW/cm² im
Wachbereich und auf 0,001 nW/cm² im Schlafbereich. Aufklärung der breiten Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern
der Politik, Behörden und Medizin ist gefragt. Die Politik ist aufgefordert,
endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Gesundheitsschutz
gewährleisten.
Wenn selbst der
Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, das bis jetzt die Probleme
verharmlost hat, Handynutzer vor möglichen Gesundheitsrisiken warnt und sagt:
“Eltern sollen ihre Kinder möglichst von dieser Technologie fernhalten.” sollte
die Politik dringend handeln.
Siegfried
Zwerenz
Bürgerwelle
e.V.
www.buergerwelle.de