UMTS strahlt nicht, es strahlen die Antennen

ANMERKUNG: Eine Antenne, auch eine Sektorantenne strahlt keinesfalls wie ein Feuerwehrmann das Wasser aus der Spritze! Eine Antenne baut ein Feld auf, ein Elektromagnetisches Feld, zwischen Antenne und Erdboden! Auch die Sendekeulen, Nebenzipfel, oder wer sie auch immer wie bezeichnen will, sind nur Bereiche mit mehr Energieinhalt, jedoch keinesfalls die einzigen "bestrahlten" Bereiche ! Vergleichbar mit den Höhenlinien auf einer Landkarte... Boden, Erdboden ist überall, nur die Höhe über Normal Null ist different!

Unten eine mail, die ich neulich verfasste...

Viele Grüße aus Westhausen!

Bernd Schreiner

UMTS strahlt nicht, es strahlen die Antennen!

Und primär der eigentliche Unterschied ist weder in der Art der Abstrahlung noch in der Art der Strahlung zu sehen. Auch installieren die Betreiber seit einigen Jahren Antennen die UMTS und GSM abstrahlen können.

Es ist immer eine elektromagnetische Strahlung, die sich nach deren physikalischen Ausbreitungseigenschaften verhält. Nur die Art der "aufgeprägten" Informationen (Modulation) unterscheidet sich von GSM und die Informationscodierung (paketorientiert). Physikalisch ist die Strahlung, besser Strahlungsdichte am Punkt der Aussendung am stärksten und nimmt von dort an quadratisch mit der Entfernung ab. Dies ist immer und überall so! (Siehe Stein der ins Wasser fällt, am Einschlagspunkt sind die Wellen am höchsten, weiter entfernt davon immer niedriger).

Je nach Antennenart ist diese Abstrahlung jedoch nicht rundum gleichmäßig, sondern bevorzugt einzelne Richtungen (Antennen Gewinn). Dies ist jedoch nicht nur 2dimensional so, sondern auch in der Höhe. Somit erreichen wir eine Abstrahlungs-"verformung", d.h. die einzelnen, jeweils gleichen Strahlungsintensitäten sind nicht mehr im Kreis, bzw. Kugeloberfläche gleichmäßig vom Zentrum entfernt, sondern bilden eine scheibenförmige Struktur. In der normalen Welt: Zwiebelschalen sind Modell für gleichförmige Abstrahlung. Jede Schale hat gleiche Entfernung, und somit gleiche Strahlungsbelastung. (Physik: Wellentheorie, 8/9 Klasse)

Das ist aber nur die Theorie, denn wenn die Technik die Strahlung verformt, gelingt das nur unvollständig, und es entstehen weitere Strahlungszonen, die unerwünscht, aber unvermeidlich sind (siehe unten Nebenkeulen, auch durch Physik bedingt). Somit erübrigt sich die Frage ob Antennen auch nach oben oder unten strahlen, denn Antennen "strahlen" elektromagnetische Wellen nicht ab wie eine Feuerwehr Wasser!

Sie bilden um die Antennen ein elektromagnetisches Wechselfeld, und dies umgibt die gesamte Antenne, oben, unten .. allseitig. Quelle: Kathrein

Die Änderung der Intensitäten mit der Entfernung unterscheidet sich dabei... je nach Antennenart, bzw. Gewinn. Das einfachste sind die Bilder der Antennenhersteller, Andrew oder Kathrein im Web anzusehen, wobei man da wissen muss, dass nur die stärksten Bereiche gezeichnet werden (eben die technisch relevanten) und nicht die Gesamtheit des Feldes.

Hier die drei üblichen Sektorantennen von oben: von der Seite/ als Querschnitt einer Antenne sieht man deutlich die Leistungsverteilung, wobei hier die gesamten seitlichen "Nebenkeulen" nicht eingezeichnet sind. Die 700 W sind hierbei unwichtig, wobei dies die ERP Leistung einer ca. 20 W GSM Anlage, Sektor Antenne mit ca. 17 dB Gewinn ist.

2% der Leistung ist technisch meist eine geringe Menge, dazu ein Beispiel anhand des Grenzwertes. Der Grenzwert ist bei 4.500.000 mikroWatt/m2. davon 99% abgezogen verbleiben noch immer 45.000 mikroWatt/m2. Baubiologen empfehlen max. 0,1 mikrowatt/m2 wofür noch mehrfach 99% abgezogen werden müssten! (4.500.000 > 45.000 > 450 > 4,5 > )

Die modernen Antennen werden dazu noch nach unten gerichtet, Downtilt, oft im Bereich von 15- 20 °. Im Bild die nach unten gerichtete Hauptstrahlrichtung (Name ist bewusst gewählt, weil eben nicht nur dort ein intensiver "Strahlenbereich ist.) Hier die Abstrahlung von Oben mit Nebenkeulen, die sogar nach "hinten strahlen" (Quelle Website Hr. Wölfle)

So wird die Abstrahlung nach oben reduziert, und nach unten, wo telefoniert wird, maximiert, sowie gegenseitige Störungen der Anlagen verhindert (Reichweite begrenzt).

Es ist also ausschließlich unter voller (jedoch fehlerhafter) Bejahung der gültigen Grenzwerte damit zu argumentieren, dass unter der Antenne keine Strahlung ist, die gesundheitlich relevant sein könnte. Dabei gibt es eine erkennbare Regel: je höher der Antennengewinn, desto deutlicher werden Nebenkeulen. Die Antennen auf einem Kindergarten sind also keinesfalls eine gute oder bessere Lösung.

An den Antennen und überall im Umkreis von ca. hundert Meter ist die Strahlung weit über den baubiologischen Vorsorge- Werten, oft tausendfach! Egal ob direkt darunter oder schräg davor. Ein Strahlungsmaximum entsteht durch Antennengewinn, Downtilt etc. im Bereich von ca. 80-120 m, je nach Antennenhöhe.

Die einzige Lösung ist die Entfernung zwischen Antennen und zu schützende Bereiche, sowie Vernunft bei der Antennenwahl und Ausrichtung.

Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3577

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Blauer Engel wird boykottiert

Handy-Hersteller lassen ihre Kunden bei Strahlungswerten oft im unkeln

Die Diskussion um eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch den Mobilfunk gibt es seit seiner Einführung. Nüchterne und emotionslose Aufklärung der Verbraucher ist deshalb wichtiger denn je.

Berlin (afp). Bei der Information über Strahlungswerte lassen Handyhersteller ihre Kunden oft im Dunkeln. Der "Blaue Engel" als Qualitätssiegel für strahlungsarme Handys werde weiter boykottiert, obwohl schon rund ein Drittel der verfügbaren Geräte die Kriterien erfüllten, erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) zur Vorlage des Rechenschaftsberichts zur Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde.

Ein besseres Zeugnis wird den Netzbetreibern ausgestellt: Diese seien ihrer Zusage, besser über Strahlungswerte ihrer Telefone zu informieren, grundsätzlich nachgekommen. Allerdings sei das Informationsmaterial in den Läden kaum verfügbar oder das Verkaufspersonal nicht ausreichend geschult. In der Untersuchung wird auch kritisiert, dass es bei der Standortsuche für Mobilfunkmasten oft dem Zufall überlassen bleibe, wie die Öffentlichkeit informiert werde. "Das notwendige Vertrauen in diese Technik kann nur gestärkt werden, wenn Betreiber und Kommunen die Bürger von vornherein als Betroffene bei der Standortsuche ernst nehmen", erklärte Trittin.

Horrorszenario der Versicherer

Das Horrorszenario der Versicherungswirtschaft in punkto Mobilfunk sieht so aus: In den USA schließen sich hunderte Krebskranke zusammen und verklagen einen Mobilfunkbetreiber oder Handy-Bauer aus Deutschland. Am Ende steht eine millionen- oder gar milliardenschwere Schadenersatzsumme. Viele Versicherer haben deshalb jüngst die Haftung für Risiken durch Elektrosmog aus ihren Policen gestrichen oder stark begrenzt. Viele Menschen fürchten ein erhöhtes Krebsrisiko durch elektromagnetische Strahlung, Umweltschutzorganisationen halten die in Deutschland geltenden Grenzwerte für die Strahlung von Handys und Sendeanlagen für zu gering.

Seit Jahren wird um den Elektrosmog eine sehr emotionale Debatte geführt. Für die Mobilfunkbetreiber, die sich gerade im Aufbau ihrer neuen UMTS-Netze befinden, ist das Thema dabei immer mehr zum Kostenfaktor geworden. Sie beschäftigen mittlerweile ganze Mitarbeiterstäbe, die entweder durch Überzeugungsarbeit Ängste in der Bevölkerung vor neuen Anlagen entkräften oder Klagen von Anwohnern geplanter Standorte abwehren sollen. Nun werden sie auch noch von vielen Versicherern im Stich gelassen. Fast alle maßgeblichen Branchenunternehmen hätten das Risiko für dieses Jahr aus ihren Policen genommen, so die beiden weltgrößten Makler für Industrieversicherungen, Marsh und Aon. Georg Bräuchle, Geschäftsführer von Marsh Deutschland, sieht darin eine Spätfolge der furchtbaren Terroranschläge des 11. September 2001.

http://www.sol.de/sz/wirtschaft/2819,672511.html?fCMS=6d1255f1048661025b8c6ed7d3c6ae1c (Auszug)

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Rechenschaftsbericht der Mobilfunkbetreiber

(Auszug)

Sehr geehrte Kollegen, Interessierte ua.,

zu der gemeinsamen Pressemitteilung von BMU und BMWA http://www.bmu.de/de/800/js/presse/2004/pm053/ habe ich die folgenden Schreiben an diese Ministerien gerichtet. Entsprechende weitere Äußerungen könnten sinnvoll sein:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Trittin,

zur PM Nr. 053/04 v. 2.3.04 möchte ich folgendes anmerken: Sinnvoll und geboten ist allein eine durch die einzig (demokratisch) legitime Autorität der kommunalen Planungshoheit gesteuerte Ansiedlung der Mobilfunktechnik auf der Grundlage eines betreiberunabhängigen funktechnischen Gesamtkonzepts (Stichwort 3D-Planung)!

Ich verweise dazu auf das Beispiel in der Gemeinde Gräfelfing bei München. Nur dies kann zu wirklicher Befriedung und insbesondere zu Rechtssicherheit für alle Beteiligten führen.

Selbstverpflichtungen (vielfach tautologisch "freiwillige Selbstverpflichtung" genannt) sind – wie hier - weitgehend halbherzige Kompromisse, wie etwa die aktuelle Entwicklung bei der Klima-Selbstverpflichtung der Industrie zeigt.

Selbst wenn sich am Ende herausstellen sollte, dass die vielfältigen Hinweise auf erhebliche Gefahren durch die Mobilfunkstrahlung etwa für das Genom unzutreffend wären, wäre eine solche Gesamtplanung nicht vergeblich, da die Betreiber schon aus Konkurrenzgründen nicht in der Lage sind, eine angemessene Gesamtabdeckung zu realisieren. Im Übrigen ist eine fundierte Planung immer eine zukunftweisende und meist Folgekosten vermeidende nachhaltige Investition.

Mit freundlichem Gruß

Dietmar Freund

Rechtsanwalt

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KREIS METTMANN

Ratingen: Funkantenne raubt den Schlaf

Anwohner von Haus Salem wollen gegen die neue Sendeanlage auf dem Dach vorgehen.

Ratingen. Rüdiger Wilms und seine Frau leiden seit einiger Zeit unter Schlafstörungen. Und zufällig erfuhren sie, dass auch ein Nachbar unter den selben Symptomen leidet. Sie glauben auch den Grund zu kennen: die neue Mobilfunkantenne auf dem Dach von Haus Salem. Das Altenzentrum grenzt direkt an Wilms` Grundstück, die Antenne ist einen Steinwurf entfernt. "Das ist doch menschenverachtend und gesundheitsgefährdend, eine solche Antenne auf einem Altenheim mitten im Wohngebiet aufzustellen", empört sich Wilms. Und in kürzester Entfernung liege sogar eine Grundschule.

Inzwischen hat er sich bei der Stadt nach der Rechtmäßigkeit erkundigt. Baurechtlich sei der Sendemast nicht zu beanstanden, habe man ihm beschieden, obwohl ein Sachbearbeiter seine Empörung verstanden und sogar geteilt habe allerdings als Privatmensch. "Allein der Gedanke an diese Antenne sorgt schon für schlaflose Nächte." Wilms, dessen Anwesen direkt im Funkstrahl der Sendeanlage liegt, sorgt sich auch um das Wohl der Bewohner des Altenzentrums. "Die bekommen das doch viel direkter ab." Rüdiger Wilms hat jetzt ein Gespräch mit dem Vorstand der Diakonie, dem Betreiber von haus Salem, vereinbart. "Wir wollen die ultimativ auffordern, die Antenne abzubauen." Falls es nur ums Geld gehen sollte, wolle er sogar eine Sammlung in der Nachbarschaft durchführen."

Mittwoch - 3.3.2004

Von Joachim Dangelmeyer

http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/sro.php?redid=43059 (Auszug)

 

Leserbrief

Volksvertreter, beschäftigt euch mit «sanftem Mobilfunk»

Antwort auf den Leserbrief von Rolf Gehrig, erschienen im «Toggenburger» vom 24. Februar

Im Leserbriefwechsel zum Thema Mobilfunkantennen in Ennetbühl wurde ein «Initiativkomitee» erwähnt. Ich nehme die Gelegenheit wahr, einige Ergänzungen anzubringen. In Ennetbühl hat sich im letzten Sommer eine Interessengemeinschaft aus 60 Einsprechenden zum Bauvorhaben eines Mobilfunkmastens mit 17 Antennen und knapp

10 000 Watt Ausgangsleistung gebildet. Diese Interessengemeinschaft nennt sich IG MSO (Mobilfunkantennen - Stopp - Obertoggenburg). Wir streben ein Hinterfragen und Überdenken des vorherrschenden, exzessiven Ausbaus des Mobilfunkantennennetzes und der zur Anwendung kommenden Strahlungsgrenzwerte an. Dass die heutige Mobilfunktechnologie durchaus das Potenzial in sich trägt unsere Gesundheit, die der Tiere und der Natur nachteilig zu beeinflussen, kann nicht mehr ignoriert werden. Diese Anliegen haben heute weitere 40 Einwohner von Ennetbühl (Total 105 Ennetbühlerinnen und Ennetbühler) sowie knapp 300 Obertoggenburgerinnen und Obertoggenburger. Das heißt die IG MSO hat momentan gegen 400 Mitglieder.

Dass der Gemeinderat von Krummenau ein äußerst komplexes Geschäft behandeln musste und viel Zeit in dasselbe investierte, ist aus der Sicht IG MSO nachvollziehbar. Auch wir haben zu diesem Thema recherchiert. Für die geleistete Arbeit und für die Ablehnung der UMTS-Antennen, was als außerordentlich zu bezeichnen ist, hat sich die IG MSO in offener und respektvoller Weise beim Gemeindepräsident bedankt. Über die Möglichkeiten einer Ablehnung des Baugesuches könnte noch lange diskutiert werden. Ich denke z.B. an Landschaftsschutz, Waldabstand, formale Gegebenheiten, widersprüchliche Stammdatenblätter der Gesuchsteller usw. Unbestritten ist, dass sich der Gemeinderat noch mehr exponiert hätte, als dies jetzt schon der Fall ist (Ablehnung der UMTS-Antennen). Nicht korrekt hingegen ist, dass das Baugesuch aufgrund eines Gesetzes bezüglich eines flächendeckenden Netzes bewilligt werden musste. Das flächendeckende Netz bezieht sich im Versorgungsauftrag an die Mobilfunkbetreiber auf die Schweizer Bevölkerung und nicht auf die geographische Größe der Schweiz. Die vertragliche Pflicht zur Abdeckung von 95 Prozent der Bevölkerung ist seit 2001 für die GSM-Technologie durch alle drei Anbieter erfüllt. Die UMTS-Technologie gehört nicht zu dieser Versorgungspflicht. Ordnungshalber sei erwähnt, dass in Ennetbühl nebst der Kapo-Antenne neun GSM-Antennen und sieben UMTS-Antennen zur Diskussion stehen. Die pauschalisierte Aussage, dass die in der Schweiz gültigen Grenzwerte, welche übrigens nicht grundsätzlich bei 4V/m liegen, 10-mal tiefer als diejenigen in Europa sind, ist unkorrekt. Man spricht von Immissions- und Anlagegrenzwerten. Die Immissionsgrenzwerte gelten überall, wo sich Menschen aufhalten können. Sie sind dieselben in der Schweiz wie in Europa. Der Bundesrat hat die von der ICNIRP 1998 publizierten Immissionsgrenzwerte (40 bis 60 V/m, je nach Frequenzband) unverändert übernommen. Die heutige Art des Mobilfunks beruht auf der GSM-Technologie, also in einem Frequenzband von 900 bis 1800 Megaherz. Verbunden mit dieser Technologie gibt es eindeutige Hinweise auf biologische negative Auswirkungen im Dosisbereich unterhalb der Immissionsgrenzwerte, diese sind jedoch wissenschaftlich noch nicht genügend gesichert. Die Forschung ist aufgefordert für mehr Klarheit zu sorgen. Beim Erlass der NISV (Verordnung über den Schutz vor nicht- ionisierender Strahlung) vor vier Jahren wollte der Bundesrat jedoch nicht abwarten bis wissenschaftliche Fakten bezüglich möglicher Gesundheitsauswirkungen vorliegen. Er hat, basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes, den so genannten Anlagegrenzwert festgelegt. Ärzte- und Umweltschutzorganisationen, WWF, Greenpeace und die Stiftung für Konsumentenschutz plädieren für einen Grenzwert der rund 10-mal tiefer liegt als der vom Bund vorgeschriebene, nämlich bei 0,6 V/m. Wenn Rolf Gehrigs Definition, wie sie im Leserbrief festgehalten ist, zutrifft, dass das Volk eine Mehrheit von Bürgern ist, welche die gleichen Interessen haben, würde das ja bedeuten, dass Menschen, die eine andere Meinung/Gesinnung als die Mehrheit haben, in diesem Land nicht zum Volk zählen! In Ennetbühl leben zurzeit 330 Menschen, die älter als 18 Jahre sind. 105 Einwohner lehnen die Mobilfunkantennen ab, dies sind knapp 32 Prozent. Gehören wir somit in diesem demokratischen Staat nicht zum Volk? Dass der Anwender/Konsument eines Mobiltelefons automatisch die Konsequenzen einer mutmaßlich gesundheitsschädigenden Technologie akzeptiert, kann nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Ersteht er sich doch ein Handy im guten Glauben, dass die Benutzung desselben keine gesundheitlichen Konsequenzen mit sich zieht. Dieselbe Einstellung hat jeder Mensch, wenn er irgendein Elektrogerät, Lebensmittel oder sonst etwas kauft. Die Ausnahme kennen wir alle, bei Raucherwaren wird gerade diesem Aspekt in der Deklaration «Gefährdet Ihre Gesundheit ...» Rechnung getragen. Unter anderem ist genau dieser Punkt der Stein des Anstoßes. Die Mobilfunkbetreiber sind wohl die einzigen «Produkte-Anbieter», die diesen Unschädlichkeitsnachweis nicht erbringen müssen und für Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden können. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ja über das Mieten von Antennenstandorten die Haftpflichtfrage auf den Grundeigentümer zurückfällt. Übrigens weigern sich namhafte Versicherungsgesellschaften mit den Mobilfunkbetreibern eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, es kann keine Risikoeinschätzung gemacht werden! Das Gerücht, dass «Antennengegner», oder präziser formuliert «kritische Hinterfrager der heute angewandten Mobilfunktechnologie», Natelbesitzer sind, trifft zu. Dem zwischen den Zeilen kommunizierten Versuch, das Kind einmal mehr mit dem Bade auszuleeren, möchte ich folgenden Metapher entgegenstellen: Man stelle sich vor, die Nationalstrassen würden landesweit in beiden Fahrtrichtungen auf sechs Spuren ausgebaut. Würde jemand, der gegen dieses Vorhaben ist, deswegen sein Auto nicht mehr gebrauchen oder gar einschrotten???? So hoffe ich, dass alle wirklichen Volksvertreter, ungeachtet ihrer Parteizugehörigkeit, sich ernsthaft mit dem Thema «sanfter Mobilfunk» auseinander setzen mögen und einen Beitrag an die nachhaltige Gesundheit der Bevölkerung leisten. Alle interessierten Bürger sind für eine Mitgliedschaft in der IG MSO willkommen.

IG MSO

Stephan Sutter, 9651 Ennetbühl

http://www.tagblatt.ch/toggenburgober.cfm?pass_id=882999&liste=882990

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Radaropfer aus Bundeswehr klagen auf Schmerzensgeld

Bonn (AP) Über Schmerzensgeldforderungen von jeweils mindestens 60.000 Euro für vier ehemalige Soldaten und eine Soldatenwitwe muss am kommenden Freitag das Landgericht Bonn beraten. Es handelt sich um den ersten Schadensersatzprozess ehemaliger Radartechniker der Bundeswehr, nachdem vergleichbare Verfahren von Angehörigen der früheren Nationalen Volksarmee der DDR bereits seit Februar vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder laufen.

Hunderte von Soldaten aus Ost- und Westdeutschland haben in den 60er und 70er Jahren offenkundige Schäden durch die Strahlung von Radargeräten davongetragen. Sie machen nach Angaben der Anwaltskanzlei Geulen und Klinger, die über 900 Radaropfer vertritt, Röntgenstrahlung aus nicht abgeschirmten Hochspannungsröhren im Inneren der damals verwendeten Radargeräte für spätere Erkrankungen an Nieren- und Leberkrebs, Hoden- und Prostatakrebs, Non-Hodgkin-Lymphom und Leukämie verantwortlich.

Das Bundesverteidigungsministerium hat Versorgungsansprüche von etwa 1.800 Radaropfern aus dem Westen und 1.100 Geschädigten aus der NVA auf Empfehlung einer Expertenkommission grundsätzlich bejaht. Es hat über 200 Anträge inzwischen bewilligt. Es lehnt jedoch zusätzlichen Schadenersatz bisher ab. Die Anwälte werfen der Bundeswehr vor, sie habe während der gesamten Zeit des Kalten Krieges bis in die 80er Jahre hinein den Schutz der Reparatur- und Bedienmannschaften an den Radargeräten «systematisch ignoriert». Die strahlenerkrankten Soldaten seien Opfer des Kalten Krieges und müssten daher auch entschädigt werden.

Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn, die als Staatshaftungskammer tagt, soll nach den Worten von Gerichtssprecher Daniel Radke am Freitag die Sach- und Rechtslage erörtert werden. Eine Entscheidung noch am gleichen Tag wäre unüblich, sagte er. Voraussichtlich werde das Gericht einen Verkündungstermin etwa drei Wochen später ansetzen. Dann werde es mitteilen, ob es in die Beweisaufnahme eintritt, oder sofort ein Urteil fällen. Außerdem sei bis dahin wie im Zivilprozess üblich jederzeit auch eine gütliche Einigung der Parteien möglich.

Eine weit höhere Forderung hat die Kanzlei in den USA erhoben: Für 450 Soldaten haben die Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger eine US-Herstellerfirma von Radargeräten verklagt, auf jeweils eine Million Euro Schmerzensgeld für jeden der betroffenen Soldaten.

http://de.news.yahoo.com/040302/12/3wtcw.html

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Mind Control (Verstandeskontrolle)

http://www.freezone.org/zip/german/mcontrol.zip

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Spionage-System "Echelon" überwacht alles und jeden

Freie Verschlüsselungssoftware als Gegenmittel

Das Thema wird nur mit spitzen Fingern angefasst. Mit einem knappen "Ja" antwortete in Washington ein CIA-Vertreter auf die Frage, ob der US-Geheimdienst mit seinen "großen Ohren" mitunter auch deutsche Politiker, Wirtschaftler oder Forscher belauscht. Ansonsten: "No comment." Offiziell findet so etwas nicht statt. Es ist in Berlin jedoch kein Geheimnis, dass gerade Politiker von Fachleuten ständig überprüfen lassen, ob sie bespitzelt werden.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=7896