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Antennen belasten Blutbild NEUSTADT: Mobilfunk-Initiative präsentiert Reihenuntersuchung Im Kampf gegen Mobilfunkanlagen ist ein bundesweites Netzwerk von Mobilfunkgegnern entstanden. Sie wollen die gesundheitsschädigende Wirkung von Mobilfunkanlagen beweisen. Die Ergebnisse einer Reihen-Blutuntersuchung in Neustadt wurden jetzt der Öffentlichkeit präsentiert. Danach lassen sich Veränderungen des Blutbildes feststellen. Die Neustadter Mobilfunk-Initiative startete nach der Inbetriebnahme einer Anlage in der Winzinger Straße eine Reihenuntersuchung bei Menschen, die in der Winzinger Straße wohnen. Vor Inbetriebnahme der Antennen und nach halbjährigem Betrieb Ende April 2004 hatten 49 Personen freiwillig und auf eigene Kosten an den Blutuntersuchungen teilgenommen. Koordiniert werden die Reihenuntersuchungen von dem Wormser Mediziner Peter Germann. Er geht davon aus, dass Mobilfunk-Wellen das Blutbild von Menschen beeinträchtigen können und will mit seiner Arbeit weitere Untersuchungen anregen. Wie Christel und Johannes Füssel, Mitbegründer der Neustadter Initiative, jetzt mitteilen, seien bei den Probanden deutliche Veränderungen bei den Reticulozyten im Blut festgestellt worden. Dabei handelt es sich um Vorstufen der roten Blutkörperchen. Ein Index (MI-Wert) zeigt dem Arzt den Reifegrad der Reticoluzyten bei ihrer Entwicklung zu roten Blutkörperchen an. Vereinfacht gesprochen: Je höher dieser Index ist, desto mehr nähert sich dieser Mensch dem Krankheitsbild der Blutarmut. Apothekerin Ingrid Füssel betont, dass die Winzinger Probanden nicht krank geworden seien. Bei der großen Mehrzahl habe sich in dem halben Jahr des Sendebetriebs der MI-Wert jedoch erhöht. Besonders deutlich sei dies bei Kindern und jüngeren Erwachsenen der Fall gewesen. Auch hätten einige der Familien versucht, sich gegen die elektromagnetischen Felder der Antennen abzuschirmen (unter anderem durch neue Thermofenster oder Kupferfolien unter der Dacheindeckung). Bei diesen Probanden seien keine auffälligen Veränderungen des MI-Werts festgestellt worden, jedoch bei 73 Prozent der Versuchspersonen ohne Abschirmungsversuche. Bei der Untersuchung sind laut Füssel 16 Parameter des Blutbildes untersucht worden. Außer beim MI-Wert seien keine nennenswerten Veränderungen festgestellt worden. Die Mobilfunkinitiative gehe jedoch davon aus, dass sich dies mit der Dauer des Sendebetriebs noch ändern könnte. Sie will Stadt oder Gesundheitsamt um Unterstützung für die Fortsetzung der Reihenuntersuchung bitten. (nob) Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation: Frankenthaler Zeitung Ausgabe: Nr.174, Datum: Donnerstag, den 29. Juli 2004, Seite: Nr.17
NAILA: am kommenden Samstag 31.07.04 um 12.15 Uhr auf 3Sat Wiederholung vom 22.07.04: Magazin Moderation: Christoph Süß Experte: Prof. Leberecht von Klitzing (Strahlenexperte) Themen: - Der Fall Hohlmeier: Untergang im Sumpf der Münchner CSU - Krebsängste berechtigt? Mobilfunkstudie schockiert Oberpfalz - SSV bei Wirtschaftsbossen: Schrempp & Co. jetzt 10% billiger - Schlechte Zahlungsmoral: Pleitewelle durch Spätzahler - Vorsicht, Grillpolizei! Ordnungshüter jagen Würstchenbrater Krebsängste berechtigt? Mobilfunkstudie schockiert Oberpfalz Immer mehr Mobilfunkmasten ragen von bayerischen Dächern. Sind sie schädlich? Eine neue Studie von fünf Allgemeinärzten aus Naila im Frankenwald stellt jetzt fest: Krebs und andere Erkrankungen haben seit der Errichtung eines Mobilfunkmasten in ihrem Ort dramatisch zugenommen. Vodafone plant in Naila jetzt die Errichtung eines zweiten Masten. Die Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen. Im Studio: Prof. Leberecht von Klitzing, Strahlenexperte Außerdem haben wir ihn auf unserer Webseite http://www.br-online.de/jugend/quer/higru/mobilfunkstudie.html veröffentlicht. Dort finden Sie auch zahlreiche weitere Informationen zum Thema Mobilfunk. Herzliche Grüße, Maria Altmann q u e r
Nachbarn sind besorgt wegen Mobilfunkantennen Zwei UMTS-Anlagen auf dem Dach von Schwaab / "Keinen günstigeren Standort in Ober-Ingelheim gefunden" Vom 29.07.2004 wie. INGELHEIM "Die Mobilfunkgesellschaften haben keinen günstigeren Standort für die zum Handy-Betrieb in Ober-Ingelheim notwendigen UMTS-Anlagen gefunden", erklärt Birger Schwaab, auf dessen Geschäftshaus in der Bahnhofstraße seit kurzem eine solche Anlage von T-Mobile steht. O2wird dort bis Ende des Jahres eine weitere Anlage installieren. Vom Dach des Hauses Maison in der Taunusstraße 19 kann man die neue Anlage sehen. Zwei Schwaab-Nachbarn, Horst Maison und Karl Heinz Rauth, hätten sich, wie sie gegenüber der AZ betonen, "mehr Rücksichtnahme und Sensibilität" sowie eine vorherige Information über die Installation der Mobilfunkanlagen auf dem Dach nebenan gewünscht. Diese neu errichtete Anlage sei nur rund 150 Meter von der bereits bestehenden, gleichartigen Funkanlage auf dem Nansen-Haus entfernt. Maison und Rauth befürchten, dass in einem solchen Überschneidungsgebiet Strahlenbelastung und damit auch Erkrankungshäufigkeit wesentlich größer seien. Sie weisen auch auf die in der Schweiz zugelassenen Grenzwerte hin, die nur ein Zehntel der in Deutschland erlaubten Werte betrügen. "Und trotzdem kann auch dort mit dem Handy telefoniert werden", argumentieren sie. Omega zu der Problematik mit den Schweizer Grenzwerten siehe: Die Schweizer Grenzwerte - Eine Mogelpackung erster Güte http://omega.twoday.net/stories/283430/ "Die Funkplaner suchen einen möglichst hohen Standort, weil die Funkwellen horizontal ausstrahlen", erklärt Frank Heinemann, Mitarbeiter von O2, auf Nachfrage der AZ zu den Rahmenbedingungen, die die Mobilfunkbetreiber benötigen. Die Antennen bündelten sehr stark horizontal und dämpften nach unten, so Heinemann: "Für die Anwohner bedeutet das eine Abstrahlung von ein bis fünf Prozent des in Deutschland geltenden gesetzlichen Grenzwertes von 61 Volt/Meter der so genannten elektrischen Feldstärke". Damit würden auch die Schweizer Werte unterschritten. Bei der Nutzung von Handys zum Beispiel könnten am Ohr bei weitem höhere elektrische Feldstärken von 30 bis 60 Volt/ Meter gemessen werden. Omega siehe hierzu: Grenzwerte und Mobilfunk http://omega.twoday.net/stories/242821/ Der Grenzwert für die UMTS-Anlagen ist in der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung festgelegt. Die zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Ingelheimer Anlagen genehmigt. Heinemann wie auch sein Kollege von T-Mobile, Husam Azrak, weisen darauf hin, dass die bei Schwaab installierten Anlagen die von der Regulierungsbehörde erlaubten Sicherheitsabstände von 5,32 Meter in der Horizontalen und 1,19 Meter in der Vertikalen einhalten. Jeder der beiden Betreiber wird drei Antennen auf dem Dach des Schwaab-Hauses installieren, die allerdings in verschiedene Richtungen zeigen. Die Anlage von T-Mobile wird nach Auskunft des Unternehmens gegen Jahresende angebracht. Die von den Nachbarn gewünschte Aufstellung außerhalb der Ortslage sei, so Heinemann, nicht möglich, weil die Handys wegen ihrer geringen Sendeleistung sehr nahe an den Mobilfunkanlagen sein müssten, um genutzt werden zu können. http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1559622 Allgemeine Zeitung
29. Juli 2004, 02:11, Neue Zürcher Zeitung Zeitzeichen - Grenzen des Weghörens Über die Lärm- und Zwangsgesellschaft Der Lärm nimmt zu. Die Klagen über ihn werden nicht weniger, werden aber selten erhört. Ist unsere Gesellschaft auf dem direkten Wege, eine Zwangsgesellschaft zu werden, die die Ohren ihrer Mitglieder ungehemmt akustisch mit Beschlag belegt? Aus der akustischen Feldforschung: Ein Großraumwagen der Bahn, locker besetzt. Plötzlich, zwei, drei Sitze hinter mir, das Geklingel eines Handys. Ich schrecke hoch. Unwillig drehe ich mich um, Quelle und Besitzer genauer zu orten, da erschallt ein zweiter unerbetener Weckruf ein paar Sitze vor mir. Diesmal ist es eher ein Gebimmel. Und noch bevor ich dort fündig werde, meldet sich aus der Tiefe des Raumes schon ein drittes Handy, dieses Mal mit einer Art von Gepiepse. Offenbar bin ich in einem Vogelkäfig gelandet, einer fahrenden Voliere. Und bei dem Trio bleibt es nicht. Bald fallen weitere Handys oder auch die schon gehörten weitere Male ein. Was aber haben sie ihren Handy-Partnern zu sagen? Handy Nr. 1 teilt dem anderen Ende der Verbindung mit, dass es gerade den Zug bestiegen hat, um sich anschließend ausgiebig dank der Verbindung darüber zu unterhalten, wie denn die Verbindung ist. Ein Kommunikationsforscher würde das wahrscheinlich eine Art von Metakommunikation nennen. Handy Nr. 2 teilt dem anderen Ende der Verbindung mit, wie draußen das Wetter ist. Dann will es, von unstillbarem Wissensdrang gepeinigt, auch selber erfahren, wie denn inzwischen am Abfahrtsort das Wetter ist. Handy Nr. 3 teilt dem Auditorium des Großraumwagens mit, auf welchen Kosenamen das andere Ende der Leitung hört. Und im weiteren Lauf der Reise wird es dasselbe Großraumauditorium in den ganzen Reichtum seiner Beziehungen, die Intimität erst seines Geschäfts-, dann seines Geschlechtslebens mit dem jeweils anderen Ende der Verbindung einweihen. Und wie teilt man alle diese schönen Dinge dem jeweils anderen Ende der Verbindung mit? Vor allem laut, weil man am Telefon bekanntlich immer lauter als gewöhnlich sprechen muss, im Zug selbstverständlich noch lauter. Lärm und Nullinformation Handys sind eine der symptomatischsten Objektivationen der entfesselten Kommunikationsgesellschaft, die in eine «akustische Zwangsgesellschaft» übergeht. Sie paart Lärm mit Nullinformation. Gegenüber den Mithörern, die der handygestützten Kommunikation nicht entrinnen können, nimmt sie wie selbstverständlich ein Recht auf Verletzung der akustischen Grenze in Anspruch. Eine persönliche Sphärengrenze, die einen Raum wechselseitiger Schonung umrisse, Schallschutzgrenzen, die man nicht ohne Not überschreiten darf, wie man selber innerhalb ihrer vor Störung sicher ist, eine Diskretionsgrenze und ein Datenschutz im Sinne des Schutzes vor fremden Daten existieren nicht mehr. Wie die Handy-User nach der frühen Einsicht von Paul Watzlawick, Janet H. Beavin und Don D. Jackson «nicht mehr nicht kommunizieren» können, so können die unfreiwilligen Mithörer nicht mehr nicht partizipieren. Sie werden akustisch zwangssozialisiert, paradoxerweise durch den Terror des Privaten, ja Intimen. Wäre das Wort nicht etwas zu lärmend und humorlos, könnte man die akustische Zwangsgesellschaft in diesem Sinn totalitär nennen. Freilich ist das Handy ein relativ moderates und noch mit dem Bonus der - wie auch immer zu verstehenden - Kommunikation ausgestattetes Beispiel für die akustische Zwangsgesellschaft. Was sie als «Lärm» empfindet, scheint weitaus brutalerer Art sein zu müssen, um überhaupt als solcher wahrgenommen zu werden. Die Ohren sind wie die Seelen längst einer partiellen Ertaubung zum Opfer gefallen, die man als Selbstimmunisierung, als Bildung einer Art von akustischen Schwielen, verstehen mag. Diese partielle Ertaubung samt der Relativierung des Lärmbegriffs zeigt sich selbst in jenen Zonen, die seit einiger Zeit eine gewisse kritische Aufmerksamkeit gefunden haben: von der musikalischen Zwangsbeschallung in öffentlichen Räumen (Kaufhäusern, Bahnhöfen, ganzen Innenstädten) über den hoch technisierten Krieg gegen die Natur, der sich Landschafts- oder auch Gartenpflege nennt, bis zum Verkehrslärm, der im Fluglärm oder auch bei den Lärmterroristen mit motorisierten Zweirädern seine Spitzenwerte erreicht. Aber Desensibilisierung, die Herausbildung akustischer Schwielen, ändert nichts daran, dass Lärm immer akustische Gewalt ist. Dass es analog der «gefühlten Temperatur» einen «gefühlten Lärm» gibt, entschärft das Problem keineswegs, im Gegenteil, es bedeutet, dass die - notwendige und hilfreiche - «Dezibelisierung» der objektiv messbaren Lärmgrenzwerte auf der nach oben offenen Lärm-Richter-Skala ergänzt werden muss um den legitimen subjektiven Faktor, der umso größere Rücksichtnahme erfordert, als er nur bedingt messbar ist. Immerhin ist über den Lärm als «Umweltproblem Nr. 1» in den letzten Jahren mehr denn je geforscht und diskutiert worden. Eine Reihe vorzüglicher Bücher ist erschienen, unter anderem Rüdiger Liedtkes «Die Vertreibung der Stille» und Stephan Marks «Es ist zu laut!», Ausrufezeichen, «Ein Sachbuch über Lärm und Stille» - worin das «elfte Gebot» des Dichters Robert Gernhardt zu finden ist: «Du sollst nicht lärmen. Ein Gebot, das Gott vergessen hatte.» Das bisher umfassendste und zugleich radikalste Buch zum Thema: Rigo Baladurs «Der Stille Tod», «Stille» groß geschrieben und im Genitiv: Es geht um den Tod der Stille, um einen Tod, bei dem die alten Assoziationen versagen, wonach der Tod selber still sei. Weit gefehlt, lärmend kommt er. Unverschließbare Ohren Zu seiner fatal gesteigerten aktuellen Wirkung kommt der Lärm freilich aufgrund eines augenfälligen, richtiger: ohrenfälligen Merkmals der anthropologischen Grundausstattung: dass das Ohr das offenste und zugleich wehrloseste der menschlichen Sinnesorgane ist. Die Evolution hat es leider versäumt, uns einen bei Bedarf aktivierbaren, dem Willen unterliegenden natürlichen Ohrenverschluss wie bei den Augen die Lider mitzugeben. Von Ohropax reden wir hier nicht. Medientheoretisch gesehen, sind die Ohren ein nicht abschaltbarer Receiver. Das Handy aber entpuppt sich aus dieser Perspektive gewissermaßen als Parodie des Ohres. Günther Anders hat im zweiten Band seines Hauptwerkes «Die Antiquiertheit des Menschen» den Zusammenhang mit der Antiquiertheit der Privatheit hergestellt: «Die Dimension des Akustischen ist die Dimension der Unfreiheit. Als Hörende sind wir unfrei. Fortzuhören ist schwieriger, als fortzublicken.» Die Unverschließbarkeit des Ohres hatte in den Urwäldern, Savannen und Höhlensystemen der gattungsgeschichtlichen Frühzeit und in allen Gefahrenbereichen auch darüber hinaus für ein schlafbedürftiges, augenschließendes Wesen ihren guten Wachsamkeitssinn. In den «Urwäldern» der heutigen Gesellschaft wird sie zum Desaster. Statt aus der Lid-, der Wehrlosigkeit der Ohren eine besondere Sorgfaltspflicht, die Grundregeln akustischer Rücksichtnahme, abzuleiten, liefert diese Gesellschaft das Gehör allen Attacken schutzlos aus. Ludger Lütkehaus http://www.nzz.ch/2004/07/29/fe/page-article9QSK7.html Nachrichten von der BI Bad Dürkheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Um 14 Uhr fällt der Sendemast an der Sinziger Ahrmündung Anlage weicht den Arbeiten im Naturschutzgebiet Sinzig. (lz) Die Tage des Sendemastes des SWR im Bereich der Sinziger Ahrmündung sind gezählt. Am Donnerstag wird der Mast gesprengt. Bereits seit dem 19. Juli war der "Fernseh-Füllsender-Ahrtal" abgeschaltet, und in den vergangenen Wochen wurden die technischen Anlagen abgebaut. Ausgedient: Der Fernseh-Füll-Sendemast wird am Donnerstag zu Schrott. Foto: Vollrath Die Sendeanlage muss dem zweiten Bauabschnitt zur Renaturierung der Ahr und der Schaffung neuer Seitenarme im Vorfeld des Naturschutzgebietes Ahrmündung weichen. Dort soll die Ahr dann weitere Schleifen und Ausdehnungsmöglichkeiten erhalten. Einen Ersatz in der Nähe des ehemaligen Standortes wird es nach Informationen des Südwestfunks nicht geben. Andere Sendemasten in der Region werden die Aufgaben mit übernehmen. Dies haben Verhandlung zwischen Kreisverwaltung und SWR ergeben. Seit 1961 hatte der Füllsender über Antenne die Fernsehzuschauer mit den Programmen von ARD, ZDF und Südwestfunk versorgt. Der SWR hat tagsüber für Zuschauer mit technischen Fragen ein Beratungstelefon unter der Rufnummer (0 72 21) 9 29 32 99 eingerichtet. (28.07.2004) http://www.general-anzeiger-bonn.de/index_frameset.html?/news/artikel.php?id=75762 Omega: Naturschutz vor Naturzerstörung. Wäre doch schön, wenn dieses Beispiel auch bei den Mobilfunkmasten Schule machen würde! --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Biesenthal erhält weiteren Funkmast Biesenthal (rn/MOZ) Der Telefonanbieter Vodafon will in Biesenthal seine Sendeleistung verstärken. Darum soll in der Stadt ein neuer Sendemast aufgestellt werden. Darüber informierte der Chef der Bauabteilung in der Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim, Volkmar Schönfeld. Er berichtete dem Hauptausschuss von Biesenthal, dass als Standort des Sendemastes ein Bereich zwischen der Lanker Straße und dem Wukensee oder eine Stelle im Bereich der Uhlandstraße in Erwägung gezogen worden waren. Das allerdings stieß bei den Biesenthaler Stadtverordneten auf Ablehnung. Sie fürchten, dass durch einen Sendemast das Bild des bei Ausflüglern und Einheimischen beliebten Erholungsgebietes am Wukensee leidet. Darum wurde bei der Beratung im Hauptausschuss vorgeschlagen, den geplanten neuen Funkmast am Gewerbegebiet Lanker Straße oder im Bereich der benachbarten Straßenmeisterei aufzustellen. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung, sowohl bei den Abgeordneten als auch bei den Vertretern der Amtsverwaltung. Mittwoch, 28. Juli 2004 (16:10) http://www.moz.de/showArticle.php?OPENNAV=lokales&SUBNAV=bernau&ID=31166 |